Zweites Breve Pius VI. an Ferdinand III. über dasselbe Thema. 8. August 1794.
PAPST PIUS VI.
Geliebtester usw. Obwohl es Uns sehr am Herzen liegt, dir, dem überaus geliebten Sohn in Christus, soweit wir können Genugtuung zu leisten, glaubten wir wiederum zuerst eine neue Aufgabe erledigen zu sollen, nämlich die Beantwortung der Stellungnahmen, die Kardinäle, Bischöfe und Theologen über die Synode des Bischofs Ricci von Pistoia sorgfältig abgefasst hatten; deshalb antworten Wir hiermit mit einiger Verspätung auf deinen überaus freundlichen Brief, der Uns am 16. Mai übersandt wurde. Wir müssen dir freilich bestätigen, dass in eben dieser Zeit der erneuten Überprüfung nichts festgestellt wurde, was Unsere Haltung auch nur um ein Weniges von der besonderen oder formellen Verurteilung jener Synode abbringen könnte. Und um sorgfältig zu den einzelnen Abschnitten deines Briefes Stellung zu nehmen, zeigst du dich als erstes davon überzeugt, dass dieser Unserer Schritt lediglich zur Folge haben werde, dass die früher dort aufgeflammten Störungen des öffentlichen Friedens wiederum erregt und der Brand der Volksleidenschaften erneut angefacht würden, was in dieser gefährlichen Zeit mit größtmöglicher Vorsicht vermieden werden müsse. Aber da es völlig augenscheinlich ist und du darin auch mit Uns einig bist, dass jene Störungen, Ausbrüche, Streitereien und Unruhen keine andere Ursache gehabt haben als die von Ricci in seiner Diözese eingeführten Neuerungen und dass hierauf aus keinem anderen Grund der Friede wiederhergestellt und gefestigt wurde als durch den Rücktritt eben dieses Bischofs von seinem Bischofsamt in Prato und Pistoia, glauben Wir Uns keineswegs zu täuschen, wenn wir sagen, dass Unsere formelle Verurteilung der Synode um so mehr dazu angetan ist, den Frieden der Gemüter wiederherzustellen, je sicherer sie die hasserfüllten und verabscheuenswerten Neuerungen beseitigt. Und da, wie du selbst schreibst, der am 12. Mai 1792 veröffentlichte Hirtenbrief des Nachfolgers auf dem Bischofsstuhl von jenem Klerus und Volk mit großem Beifall und großer Freude aufgenommen wurde, dagegen jene von der Synode von Pistoia erlassenen Beschlüsse im Volk auf heftigsten Unmut und Ablehnung gestoßen sind, kann nicht daran gezweifelt werden, dass Unsere besondere Verurteilung eben dieser Synode ein noch viel erfreulicheren Erfolg haben wird, in der sowohl Bischof Ricci selbst als auch das Gift klar beim Namen genannt wird, das schlau in viele Sätze verpackt worden ist, durch welche die ursprüngliche Aufgebrachtheit von Klerus und Volk gegen den Bischof und seine Synode hervorgerufen wurde. Wir sind zuversichtlich, dass dies ausreichen kann, dir die Furcht vor solchen Unruhen ganz und gar aus dem Herzen zu vertreiben. Wenn es aber dennoch ein paar Leute geben sollte, die offen etwas dagegen in Bewegung zu setzen versuchen (Wir stellen sicher nicht in Abrede, dass dies geschehen kann), so wird sich daraus abgesehen davon, dass sich alle Guten gegen jene stellen werden, auch dieser Vorteil ergeben, dass sich in aller Öffentlichkeit zeigen wird, was das für Leute sind, nachdem sie die Maske abgelegt haben, hinter der sie sich bisher versteckt hatten. Außerdem behaupten Wir, dass es mehr als gewiss ist, dass die öffentliche Ruhe in Verbindung mit der Irrlehre nicht bestehen kann, wenn es sich um eine, wenn auch verheimlichte, Irrlehre hinsichtlich der Religion handelt. Diese pflegt nämlich weder lange geheim zu bleiben noch von alleine zu verschwinden, sondern irgendwann kommt sie plötzlich ans Tageslicht, zum Verderben des Gemeinwesens und zum Umsturz auch der höchsten Gewalten. Wer würde nicht erkennen und bejammern, welch gewisse und schauerliche Beweise hierfür heute in Europa gegeben sind oder drohen?
Aber du meinst, augenscheinlich sei die besagte Synode wenigstens einschlussweise bereits durch den erwähnten Hirtenbrief des heutigen Bischofs für ungültig erklärt worden, so dass überhaupt keine Notwendigkeit bestehe, nun durch neuerliches Reiben an jener Narbe eine alte Wunde aufzureißen. Da er nämlich allen für die Seelsorge in seiner Diözese Verantwortlichen aufträgt, in Zukunft als sichere Richtschnur für ihre Amtsführung einzig und allein die Synodaldekrete des Bischofs Colombini Bassi mit den Hinzufügungen des Bischofs Alamanni zu gebrauchen, braucht es für die rechte Verwaltung der heiligen Angelegenheiten weiter nichts mehr, wobei natürlich auf diese Weise die Ricci-Synode von beiden Diözesen ausgeschlossen wird. Hier aber bitten Wir dich, Unseren in Christus vielgeliebten Sohn, immer wieder zu überlegen, ob, da Wir gründlich und lange jene Synode abgewogen und dabei festgestellt haben, dass darin verschiedene verderbliche und verworfene Irrlehren enthalten sind, die Gefahren und Schäden, die durch jene nur verdeckt und einschlussweise verbotenen Irrlehren verursacht wurden, zur Genüge abgewendet bzw. wieder gutgemacht werden können, indem der Titel des Buches und der Name des Urhebers zur Gänze unterdrückt wird, oder ob es ganz und gar notwendig ist, dass öffentlich eine sichere und ausdrückliche Verurteilung vorgenommen werde, die jeden Weg in diese Richtung endgültig versperrt, sowohl für die künftigen Bischöfe von Pistoia und Prato als auch für alle anderen, die ja den Eindruck haben könnten, dass nichts hindere, dass sie mit genau derselben Autorität, welche der heutige Bischof in Anspruch genommen hat, jenem Hirtenbrief dieses letzteren entgegengesetzte Hirtenbriefe erlassen und veröffentlichen, und dass auf diese Weise die Ricci-Synode wieder ans Tageslicht gebracht wird. Denn hier geht es nicht nur um die Diözesen Pistoia und Prato, sondern um viele andere Bezirke und Provinzen, in welche die Meinungen dieser Synode, gefördert durch die heute so genannten Philosophen, eingedrungen sind. Es muss also mit deutlicher Stimme so laut wie möglich gleichsam wie mit einer Posaune verkündet werden, damit es alle in der katholischen Welt, wo auch immer sie sind, hören und verstehen. Denn es kann nicht verhindert werden, dass irgendwelche Schriften, an welchem Ort sie auch immer gedruckt wurden, leicht verbreitet und weitum bekannt werden, besonders wenn parteiische Menschen durch sie sehr viele Menschen zu verführen und ihre Partei durch die Menge der Anhänger zu stärken trachten. Dass dies bereits vor der Erfindung des Buchdrucks zu geschehen pflegte, ja schon zu Beginn des vierten Jahrhunderts von feindlichen Heidenpriestern getan wurde, wissen wir aus der Kirchengeschichte des Eusebius, der schreibt: „Nachdem sie gewisse (angeblich) bei Pilatus über unseren Heiland verwendete Prozessakten zusammengeschrieben hatten, die voll waren von Frevelmut gegen Christus, schickten sie diese auf Befehl Maximins in alle seine Provinzen und ordneten brieflich an, dass sie überall, sowohl auf dem Lande als auch in den Städten öffentlich vorgestellt würden und dass die Lehrer diese den Schülern als Diktate ansagen und zum Auswendiglernen aufgeben sollten.“ Genau das war immer die ununterbrochene Gewohnheit solcher Schriftsteller: und dies wurde freilich auch bei der Ricci-Synode in einem kurzen Zeitraum praktiziert: denn damit sich deren Irrlehren möglichst weit über Europa ausbreiteten, erschienen aus einer Druckerei in Pavia im Jahre 1789 sehr viele neue Exemplare, die ins Lateinische übersetzt waren, damit sie in dieser Sprache in die ausländischen Provinzen gebracht und überall verstanden werden könnten. Der Titel dieser lateinischen Ausgabe lautet: „Akten und Dekrete der Diözesansynode von Pistoia 1786. Zu Pavia im Verlag des Balthasar Comini, unter Billigung der Schrifttumszensoren im Jahre 1789.“ Wer kennt nicht die Namen jener unter den Professoren der Universität von Pavia, die alle Aktionen dieser Synode gesteuert haben und die mit ihren Schriften darauf ausgehen, dass überall gewissermaßen der Bajanismus, Jansenismus und Quesnellismus triumphieren, jener Sekten, deren Pesthauch mit gewiss unglaublich hinterlistigem Geschick eingedrungen ist und die gesamte Ricci-Synode inspiriert hat, nicht ohne Verwüstung besonders der Bestimmungen des Konzils von Trient und der apostolischen Konstitutionen?
Außerdem fügst du in deinem Brief hinzu, dass, da Ricci seine Diözese bereits aufgegeben habe und er keine Zuständigkeit mehr dafür habe, das Volk zu unterrichten und zu leiten, auch seine Synode durch den Hirtenbrief des Nachfolgebischofs ihre frühere Autorität eingebüßt habe und jetzt nichts anderes sei als das Buch eines x-beliebigen privaten Schriftstellers, das daher keineswegs einer formellen Zensur unterworfen werden müsse. Doch gestatte bitte aufgrund deiner Höflichkeit, du unser vielgeliebter Sohn in Christus, dass hier zu dem, was wir oben berührt haben, noch etwas anderes hinzugefügt werde, dass nämlich der Hirtenbrief des heutigen Bischofs lediglich ein zweideutige, schwer verständliche, verdeckte und nur durch schlussfolgernde Überlegung zu entnehmende Verwerfung der Synode beinhaltet; dadurch kann niemals bewirkt werden, dass die so ausführlichen Schriften derselben Synode als verdientermaßen verworfen erscheinen, und man darf daher keineswegs glauben, dass die der katholischen Kirche durch die Synode zugefügten Schäden durch jenen Hirtenbrief wiedergutgemacht worden sind. Aber einmal zugegeben, dass jene Synode nunmehr bereits als privates Buch gelten kann, darf es deswegen von einer förmlichen Zensur verschont bleiben? Gibt es denn unter jenen Büchern, die einem besonders strengen Verbot unterliegen, nicht sehr viele, die von privaten Autoren verfasst wurden, die keinerlei Titel tragen und über keinerlei amtliche Autorität verfügen? Sie konnten auch als Privatleute nicht dem feierlichen Bücherverbot entrinnen, wie sie es verdienten: und auch Ricci, mag er auch nunmehr keine Schafe mehr haben und leiten, hat doch schon sehr vielen das Verderben gebracht durch seine allerorten so sehr verbreitete Synode, die von hinterlistigen Irrlehren wimmelt. Denn nicht die Amtsautorität, nicht die Titel der Verfasser, sondern die Verkehrtheit der Lehre machen ein Buch verwerflich und verabscheuenswert; und Namen und Titel tun nichts anderes dazu, als dass sie die Leser unschlüssig und im Zweifel lassen, da sie glauben, der Verfasser dürfte wohl aufgrund seiner Würde und des Bandes des geleisteten Eides nicht so leicht die Grenzen der wahren Lehre überschritten haben. Und diese Belastung wurde von der Bischofssynode Riccis durch seine darauffolgende Abdankung sicher nicht weggenommen. Und doch zeigst du dich, du unser vielgeliebter Sohn in Christus, immer noch sehr geneigt dazu, dass lediglich ein einfaches und allgemeines Verbot der Synode ausgesprochen werde, wodurch diese unter jene Bücher gereiht wird, bei denen nur die Lektüre verboten ist, natürlich wenn sie nach Unserer Überzeugung irgendetwas enthalten, was von der Lehre der katholischen Kirche abweicht. Im Herzen wären auch Wir wie du dieser von dir vorgeschlagenen milderen Gangart zugeneigt. Doch viel mehr verlangt von Uns der schwerwiegende Charakter der in Rede stehenden Angelegenheit sowie die Uns obliegende strenge Pflicht, die Volksmassen zu unterrichten, die Betrügereien, die darin verborgen sind, und die Verführungen, die hier versucht werden, aufzudecken; dies kann aber sicher nicht geschehen, wenn nicht genau dargelegt wird, welches die Irrlehren sind und welches das Gewicht einer jeden Irrlehre ist, die in jenes Buch hineingetragen wurde und eingedrungen ist, in welchem man es unternommen hat, die Dogmen der katholischen Kirche und ihre Kirchenzucht zu erläutern. Und daher müssen wir, ja wir sind förmlich dazu gezwungen, jene alte in der Kirche übliche Vorgangsweise einhalten, welche die ökumenischen Konzilien und Unsere Vorgänger in solchen Angelegenheiten immer eingehalten haben. Wir führen hier nur wenige Beispiele an, die aber in ausreichendem Maß aufzuzeigen, was jetzt durch Uns getan werden muss. Die 8. Sitzung des Ökumenischen Konzils von Konstanz verwarf fünfundvierzig Artikel Johannes Wicliffs in der Weise, dass sie jeden Artikel einzeln anführte. In der 15.Sitzung aber verurteilte sie in ähnlicher Weise 30 Artikel des Johannes Hus. Unser Vorgänger Johannes XXIII. zeigte in der in Avignon am 22. Oktober des 12. Jahres seines Pontifikats erlassenen Konstitution viele Irrlehren des Marsilius von Padua und des Johannes von Janduno in derselben Form auf. Leo X. aber verwarf in seiner berühmten Konstitution Exsurge Domine vom 16.Juni 1520 einundvierzig Sätze Luthers. Doch würden wir dir sehr zur Last fallen, wenn wir hier ein Verzeichnis aller Verwerfungsurteile zusammenstellen würden, die einzeln und klar unterschieden von anderen Unserer Vorgänger ausgesprochen wurden. Aber Wir dürfen freilich nicht jenes Verdammungsurteil übergehen, das von Benedikt XIV. in seinem Breve vom 10.November 1752 in bezug auf mehrere Sätze ausgesprochen wurde, die aus einigen Büchern entnommen wurden, in denen behauptet wurde, dass das Duell unter bestimmten Umständen erlaubt sei; noch auch in einem anderen Breve desselben Papstes vom 4.März 1755 die Verwerfung besonderer Irrlehren, die aus dem Buch des Oratorianers La Borde exzerpiert waren, dessen Titel lautet: „Principes sur l’essence, la distinction e les limites des deux puissances spirituelle et temporelle, ouvrage posthume du père La Borde de l’Oratoire“. Wir selbst hielten aufgrund unserer religiösen Einstellung dafür, diesen hochberühmten Beispielen folgen zu sollen, und haben daher in Unserem Breve vom 20.September 1779 das von Johann Lorenz Isenbiehl in deutscher Sprache herausgegebene Buch „Neuer Versuch über die Weissagung vom Emmanuel“ verworfen und dabei die Gründe dargelegt, die Uns zur Verwerfung bewogen haben. In ähnlicher Weise haben Wir am 11. November 1784 das Buch „Was enthalten die christlichen Urkunden des Altertums über die Ohrenbeichte?“ von Eybel verurteilt. Mit derselben Formel verboten wir am 17. November 1784 das aus dem Deutschen ins Lateinische übersetzte Buch „Universales Glaubensbekenntnis aller Religionen, dem gesunden Menschenverstand gewidmet“. Am 28. November 1786 aber haben wir mit einem anderen Breve ebenso das deutsch geschriebene Buch „Was ist der Papst?“ verworfen. All diese auf diese Art und Weise verurteilten Bücher waren von Schriftstellern herausgebracht worden, die mit keiner öffentlichen Amtsautorität bekleidet waren, und obwohl sich über diese Vorgangsweise vielleicht einige Leute beklagt haben, die ihre Untreue gegenüber Gott als politische Klugheit hinstellen und deren hauptsächliches Bestreben darin besteht, den römischen Verurteilungen gehässig jeden Glauben zu nehmen; dennoch haben weder Unsere Vorgänger noch Wir aufgrund der uns vom ewigen Hirten anvertrauten Sorge um seine Herde dafür gehalten, solche Klagen berücksichtigen zu sollen, da wir ja die Schafe des Herrn von schädlichen Weiden, von zweifellos ruchlosen und vergifteten Büchern mit lauter Stimme zurückriefen. Wenn Wir nun die Ricci-Synode einer bloß jener Verurteilung unterwerfen würden, die allgemein gehalten ist, würden sich seine Förderer sofort öffentlich rühmen, dass, weil die einen bei diesen, die anderen bei jenen Büchern in gleicher Weise vorgegangen sind, nach so vielen Überprüfungen und sorgfältigen und langwierigen Untersuchungen in jener Synode nichts hätte gefunden werden können, was mit einer ausdrücklichen Verurteilung verworfen werden müsste; und so würde dann jeder Katholik, da er durch Uns in keiner Weise aufgeklärt wurde, im Ungewissen sein, wovor man sich an jener Synode hüten müsse, und könnte daher leicht in die überall gelegten Fallen geraten, und nachdem ihm in der Finsternis das Licht, von dem er sich leiten lassen könnte, genommen wäre, sich in verderbliche Irrtümer verstricken. Die Verkehrtheit gewisser Bücher ist derart, dass keineswegs eine nur allgemeine und undifferenzierte Verurteilung derselben genügen kann, sondern dass das klare und deutliche Urteil dessen ergehen muss, bei dem die von Christus übertragene Gewalt liegt, über die Lehre zu urteilen.
Nachdem Wir dir dies vor Augen gestellt und gründlich erläutert haben, du Unser vielgeliebter Sohn in Christus, können Wir wirklich nicht daran zweifeln, dass du es nicht nur nicht mit Unwillen erträgst, sondern auch billigst, dass Wir endlich das zu Ende führen, was von allen Guten schon so lange erwartet wird; das natürlich fordert von Uns unbedingt die äußerst schwerwiegende Rücksicht auf Unser Hirtenamt, das fordert von Uns unbedingt die Unversehrtheit des wahren Glaubens und das Heil der Schafe Christi. Ja wenn Wir auf deine Frömmigkeit schauen, sind wir vollkommen davon überzeugt, dass du der Verteidiger und Vorkämpfer dieser Unserer so notwendigen Handlung sein wirst, und gerade dadurch wirst du deinem Amt eines höchsten Fürsten bei Gott Genüge tun und durch diesen so angebrachten Ehrenerweis Gott gegenüber seine über-reiche Gnade auf dich und all die Deinen herabrufen. Und als weiteres Vorzeichen dir zuteil werdender Himmelsgaben erteilen Wir dir, Unserem in Christus vielgeliebten Sohn, und deiner österreichischen Familie in innigster Liebe den apostolischen Segen.
Gegeben zu Rom, bei Santa Maria Maggiore, am 8.August 1794, im 20.Jahr Unseres Pontifikats.
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