Von der wahren Kirche Christi
von H.H. Dr. theol. Otto Katzer
Vorbemerkung der Redaktion: Am 18. Juni vor 30 Jahren war ganz unerwartet unser geistiger und theologischer Mentor H.H. Dr. Otto Katzer, der von Anfang die Bemühungen des Freundeskreises um die Bewahrung des christlichen Glaubens mitgetragen, ja sogar entscheidend vorangebracht hat, im Alter von 69 Jahren verstorben. Sein Lebensweg war gezeichnet durch Verfolgung und Gefängnis. Nur knapp war er der Erschießung durch die Nazis entgangen, als er von den tschechischen Kommunisten wegen seiner Haltung zur geistigen Souveränität der Kirche jahrelang ins Gefängnis eingekerkert wurde. Obwohl sein Leidensweg allgemein bekannt war, wurde er wegen seiner econe-kritischen Haltung nach seinem Tod von einem Mitbruder als kommunistischer Agent denunziert. Er war es auch, der zunächst als Kandidat für die Bischofsweihe durch S.E. Mgr. Martin Ngô-dinh-Thuc vorgesehen war und den er noch persönlich in Toulon kennenlernen durfte.
Anläßlich seines 30. Todestages veröffentlicht die Redaktion einen Aufsatz von Dr. Katzer, der einem Skript entnommen ist, in dem er als Theologe das Wesen des Christentums und das der Kirche dogmatisch zu bestimmen versucht, Bestimmungen, die uns helfen sollen, Transparenz in das aktuelle Geschehen zu tragen. Er wurde redaktionell überarbeitet.
Eberhard Heller
Terminus und Begriff der Kirche
I. Kirche - kyriakon oder kyriaké (vgl. auch Num. 16,3-19; Neh. 13,1. "Ekklésia" bezeichnet im griechischen und hebräischen Sprachgebrauch nach zunächst jede Versammlung von Menschen, auch der bösen (Ps. 25,5; Act 19,32), im Neuen Testament meistens die Versammlung der Gläu-bigen oder auch die Vorstände dieser Versammlung.
Ekklésia (enkalein, i.e. Evocation zu multitudo bei den Klassikern (Thucydides, De bello Peloponn. 1,31. Polyb., Histor. 5,74), wird Hebr 2,12 und Act. 7,38) von den Juden gebraucht, welche sich zur Lesung des Gesetzes versammeln; Act. 19,32 von einer aufgeregten, Act. 19,39 von einer geordneten Menge; zumeist jedoch von den Versammlungen der Christen 1), besonders als ekklesia tcheú oder Christú von der über die ganze Erde verbreiteten und geordneten Versammlung. Mt. 16,18: "Auf diesem Felsen will ich meine Kirche (= Ecclesiam meam) errichten". 2) Insofern spricht die Schrift bald von einer, bald von mehreren Kirchen. Im engeren Sinne bezeichnet Ekklésia die Vorsteherschaft in der Kirche; vgl. Mat. 18,17 und Chrysost. Hom. 60,2. 3)
II. Außer dieser allgemeinsten Bezeichnung trägt die Kirche des Neuen Bundes noch andere Namen, welche Ihr Wesen in bildlicher Weise verschiedenfach veranschaulichen. 1. Solche gleichnishafte Namen sind: "Leib" (vgl. Röm 12,4 f; 1 Cor 12,13; Col 3,15), "Reich, Himmelreich". Ferner hat man von jeher in den Parabeln des Herrn bei Mt 13 Versinnbildlichungen der Kirche gesehen, desgleichen bei Jo 10,14; Apc. 12,1 und Gal 4,26. ("Teil Christi" 1 Cor. 12,27), "Haus Gottes und Christi" (1 Tim 3,15). 2. Den Vätern ist das Paradies der Typus für die Kirche, aber auch die Arche Noe, die Stiftshütte, das Haus Rahabs. Die Anschauung der ältesten Kirche stellt sich plastisch dar in den Katakomben-bildern.
III. Auf diesen Bezeichnungen der Heiligen Schrift und der Schriften der Väter beruht der Begriff der Kirche. Sie ist das sichtbare Reich Christi auf Erden, welches unter ihm, dem unsichtbaren Haupte sämtliche Gläubige mit hierarchischer Ordnung in der Einheit der Lehre und der Gemeinschaft der Sakramente zum Bund göttlicher Liebe verbindet. Unsere Definition bezeichnet im Sinne der Fundamentaltheologie die Kirche Christi auf Erden (secundum statum viae), nicht aber die jenseitige Kirche, d.i. die Kirche im Jenseits (secundum statum patriae). Zu ihr gehören nach der katholischen Glaubenslehre nicht bloß alle Gläubigen des Alten und Neuen Bundes, sondern auch alle seligen Engel, weil sie geeint sind in Glauben und in der Liebe unter Christus, ihrem Haupte (Eph 1,20-23).
IV. In der Beweisführung für die Wahrheit der katholischen Kirche gehen wir so vor: Wir nehmen ausdrücklich oder stillschweigend - zum Ausgangspunkte die katholische Lehre von dem Wesen, den Eigenschaften, der Aufgabe und Einrichtung der katholischen Kirche. Diese Ausgangspunkte sind Momente von Tatsachen, welche sich als Offenbarungstatsachen neben die Tatsachen des Lebens und der Wirksamkeit der Offenbarungsorgane stellen. Für diese Tatsachen der kirchlichen Offenbarungsorganisation, die durch übernatürlichen Glauben uns schon gesichert ist, suchen wir nun die mit natürlicher Gewißheit erkennbaren Beweisgründe des übernatürlichen Ursprungs der übernatürlichen Bevollmächtigung und Kraft. Solche Gründe sind die geschichtlich bezeugten Verfügungen Christi und der Apostel. Neben der Heiligen Schrift tritt aber auch das geschichtliche Zeugnis der aus dem Altertum überkommenen Berichte, welche uns ein Urteil über den Ursprung der Kirche gewinnen lassen.
Gründung und Bedeutung der Kirche
I. Christus hat eine Kirche gestiftet und die Kirche des Alten Bundes abgeschafft/aufgelöst. 4)
Die Stiftung der Kirche als gesellschaftlicher Organisation der Religion des Heils durch Christus ergibt sich: a) aus den Worten des Engels bei der Menschwerdung (Lc 1,32 33); b) aus der Predigt des Täufers (Mt 3,2); c) aus den Worten des Herrn 1) dessen Aufgabe es ist, alle zur Einheit des Reiches Gottes zu führen (Jo 10,16); 2) der seine Verheißung dem Petrus gegeben (MT 16,18), und 3) der seine Kirche zur Inhaberin höchster Autorität bestellt hat (Mt 18,17); d) aus der Apostelgeschichte, welche 1) die Anfänge der Kirche erzählt (Act c.2-4 6-8. Mc 16,15, 2) ihre Ausbreitung in Samaria und unter den Heiden darstellt (Act. 8,5-15; 10,1-48; 13,1 f.). 3) über die Fürsorge der Apostel für die jungen kirchlichen Pflanzungen berichtet (Act 15,41); e) aus den Sendschreiben derselben an die verschiedenen Kirchengemeinden; f) aus den Charismen jeder Art, welche die Pflanzung und Ausbreitung der Kirche begleiten (Act 5,12; 6,8; 9,32).
Die Abschaffung (Abrogation - Auflösung) der Kirche des Alten Bundes beweisen die Worte Christi (Mt 16,18); die Erklärungen der Apostel (Act 15,18 f.; Gal 4,1) und ergeben sich aus den Weissagungen der Propheten (Act 15,7 f.; Eph. 2,13; 3,5). Die christliche Kirche entfaltete sich aus dem Schoße der alttestamentlichen Kirche; aber was dort nur Schatten war, ward hier Wesenheit, die Weissagung wurde zur Erfüllung. Was nur vorübergehende, mit dem religiös-politischen Zustande Israels zusammenhängende und darum typische Bedeutung hatte, war aufgehoben in der Erfüllung. Was blieb, empfing einen unendlich höheren Charakter (Hebr 9,1; 10,1). Die Loslösung aus den jüdischen Gemeinden vollzog sich für die Judenchristen nur allmählich und wurde erst mit dem Untergang der Stadt und des Tempels vollkommen durchgeführt.
II. Die Kirche ist darum das von Christus gestiftete Reich, in welchem die Wirkungen seines dreifachen Amtes als Prophet, Priester und König der Menschheit vermittelt werden sollen.
Die Aufgabe der Kirche ist keine andere als die fortgesetzte Applikation des Werkes Christi; in ihr lebt sein Geist fort, belehrt sein Wort, beseligt seine Gnade. Man vgl. Eph 1,23: "... die Kirche, die sein Leib ist, die Vollgestalt dessen, der alles in allem erfüllt." Der hl. Thomas (in S.th. 3 q.8, a 1) schreibt: "Christus hat die Kraft, seine Gnade in allen Gliedern der Kirche zur Entfaltung kommen zu lassen. Christus virtutem habet influendi gratiam in omnia membra Ecclesiae. Und der hl. Paulus schreibt (in Rom 8,11): "Wohnt aber der Geist dessen in euch, der Jesus auferweckt hat von den Toten, so wird er, der Christus Jesus erweckte von den Toten, lebendig machen auch eure sterblichen Leiber durch seinen in euch wohnenden Geist." Die Kirche ist daher nach der ausdrücklichen Bezeichnung durch die Gande Christi, sein mystischer Leib. 5)
III. Christus steht an sich vor der Kirche als deren Seinsgrund (principium essendi); aber die Kirche ist es, die uns zu Christus führt, durch welche wir der Früchte seiner Erlösung teilhaftig werden, dem Grund des Erkennens (principium cognoscendi), und insofern für uns vor Christus. 1. Christus hat die Kirche gestiftet in seinem Blute. Act. 20,28: "Tragt nun Sorge für euch und für die gesamte Herde (...), die er sich erwarb mit seinem eigenen Blut." (quam sibi acquisivit sanguine suo). Tit. 2,14: "Er gab sich hin für uns, damit er uns loskaufe von aller Ungerechtigkeit und für sich rein machen ein Volk, das ihm gehört und eifrig ist im Wirken des Guten." 6) 2. Wie die Schechinah (hebräisch = "die Herrlichkeit GOTTES unter den Menschen") im Tempel des Alten Bundes, so wohnt der Geist Gottes im Tempel des Neuen Bundes, der Kirche. Den Aposteln war der Geist gegeben, und mit dem Herabsteigen des Geistes (Act 2,4) war die Kirche tatsächlich ins Leben getreten. So ist und bleib sie für immer Mittlerin dieses Geistes, und keiner kann Anteil haben an Christi Geist, der nicht eingefügt ist als Glied in Christi Leib. Wer aber mit ihr in Gemeinschaft steht, der steht auch in Gemeinschaft mit dem Heiligen Geiste. 7) Wer darum auf dem außerordentlichen Weg die Gnade des Glaubens unmittelbar von Gott empfängt, den führt sie zur Gemeinschaft der Kirche hin. 8)
Daher haben wir keinen anderen Weg zum Glauben als durch die Kirche. Der hl. Irenäus lehrt: "Diesen Glauben haben wir von der Kirche empfangen und bewahren ihn auf. Ihn hat der Hl. Geist gleichsam in ein ganz kostbares Gefäß jugendfrisch hineingetan, und jugendfrisch erhält er das Gefäß, in dem er sich befindet. Dieses göttliche Geschenk nämlich ist der Kirche anvertraut (...) Wo die Kirche, da ist auch der Geist Gottes; und wo der Geist Gottes, dort ist die Kirche und alle Gnade; der Geist aber ist die Wahrheit."(Iren. Adv. Haer. III,24,1). Ohne die Kirche, die uns die Wahrheit und Gnade des Heiligen Geistes vermittelt, können wir alles haben, nur die Wahrheit nicht: "Wer außerhalb der Wahrheit ist, der ist auch außerhalb der Kirche". (ebd. IV,33,7)
IV. Die Kirche ist hinsichtlich ihrer Seins- und ihrer Erkenntnisweise (in ordine essendi et cognoscendi) vor der Schrift und diese ist von der Kirche und ihren Vorstehern für die Kirche und ihre Gläubigen geschrieben; ohne Kirche daher keine Schrift.
Nicht durch die Schriftforschung gelangten die einzelnen zu Christus, sondern durch den Glauben an die Predigt der Apostel und ihrer Nachfolger, deren Wort sie aufnahmen als Gottes Wort (1 Thess. 2,13); hierauf bekannten sie den Glauben, anfangs in kürzerer, später, der Häretiker wegen, in erweiterter Form. Sie empfingen die Taufe und - mit dem Glauben und der Taufe - die Heilige Schrift aus der Hand der Kirche. Wer aber dieser "Regel" widersprach, den schied die Kirche aus ihrer Gemeinschaft aus.
V. Wenn in Christus Sichtbares und Unsichtbares, Göttliches und Menschliches in der Einheit der Person verbunden sind, so erscheint auch in der Kirche das Innere und Äußere, das göttliche und menschliche Element in unlösbarer Einheit verbunden. Die Kirche ist daher eine übernatürliche, göttlich-menschliche Anstalt.
Das Unsichtbar in der Kirche ist der innere Glaube, die Hoffnung, die Liebe; hinzu kommt der Heilige Geist mit seinen Gaben, das neue, übernatürliche Leben durch die Taufe und die Sakramente. Das Sichtbare ist das äußere Bekenntnis, das Band des Kultus und der hierarchischen Ordnung (vinculum symbolicum, liturgicum, hierarchicum). Aber das Unsichtbare ist nicht von dem Sichtbaren, das Sichtbare nicht zu scheiden von dem Unsichtbaren. Dieses findet seinen Ausdruck und seine Verwirklichung in jenem. Wie die Idee nicht für sich besteht, sondern in den Einzeldingen ihre Wirklichkeit offenbart so besteht die Ideale, d.i. die unsichtbare Kirche nicht für sich, sondern in und durch die sichtbare.
VI. Mit der gegebenen Bestimmung des Wesens der Kirche sind die fünf falschen Lehrsätze des Protestantismus über der Kirche von vornherein hinfällig: a) die Lehre von einer Scheidung zwischen Christentum und Kirche, und daher von einem Christen-tum ohne Kirche; b) von der Berechtigung der einzelnen, in ein Verhältnis zu Christus zu treten ohne die Vermittlung der Kirche ("die Unmittelbarkeit des Bandes zu Christo"); c) die Bestimmung der Kirche als einer "Gemeinde" gleichberechtigter Glieder, nicht aber einer organisierten Körperschaft mit göttlich geordneten Ämtern und Vorständen; d) die Lehre von der Unsichtbarkeit der wahren Kirche Christi, sowie e) die von der Existenz und Erklärung der Heiligen Schrift ohne die Kirche.
Nach Luther (Resp. ad Ambrosium Catharinum a. 1521) ist der Mensch zuerst unmittelbar und innerlich von Gott erleuchtet, dann kommt erst das äußere Wort hinzu. Die Kirche ist nach ihm eine "Gemeinde der Heiligen", in welcher das Evangelium recht verkündet wird; zu allererst sind mithin Heilige vorhanden, deren Ursprung, Herkunft und Werden ganz unbekannt ist - dann predigen sie. Worin hat demnach jemand die Gewißheit zu finden, daß er in der Wahrheit steht? In einem lediglich innern Akte, in dem Zeugnis des Heiligen Geistes, gleich als wäre die in Christo gewordene Offenbarung eine rein innere. Wollte Luther von seiner Idee der Kirche aus folgerichtig rückwärts schließen, so hätte er auf einen äußeren, historischen Christus, eine äußere Offenbarung recht gut verzichten können. (Möhler). Auch jetzt noch lehrt das orthodoxe Luthertum (Thomasius): "Erst Christus und der Glaube, welchen das Wort von ihm wirkt, dann die Wirkung der Kirche. Habe ich Christum im Glauben, so habe ich ihn in Gemeinschaft mit allen, die ihm angehören." Aber woher das "Wort"? Ist die Bibel genug, um in jedermanns Händen jeden zum Christen zu bilden, so lehre man alle Kinder lesen, gebe jedem eine Bibel in die Hand mehr darf man nicht tun, denn jedes Mehr wäre unprotestantisch.
Die Losreißung von der katholischen Mutterkirche konnte nur stattfinden auf Grund der Lehre von einer unsichtbaren Kirche. Was als äußere, empirische Kirche in Erscheinung tritt, ist nichts weiter als "kirchliche Masse", aller Sünde und allem Irrtum unterworfen.
VII. Ebenso hinfällig sind auch die Versuche, die Entstehung der Kirche durch Entwicklung und rein menschliche Tätigkeit zu erklären, ohne die Stiftung durch Christus selbst. Es wird hierbei an eine ursprünglich rein charismatische Leitung der Teilnehmer am christlichen Glauben gedacht. Daran hätte sich die Vereinsbildung angeschlossen nach dem Vorbild jüdischer und heidnischer Organisationen, und in denselben sei in der Abwehr gegen Gnostizismus und Montanismus die demokratische zur hierarchischen Kirche umgestaltet worden.
Notwendigkeit der Kirche
I. Mit der Gründung der Kirche ist zugleich die Pflicht des Eintritts in dieselbe gegeben, denn der angebotenen Gnade des Heils entspricht die Verpflichtung zur Heilsannahme (Mt 18,17; 28,19. Mc 16,16. Jo 10,16; 17,21); darum ist die Kirche eine "societas necessaria", d.i. eine notwendige Gemeinschaft.
Die Notwendigkeit des Eintritts in die Kirche ist eine zweifache 9): die Notwendigkeit der Lehre (necessitas praecepti) und die Notwendigkeit der Öffentlichkeit (necessitas medii). Der hl. Matthäus schreibt (Mt 28,19: "Gehet hin und lehret alle Völker". Und der hl. Johannes führt aus (Jo 10,16): "Und es wird eine Herde sein und ein Hirt". "Damit alle eins seien". (Jo 17,21) Beim hl. Lukas heißt es (Lc 10,16): "Wer euch hört, hört mich". Hierher gehören alle Texe, welche die Einheit in der Kirche empfehlen, das Schisma und die Häresie aber verbieten. 10) Die Notwendigkeit der Öffentlichkeit (necessitas medii) ergibt sich aus dem alleinigen vollkommenen Vorhandensein der Mittel und den Bedingungen zur Heiligung der Menschheit in der Kirche.
II. Die Zeugnisse der Väter lehren dies, indem sie jede Trennung von der Kirche durch Häresie oder Schisma als eine Trennung von Christus und seinem Geiste bezeichnen.
Irenäus bemerkt hierzu (Adv. haer, III,3,3): "In dieser Ordnung und Reihenfolge ist die kirchliche apostolische Überlieferung auf uns gekommen, und vollkommen schlüssig ist der Beweis, daß es derselbe Leben spendende Geist ist, den die Kirche von den Aposteln empfangen, bis jetzt bewahrt und in Wahrheit uns übeliefert hat." Tertullian konstatiert (De praescript. haeret. c. 37): "Wenn sie Häretiker sind, können sie keine Christen sein". August., De civit. Dei 18,51: "Der Teufel führt den Häretiker, der unter dem christlichen Wort eine Lehre verbreitet, die sich gegen das Christentum richtet." Der Abfall von der Kirche führt zur Synagoge Satans (vgl. Híeron. In Osse 8,10). "Sie sind herausgeworfen aus dem Hause des Herrn, ihre Fürsten sind die Teufel" (ebd. 7,15).
III. Ist Christus, seine Wahrheit und Gnade in der Kirche und nur in ihr, dann ist in der Kirche das Heil und nur in ihr. Extra Ecclesiam nulla salus. Dies geht insbesondere hervor aus 1 Cor 5,5 und 1 Tim 1,20 11), aus der gemeinsamen Anschauung der Väter, aus den Bekenntnissen und der Handlungweise der Kirche. a) Die Kirche ist das ordentliche Organ des Heils; hiermit sind außerordentliche Führungen jener, welche nicht schuldhaft und formal, sondern unüberwindbarerweise und material außer der Kirche stehen, nicht ausgeschlossen. Jene können an den Heilsgütern der Kirche Anteil gewinnen, weil sie, wenn nicht durch die Sache, doch einschlußweise zur Kirche gehören, durch den Vorsatz nämlich, alles zu befolgen, was Christus geboten hat. Als solche sind nach der gemeinsamen Meinung der Theologen auch alle als gültig getaufte gläubige Christen zu bezeichnen, solange sie nicht formal, sondern nur materialiter in der Häresie sind. Wenn wir sagen, die Kirche ist das Organ des Heiles - "außer der Kirche kein Heil" -, so sollen die übrigen Bedingungen des Heils, wie Glaube, Taufe, Gnade, Erfüllung der Gebote, Gottesliebe nicht negiert, sondern sie nur als die erste und hervorragenste betont werden, im Gegensatze zur Häresie und zum Schisma, welches als solches vom Heile ausschließt. b) Außer den Texten, welche die Notwendigkeit der Einheit mit der Kirche betonen, gehen andere Textstellen 12) von der Anschauung aus: was außer der Kirche, dem Reiche Christi ist, ist das Reich des Satans (Mt 18,17); wer darum außerhalb der Kirche ist, von dem gilt: "Er wird verdammt werden." (condemnabitur) (Mc 16,16), "Er ist schon gerichtet" (iam judicatus est) (Jo 3,18), "Da er sich selbst das Urteil der Verdammung spricht" (proprio judicio condemnatur est) (Tit 3,11), Bei Fulgentinus, "De fide seu de regula verae fidei ad Petrum" c.38/79, heißt es: "Halte es für das Gesichertste und zweifle keineswegs, daß nicht nur die Heiden, sondern auch die Juden, die Häretiker und Schismatiker; welche außerhalb der katholishen Kirche ihr Leben führen, in das ewige Feuer eingehen." 13)
IV. Aus dem Gesagten ergibt sich die Verwerflichkeit der Lehre von der Gleichberechtigung aller Religionen (der religiösen Toleranz); sie widerstreitet: a) der Wahrhaftigkeit Gottes; b) dem Zwecke der Offenbarung und der Kirche, in und durch welche allein die Wahrheit und das Heil vermittelt werden soll; c) dem Wesen der religiösen Wahrheit, die jeden Irrtum ausschließt; d) den Gesetzen des menschlichen Geistes, welche die Wahrheit strenge zu seiner Norm und Zielbestimmung macht. 14)
Die Kirche müßte abfallen von sich selbst, müßte abfallen von Christus, ihrem einzigen Bräutigam, müßte leugnen, daß nur ein Herr ist, ein Glaube, eine Taufe, alle ihre Prärogativen darangeben, wollte sie dem Schisma und der Häresie gleiches Recht zuerkennen oder bei ihren Kindern irgendwelche Anerkennung des Irrtums dulden. 15)
V. Während die Offenbarung der Kirche die religiöse Toleranz verbietet, so erlaubt sie dagegen nicht nur, sondern sie gebietet Duldung, ja selbst Liebe der Irrenden aus natürlichen und übernatürlichen Motiven nach dem Vorbilde Christi selbst. Indem diese gläubige Liebe aber auf dem Glauben ruht, muß sie von demselben auch jede Gleichgültigkeit abwehren. 16)
VI. Aus der Offenbarungslehre über die Notwendigkeit der Kirche und das Verhalten gegen Irrtum und Irrende ergeben sich Folgerungen für das dem christlichen Geiste entsprechende Verhalten der Staatsgewalt. Die katholische Staatsgewalt ist berechtigt und nach Maßgabe der Verhältnisse selbst verpflichtet, Andersgläubigen Freiheit der Religionsübung zu gestatten, wenn dies das gemeinsame Beste erlaubt und erfordert. Verwerflich wäre jedoch jede politische Toleranz, welche im Indifferentismus gründet oder auf die vollständige Ignorierung der Religionsfreiheit ausgeht. (S.Thom.S.Th. 2,3, q10, a11) Grund dieser Duldung kann jedoch nicht der Indifferentismus sein, so als wäre die eine Religionsform ebenso wahr oder falsch, gut oder schlecht wie die andere, da eine solche falsche Voraussetzung niemals ein Recht begründen oder die Norm der Handhabung des Rechts sein kann. (Vgl. Denz 1716 sqq)
Ebensowenig darf die katholische Staatsgewalt die Freiheit des Kultus aus dem Prinzip einer völligen Trennung des Staates von der Kirche gewähren, so daß der Staat auf die Religion und den Unterschied zwischen der wahren und falschen Religion gar keine Rücksicht zu nehmen bräuchte, jeden Schutz ihr entziehen, jeden Angriff auf sie dulden könnte, solange nicht die öffentliche Ruhe darunter leidet. (Vgl. Denz. 1755 u. 1689)
Ebenso ungerechtfertigt ist die Forderung einer Toleranz jedweder Religion. (Dez. 1778 sq.) Welche Verbrechen wurden nicht verübt im Namen der Religion!!
Die Autorität der Kirche
I. Unter Autorität der Kirche verstehen wir die ihr von Christus verliehene Gewalt, alles das zu ordnen und zu verfügen, was zu ihrem Zwecke, dem Heile der Seelen notwendig oder nützlich ist (Mt 28,19 f; 18,18. Jo 20,21; 21,15). Mit dem Nachweis dieser Autorität aus den geschichtlichen Offenbarungszeugnissen vervollständigen wir den Beweis für die Gründung der Kirche.
II. Diese Autorität ist zunächst eine zweifache, die Weihe- und Jurisdiktionsgewalt (potestas ordinis et jurisdictionis). Als drittes Glied bezeichnen die neueren Theologen die in der früheren Zweiteilung bereits enthaltene Lehrgewalt (potestas magisterii). So besitzt die Kirche die dreifache Gewalt der Lehre, Weihe und Regierung (magiterium, miniterium, regimen), entsprechend Christi Prophetentum, Priestertum, Königtum. Kraft ihrer Lehrgewalt ist die Kirche Zeugin der geoffenbarten Wahrheit, Lehrerin und Richterin (testis, magistra, judex); kraft ihrer Weihegewalt ist sie Gesetzgeberin, Richterin und Vollstreckerin: - die den Aposteln verliehene Lehrgewalt bezeugen: Mt 28,18 sqq., vgl. Mc 16,15. Lc 24,48. - die Weihegewalt beschreiben: Lc 22,19, vgl. 1 Cor 11,24. Jo 20,22 sqq. - die Regierungsgewalt ist dargestellt bei: Jo 20,21. Mt 28,18 sqq; 18,18; Mt 16,19 vgl. 18,17; 1 Cor 7,27-39.
Mit der Binde- und Lösegewalt ist die Autorität der Kirche vor dem Forum des Gewissens sowohl wie der äußeren kirchlichen Gemeinschaft ausgesprochen: "Hört er auch diese (Zeugen) nicht, so sage es der Kirche; wenn er aber die Kirche nicht hört, so sei er dir wie ein Heide und öffentlicher Sünder." (Matth 18,17)
III. Die von Christus der Kirche in den Aposteln gegebene Gewalt sehen wir allseitig von ihnen bestätigt - in der Kirchengründung (Act 14,22), - in der Gesetzgebung (Act 15,28), - in der Richter- und Strafgewalt (1 Cor 5,3-12; 6,12; 2 Cor 10,6; 2,3. Act 15,41); - der Lehr- (2 Cor 5,18 20. Eph 2,19 20. Rom 10,14) und - Weihegewalt (1 Tim 4,14. 2 Tim 1,6. Act. 2,46; 8,14; 14,22).
IV. Diese Autorität der Kirche fordert die Aufgabe und das Wesen derselben als eines sichtbaren Reiches zur Belehrung und Erlösung der Menschheit auf Erden, die nur mit solchen Gewalten ausgerüstet eine vollkommene Gesellschaft ist, damit sie dem ihr vom Herrn gegebenen Berufe nachkommen und ihre Aufgaben erfüllen kann.
Die Kirche ist eine vollkommene Gesellschaft (societas perfecta), d.h. sie besitzt alles in sich, was zur Erreichung ihres Zweckes notwendig ist; sie ist daher nicht bloß ein Kollegium.
V. Da die Kirche von Christus gestiftet ist für alle Völker und alle Zeiten bis ans Ende der Welt, die Apostel selbst aber weder räumlich noch zeitlich der Absicht des Herrn in der Gründung seiner Kirche umfassend nachkommen konnten, wegen der beständig gleichen Bedürfnisse und Zwecke aber die gleiche Autorität immer in der Kirche sein muß: so enthält die ihnen gegebene Sendung und die Gewalt die der Kirche gegebene Sendung und Gewalt überhaupt, welche darum von ihnen auf ihre Nachfolger übergehen sollte. Darum besitzt die Kirche diese dreifache Autorität als eine göttliche Institution, auf welcher - als dem notwendigen Fundamente - ihr Wesen und Wirken beruht.
Indem der Herr die Apostel wählte und an seiner Statt sandte, hat er in ihnen und durch sie zugleich die Nachfolger in seinem prophetischen, priesterlichen und königlichen Amte gewählt und gesendet und versprochen, bei ihnen zu sein in dieser dreifachen Tätigkeit (Mt 28,20. Jo 14,16. Eph 4,11 sqq.) 17)
VI. So ist die Organisation der Kirche mit den verschiedenen Stufen und Ämtern der Jurisdiktion wesentlich von Christus selbst gegründet. Sie ist nicht das Produkt menschlicher Tätigkeit, nicht das Resultat eines gegenseitigen Vertrages, nicht das Ergebnis historischer Entwicklung, sondern in ihren Grundzügen vom Herrn selbst instituiert. Alle spätere Entwicklung entfaltet sich nur auf Grund des von ihm selbst Gesetzten in seiner Beziehung und Anwendung auf die Bedürfnisse der Kirche.
Die Mitglieder der Kirche
I. In der Definition der Kirche wurde die gesellschaftliche Organisation der Kirche eine hierarchische genannt und Lehre, Sakrament und Liebe als die Verbindungsmittel derselben bezeichnet. Desgemäß erfordert der Aufbau der Kirche auch, daß die Bedingungen und Verhältnisse der Mitgliedschaft der Kirche als Anordnung Christi oder als Folgerungen aus solchen dargelegt werden. Unter Mitgliedern der Kirche verstehen wir alle jene, welche derselben in wirklicher und eigentlicher, wenngleich verschiedener, mehr oder weniger vollkommener Weise angehören.
Die Schrift bezeichnet die Glieder der Kirche in verschiedener Weise. Sie sind "Schüler" (Act 6,1; 14,21). "Gläubige" (Act 2,44; 4,32), "Gehorsame im Glauben" (Act 6,7), "Erwählte und Berufene" (Act 9,15; Jo 6,71; 13,18; 15,16), "Brüder" (Mt 25,40; Act 6,3), "Söhne Gottes und des Reiches " (Jo 1,12; 1 Jo 2,1; 3,2; 4,4; 5,2; Mt 12,50; 1 Cor 4,15), "Heilige" (Act 9,13; 26,10; Rom 1,7), "ein königliches Priestertum" (1 Petr. 2,9), "Lämmer und Schafe Christi" (Jo 10,16; 21,15), "Glieder am Leibe Christi" (Rom 12,4).
II. Um als Glied der Kirche Anteil am Erlösungsheil zu haben, soll der Mensch nach der Schrift und den Vätern vor allem den Glauben und mit ihm den Grund der gesamten religös-sittlichen Lebensordnung besitzen, ferner die Taufe, um durch sie das Recht zu allen Gnadenmitteln der Kirche erlangt zu haben. Endlich soll die Unterordnung unter ihre Autorität eingehalten werden, welche die Einheit des Geistes durch das Band des Friedens (Eph 4,3) bewahrt. Glieder der Kirche sind darum nur jene, welche mit der Kirche verbunden sind durch das Band - des Glaubens (vinculum symbolicum), - des Kultus (vinculum liturgicum), - der kirchlichen Gemeinschaft (vinculum hierarchicum) und - der Liebe (vinculu caritatis). 18)
III. Darum sind Häretiker nicht mehr Glieder am Leibe der Kirche. "Haereticum hominum", d.i. ein ketzerischer Mensch (Tit 3,10) ist jeder, der mit Bewußtsein und Freiheit den kirchlichen Glauben leugnet oder bezweifelt. 19) Die Freiwilligkeit (volutarium) und die Widerspenstigkeit (contumacia) sind nach Suarez (De tripl. virtut. theol. I: De fide disp. 19. sect 1) zur Häresie wesentlich.
Ignatius (Ad Smyrn. n.4.) nennt die Häretiker "Wölfe", "Gottlose", "Ungläubige" (Ad Pilad. n. 2; Ad Trall. n. 10.) Polykarp nennt sie "Erstgeborene des Satans" (Hieron., De viris illustribus c. 17).
Daß die verborgenen Häretiker, wenn auch in unvollkommenster Weise, als Glieder der Kirche noch zu betrachten sind, lehrt die Mehrzahl der Theologen (cf. Bellarmin; dagegen Suarez), weil der Verlust der Kirchengliedschaft ebenso wie der Erwerb derselben wegen der Sichtbarkeit der Kirche nur durch äußere, rechtlich greifbare Tatsachen erfolgen kann, so ihre Begründung. Wie sollte aber der zur Kirche gehören, der in keiner Weise einen Einfluß von Christus empfängt, dessen Glaube rein äußerlich ist? 20)
Die Kinder der Häretiker, wenn sie auch gültig getauft sind, aber den Irrtümern ihrer Eltern anhängen, sind nicht Glieder am Leibe der Kirche. 21)
IV. Auch die Schismatiker sind nicht Glieder am Leibe der Kirche. "Ein Schismatiker (Abtrünniger) ist ein getaufter, der sich von der kirchlichen Gemeinschaft lossagt, indem er den Papst nicht als Oberhaupt der Kirche anerkennt oder keine Gemeinschaft mit den dem Papst untergebenen Gliedern der Kirche haben will." (Lehrbuch des Kirchenrechts" 3. Bd., S. 414, hrsg. von E. Eichmann u. K. Mörsdorf, Paderborn 154) 22) Nach dem ersten Vatikanischen Konzil kann es schwerlich noch ein Schisma geben, das zugleich nicht Häresie wäre.
V. Die Exkommunizierten, wie der Name besagt, sind nicht Glieder am Leibe der Kirche, da sie jener Güter beraubt sind, welche die kirchliche Gemeinschaft bilden. (Vgl. Mt 18,15-17)
Daher können die Exkommunizierten nur jener Güter teilhaftig sein, welche nicht durch die Kirche vermittelt werden: Glaube, Hoffnung, Liebe - soweit sie diese nicht durch eine spezifische Sünde verloren haben. An den Gebeten der Kirche, Teilnahme am Kultus und den Sakramenten usw. haben sie keinen Anteil.
VI. Dagegen sind nicht bloß die Gerechten und Vollkommenen, sondern auch die Ungerechten und Unvollkommenen wirkliche Glieder am Leibe der Kirche. Dies erhellt: Mt 13,24-30; 37-39 47 f; 22,2 f; 25, l f. Aus der ausdrücklichen Erklärung Christi und der Apostel: Mt 18,15 f. 1 Cor 5,1 f; 11,29 30. 2 Tim 2,20. Aus der Lehre der Väter, besonders im Kampfe gegen die Donatisten. 23)
VIII. Noch weniger können deswegen nur die Prädestinierten als eigentliche Glieder der Kirche betrachtet werden. 24)
IX. Wenngleich neben den Gerechten und Vollkommenen auch die Ungerechten und Unvollkommenen wahre Glieder der Kirche sind, so ist die Kirche deswegen doch nur eine. Die Annahme einer zweifachen Kirche nach der charakterologisch-sittlichen Verschiedenheit ihrer Glieder (verurteil von Johannes XXII. im Jahre 1318) bildet den Grundgedanken des Protestantismus. 25)
X. Auf Grund der Unterscheidung zwischen Leib und Seele der Kirche zählen alle jene zum Leibe und der Seele der Kirche, welche sich im Stande übernatürlicher Gnade befinden und in dem dreifachen Bande der Einheit mit der sichtbaren Kirche stehen. Zur Seele der Kirche, aber nicht zu ihrem Leibe, gehören alle Gerechten, die ohne Wissen und Willen außerhalb dieser dreifachen kirchlichen Gemeinschaft stehen. Zum Leibe der Kirche, aber nicht zur Seele gehören jene, welche in der kirchlichen Gemeinschaft stehen, aber sich nicht im Stande der heiligmachenden Gnade befinden. Außer dem Leibe und der Seele der Kirche stehen alle jene, welche sich mit Wissen und Willen von ihr getrennt haben. 26) Schon die älteren Theologen haben den Gedanken ausgesprochen, daß es nicht wenige Akatholiken gebe, deren Glaubensirrtum kein verschuldeter ist. 27)
Anmwerkungen: 1) Vgl. Act 8,1; 9,31. 1 Cor 1,2. Col 4,16, Gal 1,2-5. Apc 1,4 f. 2) Vgl. 1 Cor 6,4; 10,32; 11,22; 12,28; Eph 1,22. 3) Die Übersetzung der LXX synagogé für kehel findet nur zweimal Anwendung auf die christliche Kirche: Hebr. 10,25 und Jac 2,2. Daher sagt Epipahanius (Haereses 30,18) von den Ebioniten: Synagogén de hútoi kalúsi tén heautón ekklésian, kai úk ekklésian. Im Alten Bunde wird dieses Wort teils für das versammelte Volk, teils für die geordnete religiöse Gemeinschaft der Israeliten gebraucht(Dt 18,16; 23,1; 31,30). 4) Katzer schreibt: abrogiert, was heißen soll, daß es sich um die Zurücknahme eines Auftrages, den der alte Bund ja hatte, handelt. (Anm.d.Red.)Katzer schreibt: abrogiert, was heißen soll, daß es sich um die Zurücknahme eines Auftrages, den der alte Bund ja hatte, handelt. (Anm.d.Red.) 5) Vgl auch Eph 5,30: "Denn Glieder sind wir seines Leibes - von seinem Fleisch und von seinem Gebein -." 6) Vgl. auch Hebr. 3,1-7. Er hat seinen Geist in sie ausgegossen, durch den wir Glauben und Heiligung empfangen (Jo 20,22; 15,26). 7) Vgl. Tertull., Scorpiace c.9. Iren. Adv. haer. 3,4,1. 8) Vgl. Act 10,5 f (Cornelius); 9,6 f (Paulus). Vgl. Gal. 1,18; 2,2. 9) Vgl. Mt 18,17; 28,19. Mc 16,16. 10) Vgl. 1 Cor 1,10; 11,19. Gal 5,20. 2 Petr 2,1. 11) "Mit der Kraft unseres Herrn Jesus einen solchen (Häretiker) dem Satan übergeben zum Schaden des Fleisches, damit der Geist gerettet werde" (1 Cor. 5,5). - "Zu ihnen gehören Hymenäus und Alexander, die ich dem Satan übergab, damit sie, so gezüchtigt, nicht mehr lästern." (1 Tim 1,20) 12) z.B. 1 Cor 5,5: "Einen solchen (Unzüchtigen) dem Satan zu übergeben zum Verderben des Fleisches" (Tradere huiusmodi satanae in interitum carnis); vgl. auch 1 Tim 1,20. 13) Fulgentinus, "De fide seu de regula verae fidei ad Petrum" c.38/79: "Firmissine tene et nullatenus dubites, non solum paganos, sed etiam Judaeos, haereticos et schismaticos, qui extra Ecclesiam catholicam praesentem finiunt vitam, in ignem aeternum ituros." Vgl. dazu auch Symbolum Athanasianum Denz. 39) Lateranenese IV., (Denz. 430). Professio Fidei Trident. Vat. (Denz. 1000). Syllabus Denz. 1721. 14) Vgl. Augustinus. (Ep. 55,19/ 35 (ad Januar.): Ecclesia Dei, inter multam paleam, multaque zizania consituta, multa tolerat, et tamen, quae sunt contra fidem vel bonam vitam, non approbat, nec tacet, nec facit. 15) Dies ist leider inzwischen geschehen. Anm.d.Red. 16) Vgl. Augustinus., Sermo 49,7: Discite ergo justitiam, ut non oderitis nisi vitia, homines ametis. 17) Vgl. Act 20,28. Hebr. 13,17. 18) Vgl.dazu Jo 17,20; Mc 16,16; Mt 28,18; 16,18. 19) Vgl. Augustinus., De Civ. Dei 18,51. S.th. 2,2, q11, a1. 20) Vgl. Pius IX.: Bulla "ineffabilia Deus" d.18. Dec. 1854: Si qui secus ... praesumpserint corde sentire, ii noverint, se ... ab unitate Ecclesiae defecisse (Denz. 1641). 21) Benedict. XIV. in Ep. "Singulari nos" d. 9 Febr. 1749, n. 14: Exploratum habemus, ab haereticis baptizatos, si ad eam aetatem venerint, in qua bona a malis per se dispescere possint, atque erroribus baptizantis adhaereant, illos quidem ab Ecclesiae unitate repelli (Bullar. ed Lucemburgi XVIII 7).Benedict. XIV. in Ep. "Singulari nos" d. 9 Febr. 1749, n. 14: Exploratum habemus, ab haereticis baptizatos, si ad eam aetatem venerint, in qua bona a malis per se dispescere possint, atque erroribus baptizantis adhaereant, illos quidem ab Ecclesiae unitate repelli (Bullar. ed Lucemburgi XVIII 7). 22) Die Definiton des Schismatikers bei Hieronymus ((n Ep.ad Ti. 3,10): Inter haeresim et Schisma hoc esse arbitrantur, quod haeresis perversum dogma habeat; schisma propter episcopalem distantionem ab Ecclesia separetur; quod quidem in principio aliquo ex parte intelligi potest. Ceterum nullum schisma non sibis aliquam confingit haeresim, ut recte ab Ecclesia recessisse videatur. 23) Vgl. Errores Paschasii Quesnel prop. 72-78, Denz. 1422 ff et Denz. 1515. 24) Vgl. Denz. 588, 595, 646. 25) Vgl. Catech. Rom P.I. c. 10 q5 und August., De civ. Dei 12,9. 26) Vgl. Tom.S.Th. 3, q8, a3. 27) Vgl. hierzu die Auffassung von Reiffenstuel: "Illi qui non ex malo animo aut pertinacia, sed ex simplicitate aut defectu debitae informationis errant circa fidem, nequaquam sunt inter haereticos deputandi. Et horum multi sunt in vulgo haereticorum; nam in defectu pertinaciao nemo est haereticus formaliter, qqi paratus est judicium suum Ecclesiae submittere, aut nescit veram Christi Ecclesiam contrariam tenere, et ita dispositus est saltem habitualiter, ut a suo errore discederet, si sciret sum esse verae fidei contrarium."
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