NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...
Vor Gericht gescheitert: Scientology weiter vom Verfassungsschutz beobachtet - Weil tatsächlich Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Scientology "Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind", hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Beobachtung dieser in ihrer Werbung aggressiv auftretenden Sekte durch den Verfassungsschutz für rechtens erklärt. Das Gericht ist überzeugt, dass Scientology eine Gesellschaftsordnung anstrebt, "in der zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollen". Wolfgang Roth, der Rechtsvertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz in diesem Gerichtsverfahren, verwies auf die Schriften des Scientology-Gründers Ron L. Hubbard, nach denen sich die Organisation nach wie vor ausrichte und die "eindeutig verfassungswidrige Aussagen enthielten" (d.s. satanische Aussagen, Anm.d.Red). Die fortlaufende Beobach-tung von Scientology, so die Argumente der Verfassungsschützer, die so auch vom Gericht in Münster übernommen werden, sei auch wegen der aggressiven Weise, mit der man neue Mitglieder zu gewinnen suche, wegen der gezielten Ansprache von Parlamentariern in Berlin und wegen der Praxis gesteuerter und getarnter Nachhilfe-Organisationen zulässig. Der Hinweis des Scientology-Vertreters, bei den Schriften des Sektengründers Hubbard handele es sich um unaktuelle "Altlasten", verfing vor Gericht nicht - bei Scientology sei bisher keinerlei Distanzierung von deren demokratie-feindlichen Positionen erfolgt. (Privat-Depesche Nr. 8/39 vom 20.2.2008)
Iran: Regierung plant Todesstrafe für Abkehr vom Islam - Die iranische Regierung will die Todesstrafe für Personen, die sich vom Islam abwenden, gesetzlich verankern. Das Kabinett in Teheran hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf gebilligt. Die erwartete Zustimmung vom Parlament steht noch aus. Nach dem Gesetz gilt künftig für diejenigen, die bei mindestens einem muslimischen Elternteil aufgewachsen sind und sich vom Islam abgewandt haben, uneingeschränkt die Todesstrafe. Für Bürger, die keine Muslime waren, dann zum Islam konvertierten und später diese Religion verlassen haben, gilt eine dreitägige Frist mit der Möglichkeit zur Umkehr. Frauen können stattdessen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Durch besonders harte Haftumstände sollen sie angehalten werden, zum Islam zurückzukehren. In diesem Fall kommen sie sofort frei. Politische Beobachter sehen in den Plänen einen "alarmierenden Verstoß gegen die Menschenrechte und die Religionsfreiheit". Nach ihren Angaben betrifft das Gesetz auch iranische Christen, die aus Deutschland oder anderen Ländern in den Iran abgeschoben werden. Neben der Abkehr vom Islam sollen künftig auch Trunkenheit, Vergewaltigung, Mord, bewaffneter Diebstahl, Drogenhandel, Ehebruch und männliche Homosexualität mit dem Tod bestraft werden. Im Iran sind 0,3 Prozent der rund 75,5 Millionen Einwohner Christen. (Diesen Christen wird praktisch keine Möglichkeit gegeben, sich gesellschaftlich zu entfalten, weswegen sich viele gezwungen sehen auszuwandern, Anm.d.Red.) Die Zahl der im Untergrund lebenden Konvertiten wird auf 250 000 geschätzt. Mitgliedern der angestammten Kirchen ist es verboten, Konvertiten zu unterstützen. So genannte Religionswächter führen Kontrollen in den Kirchen durch, ob sich unter den Besuchern Muslime befinden. (Privat-Depesche Nr. 10/39 vom 5.3.2008) |