BEKANNTMACHUNG über "DIE NEUE MESSE UND DER PAPST"
Mit Anmerkungen versehen von Benjamin Frederick Dryden
Fronleichnam, 5. Juni, 1980
Der General Obere der Vereinigung von St.Pius X., Erzbischof Marcel Lefbvre, hat öffentlich erklärt, dass "die Vereinigung von St. Pius X. (...) diejenigen ihrer Mitglieder nicht dulden kann, die es ablehnen, für den Papst zu beten oder zu behaupten, dass die neue Messe per se ungültig ist." Viele Laien sind durch diesen offiziellen Standpunkt verwirrt und können die Gründe, die der General-Obere zur Rechtfertigung vorbringt, nicht begreifen.
Daher haben wir einen Überblick über die Sätze seiner Erklärung zusammengestellt. Fast jedem Satz im Überblick folgt eine Bewertung, (wahr, falsch, zur Hälfte wahr, oder nicht zur Sache gehörig) und die Nummer einer Anmerkung, die darauf hinweist, wo diese Bewertung erklärt wird. Umgekehrt befindet sich am Anfang jeder Anmerkung ein Hinweis auf den Teil des Überblicks, um den es sich handelt.
Erzbischof Lefèbvre's Erklärung wurde in der französischen Zeitschrift "Cor Unum" im November 1979, und auch in der englischen Übersetzung der Zeitschrift "The Angelus" vom Januar 1980 veröffentlicht, unter dem Titel "Die Neue Messe Und Der Papst." Ein Nachdruck ist erhältlich bei The Angelus Press, P.O.Box 1187, Dickinson, Texas 77539.
Überblick.
"Die neue Messe und der Papst."
I. Einführung: Der Autor, Erzbischof Lefbvre, spricht mit Autorität (zur Hälfte wahr; Anmerk. 1-5)
A. Bei der Beantwortung von Fragen über den N.O.M. und die falschen Päpste hat er mit Vorsicht im Geiste der Kirche gesprochen (falsch; Anmerk. 3 & 4 ) B. Seine Ansichten haben sich nicht geändert (falsch; Anmerk.5). C. Dieses ist keine erschöpfende Untersuchung sondern eine öffentliche Erklärung der Einstellung der Gemeinschaft St. Pius X. über den konziliaren Papst und den N.O.M. (wahr; Anmerk.1).
II. Der N.O.M. ist gesetzwidrig (wahr; Anmerk. 6), kann aber gültig sein (falsch; Anmerk. 8 u. 10).
A. Er ist gesetzwidrig, d.h. verboten von der Katholischen Kirche (wahr; Anmerk. 6).
1. Verboten hat die Kirche immer den Besuch sogar einer gültigen Messe von Hätetikern und Schismatikern, sakrilegische Messen und solche, die unseren Glauben gefährden (wahr; Anmerk. 9 u. 27). 2. Der N.0.M. ist eine Anbiederung an die protestantische Theologie und Liturgie (wahr; Anmerk.7).
a. Wesentliche Bestandteile einer gültigen Messe fehlen im N.0.M.:
1) Wesentliche Bedingung des Zelebrierens eines Priesters; 2) Wahres Opfer, eine Handlung; 3) Reelle Gegenwart Christi als Opfer, mit Seinem Leib, Blut, Seele und Gottheit; 4) Sühne für die Sünden; 5) Worte der Konsekration, durch die die Handlung vollendet wird, unabhängig von den vorausgehenden oder nachfolgenden Worte (wahr; Anmerk. 8 u. 10).
b. Unwesentliche Merkmale protestantischer Art erscheinen im N.O.M. (wahr; Anmerk.8):
1) Tisch statt eihes Altares; 2) Priester spricht laut in der Volkssprache, dem Volk zugewandt; 3) Teilung in Liturgie des Wortes und Liturgie der Eucharistie; 4) Unehrerbietigkeit, die in minderwertigen Gefässen, gesäuertem Brot, Austeilung der Hostie in die Hand durch Laien, Männer und Frauen zum Ausdruck kommt; 5) Hostien, die in abgelegenen Plätzen aufbewahrt werden; 6) Frauen, die die Epistel lesen; 7) Kommunion, die dem Kranken von Laien gebracht wird.
3 A. Die meisten N.O. Messen sind sakrilegisch (wahr; Anmerk. 9), lediglich reine Betätigung natürlicher Religion (falsch; Anmerk. 9), nicht ausreichend, um die Sonntagspflicht zu erfüllen (wahr; Anmerk. 9) und verboten als Gottesdienst mit Nicht-Katholiken (wahr; Anmerk. 9).
3 B. Die Gültigkeit des N.O.M. hängt vom Glauben des Zelebranten ab (falsch; Anmerk.12)
1. Der N.O.M. ist gültig, wenn der Zelebrant den Glauben hat (falsch; Anmerk.1O u. 12). a. Alle vorgeschriebenen Erfordernisse mögen vorhanden sein Materie, Formel, Intention und ein gültig geweihter Zelebrant (falsch; Anmerk. 1O) b. Worte ausserhalb der Konsekrationsformel sind nicht "wesentlich", ihre Änderungen machen die Messe nicht ungültig (halb wahr; Anmerk. 11). 2. Der N.O.M. ist ungültig, wenn der Zelebrant nicht glaubt (nicht zur Sache gehörig; Anmerk.1O u. 12 ). a. Er weiss nicht, was die Kirche tut, und kann daher auch nicht die Intention haben, es zu tun (falsch; Anmerk. 12). b. Konziliare Seminare lehren nicht, was eine Messe oder was ein Priester ist (nicht zur Sache gehörig; Anrnerk.12). c. Konziliare Bischöfe wissen nicht, was ein Priester ist (nicht zur Sache gehörig; Anmerk. 12).
3 C. Beichtväter müssen den guten oder schlechten Willen derer in Betracht ziehen, die den N.O.M. zelebrieren oder ihm beiwohnen (nicht zur Sache gehärig; Anmerk. 13.)
III. Paul VI., Johannes Paul I. und Johannes Paul II. sind wahre Päpste (falsch; Anmerk. 14 u. 19).
Antworten auf Einwände:
A. Paul VI. war ein Liberaler und daher entschuldigt von Verantwortung für seine Angriffe auf die Kirche (falsch; Anmerk. 15-21)
1. Furchtbare Zerstörung der Kirche fand unter seinem Pontifikat statt (wahr). 2. Einige sagen, Paul VI. war kein Papst, weil er häretische Dokumente unterschrieb (wahr; Anmerk. 18 u. 19). Die Wahrheit über häretische Päpste ist nicht so einfach (falsch; Anmerk. 20) a. Ein Papst kann als Privatperson häretisch sein, aber nicht als Lehrer der Universalen Kirche (halbe Wahrheit; Anmerk. 21). b. Wir müssen entscheiden, ob Paul VI. als unfehlbar reden wollte (nicht zur Sache gehörig; Anmerk. 21). 3. Paul VI. war eher ein Liberaler als ein Häretiker (falsch; Anmerk. 18). Er wich der Verantwortung aus, indem er sich selbst widersprach und zweideutig redete (falsch; Anmerk. 15-18). 4. Ein Liberaler kann ein Papst sein (nicht zur Sache gehörig; Anmerk. 19 u. 20).
B. Die Konklaven von 1978 waren gültig (falsch Anmerk. 22).
1. Sie wurden nicht durch geheime vorbereitete Treffen und Ausschluss der älteren Kardinäle ungültig gemacht (nicht zur Sache gehörig; Anmerk. 22) 2. Auf alle Fälle sind sie gültig geworden, weil die konziliaren Kardinäle und der römische Klerus sie angenommen haben (falsch; Anmerk. 23).
C. Wenn Paul VI. und seine Nachfolger keine Päpste sind, hat die Kirche zu existieren aufgehört (falsch; Anmerk. 24).
1. Die Kirche würde jahrzehntelang unsichtbar sein (falsch; Anmerk.24). 2. Kein rechtmässiger Papst könnte gewählt werden (falsch; Anmerk. 25). 3. Diejenigen, die diese Männer Gegenpäpste nennen, sind Schismatiker (falsch; Anmerk. 26).
IV. Von nun an erkennen alle Mitglieder der Gemeinschaft von St. Pius X. Johannes Paul II. als Papst an und akzeptieren den N.O.M. als gültige Messe (wahr; Anmerk. 1, 27 u. 28).
V. Schlussfolgerung: Wir müssen Missionare sein, müssen alle Dinge in Christus wiederherstellen, und von der Wahrheit Zeugnis geben (halb wahr; Anmerk. 29).
Anmerkungen:
1. (I) Mit welcher Autorität spricht Erzbischof Lefbvre? Zunächst setzen die Bestimmungen der Gemeinschaft von St. Pius X. seiner Autorität als General-Superior für einen Zeitraum von 12 Jahren (1970-1982) keine Grenzen. Was immer er offiziell im Namen der Gemeinschaft sagt, muss als von der Gemeinschaft selbst gesagt werden.
2. (I) Schliesst der Titel "Erzbischof" immer eine Beteiligung an der kirchlichen Lehr-Aut-orität ein? Nein. Bischöfe "unterstehen in der Tat der Autorität des römischen Papstes, als wahre Lehrer der Gläubigen, die ihrer Obhut anvertraut sind" (Kanon 1326). Aber keine Seelen sind einem Titular (das ist ehrenamtlich) Erzbischof anvertraut, und er hat daher keinen Anteil an der kirchlichen Lehr-Autorität. Katholiken können nach Belieben seinen Worten glauben oder nicht, je nachdem ob sie eine gute oder schlechte Meinung von seinem Wissen und seiner Wahrhaftigkeit haben.
3. (IA) Erzbischof Lefèbvre hat nicht immer, wie er es behauptet, "im Geist der Kirche geatmet". Dieser Geist, der der Heilige Geist ist, redet zunächst in öffentlichen Verlautbarungen der Päpste und Ökumenischen Konzilien, und zu ihnen, (nicht den Theologen) sagte Christus: "Wer euch hört, der hört Mich". Die meisten dieser Verlautbarungen sind zusammengefasst worden. Sie sind in verständiger Reihenfolge, mit Nummern für leichteres Nachschlagen versehen und offiziell von Papst Benedikt XV. im Gesetzbuch für Kanonisches Recht, wirksam ab 1918, veröffentlicht worden.
4. (IA) Erzbischof Lefèbvre verlässt sich eher auf die Meinungen von "Theologen", die gewöhnlich unbekannt sind, ohne diejenigen vorzuziehen, die von Päpsten mit dem Doktor-Titel geehrt wurden. Siehe Anmerkungen 19,20.23.
5. (IB) Die Ansichten des Erzbischofs haben sich grundsätzlich geändert, insbesondere was den N.O.M. und die konziliare Kirche betrifft. Zum Beispiel:
"Ich werde nie sagen, dass der N.0.M häretisch ist. Ich werde nie sagen, dass er kein Opfer sein kann". ("Priester für morgen", 1973) "Die konziliare Kirche ist schismatisch, weil sie als Grundlage für ihre Erneuerung Prinzipien verwendet, die der katholischen Kirche entgegengesetzt sind, wie der Begriff der neuen Messe." (Erwägungen zur Suspendierung a Divinis, 29. Juli 1976) "Daher ist sie keine richtige Messe mehr, die das Königstum unseres Herrn Jesus Christus bezeugt." (Lille, 29.8.1976) "Ich sage nicht, dass die neue Messe häretisch ist, das habe ich nie gesagt. Auch habe ich nie gesagt, dass sie in sich ungültig ist". ("Die Kirche nach dem Konzil", 6. Juni 77) " Wir sind a divinis von und für die konziliare Kirche, der wir nicht angehören wollen (...), suspendiert. Ganz gleich, in welchem Masse sich Papst Bischöfe Priester oder Gläubige dieser neuen Kirche anschliessen, trennen sie sich von der Katholischen Kirche." (Erwägungen über die Suspendierung a Divinis, 29. Juli 1976)
Genau einen Monat später (29. August 1976 in Lille) sprach der Erzbischof als Mitglied der konziliaren Kirche und machte seinen frevlerischen Vorschlag, die wahre Messe unter dem abtrünnigen Oberhaupt Paul VI. und seinen abtrünnigen Bischöfen zu zelebrieren: "Es würde so einfach sein, wenn jeder Bischof in seiner Diözese uns eine Kirche zur Verfügung stellen wurde... Darum werde ich den Heiligen Vater bitten..."
6. (IA) Der N.O.M. ist in der Tat gesetzwidrig (von der Kirche verboten), wie es der Erzbischof zugesteht (IA). Aber er mildert sein Zugeständnis auf zwei Weisen:
1) Er drückt es nur indirekt aus ("der unsinnige Gedanke, wir seien frei ihm beizuwohnen"). Und 2) übergeht er jeden Hinweis des hauptsächlichsten Beweises: und zwar bezüglich der Bulle Quo Primum, in welcher St. Pius V. für immer jegliche Änderung in der Messe verbietet. Siehe Anmerk. 3/4.
7. (IIA2) Der Beweis, den er gibt, ist fehlerhaft und zwar, dass der N.O.M. eine Annäherung, eine Anbiederung an den Protestantismus zeigt, als wäre der Katholizismus nur einfach das Gegenteil vom Protestantismus. Im Gegenteil unsere Regel muss die sein, katholischen Dekreten, wie die von Trient, und Quo Primum vom hl. Pius V., katholischen Rubriken der Messe, und der katholischen Tradition, zu gehorchen. Wir meiden es, wie Protestanten zu handeln, nur weil und nur insofern als sie versagen, wie Katholiken zu handeln.
8. (IIA2) Ähnlichkeiten des N.O.M. mit protestantischem Gottesdienst unter zwei Gesichtspunkten:
1) was fehlt, und 2) was hinzugefügt ist.
Was fehlt sind einige wesentliche Merkmale, ohne die überhaupt keine Messe zustande kommen kann. Da der N.O.M. nicht unbedingt von einem Priester zelebriert wird, ist es kein Opfer, und hat nicht die reale Gegenwart zur Folge oder den Sühneakt; er ist von sich aus überhaupt keine Messe. Oder fachmännisch ausgedrückt: ist der N.O.M. per se ungültig. Völlig richtig, wie es der Erzbischof genau weiss; aber seine Absicht ist es, die Priestergemeinschaft Pius X. darauf festzulegen, diese Wahrheit amtlich zu leugnen (IV, Anmerk. 27). Daher vermeidet er auf schlaue Art den gewöhnlichen Ausdruck "wesentliche Merkmale" und setzt dafür eine eigene Münze ein: "grundlegende Dogmen", was genauso eindrucksvoll klingt, aber nicht so peinlich klar ist.
9. (II A3) Der N.O.M. ist in der Tat ein Gottesraub, weil er ein systematischer Spott der wahren Messe ist. Ausserdem behauptet er, unter dem Schein des Gottesdienstes, die lasterhafte Unwahrheit, dass Christus törichterweise für alle Menschen gestorben ist, diejenigen inbegriffen, die es ablehnen, Sein Opfer für sich anzuwenden, und somit, dass alle Menschen gerettet werden.
Ein wichtiger Punkt, den der Erzbischof zu erwähnen auslässt ist, dass sogar die richtige Messe in der falschen Kirche frevelhaft ist. Im Te igitur der wahren tridentinischen Messe müssen seine Priester daher eine Unwahrheit begehen, wenn sie für Gottes Heilige Katholische Kirche beten: "... in Gemeinschaft mit Deinem Diener, unserm Papst Johannes Paul II." (una cum famulo tuo Papa nostro N.). Siehe Anmerk. 27.
Eine frevelhafte Tat beider Arten (der N.O.M. oder die wahre Messe in der konziliaren Kirche) ist ein Akt der Religionslosigkeit. Indem der Erzbischof den N.O.M. einen Akt natürlicher Religion nennt, gibt er geschickt an, er sei irgendwie annehmbar, so wie eine amerikanische, nicht-konfessionelle Danksagungsfeier.
Es ist wahr, dass keines dieser Sakrilegien, die Verpflichtung einer Sonntagsmesse beizuwohnen, erfüllt, und dass beide, unter Kanon 1258 verboten sind, weil sie von Nicht-Katholiken als ihre eigenen religiösen Feiern bekannt gemacht werden.
10. (II B 1a) Obwohl Erzbischof Lefèbvre gerade den Beweis erbracht hat, dass der N.O.M. per se ungültig ist, (II A 2a, Anmerk. 8) so besteht er in beschwichtigender und fälschlicherweise darauf, dass er gültig sein könnte, weil alle Erfordernisse für die Gültigkeit vorhanden sind.
In Wirklichkeit ist der N.O.M. immer ungültig in jeder Sprache, schon durch seine mangelhafte Intention, nämlich die, nur ein Erinnerungsmahl zu feiern. (Par. 7 der Allgemeinen Einführung zu Paul's VI. Dekret "Missale Romanum" vom 3. April 1969). Im Englischen (wie auch im Deutschen, Anm.d.Red.) ist er immer ungültig, schon durch die Änderung der Formel (für alle Menschen anstatt für viele), seit 1967 in den Vereinigten Staaten vorgeschrieben (Louis A. Post, "Irreführung der Messe", 16. Juni 1969). Sehr häufig ist er durch den Gebrauch der falschen Materie ungültig ("Kuchen, Kekse, Gebäck, Brötchen"; The Angelus, Januar 1980, S. 8). Er ist ungültig wegen Ermangelung der Priesterweihe, falls der Priester nach dem neuen ungültigen Ritus, der seit dem 15. August 1968 erlaubt und ab 6. April 1969 vorgeschrieben war, geweiht wurde. Siehe meinen Artikel: "Novus Ordo Missae: Eine Gegen-Messe", Seiten 5-8.
11. (II B 1 b) Es ist wahr, dass Worte ausserhalb der Konsekrationsformel nicht wesentlich für die Messe sind. Sie werden aber gesprochen, um uns an die Intention zu erinnern, für welche die Messe aufgeopfert wird, und eine Änderung von ihnen könnte eine fehlerhafte Intention zeigen. So zum Beispiel ist das Opferungsgebet "Suscipe, sancte Pater..." unterdrückt worden, weil im neuen Ritus kein Opfer dargebracht wird für die Sünden des Zelebrierenden und der Gemeinde oder für die lebenden und verstorbenen Gläubigen; so dass die Worte "Dies ist mein Leib," usw. als reine Erzählung beabsichtigt sind, und nicht als eine wirksame Formel der Konsekration. Obwohl es nicht im Ritus des Novus Ordo erwähnt wird, weist die häretische Definition der Messe von Paul VI. (Anmerk. 10) jedoch die Intention auf, eher ein Mahl als eine Messe zu feiern.
12. (II B) Die Gültigkeit einer Messe (oder irgend eines Sakramentes) hängt nicht von dem Glauben oder der Moral des Geistlichen ab. Der engelhafte Doktor St. Thomas von Aquin erklärt (Summa Theologica, 3, Frage 64, Antw. 9), dass der Geistliche nicht durch seine eigene Tugend und Vollmacht handelt, sondern durch die von Christus, und durch den Glauben der Kirche. Selbst wenn er ungläubig ist, kann er die Absicht haben, das zu tun, was die Kirche in den Sakramenten vollzieht, "selbst wenn er es als Nichts bewertet. Und diese Intention genügt ..."
Daher legte Papst Leo XIII. seine berühmte Regel fest: Ein katholischer Ritus, vorschriftsmässig ausgeführt, ist voraussichtlich gültig, dagegen ist ein nicht-katholiscber Ritus zweifelsohne ungültig.
"Nun, wenn eine Person ernsthaft und genau die vorgeschriebene Formel und Materie benutzt hat, um ein Sakrament zu bewirken und zu erteilen, so muss gerade aus diesem Grund angenommen werden, dass sie die Absicht gehabt hat, das zu tun, was die Kirche tut. Dieses Prinzip ist die Basis der Lehre, dass ein Sakrament ein wahres Sakrament ist, selbst wenn der Spender ein Häretiker oder eine ungetaufte Person ist, vorausgesetzt, dass der katholische Ritus gebraucht wird." "Wenn aber, im Gegenteil, der Ritus verändert ist mit der offenbaren Absicht, einen anderen Ritus einzuführen, der nicht von der Kirche angenommen ist, und bei nicht Anerkennung dessen, was die Kirche tatsächlich tut, und was durch die Einsetzung von Christus zur Natur des Sakramentes gehört, so ist es klar, dass nicht nur die notwendige Intention für das Sakrament fehlt, sondern, dass sogar eine Intention vorhanden ist, die entgegen und unvereinbar mit dem Sakrament ist." (Apostolicae Curae 1896).
13. (II C) Der Rat, den der Erzbischof den Beichtvätern gibt, ist für katholische Priester richtig: Subjektive Umstände sind wie Mangel an Überlegung und schuldlose Unwissenheit zu beurteilen. Jedoch schreibt er offensichtlich, um bekannt zu geben, dass alle Priester seiner Gemeinschaft jetzt konziliare Priester sind, die einen Nicht-Katholiken als Papst anerkennen und eine falsche Messe als gültig annehmen. (IV, Anmerk. 27). Solche Priester sind natürlich keine Katholiken und sie können nicht die katholische Rechtsprechung besitzen, die im Kanon 872 erwähnt wird: "Für gültige Vergebung der Sünden ist von dem Priester, zusätzlich zu der Priesterweihe, entweder die gewöhnliche oder übertragene Vollmacht der Zuständigkeit über das Busskind erforderlich". Solche Priester haben im Beichtstuhl nichts zu suchen, es sei denn als Beichtende; und diejenigen, die bei ihnen beichten, laden die Strafe auf sich, einer nicht-katholischen Amtsübung beigewohnt zu haben (Kanon 1258 abgesehen davon, dass sie keine Lossprechung erhalten.
Dieser gleiche Rat für Beichtväter führt leicht dazu, bei Laien ein Missverständnis der Mahnung Christi zu erwecken, "Urteil nicht, damit ihr nicht verurteilt werdet." (Matth. 7,1) Was verboten ist, ist das Urteilen mit dem Hinblick auf die Strafe, wenn wir nicht dazu berechtigt sind. Richter, Eltern, Beichtväter, Obere, im Allgemeinen, haben die Pflicht (und daher das Recht), so zu urteilen. Und jeder Mensch hat das Recht und die Pflicht, auf Grund besonnener Urteile sein eigenes Benehmen andern gegenüber einzustellen. So wie wir entscheiden, ob wir eine Schule besuchen oder sie ablehnen, eine Stätte des Vergnügens besuchen oder nicht, für oder gegen einen Politiker stimmen, so müssen wir auch unser Verhalten in religiösen Angelegenheiten, die nicht durch das Gestz oder von rechtmässigen kirchlichen Oberen klar bestimmt sind, entscheiden.
14. (III) Als Nächstes versucht der Erzbischof festzulegen, dass Paul VI., Johannes Paul I. und Johannes Paul II. Päpste sind. Er behauptet dieses jedoch nicht ausdrücklich, noch gibt er irgendeinen positiven Beweis dafür. Er äussert diesbezüglich nur Bedenken, und zwar unvollständige und ungenaue, und gibt auf einige von ihnen abschweifend und zweideutig Antworten.
15. (III A) Zunächst kommen zwei Anklagen gegen Paul VI., dass er die Kirche zerstört hat und die Häresie öffentlich erklärt hat, so dass er nicht länger Papst sein konnte. Der Erzbischof scheint die erste Anklage zuzugeben, gibt aber nicht zu noch leugnet er die Anklage bezüglich der Häresie. In jedem Fall spricht er Paul VI. frei von beiden Anklagen aus dem merkwürdigen Grund, er sei ein Liberaler gewesen (III A 3 u. 4), und daher frei, der Verantwortung auszuweichen durch eigenen Widerspruch und Zweideutigkeiten für seine Worte.
16. (III A 3) Jedoch ist diese Art der Verteidigung schlimmer als keine; denn sie degradiert Paul VI. von der Stellung eines Menschen (ein mit Vernunft begabtes Lebewesen) zu der eines stummen Geschöpfes, von Natur aus und nicht durch Zufall folgewidrig. Wie ein Idiot oder Irrer, oder noch genauer, wie ein Hund oder eine Katze, konnte der Liberale des Erzbischofs Lefbvre nicht einmal das päpstliche Amt annehmen und noch weniger dessen Pflichten erfüllen.
17. (III A 1) In der Tat scheint es jedoch klar zu sein, dass Paul VI. weder von Natur aus noch aus Zufall widersprüchlich war, sondern absichtlich. Seine eigenen Widersprüche und Zweideutigkeiten sind die gleiche Modernistentaktik und schlaue List, (callidissimum artificium), die der hl. Pius X. 1907 verurteilte in seiner Enzyklika "Pascendi Dominici Gregis, § 4. Erzbischof Lefbvre ist von Natur aus tolerant dieser Taktik gegenüber, da er sie selbst, gerade in dieser Abhandlung, übt, indem er z.B. Beweise dafür gibt, dass der N.O.M. in sich ungültig ist, und doch daraus schliesst, dass er gültig sein kann. (Anmerk. 8 u. 10)
18. Das Geschwätz über Liberalismus und Paul VI. angeblichen geistigen Problemen erweckt tatsächlich den Anschein eines Tricks, um die Aufmerksamkeit von dem Hauptthema abzulenken, welches folgendes ist: Paul VI. und seine zwei Nachfolger haben nachweisbar öffentlich Häresie verkündet; und das Kirchengesetz schliess sie folgerichtig vom Papsttum oder jedem anderen Amt aus, ganz gleich, welches ihr geistiger Zustand ist.
Häresie 1: dass nicht-katholische Religionen Mittel zum Heil sind. (Dekret vom Ökumenismus, § 3; Bekanntmachung 21. Novernber 1964) Wahre Lehre: Es gibt eine universale Kirche der Gläubigen, ausserhalb der niemand gerettet werden kann. IV. Laterankonzil, 1215).
Häresie 2: Es ist erlaubt, sogar erwünscht, dass Katholiken sich im Gebet mit ihren getrennten Brüdern vereinen. (Dekret vom Ökumenismus, § 8) Wahre Lehre: Es ist den Gläubigen in keiner Weise erlaubt, in irgendeiner aktiven Form, nicht-katholischen Veranstaltungen beizuwohnen oder an ihnen teilzunehmen. (Kanon 1258)
Häresie 3: Der Mensch hat ein Recht zur religiösen Freiheit. (Erklärung über religiöse Freiheit, § 2; veröffentlicht 7. Dezember 1965) Papst Pius IX.: "... diese irrige Meinung, höchst schädlich für die Katholische Kirche und die Rettung der Seelen, welche von unserem Vorfahren Gregor XVI. 'Wahnsinn' genannt wurde, nämlich, dass Gewissensfreiheit und Freiheit des Gottesdienstes das unveräusserliche Recht jedes Menschen ist..." (Quanta Cura, 8. Okt. 1864)
Häresie 4: "Das Abendmahl oder Messe ist eine heilige Gemeinschaft oder Zusammenkunft des Gottes Volkes, das sich unter dem Vorsitz eines Priesters vereint, um das Andenken des Herrn zu feiern." (Paul VI., Missale Romanum, Allgemeine Unterweisungen, § 7; 3. April 1969) Konzil von Trient: " Wenn jemand sagt, dass das Opfer der Messe nur eines des Lobes und Dankes ist, oder ein blosses Gedächtnis des Opfers, das am Kreuz stattfand, aber kein Sühnopfer ..., so sei er im Kirchenbann." (Kanon 3 über die Messe; Denzinger 950)
Häresie 5: "Dies ist der Kelch Meines Blutes ....Es wird für euch und alle Menschen hingegeben, zur Vergebung der Sünden." (Eucharistisches Gebet des N.O.M. in den Landessprachen, von Paul VI. und seinen Nachfolgern der ganzen Welt verordnet.) Katechismus des Konzils von Trient: "Denn, wenn wir nach seinem Wert schauen, so müssen wir bekennen, dass der Erlöser Sein Blut für das Heil aller vergossen hat; wenn wir aber seine Frucht betrachten, die die Menschheit daraus erhalten hat, so erkennen wir leicht, dass es nicht allen Menschen zukommt, sondern vielen."
19. (III) Wer auch immer öffentlich eine Häresie verkündet, wie Paul VI. und seine Nachfolger es mit diesen fünf Häresien getan haben oder tun, verliert automatisch jedes Amt, nach Kanon 188, Nr. 4, von dem der Erzbischof kein Wort verlauten lässt. "Durch stillschweigende Resignation, durch das Gesetz selbst angenommen, werden alle Ämter ipso facto und ohne weitere Erklärung frei, wenn ein Kleriker: ... Nr.4, öffentlich den katholischen Glauben aufgegeben hat." (Siehe unsere Abhandlung von Kanon 188 Nr.4 oder "Wo ist die Kirche?")
20. (III A 2) Die Wahrheit, die einen häretischen Papst betrifft, ist so einfach wie Kanon 188. Das Gestz wurde durch die Autorität von Papst Benedikt XV., der im Jahr 1918 den Kodex zum Kanonischen Recht öffentlich bekannt machte, einfach und klar formuliert, wie es ein Gestz sein soll, um jeden Zweifel auszuschliessen und jeden Einwand zu vernichten. Christus hat nicht Erzbischof Lefèbvre oder irgendeinem Theologen, sondern den Päpsten gesagt: "Wer euch hört, der hört Mich." (Lukas 10,16)
21. (III A 2) Was die Häresien von Paul VI. betrifft, so unterscheidet der Erzbischof privates und öffentliches Bekenntnis der Häresie, er bringt aber die beiden unterschiedlichen Probleme von Unfehlbarkeit und Amtsverlust durcheinander.
Er übergeht auch den zweiten von drei denkbaren Fällen:
1) Eine privat bekannte Häresie hat nichts mit irgend einem der Probleme zu tun; 2) Eine Häresie, die für die Öffentlichkeit, aber nicht amtlich ausgesprochen wird, hat den Amtsverlust zur Folge, laut Kanon 188, hat aber nichts mit Unfehlbarkeit zu tun; 3) Eine Häresie, die für die Öffentlichkeit und amtlich von einem rechtmässigen Papst ausgesprochen wird, würde der festgelegten Lehre der päpstlichen Unfehlbarkeit widersprechen, und das Versprechen Christi bei Seiner Kirche zu sein, verletzen; dieses kann nicht vorkommen.
Und doch scheint es vorgekommen zu sein. Denn Paul VI. sprach "als Paul, Bischof, Diener der Diener Gottes", gleich bedeutend mit Papst. Am Ende eines jeden Dekrets von Vatikanum II erscheinen seine Worte: "Wir durch die uns von Christus gewährte Autorität bejahen, erlassen und führen es ein." (A. Flannery, Vatikan. Konzil II, Collegeville, Minn. 1975, S. XX)
Daher hat er es entweder vermieden, seine Unfehlbarkeit einzusetzen, indem er das Konzil ein Pastorales nannte, (obwohl es eine Lehre verkündete, allerdings eine häretische) oder er war, noch bevor er die häretischen Dekrete unterschrieb und verkündete, kein echter Papst. Die erste Möglichkeit, ein pastorales Konzil, (das heisst nicht-doktrinales) welches lehrt, ist sinnwidrig; und ebenso geben alle, die seine häretischen Dekrete unterschrieben haben, ipso facto, ihre bisher eingenommenen Ämter auf. Die zweite Alternative ist aus zwei Gründen möglich:
1) Die Wahl Paul VI., sowie die von Johannes XXIII. ist zweifelhaft, weil beide Wahlen anscheinend Teil eines geheimen Plans waren, die Kirche durch einen Freimaurer-Papst zu zerstören, ein Komplott, das seit der Regierung von Papst Leo XII. (1823-1829) bekannt war. 2) Im Januar 1964 ging er nach Jerusalem, um von den Juden den Ephod (Schulterkleid) und das Rationale (Amtliches Kleidungsstück des Hohen Priesters) wie in Exodus beschrieben ist (Kap. 28) zu bekommen. Er trug sie gewohnheitsmässig und öffentlich bis zu seinem Tode. Der hl. Thomas erklärt, dass jede jüdische Vorschrift, die früher einmal gut und heilig war, jetzt eine Todsünde der Häresie ist, ein wortloses Glaubensbekenntnis, dass der Messias noch nicht gekommen ist, sondern erst kommen wird. (Summa Theologica 1-2, Frage 103, Antw.4). Daher scheint es, dass durch das öffentliche, aber nicht-offizielle Tragen dieser Symbole Paul VI., kurz nach 1964, stillschweigend auf das Papsttum verzichtet hat, sogar, falls er überhaupt gültig gewählt worden wäre, indem er sich selbst als Juden und/oder als Freimaurer bekannte.
22. (III B) Die vorgegebenen Wahlen von Johannes Paul I. und Johannes Paul II. in den Konklaven von 1978 waren ungültig, aus einem einfachen Grund, der vom Erzbischof nicht erwähnt wird: Kein Katholik war zu einem der Konklave zugelassen; alle Teilnehmer hatten öffentlich die Häresien von Vatikan II bekannt und den N.0.M. angenommen. Ein katholischer Papst kann offenichtlich nicht von einer vollkommen nicht-katholischen Gemeinschaft gewählt werden. Daher ist es unnötig, die vorausgegangenen Komplotte oder den Ausschuss der betagten Kardinäle in Betracht zu ziehen.
23. (III B 2) Die Kardinäle und der römische Klerus, die diese Wahlen als gültig angenommen haben, sind auch Mitglieder der konziliaren Kirche, also Nicht-Katholiken. Es ist unsinnig mit Erzbischof Lefèbvre anzunehmen, dass irgend etwas, was NichtKatholiken tuen, irgend eine Rechtswirkung in der Katholischen Kirche haben kann. Selbst wenn diese Kleriker Katholiken gewesen wären, hätten sie aus Häretikern keine Päpste machen können, die durch Kanon 188 von jedem Amt ausgeschlossen sind, wie es Luciani und Wojtyla waren. Ausserdem erklärte Papst Paul IV. ausdrücklich in seiner Bulle Cum ex apostolatus § 6 (15. Februar 1559), dass jegliche Papstwahl ungültig ist, wenn herauskommen sollte, dass der Gewählte vorher vom Glauben abgewichen ist; und "dass die Wahl nicht durch seine Einsetzung, durch die Ehre die ihm zuteil wird, oder durch den Gehorsam, den jeder ihm leistet, ganz gleich für welchen Zeitabschnitt, gültig gemacht werden kann."
24. (III C) Dem Erzbischof zufolge kann die Kirche nicht ohne Papst existieren; wenn Paul VI. und seine Nachfolger Anti-Päpste sind, hat sie zu existieren aufgehört. Schweigend übergeht er einen Einwand: Wenn ein Papst stirbt, existiert die Kirche bis zur Wahl seines Nachfolgers.
Es ist wahr, dass die Kirche unter dem Unbesetztsein des päpstlichen Stuhls leidet, besonders wenn es über eine längere Zeitspanne ist. Aber anscheinend gibt es weder im Kanon noch in der Theologie eine Regel, wonach diese Vakanz des päpstlichen Stuhls nach einem begrenzten Zeitabschnitt die Kirche zerstören könnte; der Erzbischof erwähnt auch nichts von solch einer Regel.
Vakanz im päpstlichen Amt (und anscheinend in all ihren Ämtern) hat in der Tat die Katholiken, die die Gegenpäpste ablehnen, nicht unsichtbar gemacht. Sie sind die Kirche; und wenn sie es nicht wären, so zeigt dennoch ihr Beispiel, dass es möglich ist, ohne Papst sichtbar zu bleiben.
25. (III C 2) Wie kann ein anderer Papst ohne katholische Kardinäle gewählt werden? Das ist eine Frage, die öffentliche Diskussionen erfordert. Aber daraus folgt nicht, dass so eine Wahl immer unmöglich ist oder sein wird. Mehr als 1000 Jahre lang wurden Päpste nicht von Kardinälen, sondern von dem Klerus der Diözese Rom oder vom Klerus und dem Volk gewählt. Wiederum glauben einige, er könnte und müsste von einem "Unvollständigen General-Konzil" gewählt werden, wie das Konzil von Pisa, welches, zusammen mit dem Konzil von Konstanz, das grosse Schisma des Westens beendete.
26. (III C 3) Der Erzbischof argumentiert seltsamerweise, dass JohannesPaul II. ein Papst ist, weil alle diejenigen, die ihm Ergebenheit ablehnen, schismatisch sind. Aber warum sind wir Schismatiker?Der Gedankengang ist ein Zirkel: wir sind Schismatiker, weil wir Johannes Paul II. nicht enerkennen; und Johannes Paul II. ist Papst, weil wir ihn nicht anerkennen.
Genauso unvernünftig ist der Versuch des Erzbischofs, uns anzuschwärzen, durch das Erwähnen von Palmar de Troya und die Lateinische Kirche von Toulouse, ohne klar zu stellen, ob wir alle zu diesen Sekten gehören, was wir nicht tun.
27. (IV) Endlich kommen wir zum Höhepunkt, den Hauptkern der Erklärung des Erzbischofs: "die Gemeinschaft von St. Pius X. kann diejenigen unter ihren Mitgliedern nicht dulden, die es ablehnen, für den Papst zu beten, oder die behaupten, dass der N.O.M. in sich ungültig ist."
"Für den Papst beten", wenn kein Papst vorhanden ist, bedeutet ganz eindeutig, den Anti-Papst als Papst anzuerkennen, Johannes Paul II., der seit langem stillschweigend auf sein Amt verzichtet hat, durch öffentliches Festhalten an den Häresien von Vatikan II und dem N.O.M. (Anmerk. 1O, 18 u. 19). Es bedeutet scheinbar, auch diese Lüge in den Kanon der wahren Messe einzuführen, was ein Sakrileg ist. (Anmerk. 9). Schliesslich heisst es soviel wie Mitgliedschaft in Johannes Paul's II. nicht-katholischen, konziliaren 'Kirche', so dass in Zukunft kein Katholik gemeinsam mit einem Mitglied der Gemeinschaft von St. Pius X. am Gottesdienst teilnehmen kann, seiner Messe beiwohnen kann oder durch ihn Sakramente empfangen kann. (Anmerk. 9, 13)
28. (IV) Der Erzbischof hat jedes Recht für seine Priester zu sprechen. Er hat die Gemeinschaft im November 1970 gegründet, und seine Amtszeit als General-Oberer gilt für 12 Jahre. Die Statuten seiner Gemeinschaft setzen seiner Vollmacht keine Grenzen. Ein Mitglied, das katholisch bleiben will, hat daher keine andere Möglichkeit als die, seine Mitgliedschaft aufzugeben.
29. (V) Die Schlussfolgerung des Erzbischofs ist der konziliaren Kirche würdig, in die er sich und seine Gemeinschaft gestellt hat. Er wird "alle Dinge in Christus wiederherstellen", indem er den Feinden Christi die Hände reicht. Er ruft Christus an, seine zwei Unwahrheiten als Wahrheit zu bezeugen, dass Johannes Paul II. Papst ist und dass der N.0.M. eine gültige Messe sein kann.
30. Was unsere eigene Schlussfolgerung betrifft, so mögen wir uns an eine Wahrheit erinnern, die zu häufig vergessen wird. Durch die Tatsache, dass ein wahrer Katholik der Katholischen Kirche Christi anhängt, trennt und exkommuniziert er sich von allen nicht-katholischen Kirchen. Er befürchtet keine Exkommunikation durch einen Anti-Papst und sucht kein Verhör vor dem Tribunal einer nicht-katholischen Sekte auf. Er kümmert sich nicht um Streitigkeiten zwischen konservativen, radikalen und gemässigten Parteien innerhalb der konziliaren Anti-Kirche. Er erinnert sich vielmehr, dass in diesen Parteien kein Heil besteht, nicht einmal in der konservativen Partei von Erzbischof Lefbvre, oder irgendwo anders ausserhalb der Katholischen Kirche.
N.B. Für eine ausführliche und besser zusammengestellte Bearbeitung der Anti-Päpste und der Anti-Messe, ohne Bezugnahme auf Erzbischof Lefbvre, siehe meine beiden Abhandlungen betitelt: "Canon 188, n.4, oder: Wo ist die Kirche?" und "Novus Ordo Missae: Eine Anti-Messe." Sie sind erhältlich durch B.F. Dryden, Route 1, Cace City, Arkansas 72521.
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