WER ZERSTÖRT DIE KATHOLISCHE KIRCHE?
von H.H. Pfarrer Alois Aßmayr
Es steht fest, daß es keinen zweiten Paul VI.; also keinen falschen Papst gibt. Es gibt nur einen, und das ist G.B. Montini. Es stimmt ferner nicht, daß Paul VI. ein Gefangener einiger Kardinale ist, und es stimmt erst recht nicht, daß er ein willenloses Werkzeug dieser Kardinäle ist. Im Gegenteil: Paul VI. ist durchaus handlungsfähig und bestimmt vollkommen frei den Kurs der Kirche. Nicht er hat den Kardinälen zu gehorchen, sondern die Kardinale ihm. Darum ist Paul VI. voll verantwortlich für den Weg, den er die Kirche führt bzw. geführt hat. Ist dieser Weg richtig, d.h. ist es der Weg, den die katholische Kirche immer gegangen ist und gehen mußte, hat Paul VI. genau so Anspruch auf Gehorsam, wie die früheren Päpste.
Wenn aber feststeht, daß Paul VI. einen ganz anderen Kurs steuert, als die Kirche vor ihm, und dieser Kurs auf die Zerstörung der Kirche hinzielt, muß sich die Haltung eines jeden wirklichen Katholiken gründlich ändern. Der Papst ist nämlich nicht Eigentümer der Kirche Christi, mit der er tun darf, was er will. Er ist nur der sichtbare Stellvertreter Christi, Sein Verwalter. Als solcher hat er sich ganz an die Vorschriften und Weisungen des Herrn zu halten. Die Weisungen Christi sind in der hl. Schrift und in der Überlieferung enthalten. Daher ist der Papst Ihm Rechenschaft schuldig über seine Verwaltung. Überschreitet er seine Machtbefugnis, sind seine Handlungen ungültig und ver-pflichten daher niemanden zum Gehorsam. Stehen sie aber im Widerspruch zu den Vorschriften und Weisungen Christi, sind sie nicht nur ungültig, sondern Sünde und dürfen gar nicht befolgt werden. Der Papst ist Christus gegenüber genau so zum Gehorsam verpflichtet, wie jeder katholische Christ.
Schon vor dem Empfang der Subdiakonatsweihe hatten wir alle ein ausführliches Glaubensbekennt-nis abzulegen und allen religiösen Irrlehren und Irrtümern abzuschwören. Dieser Eid und dieses Glaubensbekenntnis bindet uns bis zum letzten Atemzuge. Trotzdem mußte jeder Priester, der ein Amt übernahm, dieses Glaubensbekenntnis und diesen Schwur erneuern, worin auch die Pflicht des Gehorsams gegen Papst und Bischof enthalten war. Worin dieser Gehorsam besteht und wie weit er sich erstreckt, ist im kirchlichen Gesetzbuch (Codex juris canonici) genau festgelegt. Man nennt diesen Gehorsam deshalb canonischen Gehorsam. In Dingen, die über diese Gesetze hinausgehen, besteht keine Gehorsamspflicht.
Auch der Papst muß bei seinem Regierungsantritt einen Eid ablegen, den sogenannten Krönungseid, der vor einiger Zeit in dieser Zeitschrift abgedruckt wurde. Durch diesen Eid verpflichtet sich der Papst feierlich u.a. zu folgendem: "Nichts an der Überlieferung, nichts an dem, was ich von meinen gottgefälligen Vorgängern bewahrt vorgefunden habe, zu schmälern, zu ändern, oder darin irgend eine Neuerung zu zulassen. (...) Daher unterwerfen wir auch den Ausschluß des strengsten Bannes, wer es wagen sollte, seien es wir selbst, sei es ein anderer. (...) So gelobe ich, so schwöre ich, so mir Gott helfe und diese hl. Evangelien."
Bevor wir einstens getauft wurden und damit in die katholische Kirche aufgenommen wurden, hatten wir alle ein Glaubensbekenntnis abzulegen und uns verpflichtet, die Gebote Gottes zu halten. Wir nennen es das Taufgelöbnis, das wir dann bei der ersten hl. Kommunion erneuerten. Dieses Gelöbnis bindet uns für das ganze Leben, wenn wir Wert darauf legen, nach dem Tode in den Himmel zu kommen.
Daß wir als Priester ein viel ausführlicheres Glaubensbekenntnis abzulegen hatten, ist wohl selbstverständlich. Diesen Glauben haben wir noch eigens mit einem Eide bekräftigt und zugleich allen Irrlehren und religiösen Irrtümern abgeschworen. Wir sind daher alle bis zum Papst in ganz beson-derer Weise an die Lehre der katholischen Kirche gebunden. Wie ernst aber diese Bindungen heute noch genommen werden, und zwar bis zur Spitze, wäre jetzt zu behandeln.
Ich habe es versucht und zwar möglichst kurz und bin auf sieben Seiten gekommen. Das ist für einen Artikel zu lang und zudem sehr riskant. Ich möchte niemanden raten, in ein Wespennest zu stoßen, wenn er nicht die Möglichkeit hat, sich danach möglichst rasch in Sicherheit zu bringen. Ich überlasse es, wenigstens vorläufig, meinen Lesern, sich selber darüber ein Urteil zu bilden und auch die Folgerungen daraus zu ziehen, aber auch das Urteil darüber, wer die katholische Kirche zerstört.
Alois Aßmayr, Pfarrer
(EINSICHT, 7. Jahrg. Nr. 7, April 1978)
|