III. Die Heilmittel gegen die Ehezerrüttung
Wir haben, Ehrwürdige Brüder, bis hierhin die menschliche Ehe nach der Idee und dem Willen des allweisen Schöpfers und Erlösers unseres Geschlechts mit ehrfurchtsvoller Bewunderung betrachtet. Zugleich haben Wir mit Schmerz wahrnehmen müssen, wie der liebevolle Plan der göttlichen Güte von menschlichen Leidenschaften, Irrtümern und Verfehlungen gegenwärtig allenthalben vereitelt und mit Füßen getreten wird. Es legt sich Uns damit von selbst nahe, in väterlicher Sorge nach geeigneten Heilmitteln zu suchen, um die genannten verderblichen Mißbräuche zu beseitigen und die der Ehe schuldige Ehrfurcht allerorten wiederherzustellen.
1. Umdenken im Sinne des Denkens Gottes
Hier ist nun vor allem jener unumstößliche Satz ins Gedächtnis zu rufen, zu dem sich jede gesunde Philosophie und noch viel mehr die Theologie feierlich bekennen: Was von der rechten Ordnung abgewichen ist, kann auf keinem anderen Weg in seinen ursprünglichen und seiner Natur gemäßen Stand zurückgeführt werden als durch Rückkehr zu den Gedanken Gottes, die (so lehrt der Doctor Angelicus75) das Maß alles Rechten und Richtigen sind. Daher hat Unser Vorgänger seligen Angedenkens, Leo XIII., mit Recht gegen die Naturalisten eindringlich betont: »Es ist ein von Gott gegebenes Gesetz, daß wir den Nutzen und die heilsamen Wirkungen der von Gott und der Natur stammenden Einrichtungen um so stärker erfahren, je mehr sie in ihrem ursprünglichen Zustand unversehrt und unverändert verbleiben. Denn Gott, der Schöpfer aller Dinge, hat sehr wohl gewußt, was der Natur und der Erhaltung der einzelnen Dinge dienlich ist, und er hat sie alle nach seiner Idee und seinem Willen so gestaltet, daß jedes von ihnen in seiner Weise sein Ziel erreicht. Wenn aber menschliche Unüberlegtheit oder Bosheit es unternimmt, die so fürsorglich getroffene Ordnung der Dinge zu ändern oder zu verwirren, dann beginnt auch das, was weise und zweckvoll eingerichtet ist, zu schaden, oder es hört wenigstens auf, Nutzen zu bringen, entweder weil es die Nutzkraft durch die Änderung verloren hat oder weil Gott selbst auf solche Weise den Stolz und die Vermessenheit der Menschen strafen will.«76 Um also die rechte Ordnung im Bereich der Ehe wiederherzustellen, müssen alle den Gedanken Gottes über die Ehe nachgehen und sich ihnen anzugleichen suchen.
2. Unterwerfung des menschlichen Willens unter den Willen Gottes, Gebrauch der übernatürlichen Gnadenmittel
Diesem Streben stellt sich nun aber sofort die Macht der ungezähmten Begierlichkeit entgegen, die ja auch die Hauptquelle der Sünden gegen die heiligen Ehegesetze ist. Und da sich der Mensch seine Leidenschaften nicht gefügig machen kann, wenn er sich nicht erst selbst Gott fügt, so wird nach der von Gott gewollten Ordnung zunächst für das letztere Sorge zu tragen sein. Denn es ist ein festes Gesetz: Wer sich Gott unterwirft, erfährt mit Freuden, wie auch ihm mit Hilfe der göttlichen Gnade seine Leidenschaften unterwürfig werden. Wer sich aber gegen Gott empört, muß die traurige Erfahrung machen, daß der Sturm der Leidenschaften den Krieg in seinem eigenen Inneren entfacht. Wie weise das so angeordnet ist, legt der hl. Augustinus mit folgenden Worten dar: »So ist es recht: das Niedere muß sich dem Höheren unterordnen. Wer will, daß das was unter ihm liegt, sich ihm unterwerfe, unterwerfe sich erst selbst dem, der über ihm steht. Erkenne diese Ordnung an, schaffe dir Frieden! Du Gott, dir das Fleisch. Was gibt es Gerechteres? Was Schöneres? Du dem Höheren, dir der Niedrigere. Diene du dem, der dich geschaffen hat, damit dir diene, was deinetwegen geschaffen worden ist. Denn die Ordnung der Dinge kennen wir nicht, und die Ordnung empfehlen wir auch nicht: Dir das Fleisch und du Gott! Nein: Du Gott und dir das Fleisch! Wenn du aber das ›du Gott‹ außer acht läßt, wirst du nie das ›dir das Fleisch‹ erreichen. Wenn du deinem Herrn nicht gehorchst, wirst du von deinem Sklaven tyrannisiert werden.«77
Diese von der göttlichen Weisheit gewollte Ordnung der Dinge bezeugt unter Eingebung des Hl. Geistes auch der Völkerapostel. Wo er von den alten Philosophen spricht, die den von ihnen erkannten und erforschten Schöpfer aller Dinge anzubeten und zu verehren sich weigerten, sagt er: »Darum gab sie Gott den Gelüsten ihres Herzens, der Unlauterkeit preis, so daß sie sich gegenseitig schändeten.« Und noch einmal: »Deshalb gab sie Gott schändlichen Leidenschaften preis.«78 Denn »Gott widersteht den Stolzen, den Demütigen dagegen gibt er seine Gnade«79, ohne die, wieder nach der Mahnung des Völkerapostels, der Mensch die aufrührerische Begierlichkeit nicht zu beherrschen vermag.80
Ihr zügelloses Ungestüm kann also unmöglich, wie es notwendig ist, in Schranken gehalten werden, wenn nicht erst der Geist seinem Schöpfer in Demut das Opfer gottesfürchtiger Verehrung darbringt. Es ist also vor allem unbedingt notwendig, daß diejenigen, die zum hl. Sakrament der Ehe hinzutreten, innerlich und aufrichtig von kindlichem und frommem Sinn Gott gegenüber tief durchdrungen sind, von einer Gesinnung, die ihrem gesamten Leben das Gepräge gibt und ihr Denken und Wollen mit höchster Ehrfurcht gegen Gottes heilige Majestät erfüllt.
Sehr richtig und ganz im christlichen Sinne handeln also jene Seelenhirten, die die Ehegatten, damit sie in der Ehe nicht von Gottes Gesetz abweichen, in erster Linie zu den religiösen Übungen anhalten: daß sie sich ganz Gott weihen, beharrlich um seine Hilfe flehen, die heiligen Sakramente häufig empfangen, immer und in allem bereitwillige Hingabe an Gott pflegen und wahren.
In schwerer Täuschung sind demgegenüber jene befangen, die die Menschen unter Vernachlässigung der übernatürlichen Mittel durch die Anwendung und Auswertung der Naturwissenschaften (der Biologie, der Vererbungslehre und anderer ähnlicher) zur Zügelung der sinnlichen Triebe bringen zu können glauben. Damit soll nicht gesagt sein, daß die sittlich einwandfreien natürlichen Mittel gering zu achten seien. Denn einer ist der Urheber der Natur und der Gnade, Gott, der die Güter beider Ordnungen zum Gebrauch und Nutzen der Menschen bestimmt hat. Darum kann und soll den Gläubigen auch durch die natürlichen Mittel geholfen werden. Nur irrt, wer meint, das genüge, um die Keuschheit des Ehebundes sicherzustellen, oder der glaubt, es wohne den natürlichen Mitteln eine größere Kraft inne als der übernatürlichen Gnadenhilfe.
3. Gehorsam gegenüber den kirchlichen Weisungen
Die Angleichung der Ehe und Ehemoral an das göttliche Gesetz, ohne die die Erneuerung der Ehe erfolglos wäre, setzt sodann voraus, daß Gottes Gesetze von allen leicht, mit voller Sicherheit und ohne Beimischung von Irrtum erkann werden. Nun weiß aber ein jeder, wie vielen Täuschungen das Tor geöffnet und wie viel Irrtum der Wahrheit beigemischt würde, wenn man ein Problem dem bloßen Licht der Vernunft oder der privaten Auslegung der Offenbarung überlassen würde. Wenn das schon von vielen anderen Wahrheiten der sittlichen Ordnung gilt, so gilt es erst recht in Sachen der Ehe, wo die sinnliche Leidenschaft den schwachen Menschen so leicht überfallen, täuschen und verführen kann. Dies um so mehr, als die Beobachtung des göttlichen Gebotes von den Gatten zuweilen schwere und langandauernde Opfer verlangt, Opfer, gegen die der schwache Mensch, wie die Erfahrung lehrt, ebenso viele Entschuldigungen vorbringt, um sich von der Beobachtung des Gottesgebotes zu entbinden.
Damit also nicht irgendeine selbstgemachte oder verdrehte Idee vom göttlichen Gesetz, sondern echte und korrekte Erkenntnis den menschlichen Geist erleuchte und die sittliche Entscheidung führe, muß zu der Hingabe an Gott und zu dem aufrichtigen Verlangen, ihm zu dienen, der kindliche und demütige Gehorsam gegen die Kirche hinzutreten. Denn die Kirche wurde von Christus dem Herrn zur Lehrerin der Wahrheit bestellt, auch zur Leitung und Führung im sittlichen Leben, wenngleich hier vieles dem Menschenverstand an sich nicht unzugänglich ist. Denn gleichwie Gott bezüglich der natürlichen religiösen und sittlichen Wahrheiten dem Lichte der Vernunft die Offenbarung beigegeben hat, damit, was recht und wahr ist, »auch im gegenwärtigen Zustand des Menschengeschlechts von allen leicht, mit voller Sicherheit und ohne Beimischung von Irrtum erkannt werden kann«81, so hat er zum selben Zwecke die Kirche zur Hüterin und Lehrerin aller religiösen und sittlichen Wahrheiten bestimmt. Der Kirche sollen daher die Gläubigen gehorchen und ihr Denken und Sinnen unterordnen, um ihren Geist vor Irrtum und ihr sittliches Leben vor Verderbnis zu bewahren. Und damit sie sich dieser ihnen von Gott in seiner Freigebigkeit geschenkten Hilfe nicht berauben, müssen sie nicht nur den feierlichen Entscheidungen der Kirche, sondern entsprechend auch den übrigen Satzungen und Bestimmungen, durch die gewisse Ansichten als gefährlich oder verkehrt verboten und verurteilt werden, Gehorsam leisten.82
Daher sollen sich die Christgläubigen auch in den heutigen Ehefragen vor Überspannung der Unabhängigkeit des eigenen Urteils und vor der falsch verstandenen menschlichen Freiheit, der sogenannten „Autonomie“, hüten. Denn es paßt ganz und gar nicht zu einem wahren Christen, seinem eigenen Urteil so stolz zu vertrauen, daß er nur dem, was er selbst durch Einsicht in die inneren Gründe erkannt hat, seine Zustimmung gibt, die Kirche aber, die von Gott zur Unterweisung und Leitung aller Völker gesandt wurde, als rückständig und weltfremd ansieht oder auch nur dem zustimmt und sich unterordnet, was sie durch die genannten feierlichen Entscheidungen befiehlt, gerade als ob ihre anderen Entscheidungen zunächst einmal als falsch angenommen werden könnten oder als ob sie nicht hinreichende Gewähr für ihre Wahrheit und Sittengemäßheit böten. Es ist dagegen allen wahren Jüngern Christi, ob gebildeten oder ungebildeten, eigen, in allen Belangen des Glaubens und der Sitte sich von der heiligen Kirche Gottes leiten und führen zu lassen durch ihren obersten Hirten, den Römischen Papst, der seinerseits von Jesus Christus Unserem Herrn geleitet wird.
Auf das Gesetz und die Gedanken Gottes muß also alles zurückstreben, wenn eine allumfassende und dauerhafte Erneuerung der Ehe zustande kommen soll. Daher ist es von hoher Bedeutung, daß die Gläubigen über die Ehe genau unterrichtet werden: durch das geschriebene und gesprochene Wort, nicht nur einmal und nur oberflächlich, sondern oft und gründlich, mit klaren und überzeugenden Gedanken, so daß die Wahrheit den Verstand gefangen nimmt und bis in das innerste Herz hineindringt. Die Gläubigen sollen viel darüber nachdenken, wieviel Weisheit, Heiligkeit und Güte Gott dem Menschengeschlecht gezeigt hat, indem er die Ehe einsetzte und sie mit heiligen Gesetzen umhegte, noch viel mehr aber dadurch, daß er sie zu der hohen Würde eines Sakramentes erhob. Dadurch ist den christlichen Eheleuten eine reichlich fließende Gnadenquelle eröffnet, damit sie den hohen Zwecken der Ehe in Reinheit und Treue dienen können zum Wohl und Heil ihrer selbst, ihrer Kinder, ihres Volkes und der ganzen Menschheit.
4. Notwendigkeit der Belehrung über die Ehe
Wenn die heutigen Totengräber der Ehe mit allen Mitteln und allen Kräften, durch Reden, Bücher, Schriften und in zahllosen anderen Formen die Auffassungen verwirren, die Herzen verderben, die eheliche Keuschheit lächerlich machen, den gemeinsten Lastern lautes Lob spenden, dann müßt Ihr, Ehrwürdige Brüder, die »der Heilige Geist als Bischöfe eingesetzt hat, die Kirche Gottes zu leiten, die er mit seinem Blute sich erworben«83, um so mehr Eure ganze Kraft daran setzen, um selbst und durch die Euch unterstellten Priester, dann aber auch durch klug ausgewählte und in der von Uns so sehr gewünschten und empfohlenen Katholischen Aktion als Hilfstruppe des hierarchischen Apostolats zusammengeschlossene Laien in jeder nur erlaubten Form dem Irrtum die Wahrheit, dem Schmutz des Lasters den Glanz der Reinheit, der Sklaverei der Leidenschaft die Freiheit der Kinder Gottes84, der verwerflichen Leichtigkeit der Ehescheidung die ewige Dauer echter Gattenliebe und den bis zum Tod unverletzt gewahrten Treueid entgegen zu halten.
So werden die Gläubigen aus ganzem Herzen Gott Dank sagen dafür, daß sie durch sein Gebot gehalten, ja mit milder Gewalt gezwungen sind, sich von jedem Götzendienst des Fleisches und jeder unrühmlichen Knechtschaft der Begierde möglichst fernzuhalten. Ebenso werden sie wirksam abgeschreckt werden und sich auch selbst mit ganzer Seele von den gottlosen Gedanken und Auffassungen abwenden, die zur Schmach der Menschenwürde mit Wort und Schrift gerade jetzt unter dem Namen der „vollkommenen Ehe“ im Umlauf sind und die ja schließlich aus dieser vollkommenen Ehe nichts anderes machen als eine „verkommene Ehe“.
Diese heilsame und vom religiösen Geiste getragene Unterweisung über die christliche Ehe wird sich scharf unterscheiden von jener übertriebenen physiologischen Unterweisung, mit der heute einige Ehereformer den Eheleuten helfen zu können vorgeben: sie machen dabei über physiologische Vorgänge viele Worte, aus denen man schließlich doch eher die Kunst, schlau zu sündigen, als die Tugend, rein zu leben, lernt.
So machen wir Uns denn, Ehrwürdige Brüder, voll und ganz die Worte zu eigen, die Unser Vorgänger seligen Angedenkens, Leo XIII., in seinem Rundschreiben über die christliche Ehe an die Bischöfe des gesamten Erdkreises gerichtet hat: »Soviel Ihr durch Euer eifriges Bemühen, soviel Ihr durch Eure Autorität vermögt, setzt Euch ganz dafür ein, daß bei den Eurer Obsorge anvertrauten Völkern vollkommen und unverfälscht die Lehre festgehalten werde, die Christus der Herr und die Apostel als die Interpreten des göttlichen Willens hinterlassen haben und die katholische Kirche selbst in Treue und Ehrfurcht bewahrt und allen Gläubigen durch alle Zeiten hindurch zu beobachten befohlen hat.«85
Indes genügt auch die beste Unterweisung durch die Kirche für sich allein noch nicht, damit die Angleichung der Ehe an das Gesetz Gottes wieder Tatsache werde. Zu der verstandesmäßigen Unterweisung muß von seiten der Gatten der feste Entschluß treten, die heiligen Ehegesetze Gottes und der Natur zu beobachten. Mögen andere in Wort und Schrift verbreiten, was sie wollen, für die Gatten muß es unerschütterlich feststehen, daß sie sich in allem, was die Ehe angeht, ohne Zögern an die Gebote Gottes halten wollen: in steter gegenseitiger, von Liebe getragener Hilfeleistung, in der Wahrung reiner Treue, ohne je die Festigkeit des Ehebandes irgendwie anzutasten, ohne je von ihren ehelichen Rechten anders Gebrauch zu machen als in christlicher und würdiger Weise, namentlich im Anfang der Ehe. Denn wenn später die Verhältnisse einmal Enthaltsamkeit verlangen, wird es so beiden leicht, sie zu üben, da sie sich ja schon daran gewöhnt haben.
Um einen festen Vorsatz zu fassen, zu halten und in die Tat umzusetzen, wird den Eheleuten ernstes Nachdenken über ihren Stand und die vom guten Willen geleitete Erinnerung an das Sakrament, das sie empfangen haben, viel helfen. Sie mögen mit allem Eifer bedenken, daß sie zu den Pflichten und der hohen Würde ihres Standes durch ein besonderes Sakrament geheiligt und gestärkt worden sind, ein Sakrament, dessen wirksame Kraft, wenngleich es keinen sakramentalen Charakter einprägt, dennoch unausgesetzt fortdauert. Sie sollen zu diesem Zweck die trostvollen Worte des hl. Kardinals Robert Bellarmin erwägen, der frommen Sinnes mit anderen großen Theologen denkt und schreibt: »Man kann das Ehesakrament unter zweifacher Rücksicht betrachten. Einmal wie es wird, sodann wie es fortdauert, nachdem es geworden ist. Es ist nämlich in ähnlicher Weise Sakrament wie die Eucharistie, die nicht nur in ihrem Werden, sondern auch in ihrem Weiterbestehen ein Sakrament ist. Denn solange die Ehegatten leben, solange ist ihre Gemeinschaft ein geheimnisvolles Gnadenzeichen Christi und der Kirche.«86
5. Die Mitwirkung der Ehegatten mit der Gnade des Ehesakraments
Soll dieses Sakrament jedoch seine ganze Gnadenkraft zur Geltung bringen, dann muß, wie Wir schon erinnert haben, die Mitarbeit der Ehegatten hinzutreten, die darin besteht, daß sich die Ehegatten nach Kräften bemühen, ihre Pflichten zu erfüllen. Es verhält sich da wie im natürlichen Leben: Wenn immer die von Gott gegebenen Fähigkeiten ihre ganze Wirksamkeit entfalten sollen, müssen sie von des Menschen arbeitsamem und erfinderischem Fleiß angewandt und ausgenutzt werden. Wenn das unterbleibt, stiften sie kaum irgendwelchen Nutzen. Ebenso müssen auch die Gnadenkräfte, die durch den Empfang des Sakramentes in der Seele aufgespeichert sind, von den Menschen durch eigenes Arbeiten und Mühen betätigt werden. Die Gatten mögen daher die Gnade des Sakraments, die in ihnen lebt, nicht unbeachtet liegen lassen!87 Wenn sie trotz aller Schwierigkeiten die ihnen obliegenden Pflichten treu erfüllen, werden sie die Wirkungen jener Gnade von Tag zu Tag mehr an sich erfahren. Wenn dann die Lebensnot und die Last des Standes einmal schwer drücken, so sollen sie nicht mutlos werden, sondern jenes Wort, das der hl. Paulus seinem geliebten Schüler Timotheus über das Sakrament der Priesterweihe schrieb, als Timotheus durch Mühen, Sorgen und schmachvolle Behandlung fast zu Boden gedrückt wurde, auf sich beziehen: »Ich ermahne dich, die Gnade Gottes, die in dir ist durch Auflegung meiner Hände, wieder zu erwecken. Denn Gott hat uns nicht den Geist der Furcht gegeben, sondern den Geist der Kraft und der Liebe und der Nüchternheit.«88
6. Vorbereitung auf die Ehe
Der Erfolg von allem, Ehrwürdige Brüder, hängt zu einem guten Teil von der richtigen entfernten und näheren Vorbereitung auf die Ehe ab. Denn das läßt sich nicht leugnen: das Fundament einer glücklichen und die Ruinen einer unglücklichen werden in den Seelen der Knaben und Mädchen bereits in den Jahren der Kindheit und Jugend grundgelegt. Ist doch zu fürchten, daß die, die vor der Ehe in allem sich selbst und ihren Eigennutz suchten, die allen ihren Begierden nachgaben, in der Ehe so sein werden, wie sie vor der Ehe waren, und daß sie nun ernten müssen, was sie gesät haben:89 in ihrer Familie Freudlosigkeit, Mißmut, gegenseitige Verachtung, Streit, Eifersucht, Widerwillen gegen das Zusammenleben, und, was das Entscheidende ist, sie werden sich selbst mit ihren unbeherrschten Leidenschaften vorfinden.
Nur nach gründlicher Vorbereitung sollen die Brautleute also in die Ehe treten, damit sie wirklich fähig sind, entsprechend ihrem Stand sich gegenseitig in den Wechselfällen des Lebens Stütze zu sein und sich gegenseitig zu helfen in der Sorge für ihr ewiges Heil und in der Gestaltung des inneren Menschen zur Vollreife Christi.90 Diese ernste Vorbereitung wird es ihnen auch ermöglichen, ihren Kindern Eltern zu sein nach dem Herzen Gottes: ein Vater, der wirklich Vater, und eine Mutter, die eine wahre Mutter ist; durch deren Treue und Liebe und nimmermüde Sorge das Elternhaus (auch wenn inmitten dieses Tränentals die materiellen Güter mangeln) den Kindern zu einem Paradies wird, ein letztes Stück jenes Paradieses, in das Gott die ersten Menschen gesetzt hatte. Dann wird es auch geschehen, daß sie ihre Kinder zu vollkommenen Menschen und Christen heranbilden, ihnen das echte katholische Empfinden übermitteln und dazu hochsinnige Liebe zum Vaterland einpflanzen, wie Pietät und Dankbarkeit des Herzens es verlangen.
Mögen darum alle, die sich mit dem Gedanken tragen, später einmal zu heiraten, sowie jene, die für die Erziehung der Jugend zu sorgen haben, jetzt schon das Gute grundlegen und dem Bösen vorbeugen. Sie sollen sich ins Gedächtnis zurückrufen, was Wir in Unserem Rundschreiben über die christliche Erziehung der Jugend mahnend ausgesprochen haben: »Von der zartesten Kindheit an sind daher die ungeordneten Neigungen zu verbessern, die guten zu fördern und zu ordnen. Vor allem muß der Verstand erleuchtet und der Wille gefestigt werden mit den übernatürlichen Wahrheiten und den Gnadenmitteln, ohne die es unmöglich ist, die verkehrten Triebe zu beherrschen oder das Erziehungsideal der Kirche vollkommen zu verwirklichen, die Christus mit seiner göttlichen Lehre und seinen Sakramenten ausgestattet hat, damit sie die erfolgreiche Lehrerin aller Menschen sei.«91
Zu der näheren Vorbereitung auf eine gute Ehe gehört sodann die Sorgfalt in der Wahl des Gatten; denn von ihr hängt es zum guten Teil ab, ob die künftige Ehe glücklich sein wird oder nicht, und zwar deshalb, weil der eine Gatte dem andern eine starke Hilfe, aber auch eine schwere Gefahr und ein Hindernis für die christliche Lebensführung in der Ehe sein kann. Wollen darum die Brautleute nicht ihr ganzes Leben unter den Folgen einer unüberlegten Wahl leiden, so mögen sie zuerst reiflich überlegen, bevor sie sich für jemanden entscheiden, mit dem sie nachher auf Lebenszeit zusammen sein müssen. Bei dieser Überlegung mögen sie vor allem auf Gott schauen und der wahren Religion Jesu Christi Rechnung tragen, sodann an sich selbst denken, an ihren Ehegatten, an die zukünftige Nachkommenschaft, sowie an die bürgerliche und menschliche Gesellschaft, deren Quelle die Ehe ist. Inbrünstig sollen sie zu Gott um Hilfe beten, daß sie ihre Wahl nach christlicher Klugheit treffen und sich nicht von dem blinden Drängen der Leidenschaft leiten lassen. Ihre Wahl soll auch nicht ausschließlich von der Sucht nach materiellem Gewinn oder anderen weniger edlen Beweggründen bestimmt werden, sondern von wahrer, echter Liebe und aufrichtiger Zuneigung zum künftigen Gatten. Sie mögen jene Ziele und Zwecke in der Ehe suchen, um derentwillen sie von Gott eingesetzt worden ist. Sie sollen es endlich nicht unterlassen, bei der Wahl des Lebensgefährten den Rat der Eltern einzuholen; sie sollen diesen Rat nicht gering anschlagen, um durch der Eltern reifes Urteil und Lebenserfahrung vor verhängnisvollem Fehlgriff bewahrt zu bleiben und sich beim Eintritt in die Ehe den Gottessegen des vierten Gebots zu sichern: »Ehre Vater und Mutter,« – was das erste Gebot mit einer Verheißung ist – »damit es dir wohl ergehe und du lange lebest auf Erden.«92
7. Schaffung der materiellen Grundlagen zur Verwirklichung des Ehe- und Familienideals
Nicht selten erwachsen der vollkommenen Beobachtung der Gebote Gottes und einem ehrbaren Eheleben ernste Gefahren aus der Bedrängnis, in die die Ehegatten durch Vermögensschwierigkeiten und große Armut kommen, Nöte, denen man soviel und so gut wie nur möglich abhelfen soll.
Hier ist in erster Linie mit allem Nachdruck darauf zu bestehen, daß, wie bereits Unser Vorgänger Leo XIII. mit Recht verlangt hat93, in der bürgerlichen Gesellschaft die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in einer Weise geregelt werden, die es allen Familienvätern ermöglicht, das Notwendige zu verdienen und zu erwerben, um sich, Frau und Kinder standesgemäß und den heimatlichen Verhältnissen entsprechend zu ernähren. »Denn der Arbeiter ist seines Lohnes wert.«94 Ihm den Lohn zu verweigern oder unbillig herabzudrücken, ist schweres Unrecht und wird von der Heiligen Schrift unter die schlimmsten Sünden gerechnet.95 Es ist auch nicht recht, die Löhne so niedrig anzusetzen, daß sie in den jeweiligen Verhältnissen für den Unterhalt einer Familie nicht genügen.
Es muß jedoch darauf Nachdruck gelegt werden, daß auch die Gatten selbst, und zwar schon lange, bevor sie die Ehe schließen, der materiellen Not vorbeugen oder sie wenigstens zu mindern suchen und daß sie von erfahrener und kundiger Seite darüber belehrt werden, wie das wirksam und zugleich ehrenhaft geschehen kann. Weiterhin sorge man dafür, daß sie sich da, wo das eigene Können nicht ausreicht, mit anderen in ähnlicher Lage zusammenschließen, auch in der Form von privaten und öffentlichen Vereinigungen, um so den Lebensnöten abzuhelfen.96
Sollte aber das Genannte nicht genügen, um den Unterhalt einer Familie, zumal einer zahlreichen und weniger leistungsfähigen Familie, zu bestreiten, so ist es Pflicht der christlichen Nächstenliebe, das Mangelnde zu ergänzen. Die Reichen sind es, die hier vor allem den Ärmeren helfen sollen. Die im Überfluß leben, dürfen Geld und Gut nicht für unnütze Ausgaben verwenden oder geradezu verschleudern, sondern müssen es zum Lebensunterhalt und Besten derer gebrauchen, denen sogar das Notwendige fehlt. Wer Christus in den Armen von seinem Vermögen mitteilt, wird vom Herrn, wenn er zum Weltgericht kommt, überreichen Lohn empfangen. Wer aber das Gegenteil tut, wird seiner Strafe nicht entgehen.97 Es sind keine leeren Worte, wenn der Apostel mahnt: »Wer die Güter dieser Welt besitzt und sieht, daß sein Bruder Not leidet, ihm aber sein Herz verschließt, wie soll die Liebe Gottes in ihm bleiben?«98
Sollte aber private Hilfe nicht ausreichen, so ist es Pflicht der öffentlichen Autorität, die unzureichenden Kräfte der Privaten zu ergänzen, besonders in einem für das Gemeinwohl so wichtigen Belange, wie es die menschenwürdige Lage der Familien und Ehegatten ist. Denn wenn es den Familien, besonders den kinderreichen, an entsprechender Wohnung fehlt, wenn der Mann keine Arbeit, keine Gelegenheit zum Erwerb des Lebensunterhalts finden kann, wenn der tägliche Bedarf nur mehr zu unerschwinglichen Preisen erstanden werden kann, wenn die Mutter aus bitterer Not und zum schweren Schaden des Hauswesens die Last auf sich nehmen muß, durch ihrer Hände Arbeit das nötige Geld zu verdienen, wenn sie in den gewöhnlichen oder auch außergewöhnlichen Beschwerden der Mutterschaft die notwendige Nahrung, die Medikamente, die Hilfe eines erfahrenen Arztes und andere ähnliche Dinge entbehren muß, so versteht jeder, wie dadurch die Gattin zermürbt, wie hart ihnen das Familienleben und die Beobachtung der Gebote Gottes werden muß. Und jeder sieht, welch große Gefahr der öffentlichen Sicherheit, ja geradezu dem Bestand des Staates droht, wenn diese Menschen, die nichts mehr zu verlieren haben, in der Verzweiflung sich einreden, nur noch aus dem Umsturz des Staates, aus einer Verkehrung jeglicher Ordnung etwas erhoffen zu können.
Die für das Staatswohl Verantwortlichen dürfen daher die materielle Not der Ehegatten und Familien nicht übersehen, wenn sie nicht dem Gemeinwohl schweren Schaden zufügen wollen. Sie müssen also in der Gesetzgebung und bei der Festsetzung der öffentlichen Ausgaben die Not der armen Familien eingehend und wirksam berücksichtigen und die Sorge dafür als eine der ernstesten Aufgaben ihres Amtes betrachten.
Mit Bedauern haben Wir wahrgenommen, daß nicht selten mit Verkehrung der rechten Ordnung der unehelichen Mutter und ihrem Kinde (denen man gewiß gleichfalls helfen soll, schon um noch schlimmere Übel zu verhüten) ohne besondere Schwierigkeit schnell und ausreichend Unterstützung gewährt wird, während man sie der ehelichen Mutter entweder ganz verweigert oder doch nur spärlich zugesteht und sie sich gewissermaßen nur wider Willen abringen läßt.
8. Die Koordinierung der staatlichen Gesetzgebung
Indes ist es für die staatliche Autorität von höchster Bedeutung, Ehrwürdige Brüder, daß Ehe und Familie nicht nur in materieller Hinsicht gut bestellt sind, sondern daß auch die seelischen Belange richtig wahrgenommen werden: daß zum Schutz der ehelichen Treue und der wechselseitigen Hilfeleistung gerechte Gesetze erlassen und gewissenhaft beobachtet werden. Denn wie die Geschichte bezeugt, kann das Staatswohl und das irdische Glück der Menschen nicht sichergestellt werden noch dauerhaft sein, wenn das Fundament, auf dem sie beruhen, die sittliche Ordnung, ins Wanken gerät und durch das Versagen der Menschen der Quell verschüttet wird, aus dem der Staat entspringt: die Ehe und die Familie.
Zur Wahrung der sittlichen Ordnung genügen aber nicht die äußeren staatlichen Machtmittel und Strafen; es genügt auch nicht, den Menschen die Schönheit und Notwendigkeit der Tugend vorzuhalten! Vielmehr muß eine religiöse Autorität hinzutreten, die den Verstand durch die Wahrheit erleuchtet, den Willen leitet und die menschliche Schwachheit durch die Hilfsmittel der göttlichen Gnade zu festigen vermag. Diese Autorität ist allein die von Christus dem Herrn gestiftete Kirche. Deswegen mahnen Wir alle, in deren Hand die höchste staatliche Macht liegt, dringend im Herrn, in Eintracht und Freundschaft sich mit der Kirche Christi zusammenzuschließen und das Bündnis mit ihr immer fester zu gestalten, damit durch vereintes Mühen und Sorgen beider Gewalten die ungeheuren Schäden abgewendet werden, die infolge des Hereinbrechens laxer Freiheitsideen in die Ehe und Familie über die Kirche wie über die staatliche Gemeinschaft zu kommen drohen.
Denn viel vermögen der Kirche zur Erfüllung dieser überaus schweren Pflicht die Staatsgesetze zu helfen, wenn sie bei Erlaß von Vorschriften berücksichtigen, was durch göttliches und kirchliches Gesetz verordnet ist, und wenn sie mit Strafen gegen die Fehlenden vorgehen. Es mangelt ja nicht an solchen, die glauben, daß alles, was die staatlichen Gesetze gestatten oder wenigstens nicht bestrafen, ihnen auch nach dem Sittengesetz erlaubt sei, oder die offen gegen die Stimme ihres Gewissens zur Tat schreiten, weil sie Gott nicht fürchten und sehen, daß sie auch vom menschlichen Gesetz für sich nichts zu fürchten haben. So werden sie nur zu oft sich selbst und vielen andern zum Verderben.
Dem Staat erwächst aus der Verbindung mit der Kirche keine Gefahr oder Minderung seiner Rechte und seiner Unabhängigkeit. Jeder dahingehende Verdacht ist völlig unbegründet, wie bereits Leo XIII. klar und einleuchtend dargetan hat. »Niemand aber zweifelt«, sagt er, »daß der Stifter der Kirche, Jesus Christus, die religiöse Gewalt von der staatlichen unterschieden und eine jede von ihnen in der Besorgung ihrer Angelegenheiten frei und ungehindert wissen wollte, freilich mit dem Zusatz, der beiden zum Nutzen gereicht und zum Wohl aller ist, daß zwischen ihnen friedliches Zusammengehen und Eintracht herrsche ... Wenn sich die staatliche Gewalt mit der religiösen der Kirche freundschaftlich zusammenschließt, so können beide daraus nur großen Nutzen ziehen. Das Ansehen des Staates wird größer, und seine Herrschaft wird unter der Leitung der Religion stets gerecht sein. Andererseits wird der Kirche wertvolle Hilfe zuteil zum Schutz und zur Verteidigung des öffentlichen Wohls der Gläubigen.«99
So ist es, um ein bekanntes Beispiel aus neuester Zeit anzuführen, durchaus nach rechter Ordnung und im Geiste des Gesetzes Christi geschehen, wenn in dem feierlichen, glücklich getroffenen Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Italien auch bezüglich der Ehe eine friedliche Regelung und ein freundschaftliches Zusammenarbeiten festgesetzt wurde, entsprechend der glorreichen Geschichte und den ehrwürdigen Überlieferungen des italienischen Volkes. So nämlich heißt es in den Lateranverträgen: »Der italienische Staat, der der Ehe, als der Basis der Familie, jene Würde und Weihe zurückgeben will, die den Überlieferungen seines Volkes gemäß ist, erkennt dem Sakrament der Ehe, wenn sie den Satzungen des kanonischen Rechts entspricht, auch die bürgerlichen Rechtsfolgen zu.«100 Dieser Grundnorm sind dann in den Übereinkommen noch weitere Abschnitte beigefügt.
Die angeführte Tatsache kann allen gerade in der heutigen Zeit (in der leider eine gänzliche Trennung des Staates von der Kirche, ja von jeder Religion zum Grundsatz erhoben wird) als Beispiel und Beweis dafür dienen, daß die eine höchste Gewalt mit der anderen ohne jegliche Beeinträchtigung ihrer Rechte und Machtbefugnisse in Eintracht und freundschaftlichem Einvernehmen zum öffentlichen Wohl beider Gemeinschaften sich verbinden und einen kann, und daß beide Gewalten gemeinsam für die Ehe Sorge tragen können, um die verhängnisvollen Gefahren, ja den bereits drohenden Untergang von der christlichen Ehe fernzuhalten.
Schlußermahnung, Gebet und Segen
Alles das nun, Ehrwürdige Brüder, was Wir in sorgender Hirtenliebe mit Euch aufmerksam erwogen haben, möchten Wir unter allen Unseren geliebten Söhnen, die unmittelbar Eurer Obhut anvertraut sind, und unter allen Gliedern der großen Familie Christi nach Maßgabe der christlichen Klugheit möglichst weit verbreitet wissen, damit alle die gesunde Lehre über die Ehe kennenlernen, sich vor den Gefahren, die die Sendlinge des Irrtums ihnen bereiten, mit der nötigen Sorgfalt hüten, vor allem aber, damit sie »der Gottlosigkeit und den weltlichen Lüsten entsagen, besonnen, gerecht und fromm in dieser Welt leben, indem sie der seligen Hoffnung harren und der Ankunft der Herrlichkeit des großen Gottes und unseres Heilandes Jesus Christus.«101
So gebe denn der allmächtige Vater, »von dem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen hat«102, der die Schwachen stärkt und den Furchtsamen und Kleinmütigen Mut verleiht; es gebe Christus der Herr und Erlöser, »der Gründer und Vollender der heiligen Sakramente«103, der wollte und es fügte, daß die Ehe ein mystisches Abbild seiner unbeschreibbaren Verbindung mit der Kirche sei; es gebe der Heilige Geist, die Gott-Liebe, das Licht der Herzen und die Stärke des Geistes: daß das, was Wir hier in Unserem Briefe dargelegt haben über das hl. Sakrament der Ehe, über das bewunderungswürdige Gesetz und die Absicht Gottes hinsichtlich der Ehe, über die Irrtümer und Gefahren, die sie bedrohen, über die Heilmittel, mit denen ihrer begegnet werden kann, von allen Gläubigen mit dem Verstand erfaßt, bereitwillig angenommen und mit Hilfe der göttlichen Gnade in die Tat umgesetzt werde, damit so in der christlichen Ehe wieder aufsprieße und erblühe eine gottgeweihte Fruchtbarkeit, makellose Treue, unerschütterliche Festigkeit, die ganze Tiefe des Sakramentes und die Füller der Gnaden.
Auf daß nun Gott, der Urquell aller Gnaden, von dem alles »Wollen und Vollbringen«104 stammt, all das zu verleihen und zu wirken sich würdige, erteilen Wir als Unterpfand der Segensfülle des Allmächtigen Gottes mit demütigem und inbrünstigem Flehen an seinem Gnadenthrone, Euch, Ehrwürdige Brüder, dem Klerus und Volke, die Eurer wachsamen Hirtensorge anvertraut sind, aus ganzem Herzen den Apostolischen Segen.
Gegeben zu Rom bei St. Peter am 31. Dezember des Jahres 1930, im neunten Jahr Unseres Pontifikats.
Pius PP. XI.
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