Rothkranz und die Recherche...
von
Eberhard Heller
In seinem Buch "Freimaurersignale in der Presse" (Durach 1997) versucht
Johannes Rothkranz, an Hand gewisser Gesten - Fingerhaltung, Händedruck
-, Personen des öffentlichen Lebens als Mitglieder geheimer
Gesellschaften (Freimaurerei) zu outen. So 'beweist' er u.a. die
Mitgliedschaft des "höchstwahrscheinlich selbst insgeheim
jüdischstämmigen Bundeskanzlers" (S. 78) Kohl ... Pardon! noch einmal:
des "höchstwahrscheinlich selbst insgeheim jüdischstämmigen
Bundeskanzlers" [sic!] in der Loge mittels eines Photos, auf dem dieser
die Hand ausstreckt. Und ein 'Beweis' dieser Art jagt den anderen. (Man
möge mir verzeihen: dieses Buch stellt eine perfekte Anleitung für die
Lieblingsbeschäftigung der Traditionalisten dar, nämlich für die Juden-
und Freimaurer-Riecherei, wollen sie doch alle 'erleucht'...
'illuminiert' sein wie ihr 'Meister'.) U.a. 'beweist' Rothkranz auch,
daß Dr. Frey, Vorsitzender der DVU, als Logenbruder ein
"eingeschleuster Parteiführer" (S. 132) sein soll, dadurch, daß dieser
Herrn Le Pen/Frankreich die Hand schüttelt (S. 16). Denn nach Rothkranz
werden "alle 'Parteien' von den 'Eingeweihten' selbst geführt und somit
kontrolliert (...). Das gilt auch und ganz besonders für sogenannte
'konservative', 'nationale', 'rechtsextreme' oder 'rechtsradikale'
Parteien" (S. 132).
Frey reagierte. Hier das Resumé der gerichtlichen Auseinandersetzung:
Dr. Frey weder "Freimaurer" noch "jüdischer Herkunft"
Abwegige Behauptungen gerichtlich verboten
In dem Buch "Freimaurersignale in der Presse" von Johannes Rothkranz
wurde der Eindruck erweckt, der Herausgeber der National-Zeitung, Dr.
Gerhard Frey, gehöre der Freimaurerei an. Das Landgericht Koblenz hat
am 24. Januar 2001 den Schmid-Verlag, in dem das Buch erschienen ist,
auf Antrag Dr. Freys zur Unterlassung verurteilt. Denn Frey hat mit der
Freimaurerei nicht das geringste zu tun. Dem Verlag wurde verboten, in
dem Buch "Freimaurersignale in der Presse" zu behaupten, zu verbreiten
oder den Eindruck zu erwecken, Frey sei ein "Bruder". Wenn sich der
Verlag an dieses Verbot nicht hält, drohen Ordnungsgeld bis zu 500000,-
DM sowie Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Als "Brüder" werden
bekanntlich die Mitglieder von Freimaurerlogen be-zeichnet. In der
vergangenen Woche hat der Schmid-Verlag seinen Einspruch gegen das
Urteil zurückgenommen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Dass
Dr. Frey sich wahrheitswidrige Behauptungen nicht gefallen lässt,
musste auch der Augsburger Rechtsanwalt Konrad Hoffmann feststellen.
Hoffmann war 1999 nach einer entsprechenden Äußerung gerichtlich
untersagt worden, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder zu
verbreiten, Frey sei "jüdischer Herkunft". Das Persönlichkeitsrecht, so
die Gerichte, biete "Schutz gegen unwahre Behauptungen anderer über die
eigene Herkunft". Diesen Schutz hat Dr. Frey, der durch die
Jahrhunderte belegen konnte, dass er - wie es im Urteil heißt - einer
"altbayerischen Familie katholischer Religionszugehörigkeit" entstammt,
in Anspruch genommen. Nicht weil eine jüdische Herkunft an sich
ehrenrührig wäre, sondern weil er nicht bereit war, seine für jederman
nachvollziehbare tatsächliche Herkunft in Zweifel ziehen zu lassen.
(National+Zeitung Nr. 16, 13. April 2001)
Unter rein rechtlichen Voraussetzungen ist es eigentlich erstaunlich,
daß der Schreibtischtäter Rothkranz noch nicht wegen Verächtlichmachung
des jüdischen Glaubens bzw. wegen Diskriminierung des Judentums oder
wegen Volksverhetzung in bekannter Stürmer-Manier strafrechtlich
verfolgt wurde. |