Die Verspottung
von J. Madiran (Itinéraires 174, Juni 1973) Übers. Ambros Kocher
Das Fasten vor der Kommunion wird also auf 1/4 Stunde beschränkt. Gut. Was bedeutet aber solches Fasten? Was bedeutet ein quadratischer Kreis? Was bedeutet ein Weiß, das schwarz ist? Was bedeutet Enthaltsamkeit, die sich nicht enthält? Sich von fester Speise und alkoholischen Getränken während 15 Minuten enthalten, ist das noch Enthaltsamkeit, ist das Fasten?
Es handelt sich um Kranke und Greise: aber auch, wie wir noch sehen werden, um Personen der Umgebung, und also kraft Winkelzuges um jedermann. Halten wir uns aber vorerst an die Alten und Kranken: Merkwürdige Krankheiten, sonderbares Alter, wo das dringende Bedürfnis besteht, jede Viertelstunde feste Speisen zu sich zu nehmen und Alkohol zu genießen, da man sich nicht länger als eine Viertelstunde von Speise und Alkohol enthalten kann! Merkwürdige Häufung solcher Fälle, die derart zahlreich geworden sind, daß es hiezu einer allgemeinen Regelung bedurfte, statt sich auf einzelne Ausnahmefälle zu beschränken: Die vatikanische Instruktion "Immensae Caritatis" vom 29.1.73, die aber erst auf den Tag zwei Monate später publik gemacht wurde. Diese Instruktion wurde promulgiert durch die röm. Kongregation für die Sakramentendisziplin. Mit der Unterschrift von Kardinal Samoré, Präfekt der Kongregation. Dieser unglückselige Samoré war nicht immer so. Er galt früher als unfähig, heilige Dinge ins Lächerliche zu ziehen. Aber was wollt ihr! Er wurde Kardinal und Präfekt. Er ist "arriviert". In welchem Zustand. Wohlverstanden, Papst Paul VI. hat geruht, diese Instruktion zu approbieren und mit seiner Unterschrift zu versehen! Er hat die Publikation angeordnet, und daß sie am Tage der Veröffentlichung in Kraft trete.
Eine französische Übersetzung wurde "ausgestrahlt durch das Presseamt des hl. Stuhles" am 29.3.73. Sie befindet sich in der franz. Ausgabe des Osserv.Romano vom 6. April; in der Dok. cathol. v. 15.4.; im Ami du clergé vom 17.4. Der latein. Text befindet sich auf der 1. Seite des Osservatore vom 30.3. Illustriert mit großem Bilde. Das neue und offizielle Bild der Eucharistie wie man sie heute im Vatikan vorstellt. Die Legende hierzu lautet klar und unmißverständlich: "...er brach es, gab es seinen Jüngern und sprach: Nehmet und esset..." Das ist das Bild des Vatikans in bezug auf die neue Reglementation der Eucharistie (Ein großes Stück Brot wird von drei Händen gebrochen).
Man verhöhnt durch offiziellen Spott die Frömmigkeit der Katholiken. Unter dem gegenwärtigen Regime ist es nicht das erste Mal. Ein neuer Fall wurde durch P. Calmel angeprangert: Die Begründung des römischen Dekretes für den Umsturz des Sakramentes der Firmung bestand in der Schwierigkeit im Transport des Olivenöles. Kein Jahrhundert vor dem unsrigen fand hier eine Schwierigkeit. Erst ausgerechnet im 20. Jahrh. wurde der Transport von Olivenöl schwierig: Ausgerechnet in jenem Moment, da die neue vatikanische Religion in höchsten Tönen die wunderbaren Fortschritte unserer Epoche lobt, besonders was die Verkehrstechnik angebt...
Aber die Spöttelei, die nur in Worten besteht, läuft immer Gefahr nicht verstanden zu werden. Eine Menge braver Leute, Schweigsame usw. bemerken noch in keiner Weise, mit welcher Verachtung man sich im Vatikan über sie lustig macht. Nicht gerade in bezug auf ihre Personen, sondern wegen ihrer Frömmigkeit und besonders wegen ihrer kindlichen Anhänglichkeit an Kirche und Sakramenten, ihrer Lehre und Überlieferung. Es ist die "kindliche" Gottlosigkeit, die heute die Macht innehält auf allen Stufen der kirchlichen Hierarchie: Die Gottlosigkeit der Bischöfe von Pius XII., um mit dem berühmtesten unter ihnen zu beginnen, ist nur das sichtbare Zeichen der heutigen tiefen und allgemeinen Gottlosigkeit. Gottlosigkeit ist auch Ungeduld. Die feindliche Partei, die heute die Kirche unter dem Stiefel hält, verträgt keine Frömmigkeit. Sie versteckt sich immer weniger. Der Spott durch Bild ist treffender als jener durch Worte, und auch klarer. Sehet das Bild an. Und erfaßt den Grund! Es ist wie das Konzil wollte, die Öffnung zur Welt. Die Öffnung zur Welt ist das Gegenteil des Syllabus; das Gegenteil der kathol. Religion. Sie besteht, praktisch gesehen, für den Vatikan, darin, um der Welt, den Mächtigen und den Fürsten der Welt zu beweisen, daß er die Katholiken für Dummköpfe hält, daß er sie als solche behandelt, daß er ihre Frömmigkeit verspottet, daß er ihren Glauben ins Lächerliche zieht. Um diesen Preis wird er vom kommunist. Apparat als Gesprächspartner angenommen, die Bnai Brith machen ihm die Aufwartung und empfangen Komplimente. Der Spott ist das sichtbare Gesicht des Verrates.
Da es nun so bestimmt ist, trinken wir den Kelch bis zur Hefe. Nachdem wir nun das offizielle Bild angesehen haben, jenes der Handkommunion, betrachten wir ohne Verheimlichung die gottlosen Spöttereien der vatikan. Instruktion, die in Ironie als "Immensae Caritatis" bezeichnet wird. Diese sog. Caritas behauptet "den Zugang zur sakramentalen Kommunion zu erleichtern", gerade wie wenn die Mundkommunion oder das einstündige Fasten ein Hindernis bildeten. Aber man sagt einfach etwas: "Die neuen Verhältnisse unserer Zeit scheinen weitergehende Möglichkeiten für die Laien zum Empfange der Kommunion erheischen". Was sind das für neue Verhältnisse? Was gehen diese den Empfang der Kommunion an? Man präzisiert nichts weiter. Man schreibt so, wie man etwas anderes schreibt. Wie man folgendes geschrieben hat: "Man soll darüber wachen, daß die Kranken nicht jener großen geistlichen Stärkung beraubt werden, was durch das eucharistische Fasten verursacht werden könnte".
Die hauptsächlichsten "neuen Verhältnisse unserer Zeit", was die Eucharistie betrifft, so handelt es sich vielleicht um jene, die in folgenden Zeilen erscheinen: Ihre Redaktoren, die neuen römischen Gesetzgeber sind solcher Art geworden, daß man sich fragen kann, ob sie sich große Mühe geben, als Esel zu erscheinen? Oder ob es in ihrer Natur liegt. Denn was sie erzählen, hält nicht stand: Die Kranken waren niemals wegen des einstündigen Fasten der hl. Kommunion beraubt. Denn dieses Gesetz sah vor, daß die Kranken, selbst wenn sie nicht bettlägerig sind, nichtalkoholische Getränke und feste oder flüssige Medizinen einnehmen können vor Empfang der Kommunion ohne Begrenzung der Zeit. Was erlaubt man ihnen denn noch Zusätzliches? Klar: Eine Viertelstunde vor der Kommunion Alkohol zu trinken. Gerade als ob Kranke und Greise es unbedingt nötig hätten, alle Viertelstunden einen Schluck Alkohol zu trinken. Aber nicht nur sie. Sondern auch die Personen, welche sie pflegen. Und noch mehr: ihre Angehörigen, das heißt wohl auch die Leute der Nachbarschaft. Schließlich beinahe jedermann. Gewöhnlich hat fast jede Familie einige kranke oder alte Leute bei sich. Ausnahmen sind selten. Es handelt sich also um die allgemeine Erlaubnis, seinen Schluck Alkohol bis zu einer Viertelstunde vor der Kommunion einzunehmen. Das ist das Originelle der neuen Instruktion. Man wird sich ohne Zweifel noch lange fragen, was die römischen Gesetzgeber von 1973 wirklich gedacht haben, man wird sich fragen, ob sie wirklich die Enthaltsamkeit von alkohol. Getränken für eine wichtige Sache hielten, für ein unüberwindliches Hindernis für den Empfang der Kommunion. Man wird sich fragen, ob sie in ehrlicher Weise es als unmöglich ansahen, sich von Wein und Alkohol nicht einmal während eines Tages' noch während einer Stunde, noch während mehr als einer Viertelstunde, sich zu enthalten. Das geltende Gesetz verbot den Genuß von Alkohol oder von Wein während einer Stunde vor der Kommunion. Sich während einer Stunde bloß des Alkohols zu enthalten, das kann selbst ein Trinker Also? Also bleibt das neue Reglement unerklärlich, wenn man sich weigert, dahinter die Absicht des Spottes zu erblicken.
Dies wäre nicht so klar, wenn es sich bloß um Nahrung handeln würde und um Alkohol. Die neuen Gesetzgeber hätten sich berechtigt fühlen können, sich zu fragen, ob die Enthaltung von Speise während einer Stunde nicht ein Hindernis darstellte. Sie hätten sich hierin erkundigen, darüber beraten können. Dabei hätten sie feststellen können, daß es absurd ist, sich vorzustellen, daß Greise und Kranke zu den Medikamenten, nicht alkohol. Getränken noch das unbedingte Bedürfnis hätten' alle Viertelstunden zu essen. Ja, absurd: Dazu alkohol. Getränke beifügen: das heißt: man will verständlich machen, daß es in dieser Hinsicht nichts mehr Wichtiges gebe, d.h. die Idee des eucharist. Fastens selber lächerlich machen. Rom, Rom! Ja, Rom berechtigt Greise und nicht bettlägerige Kranke, und jene die sie pflegen, und die Personen der Umgebung, wenn sie kommunizieren wollen, ein Fläschchen Pinard oder Schnaps mitzunehmen und sich während der rasanten Liturgie und Volksgesprächen einen Schluck zu Gemüte zu führen, genau eine Viertelstunde vor der Kommunion. Das heißt ungefähr in der Mitte der Predigt. Man wird Mgr. Bugnini nächstens darum ersuchen, für den nächsten Novus Ordo eine Doppelklingelanlage vorzusehen. Erstes Geklingel: "Ihr könnt noch einen Schluck nehmen"! Zweites Geklingel: "Es geht nicht mehr". Es ist immerhin wahrscheinlich, daß die röm. Gesetzgeber der "Immensae Caritatis" weniger an die Messe gedacht haben, als an das, was die Messe in ihrer neuen pluralistischen Religion ersetzt: Imbiss, Trinkereien, Gemeinschafts-Tambourtänze, die, wie man weiß, mit einer "Zelebration" zwischen Käse und Dessert endigen.
Einer der Festteilnehmer, d.h. der Priester-Präsident, ergreift die am wenigsten angebrauchte Flache Rotwein, klopft mit seinem Messer an sein Glas, wie einer der für seine Rede Stillschweigen befiehlt: "Und jetzt, wenn wir uns eine zelebrierten?" "Ein was? " "Eine Eucharistie!" - "Einverstanden, mein Dicker" antworten die Mitkämpfer. Hier nun greift der römische Gesetzgeber ein. Man muß vorerst die Pause markieren. Man liest tatsächlich in der Instructio: "Um die Würde des Sakramentes zu bezeugen und um jene, die sich auf die Ankunft des Herrn bereiten, zur Freude zu stimmen" gehört es sich, eine Zeit des Schweigens bei der Sammlung einzuschalten, bevor man die Kommunion empfängt. Aber in bezug auf die Kranken genügt es, einige Augenblicke auf das Mysterium hinzuneigen, das genügt für Frömmigkeit und Respekt." Der erste Satz, der dem Aber vorausgeht, betrifft jene, die nicht krank sind. Man suggeriert ihnen, ohne sie zu zwingen, eine Zeit des Schweigens und der Sammlung vor dem Empfange der Kommunion einzuschalten. Diese zusätzliche Introductio wäre überflüssig, wenn es sich um eine tradit. kathol. Messe handelte. Aber es handelt sich um eucharist. Zelebrationen, die das Meßopfer ersetzen. Man gibt sich den Anschein, eine "Zeit des Schweigens und der Sammlung vorangehen zu lassen", die man nicht einmal zu befehlen sich würdigt.
Und mit dem Hohn eines viertelstündigen Fastens, das jenen zwei Kategorien zugebilligt wurdet mit Ausschluß aller anderen: 1. Jene Personen, die alt oder krank sind, 2. jene, die es nicht sind - gibt man sich den Anschein, die Abstinenz von Alkohol während einer Viertelstunde vor der Kommunion verlangt zu haben. Wohl verstanden, man hat keinen Grund zur Annahme, daß die Basis-Gemeinschaften und ihre Priester-Präsidenten, diese reaktionäre und regressive Regelung annehmen werden. Übrigens rechnen die römischen Gesetzgeber nicht damit, noch wünschen sie es. Ihr vordringliches Anliegen ist ein ganz anderes: sich vor der modernen Welt wohl sehen lassen' indem man die kathol. Frömmigkeit mit Verachtung straft.
Vor einiger Zeit glaubte man noch oder wollte es glauben, daß die französischen Bischöfe Paul VI. ungehorsam wären, als sie das Ministerium auch Frauen übertrugen. Ebenso erzählten verlorene Illusionisten, daß Paul sich der Handkommunion widersetzt habe. In Wirklichkeit hat Paul VI. oft auf Schleichwegen "Reformen" eingeführt, und er gibt sich Mühe, solche auf andere Weise aufzuzwingen, als auf dem Wege seiner höchsten Autorität. Die Instructio Immensae Caritatis erklärt uns, daß der Papst es als nützlich gefunden habe, außerordentliche "Diener", Minister einzusetzen, welche die Kommunion sich selber und auch andern Gläubigen spenden könnten, aber es seien die Bischöfe, welche dafür Verantwortung trügen... daß sie sich selber und den anderen das eucharistische Brot geben und zu Kranken tragen könnten... jedesmal, wenn die Zelebration der Messe oder Kommunionausteilung außerhalb der Messe allzulange dauern würde..."
Da kein auch nur annäherndes Maß der Zeit angegeben wird, heißt es also so viel wie: jedesmal, wenn man will. Die Vollmacht oder Verantwortung, welche die Bischöfe hierin haben, können sie ihrerseits jedem beliebigen Priester übergeben. "Dieselben Bischöfe haben die Vollmacht, jedem Priester zu erlauben, fähige Personen mit der Austeilung der Kommunion zu betrauen. Die Reihenfolge der fähigen Leute ist folgende, wobei allerdings der Bischof freie Hand hat: Lektor, Seminarist, Religioser, Katechist, gläubiger Mann oder Frau"... Fast alle Bestimmungen enthalten wichtige Klauseln, welche die praktische Annullation enthalten. "Ihr werdet es so tun", sagen die neuen röm. Gesetzgeber, und sie fügen gleich bei "wofern ihr es nicht anders tut". Das sind die Grenzen, aber ihr dürft sie überschreiten. Die Bedingungen sind fakultativ. Selbst der Begriff des Gesetzes wird ins Lächerliche gezogen.
Der gröste Spott liegt in jenem, der die Ehrfurcht vor dem Sakrament empfiehlt und im gleichen Moment die Verunehrung organisiert. Die Instructio Immensae Caritatis erinnert tatsächlich daran, daß die Vorschriften der Kirche und die Vätertexte den größten Respekt und die Vorsichtsmaßregeln in bezug auf die Eucharistie bezeugen. Diese Vorschriften aber sicherten den Respekt - heute werden sie eine nach der andern unterdrückt. "Aus tiefer Ehrfurcht" und aus "großer Vorsicht" hat die Kirche die Handkommunion unterdrückt. Die Wiederherstellung macht Respekt und Vorsicht zunichte. Was heute von Ehrfurcht gesprochen wird, bedeutet lächerlich machen. "Der Empfang der Kommunion in die Hand setzt notwendigerweise Unterweisung voraus, kathol. Katechese. Berücksichtigung der realen und beständigen Gegenwart Christi..."
Heute wird angeordnet: Man muß notwendigerweise eine vorhergehende Katechese geben... Dieser Befohl kann nicht auegeführt werden, da er die Vergangenheit betrifft. Man kann nun nicht mehr ändern, was bereits geschehen ist. Es sind nun drei Jahre vergangen, seit dem der hl. Stuhl den Bischöfen die Erlaubnis gegeben hat, die Handkommunion einzuführen. Wenn man nun drei Jahre später anordnet, daß vor solcher Kommunion eine Vorbereitung des Volkes stattfinden soll, dann ist es jedenfalls zu spät. Der Vatikan erläßt einen Befehl in jenem "Moment", da er sicher ist, daß ihm nicht mehr nachgekommen wird. Alles zum Scheine! Immer zur Verhöhnung! Das Gegenteil dessen sagen, was man tut. Sagen, daß man die Ehrfurcht vor dem Sakramente wahren soll, und zugleich das aufheben, was diese Ehrfurcht sichert. Die Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Kommunion immer und auf jede Art erlauben, und dabei erklären, man wolle so besser diese Ehrfurcht sichern. Es geschah genau "aus großer Vorsicht" und aus "sehr großer Ehrfurcht", daß die Kirche die Spendung der Kommunion durch die Priester auf die Lippen der Gläubigen angeordnet hat; mit vorangehendem Fasten. Man unterdrückt Vorsicht und Ehrfurcht, wobei man behauptet, sie zu bewahren. Ihr könnt einen Kreis zeichnen, vorausgesetzt, daß er eckig ist, so dekretieren die neuen Gesetzgeber. Ihr könnt ohne Priester kommunizieren und gleichgültig wie, vorausgesetzt, daß es mit Ehrfurcht geschieht. Ihr könnt während des Kommunionsempfanges Späße machen und Grimassen schneiden, vorausgesetzt, daß sie ehrfurchtsvoll sind.
Die "La Croix" vom 30. März kommentiert die Instructio Immensae Caritatis folgendermaßen: "Die Möglichkeit der Handkommunion ist überall erlaubt, während dies bis jetzt nur in einzelnen Ländern der Fall war. Immerhin soll man bei solchem Empfang die nötige Ehrfurcht wahren. Man soll besonders auf die Partikel achtgeben". Der Schreiber ist Peter Gallay, Assumptionist. Er will, daß man die hl. Gestalten in die Hand nehme. Die hl. Gestalten will heißen Brot und Wein. Ohne Zweifel in die hohle Hand. Bravo! Gallay schreibt weiter: "Diese Instruktion ist deswegen sehr interessant, weil sie die neue Praxis auch dort einführt, wo sie bis jetzt nicht bestanden hat. Sie einigt, vermeidet Unverständlichkeiten, Skandale. Sie wird der Beschuldigung der Personen ein Ende setzen, die an der alten Praxis hangen und die Handkommunion verweigern, und zwar aus der Hand einer Frau oder durch Selbstbedienung." Das heißt mit andern Worten: Ihr habt kein Recht mehr, die Handkommunion zu verweigern.
Das CNPL ist das Zentrum oder Komitee oder die nationale Liturgiekommission, dirigiert praktisch ohne Apellation die Liturgie in Frankreich. Am 16. März gab sie Informationen heraus, die bis zum Erscheinen in der Dok. Cathol. am 15.4., S. 361 unveröffentlicht waren. Dieser Text interessiert wegen seines Anfanges. Er enthüllt uns, mit welcher geheimen Art die heute im Vatikan am Ruder stehende Sekte vorgeht. "Durch Indult der Sakram. Kongregation vom 13.3.70 erhielt jeder französ. Bischof die notwendige Fakultät, solche Diener einzustellen (außerordentliche Minister für die Kommunion): Seminaristen, Religiosen, Gläubige männlichen oder weiblichen Geschlechtes. Dieses Indult entspricht der Abstimmung der Vollversammlung von 1968. Die bischöfl. Kommission für Liturgie präzisiert die Art der Anwendung. Diese Präzision beruft sich auf eine Instruktion FIDEI CUSTOS derselben Kongregation. Diese Instruktion wurde an die Nuntien weitergegeben, aber nie veröffentlicht." "Die gegenwärtige Instruktion MENSAE Caritatis nimmt FIDEI CUST0S wieder auf und ändert nichts an den Verfügungen der franz. Bischöfe. Man bemerkt freilich, daß von einem Indult nicht mehr die Rede ist, nach dem die Ordinarii loci außerordentl. Minister einstellen können. Keine Einschränkung wird verfügt in bezug auf die Ernennung von Frauen für dieses Ministerium."
Ihr habt gut verstanden. Der hl. Stuhl hat insgeheim die Einführung der Handkommunion angeregt und die Austeilung durch Männer oder Frauen, etc. Er hat an die Nuntien in diesem Sinne die Instructio FIDEI Custos zugeschickt, "die niemals veröffentlicht wurde". Sein Inhalt ist wesentlich jener, der in MENSAE Caritatis enthalten ist. Diese letztere blieb nur für zwei Monate geheim. Sie hätte es noch länger bleiben können. Während dieser zwei Monate wurde sie in geheimer Weise den Affilierten der Sekte und den Bürokraten der Parallelhierarchie mitgeteilt. Die CNPL hat wohl den Text mit 16. März datiert. Die Vatikanische Instruktio aber datiert vom 29. Januar. Diese schönen Sachen reiften also im Geheimen. Die Gläubigen erhielten davon erst seit dem 29.3. Kenntnis, nicht aber von der Instructio FIDEI Custos, die überhaupt nicht zur Kenntnis gebracht wurde.
Das heißt, daß die revolutionäre Sekte, die in Kirche und Vatikan an der Macht ist, ihre subversiven Reformen einführt, indem sie sich vor dem christlichen Volk versteckt. Man ließ oder machte die guten Leute, die Silencieux usw. glauben, daß der Papst die Handkommunion nicht approbiert habe und sich der Austeilung der Kommunion durch Frauen widersetzte. Man ließ sie glauben, es handle sich um eine unglaubliche Kühnheit von seiten des französ. Episcopates, gleich als ob der französ. Episcopat unglaublicher Kühnheit fähig wäre. Man versenkte sie in die Illusion' daß Paul VI. durch sein Motu Proprio Ministeria quaedam das Ministerium der Frauen habe verhindern wollen. Man ließ sie Klage erheben gegen Mgr. Gand, er habe dem Motu Proprio eine andere Interpretation unterschoben, als er erklärte, daß das röm. Dokument nicht von so großer Tragweite sei. Mgr. Gand ist nicht so frech, der Arme; er wußte wohl, daß er in gefügiger Weise die päpstliche Absicht achtete und ihr nachfolgte. Er kannte die geheimen Instruktionen des Papstes, deren Existenz nun: vor unsern Augen durch die CNPL enthüllt worden ist. Man wird sich in gleicher Weise in bezug auf die angebliche Arroganz äußern mit welcher das französ. Episcopat der Enzyklika HUMANAE Vitae widersprochen hat. Tatsache ist, daß dieser Widerspruch vom H1. Stuhl zumindesten toleriert wurde. (Genau wie in der Schweiz.(Der Übers.) Aber das ist nicht mehr unwahrscheinlich nach dem, was wir gehört haben; es gibt noch mehr solches. Wir wissen nun, daß der heutige Vatikan, nicht zufrieden damit, offizielle Dokumente zu publizieren, die das Ja mit dem Nein verbinden, zudem den Bischöfen noch geheime Instruktionen zukommen läßt, welche umgekehrt ohne Zweifel das Nein mit dem Ja verbinden.
Auf diesem Grade der doppelten Doppelzüngigkeit und der doppelzüngigen Doppelspur im zweiten Grade der offiziellen, geheimen oder öffentlichen Dokumente des Vatikans verdienen diese keine Analyse mehr, noch Prüfung, nicht auch unsere Aufmerksamkeit.
Die Gottlosigkeit wird enthüllt. Je mehr sie sich demaskiert, umso klarer wird es, daß sie kein Recht auf Gehorsam mehr verdient.
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