55. Jahrgang Nr. 1 / Januar 2025
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Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1996
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1995
WELCHE PHILOSOPHIE? - Einleitung


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
OFFENER BRIEF


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
ZUR AKTUELLEN SITUATION - ANTWORT AN EINEN RATLOSEN KATHOLIKEN -


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1991
AUS EINEM BRIEF VON S.E. MGR. ORAVEC


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
BISCHÖFLICHE ERKLÄRUNG


Über das Papsttum der Römischen Bischöfe
 
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe,
die Eigenart des Apostolischen Stuhles und eine Kirche ohne Papst


von
Prof. Dr. Diether Wendland

IX. Fortsetzung

9.Kapitel: Das Problem der "apostolischen Sukzession" (Fortführung)

Nun aber ist es nötig und notwendig, die "apostolische Sukzession" der Bischöfe im allgemeinen 1) genau zu unterscheiden 2) von der besonderen im Primat Petri, die nur dem Römischen Bischof oder Bischof zu Rom zukommt, der zugleich auch, ähnlich wie Simon-Petrus, Christi Stellvertreter (vicarius) ist, was die anderen Bischöfe nicht sind (auch nicht in ihrer 'Gesamtheit', die neuerdings sogar als 'Kollegialität' ausgegeben wird und was einer üblen Profanisierung des Episkopates gleichkommt). Durch die rechtmäßige Konsekration eines katholischen Priesters zum Bischof wird diese (männliche) Person in die von Christus gewollte "successio apostolica" aufgenommen und tritt in sie ein. Darum die uralte und schon von Thomas von Aquin diskutierte Frage: "Ob es wohl erlaubt sei, den Episkopat (das Bischoftum) anzustreben?" (S.Th. II II q. 185 a. 1). (Darf man dies denn überhaupt? Diese Frage wurde auch in der Kirche von 'Postenjägern' und von allen nach öffentlichen Ämtern 'Süchtigen' schon lange nicht mehr verstanden!) Und, fürwahr, Bischof werden zu wollen, ohne das in der "apostolischen Sukzession" liegende Apostolat zu wollen und auszuüben, dürfte doch wohl schlechthin absurd sein. Damit aber stellt sich die Frage: waren sich Erzbischof Thuc und alle von ihm zu Bischöfen konsekrierten Personen darüber überhaupt im klaren? Das wird hoffentlich niemand behaupten wollen in Anbetracht dessen, was alles nach den 'heiligen Weihen' in Erscheinung getreten ist. Es geht nicht bloß um die Fragen: waren seine Bischofsweihen 'gültig' oder nicht oder 'gültig', aber 'unerlaubt, oder 'gültig und erlaubt' oder 'kanonisch-rechtlich gültig', aber 'theologisch ungültig'...? 'Kirchliche' Rechtspositivisten und Ritualisten, diese altbekannten 'Macher ohne Sinn und Verstand', sind für eine Lösung solcher Probleme ungeeignet und inkompetent. Dies hat sich leider auch bei Sedisvakantisten immer noch nicht herumgesprochen, da nicht wenige ständig alte traditionalistische Irrtümer wiederholen (auch wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden).
 
Die durch Häresie und Apostasie (vom wahren Glauben) eingetretene ungewöhnliche und außergewöhnliche Vakanz des Apostolischen Stuhles 3) forderte außer-rdentliche Bischofsweihen 4), um die "apostolische Sukzession" der Bischöfe nicht abbrechen zu lassen und fortzuvererben. Die Bischofsweihen von Mgr. Thuc haben auch nur so von seiten des Konsekrators ihre Berechtigung (...). Zwischen einer ordentlichen und einer außer-ordentlichen Bischofsweihe besteht kein Wider-spruch, ja nicht einmal ein konträrer Gegensatz, son-dern nur ein Unterschied im Modus, ein 'modaler Unterschied' (distinctio modalis). (...) Auf diese aber ist auch Can. 329 § 1 CIC (vom Jahre 1917) nicht anwendbar. Denn dieser bezieht sich nur auf das bischöfliche Amt (ius et officium episcopale), inso-fern es auf göttlicher Einrichtung (ex divina institutione) beruht, also nicht auf kirchlicher oder gar menschlicher, und die Bischöfe nur "peculiaribus ecclesiis praeficiuntur" (besonderen Kirchen vorgesetzt sind), worunter das kanonische Recht jedoch Diözesen versteht, nicht aber Teil-kirchen, die noch keine Diözese sind. Es gibt keine "Diözesen in der Diözese", auch nicht 'gewissermaßen' (wie der Kirchenrechtler E. Eichmann behauptete).
 
Die 'Konzilsväter' des Vatikanums 2 waren in Rom sich versammelnde und tagende Bischöfe von und in Diözesen, die fast alle ihre Berater (periti) im Schlepptau hatten. Im übrigen war von dieser "ökumenischen Versammlung" hoher und niederer Kleriker ohne Papst, was zunächst und ziemlich lange Zeit nur von theologisch gebildeten Laien erkannt wurde, nichts Positives und schon gar nicht Gutes zu erhoffen, geschweige denn zu erwarten. Es ist heutzutage mehr als angebracht, die katholischen 'Kirchengläubigen' daran zu erinnern, das sie auffällig an religiösem Gedächtnisschwund leiden. 5)

Katholische Christen sollten beachten, daß im Rahmen der "apostolischen Sukzession" die Bischöfe in ihrem Bischoftum (episcopatus) (nicht Priestertum, sacerdotium), zumal da sie an die Stelle der Apostel in deren autoritativem Lehr- und Hirtenapostolat getreten sind, eine eigene kirchliche Gewalt , eine"potestas ordinaria propria" besitzen und dadurch verpflichtet sind, von ihr auch einen, sich auf tatsächliche Glieder der Kirche beziehenden, tatkräftigen Gebrauch zu machen, um zunächst eine Vielheit derselben zu einen (coniungere) und zu vereinen (consociare oder congregare). Diese strenge Pflicht besteht vor allem bei einer besonderen Vakanz des Apostolischen Stuhles wie der von heute, welche zudem noch und zu allem Übel als Folge des Vatikanums 2 die Vakanzen aller Bischofstühle nach sich zog. Die nachkonziliaren 'Traditionalisten' in ihren Gruppen und Grüppchen, die auch von einem falschen Kirchenbegriff geprägt waren, haben dies alles nie begriffen, ja zum großen Teil nicht einmal bemerkt. Diese Katholiken waren auch unfähig, sich von den 'Mitraträgern' der "römischen Konzilskirche" in den Diözesen wirklich zu lösen. Sie schimpften nur auf die sog. 'Amtskirche', blieben ihr jedoch mit erstaunlicher Blindheit verhaftet.

Es stellte sich aber auch bald die Frage: sind diejenigen, welche von Mgr. Thuc berechtigterweise zu Bischöfen geweiht wurden, der o.g. strengen Pflicht nachgekommen? Man kann manches tolerieren und auf üble Umstände zurückführen, aber eben doch nicht alles und schon gar nicht wesentliche Dinge. So konnte Mgr. Thuc z.B. auch niemanden zum 'Weihbischof' konsekrieren und ihn einem Ordinarius (Diözesanbischof) zur Seite stellen. Auch manche Sedisvakantisten waren in dieser Sache einem Irrtum erlegen. Was Mgr. Thuc darüber gedacht haben könnte, ist uns (mir und anderen) unbekannt. 6)

Die "successio apostolica episcoporum" ist kein einfacher Sachverhalt in der "una et apostolica Ecclesia", die im Credo der Kirche als wahr bekannt wird, sondern ein höchst subtiler, der im Apostolat der 'erwählten' Apostel wurzelt, welcher, johanneisch formuliert, allein durch Jesus den Christus, nicht jedoch durch den Hl. Geist, konstituiert wurde. Dies kommt in jenen Worten Christi zum Ausdruck: "Wie du (Vater) mich in die Welt gesandt hast, so habe ich auch sie in die Welt gesandt. (...) Nicht für sie allein bitte ich dich, sondern auch für jene, die durch ihr Wort an mich glauben werden; daß alle (wahrhaft Gläubigen) eins seien, wie du, Vater, in mir und ich in dir; daß sie eins seien in uns, damit die Welt glaubt, daß du mich gesandt hast." (Joh 17,18. 20. 21.) Wo vermag dies heutzutage 'die Welt' (= die Menschen im allgemeinen) zu erkennen? Diese Frage ernsthaft zu stellen, heißt schon, sie zu beantworten. Sogar den meisten Katholiken von heute ist dies nicht mehr möglich, wie man leicht feststellen kann, und die echten Sedisvakantisten 'sehen' hier mit Schauder etwas ganz anderes! Wenn die apostolische Nachfolge keine Nachfolge in dem modifizierten (abgewandelten) Apostolat der Apostel wäre, verlöre sie ihren Sinn, und an ihre Stelle würden dann zwangsläufig andere 'Nachfolgen' (successiones) treten und unvermeidlich zu 'christlichen Sekten(bildungen)' führen, wie schon in der nachapostolischen Zeit (z.B. bei den Gnostikern).

Von der in der "apostolischen Nachfolge" liegenden Sendung (missio apostolica) ist die von Diözesanbischöfen erteilte sog. "missio canonica" grundverschieden und somit gar nicht zu vergleichen, da sie keine Sendung ist, auch nicht im uneigentlichen Sinne, sondern eine Übertragung (delegatio) von bestimmten Befugnissen bzw. eine Erlaubnis (licentia) zur Ausübung derselben im rechtli-chen Zuständigkeitsbereich der Kirche als eines religiösen Gesellschaftsgebildes eigener Art (societas sui generis). Diese Sache ist heutzutage wegen der Diasporasituation der römisch-katholischen Kirche nicht und nirgendwo verwirklichbar, wohl aber ein besonderes Laienapostolat, das sich vom biblischen Begriff des "Jüngers Christi" herleitet und bestimmte Bedingungen oder Voraussetzungen erfüllen muß, um tätig werden zu können. Auch die 'Christusjünger' wurden, wie schon oben erwähnt, von Christus gesendet. Es gehört zur Verfassung der Kirche, aus Klerikern und Laien zu bestehen, nicht jedoch aus 'Priestern und Gläubigen'. (Letzteres war immer schon häresieverdächtig.) Auch über diese kirchlichen Sachverhalte, auf die wir hier jedoch nicht näher eingehen können, herrschte schon lange vor dem Vatikanum 2 und sogar unter gebildeten Katholiken sehr viel Unklarheit. Erst Pius XII. war bemüht, das zuerst verdrängte und dann vergessene echte "Laienapostolat" wieder zum Leben zu erwecken. Doch war dies leider bereits zu spät. Der verheerende 'Klerikalismus' konnte nicht mehr aus der 'Kirche vor Ort' vertrieben werden, geschweige denn aus einer Diözese. Auch daran sollten sich die zelotischen (eifernden) 'Traditionalisten' erinnern, denen die echten Sedisvakantisten ein Dorn im Auge sind; diesbezüglich treffen sie sich sogar mit den 'Konziliaristen' (z.B. Ratzinger und Genossen, die Lefebvreisten eingeschlossen).

Die öffentliche und veröffentlichte 'Sedisvakanz'-"Declaratio" von Erzbischof Thuc, München 1982) enthält erstaunlicherweise keine Beziehung ( auch nicht implicite) auf die "successio apostolica episcoproum" 7) und ebenso keine Beziehung auf die schon so lange andauernde (bereits seit 1958/-59) ungewöhnliche und außergewöhnliche Vakanz (Verwaisung) des Apostolischen Stuhles, die nicht mehr allen Katholiken verschwiegen werden konnte und deren Ende niemand absehen kann. Die vom Traditionalismus angekränkelten nachkonzliaren Sedisvakantisten (besser: Semi-sedisvakantisten) haben das Fehlen dieser beiden Beziehungen in ihrem verschiedenen 'termi-nus ad quem' (objektiven Beziehungs-Ziel) nicht einmal bemerkt, geschweige denn erkannt, so daß ihr kirchlich-missionarisches Bemühen den Eindruck von Ordnungslosigkeit machte und nicht zuletzt auch deswegen unfruchtbar bleiben mußte.

Die Münchener 'Sedisvakanz'-"Declaratio" ist nun einmal problematisch, und zwar in sich, nicht erst durch ihr Zustandekommen nach Zeit und Umständen, wobei so manches nach wie vor im Dunkel liegt. (...) Außerdem war es immer schon ein theologischer Irrtum, aus Mangel an Unterscheidung eine Vakanz des Apostolischen Stuhles mit einer 'Vakanz des römischen Stuhles' zu verwechseln und diese dann einfachhin gleichzusetzen (zu identifizieren). Aber so einfach liegen die Dinge in der Kirche nun einmal nicht, wie sich dies so manche Kanoniker und Profanjuristen vorstellen. Diese Zeitgenossen erkannten auch nicht die schauerliche Tatsache, einschließlich ihrer Folgen, daß ein Nicht-Papst ein allgemeines Konzil nach Rom berief (berufen konnte)... 'und alle, alle kamen', um ein großes und vor allem 'unheiliges Palaver' drei Jahre lang zu veranstalten, das gleich mehrere Häresien gebar!

Dennoch gab es auch sog. 'einfache Katholiken', die fassungslos nach Rom blickten. 8) Denn sie hörten von dort und auch 'vor Ort' einen Haufen "neuer Lehren", die, wie sie beteuerten, gegen ihr 'katholisches Gewissen' gingen und überhaupt nicht mir ihrem 'katholischen Glauben' vereinbar waren. Von diesen verratenen und verkauften katholischen Christen spricht heute niemand mehr. Doch ihre Namen werden wohl im "Buch des Lebens" aufgeschrieben und nicht vergessen sein.

Die von Erzbischof Thuc erteilten außerordentlichen Bischofsweihen setzen nicht bloß irgendeine, sondern eine besondere Vakanz des Apostolischen Stuhles voraus, die durch Häresie und Apostasie entsteht und deren Anfang mit Sicherheit erkannt und auch eindeutig deklariert (festgestellt) werden konnte. Mgr. Thuc scheint diesbezüglich u.E. nur eine dunkle Ahnung gehabt zu haben (bestenfalls), aber kein klares Wissen bzw. keine eindeutige Erkenntnis, so daß sich daraus manches erklärt, was sonst unverständlich bleibt.

Damit erhebt sich aber auch die Frage: waren sich darüber die von ihm zu Bischöfen geweihten Kleriker im klaren? Nun, sicherlich nicht die einem sektiererischen Illuminatentum und einem üblen 'Marianismus', d.h. einer falschen Mariologie verfallenen "Palmarianer"; indes dies ebenso nicht jener schon erwähnte und am 07.05 1981 in Toulon zum Bischof geweihte Pater Guérard des Lauriers, O.P., ein typischer Klerikalist und Ritualist französischer Couleur. Solche und ähnliche Kle-riker waren schon lange für theologisch gebildete Laien ein großes Ärgernis. Denn in ihrem Hochmut mißachteten sie die strenge Mahnung des hl. Paulus: "Löscht den Geist nicht aus!" (1 Thess 5,18). Dieser göttliche Geist aber 'weht' (wirkt) in der Kirche, wo und wie Er will, nicht jedoch wo und wie es Klerikalisten und Ritualisten wollen.

Somit läßt sich nach reiflicher Überlegung der nämliche Nachfolgesachverhalt kurz folgendermaßen bestimmen: die von Christus gewollte und angeordnete "successio apostolica episcoporum" ist ihrem Wesen nach eine durch das autoritative Lehrapostolat und das jurisdiktionelle Leitungsapostolat der Apostel (der Legaten Christi) vermittelte, insoweit ihr Apostolat vererbt werden konnte und insofern sie sich distributiv auf die Einzelbischöfe in ihrer Einheit untereinander bezog. 9) Diese Einheit untereinander beruht auf dem wahren Glauben (vera fides) der Kirche (Ecclesiae), die eine gesellschaftliche Gründung Jesu Christi ist, nicht jedoch des Hl. Geistes. Durch dessen Sendung wurde sie nur vollendet, die Christus verheißen hatte.

Das Vatikanum 2 ist mit allen seinen Anhängern von ihr abgefallen. Dieser Abfall bezeichnet auch den Anfang der "römischen Konzilskirche". Sie heißt 'römisch', weil sie in Rom entstanden ist, nicht jedoch irgendwo oder über den Wolken.

Viele 'einfache Gläubige' (worunter aber auch Kleriker fallen) haben - wie schon die Erfahrung lehrt - große Schwierigkeiten, folgende kirchliche Sachverhalte reflex-rational 10) zu erfassen, sowohl in sich selbst als auch in ihren Auswirkungen und nicht zuletzt in ihrem inneren Zusammenhang:

1. die ungewöhnliche und außergewöhnliche wie auch kontinuierliche Vakanz des Apostolischen Stuhles (seit 1958);
2. die aufgrund des Vatikanums 2 schwindende apostolische Nachfolge der katholischen Bischöfe 11) im allgemeinen, und
3. das Hervortreten (bereits nach 1965) einer Diaspora-Situation (Lebenslage) der römisch-katholischen und apostolischen Kirche, der von Jesus-Christus gewollten Ecclesia Romana.

Man muß diese Schwierigkeiten beachten und darf sie vor allem nicht unterschätzen, denn sie belasten die religiöse Existenz gläubiger Christen und gefährden ihr Seelenheil. Es wäre auch kein Nachteil, sich jetzt einmal an die Erkenntnis- und Glaubensschwierigkeiten der Jünger und Apostel zu erinnern, aber auch an das Versprechen Christi , ihnen 'zum Trost' den Heiligen Geist zu senden, den "Lebendigmacher" (So zwopoidu, vivificator), der sie nicht 'erleuchten', sondern in ihrem Geiste (in mente) stärken wird, damit sie nicht in die Irre gehen. Die Sendung des Heiligen Geistes war in allem eine zielgerichtete (intentionale) und zweckdienliche oder zweckgemäße (akkomodale). Diese Sendung ist weder etwas Irrationales noch etwas 'Mystisches', sondern etwas eminent Geistiges übernatürlichen Charakters. - Die apostolische Nachfolge der Bischöfe, die eine homogene (nicht: adäquate) Nachfolge im Apostolat der Apostel ist, der von Christus stammt, wurde immer schon von zwei bzw. drei großen Übeln bedroht: zum einem durch eine unangemessene und ungebührliche Einengung auf die Vermittlung bestimmter sakramentaler Gnaden-Gaben (das autoritative Magisterium und das jurisdiktionelle Hirtenamt der Bischöfe wurde herausgelöst und regelrecht 'ausgegrenzt'; anders ausgedrückt: aus dem Bischof wurde ein bloßer Verwaltungsvorsteher einer Diözese); zum anderen durch eine rationalistische Profanisierung und ein Abhängigmachen derselben vom Willen des Menschen. Darum schrieb der Apostel Paulus an die hochmütigen Korinther zu ihrer Belehrung: "Alles aber tue ich um des Evangeliums willen, damit ich teilhabe an ihm" (1 Kor 9,23). "Diese Zuversicht aber haben wir (die Apostel) durch Christus vor Gott, nicht weil wir aus uns selbst fähig wären, etwas als eigene Leistung anzusehen, unsere Fähigkeit stammt vielmehr von Gott." (2 Kor 3,4.5.). Dies gilt auch für die Einsetzung von Bischöfen. Die Apostel selbst aber haben keinen "coetus stabilis" gebildet. Dies ist und war eine Erfindung der Modernisten, um die Traditionalisten über ihre Absichten zu täuschen.

Es war auch ein großer Irrtum, als nachkonziliare italienische, französische und andere Traditionalisten schon 1981/82 behaupteten: "Mgr. Thuc, ein Mitglied der katholischen Hierarchie, sei von der Vakanz des Hl. Stuhles (= des päpstlichen Stuhles oder Holy see) überzeugt gewesen und deshalb hatten seine Bischofsweihen nur einen einzigen gleichbleibenden Zweck: die Fortdauer der 'traditionellen Messe' zu gewährleisten." Andere Traditionalisten aber hatten nichts Besseres zu tun, als den ehemaligen Erzbischof von Hué in verschiedener Hinsicht zu diskriminieren (wie z.B. der 'Priesterling' Noel Barbara) und was die Häupter der "römischen Konzilskirche" in Rom und 'vor Ort' sicherlich erfreut hat. In Wirklichkeit jedoch verhielt es sich ganz anders, wie sogar aus den wenigen Informationen ersichtlich ist, auch wenn vieles dunkel bleibt.

Durch die öffentliche Münchener Sedisvakanz-"Declaratio" vollzog Mgr. Thuc in Wirklichkeit seinen endgültigen Bruch mit der "römischen Konzilskirche" und ihrer Hierarchie, um, wenn man so sagen will, die apostolische Nachfolge der Bischöfe nicht abbrechen oder nicht weiter zerstören zu lassen und so den Episkopat der römisch-katholischen Kirche weiterzugeben bzw. am Leben zu erhalten (soweit dies an ihm läge). Dabei jedoch hing jetzt fast alles von den zu Bischöfen Konsekrierten ab, da Mgr. Thuc bereits 1984 in den U.S.A.(...) verstarb. Was sich nach seinem Fortgang aus München (Mai 1982) ereignete, gehört nicht mehr zu unserem Thema. Es sei hier nur noch einmal daran erinnert, daß die apostolische Nachfolge des Römischen Bischofs im Primat Petri, des Apostels, sich nicht zurückführen läßt auf die "successio apostolocia episcoporum". Daraus hinwiederum entsteht heutzutage ein neues Problem, das sich aber nicht auf Bischofsweihen bezieht, sondern auf die künftige Wahl eines Bischofs der römisch-katholischen Kirche zum Papst. Es hat jedoch keinen Sinn, jetzt auf diese Sache einzugehen, da sie in einer kirchlichen Diasporasituation noch lange nicht spruchreif ist. Dafür fehlen auch sämtliche Voraussetzungen. Man sollte damit aufhören, sich in dieser Sache wichtig zu machen, anstatt drängendere Probleme zu bewältigen. Diese aber hängen zusammen mit der apostolischen Nachfolge der Bischöfe, deren Bedeutung aus Mangel an Erkenntnis auf dreifache Weise verfehlt werden kann: durch Übertreibung oder durch Untertreibung oder durch eine (oft gar nicht bemerkte) irrige Auffassung. Von ihrer bewußten Verfälschung wollen wir erst gar nicht reden. Deren Wurzeln aber liegen schon vor dem Vatikanum 2, und man braucht auch nicht lange nach ihnen zu suchen.

(Fortsetzung folgt)
Anmerkungen:
1) Dies hat mit den Bischöfen 'in ihrer Gesamtheit' oder dem 'Gesamtepiskopat' (einem Unbegriff) überhaupt nichts zu tun, wohl aber etwas mit ihrer Einheit untereinander (z.B. im wahren Glauben). Denn die "apostolische Sukzession" ist keine kollektive, sondern eine distributive, wie Pius XII. in seiner berühmten Enzyklika "Mystici Corporis" (1943) ausdrücklich gelehrt hat: "Jeder einzelne (Bischof) in seinem Sprengel weidet und leitet im Namen Christi als wahrer Hirte seine eigene ihm anvertraute Herde (cf. Vatikanum I). Bei dieser Tägigkeit sind sie (die Bischöfe) freilich nicht völlig eigenen Rechtes (non plane sui iuris), sondern der geschuldeten Autorität des Römischen Bischofs (Romani Pontificis) unterstellt, obwohl sie eine ordentliche Jurisdiktionsgewalt besitzen, die ihnen unmittelbar gleichfalls vom Papste erteilt wird. Deshalb müssen sie (insofern sie Bischöfe sind) zufolge göttlicher Einsetzung (ex divina institutione - CIC can. 329 § 1) geehrt werden." - Die distributive Sukzession der Bischöfe hatte der katholische Kirchenrechtler Hans Barion (gest. 1973) noch klar gesehen.
2) Diese Unterscheidung ist weder eine rein logische (die nur im Denken besteht) noch irgendeine logische 'cum funda-mento in re', sondern eine tiefgreifende "distinctio realis", die jedoch keine Trennung (separatio) ist und be-deutet, auch nicht annähernd! Dies muß man im einsichtigen Denken erfassen, um nicht (auch religiösen) Irrtümern zu verfallen, die sich unbemerkt einschleichen. Bischöfe haben, wenn sie wahre Bischöfe sind, eine eigene Jurisdik-tionsgewalt (potestas iurisdictionis propria), da sie keine Vikare des Papstes sind und Selbstverantwortung für ihre 'Herde' tragen, wofür sie auch Rechenschaft ablegen müssen - vor Gott und den Menschen! Indes ist ihre Jurisdiktion in der Kirche eine nur teilbereichliche; denn sie sind eben keine von Christus "erwählten" und "gesendeten" Apostel, je-der einzelne für die ganze Kirche (tota Ecclesia). - Nur der Papst macht hier eine Ausnahme und nur er ist im eigentlichen Sinne ein "episcopus catholicus ecclesiae". Ein nicht so klarer Ausdruck hierfür ist "episcopus episcoporum", der schon im frühen 3. Jahrhundert zu finden ist. Ohne das Begreifen der hier vorliegenden "distinctio realis" verfehlt man die richtige Erfassung des Verhältnisses von Papsttum (papatus) und Bischoftum (episcopatus) und verkennt desgleichen die besondere und schon so lange andauernde außergewöhnliche und ungewöhnliche Vakanz des Apostolischen Stuhles, der ein theologischer (fundamentaltheologischer) Begriff und Sachverhalt ist. Dies aber war - leider - auch bei Mgr. Ngô-dinh-Thuc der Fall. Im übrigen folgt dies auch aus seiner Münchener "Sedisvakanz-Declaratio (= (öffentlichen) Kundgebung)" vom Februar/März 1982. (...) Sie wurde sogar vom 'Kardinal' der "römischen Konzilskirche", Ratzinger, in einem bestimmten Punkte mißverstanden. Aber das ist ja nicht weiter verwunderlich. Zudem sei noch darauf hingewiesen, daß Kirchenrecht und kanonisches Recht, obwohl sie innerlich zusammenhängen, nicht identisch sind und was nur eingefleischte 'Legalisten' nicht verstehen. Alles, was der Kirche Jesu Christi in ihrem Sinn und Zweck schadet, gleichgültig ob von innen oder von außen, ist Unrecht und eine schwere Sünde gegen ihren Gründer, der sie in seinem Blute geheiligt hat!
3) Diesen darf man nicht, wie es so oft geschieht, mit dem "Hl. Stuhl" (englisch: 'Holy see') verwechseln, denn dieser be-zieht sich nicht auf die höchstpersönliche Rechtsstellung des Papstes, sondern besteht in der Einheit von Papst und Kurie und ist in der Sache gleichbedeutend oder sachlich identisch mit "römischer Stuhl" (englisch: 'see of Rom'). Diese Unklarheit findet sich auch in der schon erwähnten Münchener "Declaratio" von Mgr. Thuc. Es wirkt nur peinlich, wenn dies von einigen 'Sedisvakantisten' geleugnet wird. (Es ist auch unmöglich, den Apostolischen Stuhl in Anbetracht seiner übernatürlichen Herkunft und Realität zu usurpieren und zu okkupieren; dies ist nur beim "rö-mischen Stuhl" möglich, weil dieser nur vom "römischen Petrus" geschaffen wurde.)
4) Indes nicht, wie irrtümlicherweise gemeint wurde und verbreitet wird, "for Sedisvakantists" oder "für" irgendwelche andere 'Gruppen', was doch absurd ist, sondern einzig und allein für die "catholica et apostolica Ecclesia", die bereits nach dem häretischen und apostatischen Vatikanum 2 mehr und mehr zu einer Diaspora-Kirche geworden ist und sich in einem offenkundigen erbärmlichen Zustand befindet.
5) Es entbehrte auch schon vor dem Vatikanum 2 der Wahrheit, wenn Kleriker-Theologen in modernistischer Manier von einer "vertikalen" und "horizontalen apostolischen Sukzession" redeten, die sie selbst erfunden hatten und dann behaupteten (so oder ähnlich): "Die vertikale, stets (!) aktuelle Christusherkunft des amtlichen Wirkens der Kirche (Amtskirche!) wird in ihr dargestellt (!) und nach Christi Stifterwillen (!) garantiert (!) durch die horizontale Christus-herkunft des geistlichen Amtes." Es gibt aber nur eine 'Christusherkunft' des kirchlichen Amtes (officium ecclesiasticum), das immer entweder 'in potentia' oder 'in actu' existiert - doch niemals außerhalb der Kirche Jesu-Christi.
6) Es wurde auch die (allerdings irrige) Meinung geäußert, daß die 'Thuc-Bischöfe" L. Vezelis O.F.M. und G. Musey (beide in den U.S:A.) "den Begriff der ordentlichen 'Jurisdiktion' überstrapaziert" hätten, indem sie den (wohl gescheiterten?) "Versuch" machten, "ihre bischöflichen Einflußsphären (!) gegeneinander abzugrenzen." Es kann diesbezüglich jedoch weder von einer Strapazierung noch von einer Überstrapazierung dieses Begriffs (Rechtsbegriffs) noch von 'Ein-flußsphären' die Rede sein, weil diese weder Herrschaftsgebiete noch Verwaltungsbezirke sind. Der oft zu findende Fehler im Verstehen und im Gebrach der "potestas ordinaria propria" liegt ganz anderswo, nämlich in dem sogar auffälligen Versäumnis, in einer sich ausweitenden Diaspora-Situation "Gemeinde-Gründungen" vorzuneh-men und mit der Hilfe Christi ins Werk zu setzen, welches ein ganz großes Übel ist. Dieses Übel spürt man doch schon sozusagen auf der Haut, nicht bloß in der Seele. (...) Im übrigen ist ohne solche Gründung ein Wieder-Aufbau (reaedificatio oder exstructio) der kathlischen Kirche aus ihren Fundamenten un-möglich. Andernfalls wird man in Illusionen befangen bleiben und sich dann (wie so oft) nur darüber 'wundern', warum vieles immer wieder 'leer läuft'.
7) Diesbezüglich besteht, nebenbei bemerkt, die Häresie des Vatikanums 2 darin, die distributive Sukzession geleugnet und dann durch eine kollektivistische 'ersetzt' und diese zugleich 'absolut gesetzt' zu haben. Dies war allerdings konsequent nach dem vollzogenen Bruch mit der römisch-katholischen und apostolischen Kirche.
8) Hier sei daran erinnert, daß die Kirche zwei Träger höchster Gewalt und Autorität besitzt: den "Romanus Pontifex" (den Papst) und das "Concilium Oecumenicum" (das allgemeine Konzil mit dem Papst). Der "römische Stuhl" aber ist dem Apostolischen Stuhl und seinem Inhaber, dem Bischof zu Rom, untergeordnet, welcher der Nachfolger Petri, des Apostels, im Primat ist. - 1962 standen der Nicht-Papst Roncalli und ein seltsames Vatikanum 2 in Korrelation!
9) Also sich weder auf ihre "Gesamtheit" (summa in toto) noch auf ein fiktives "Gremium" von Bischöfen bezog. Hier treten Begriffsverwirrungen in Erscheinung, die entweder einem Mangel an sachbezogenem Denken oder auch purer Willkür entspringen. Außerdem darf man im Apostolat nicht die Sendung allein durch Christus eliminieren oder in Luft auf-lösen, sonst wird sie bald durch den "Bösen Geist" in der Gestalt eines "Engel des Lichts" 'ersetzt' werden!
Wann wird man damit aufhören, spirituelle Dinge der christlichen Religion zu rationalisieren und zu profanisieren ... in dem Irrglauben, sie so 'verständlicher' machen zu können? Auch in der apostolischen Nachfolge verwirklicht sich eine bestimmte Ordnung, die ihr vom Gründer Kirche vorgegeben ist und die niemand durch geschickte Manipulation verfälschen sollte.
10) Darum bleiben sie weitgehend auf einen natürlichen Autoritätsglauben angewiesen, wie ein solcher z.B. bei Kin-dern gegenüber ihren Eltern oder bei Schülern gegenüber ihren Lehrern besteht, auch auf ethischem Gebiet, und was heutzutage in Auflösung begriffen ist. Deshalb wird auch die 'religiöse Autortät' von einer verwahrlosten Gesellschaft nicht mehr verstanden. Zudem war und ist es mehr als erstaunlich, wofür nicht alles die Aussage Christi "An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen" (Mt 7,16) herhalten mußte z.B. bei den Pseudo-Sedisvakantisten R. McKenna O.P., Vida Elmer, Oliver Oravec etc.
11) Es ist ekklesiologisch auch nur von geringer Bedeutung, daß Mgr. Thuc, wie von Traditionalisten zu hören war, kein einziges Dekret des unheiligen Vatikanums 2 unterschrieben habe; denn er hatte es m.E. ja nicht öffentlich abgelehnt und dann verlassen, wozu er doch rechtlich befugt gewesen wäre; und war er denn dazu nicht auch moralisch verpflichtet? Durch sein Bleiben aber erweckte er den Eindruck eines 'Mitläufers' der offen agierenden Modernisten. Andererseits jedoch muß man wissen und vor allem beachten, daß zu dieser Zeit in Vietnam ein schmutziger Revolu-tionskrieg begann und Mgr. Thuc's Bruder, der Präsident von Südvietnam Ngô-dinh-Diem, heimtückisch in einer Militärrevolte ermordet wurde (1963). Der Erzbischof Thuc hätte wohl kaum nach Hué zurückkehren und sein Werk fortsetzen können. Indes sollte sich niemand über die Person dieses Erzbischofs ein moralisches Bewertungsurteil erlauben.


 
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