Die Messe des hl. Pius V. ist immer noch erlaubt
HINWEISE AUF DIE RECHTSGRUNDE, DIE IN DEN DOKUMENTEN DES HEILIGEN STUHLES ENTHALTEN SIND
(Supplemt à „Forts dans la foi“ nr. 23; übersetzt aus dem Französischen v. G. Mevec)
1) Die Bulle „Quo primum Tempore“ vom 17. Mai 1570 des Hl. Pius V. 1). Betrachten wir folgende Sätze daraus: "Kraft Unserer apostolischen Autorität erlauben wir für immer jedem Priester den Gebrauch dieses Missale, ohne Einschränkung und ohne, daß er sich dadurch irgend eine Strafe, Rüge oder Verurteilung zuziehen könne. Wir stellen fest und deklarieren, daß die gegenwärtige Vorschrift zu keiner Zeit zurückgenommen oder modifiziert werden kannn, und daß sie in ihrer Bedeutung auf immer in Kraft und gültig bleibt. Sollte jemand die Verwegenheit haben, gegen den gegenwärtigen Erlaß zu verstoßen, so wisse er, daß er dadurch den Zorn des Allmächtigen Gottes und der seligen Apostel Petrus und Paulus auf sich zieht."
Gewiß kann ein Papst diesen Erlaß aufheben oder ihn modifizieren, insofern er die Anwendung eines Dekretes des Tridentinischon Konzils ist 2) und die Bestätigung (durch dieses Konzil) eines Jahrhunderte alten Brauchs. Doch kann er ihn allein hinsichtlich seiner Form aufheben oder modifizieren, d.h. bezüglich gewisser disziplinarischer Momente, jedoch nicht im Wesen. Denn dieser Erlaß präzisiert eine apostolische Tradition und wirkt gesetzgebend auf die Riten, die das Glaubensgut ausdrücken und behüten. Da dieser (tridentinische) Erlaß rechtskräftig ist, kann ein Papst diese Bulle nicht außer Kraft setzen, ohne den Glauben zu verraten, den zu verteidigen sein Amt ist.
Paul VI. hat auch in der Tat die Bulle Pius VO gar nicht aufheben wollen, denn:
2) Es besteht kein Zweifel, daß die ‚KONSTITUTIO des 'Missale Romanum' vom 3. April i969 in seiner Ersterscheinung (die einzige autoritative) in klarer Weise nur einen Hinweis, eine Einladung ausdrückt, mit Sicherheit aber keine Verpflichtung, d.i. ein 'Gesetz', mit dem der entschiedene Wille die Untertanen zu binden, zum Ausdruck käme. Außerdem hat Paul VI, es wohlweislich unterlassen, sich der erforderlichen rechtlichen Formel- zur Enthebung eines Jahrhunderte alten Brauchs zu bedienen.
Die 'neue Messe’ ist nur erlaubt (permittitur), wie es in der 'Constitutio' heißt. Dies ist nur zu wahr, sodaß z.B. der französisch. Übersetzer, der hierin eine: beklagenswerte Lücke erspähte, so vermessen war, den lateinischen 'Text, der allein authentisch ist, .zu vervollständigen' und damit das Delikt einer öffentlichen Fälschung zu begehen!
3) Die neue Messe - weit davon entfernt, den Vorstellungen des II. Vat. Konzils zu entsprechen, stellt sich dem Recht und der Tatsache nach gegen dessen 'Liturgiekonstitution' - diese Tatsache konnte selbst durch die Verdummungskampagne, mit der man die Christen vom Gegenteil überzeugen wollte, nicht ungeschehen gemacht werden.
Außer der Tatsache, daß die neue Messe fast überall in der Landessprache ,gelesen wird', während der betreffende Artikel der Konstitution vorsieht' daß die lateinische Sprache beibehalten wird, stellen wir unter anderem fest ~ daß Art. 50 der Liturgiekonstitution eine 'Revision' der gewöhnlichen Meßgebete, nicht aber ihren Umsturz vorsieht und ebensowenig die Veränderung des Missale bis zu dem Punkt, wo das heilige Meaopfer`3) einem bloßen brüderlichen Mahl angeglichen wird, einer bloßen Erinnerungsfeier des Abendmahls oder des Kreuzesopfers' wie die Protestanten dies verstehen!
4) Das Dekret am Anfang des Missale Pauls VI. besagt, daß diese 'Messe' nur erlaubt sei, wie wir schon feststellten. ALSO IST DIE MESSE DES HL. PIUS V. NACH WIE VOR VOLLKOMMEN RECHTMÄSSIG' UND ZWAR NICHT NUR FÜR DIE ALTEN UND BLINDEN PRIESTER' ODER FÜR DEN NICHT ÖFFENTLICHEN GEBRAUCH, WIE ES DAS DEKRET DER 'NEUEN MESSE' VORSIEHT.
Die von uns hier vorgetragene Schlußfolgerung ist so zutreffend, daß Paul VI. im Nov. 1971 dem englischen Kardinal Heenan, der ihn darum fragte, zugestand, daß die englischen Katholiken die herkömmliche Messe beibehalten dürften, wenn dies ihr Wunsch sei. Daraufhin wurde an 17. Juni 1972 in der Westminster Kathedrale eine große Dankesmesse zelebriert!“
Das gleiche Zugeständnis machte Paul VI. außerdem dem Kardinal-Erzbischof von Mailand, indem er ihm bestätigte, daß der ambrosianische Ritus beibehalten werden dürfe. Auf einer ganzen Seite des 'Osservatore Romano' wurde darüber am 18.3.1972 (S. 6) berichtet.
5) Die Genehmigung, die zu Anfang des Missales Pauls VI. angeführt ist, betrifft zudem nur die in Latein gelesenen ‚Messen' (nach dem N.O.M.). Daraus folgt, daß die 'Messen', die seit zweieinhalb Jahren in Französisch und in anderen Landessprachen gehalten werden, allesamt illegal sind; denn das Dekret Paul VI. verlangt, daß die Übersetzungen vor ihrem Gebrauch von Rom genehmigt werden und diese Approbation eingangs des Missale gedruckt sein müsse.
Die Forderung der Approbation durch Rom wurde am 16. Juni 1971 in der ‚Ankündigung der Ritenkongregation' erneuert. Allerdings war diese Ankündigung weder datiert, noch signiert und hat damit keinerlei Rechtskraft. Sie bringt jedoch die Bedeutung zum Ausdruck, welche die Kongregation der Approbation der Übersetzungen beimißt. Dies ist nicht verwunderlich, wenn man sich die Zahl und die Ernsthaftigkeit der bewußten Fehler vor Augen führt, die die französische Version entstellen, und womit das Ziel verfolgt wird, eine neue Religion einzuführen, welche nicht mehr die ist, die uns die heiligen Apostel und ihre Nachfolger seit zwanzig Jahrhunderten überlieferten. ~
6) Abschließend, und ohne daß wir uns zu weit vom Thema dieser kurzen Abhandlung entfernen wollen, obliegt es uns, nachdem wir juridische Gründe anführten, auf die inhaltlichen Gründe einzugehen' die jedem verständlich sind, und nach welchen wir vor unserem Gewissen genötigt sind, die 'neue Messe', so wie sie von den Technokraten mit Hilfe sechs protestantischer Pastoren fabriziert wurde, zu verwerten. Diese inhaltlichen Gründe sind in der 'Kurzen kritischen Untersuchung des ‚Neuen Ordo Missae’ v. Sept. 1969 durch die Kardinäle Bacci und Ottaviani 5) zusammengefaßt worden. Diese Studie bestätigt, daß sich bezüglich der THEOLOGIE DER NEUEN MESSE EIN ERNSTHAFTER ZWEIFEL ergibt, wGi1 sie sich in "EINDRUCKSVOLLER WEISE VON DER UNWIDERLEGLICHEN THEOLOGIE DES TRIDENTINISCHEN KONZILS ENTFERNT.“ 6)
Sobald diese inhaltlichen Probleme eingehend von den Theologen der verschiedenen Länder studiert sein werden, die mit der Hilfe Gottes und Seiner Heiligen ihre richtigen Darlegrungen bestätigt finden werden, wird es zu einer Ablehnung dieses 'EUCHARISTISCHEN MAHLES" kommen, das künstlich und zur Imitation der protestantischen Mahlfeier geschaffen wurde,
7) Unter den vielen inhaltlichen Einwänden können zwei auch von den einfachsten Gläubigen verstanden werden:
a) Artikel 7 der 'Institutio' der Neuen Messe d eiert sie als eine Versammlung unter dem Vorsitz eines Priesters (als Präsident), wo sich Christus nur geistiger Weise einfindet. Dieser Artikel widerspricht formell der Meßdefinition, wie sie vom Tridentinischen Konzil unter Strafe des Anathems aufgestellt wurde. Der Verstoß war so offensichtlich, daß Paul VI. nach einem Jahr diesen Artikel ergänzte, um ihm eine katholische Fassung zu geben. ABER er hat 'seine Messe' nicht geändert, DIE AUF EINE DEFINITION AUFBAUT, DIE NICHT MEHR KATHOLISCH IST!
b) Art O 12 sicht' der Sache der 'neuen Messe' angemessen' vor, daß der Kanon der Messe laut vorgetragen werde. DIESE BESTIMMUNG VERSTÖSST IN GLEICHER WEISE GEGEN EINE UNFEHLBARE ENTSCHEIDUNG DES TRIDENTINISCHEN KONZILS, welche über den das Anathema ausspricht, "der sagt, daß der Brauch' den Kanon leise zu lesen, zu verurteilen sei." 7)
SCHLUSSFOLGERUNG
WÄHREND WIR WARTEN, DASS DIE RECHTMÄSSIGE AUTORITÄT, DIE GOTT ZUR RECHTEN ZEIT SCHICKEN WIRD (ein künftiger Papst oder ein Konzil) DIESE GEFÄHRLICHE "MESSE", die nur Erlaubtheitscharakter hat, AUS DEM VERKEHR ZIEHT, BEWAHREN WIR DEN TAUSEND JÄHRIGEN BRAUCH DER WAHREN MESSE DES HL. PIUS V., DIE IN DIE APOSTOLISCHE ZEIT ZURÜCKREICHT, wie Paul VI. selbst erkannt hat. DAS KANONISGHE RECHT ERLAUBT UNS DIES DURCH DEN ARTIKEL 23, DENN EIN ZWEIFELHAFTES GESETZ KANN KEIN ALLTHERGEBRACHTES AUFHEBEN! Wundern wir uns nicht darüber, daß die Kirche nach dem II. Vatikanum von Sterilität befallen ist, daß sie zerrissen und durch zahlreiche Skandale, durch Schismen und Häresien verwundet ist, DENN DURCH: DIE VERMESSENHEIT, DIE MESSE PIUS V. ZU VERÄNDERN, HABEN UNSERE HIRTEN DEN GÖTTLICHEN ZORN AUF SICH GEZOGEN, DEN PIUS V. ANRIEF.
BETEN WIR, MEINE BRÜDER UND LEISTEN WIR WIDERSTAND!
Pére Noel Barkara, Priester
Anm. d. Redaktion: Die beiden obenstehenden Artikel stützen sich zu ihrer Beweisführung weilgehend auf die Behauptung' Paul VI. sei rechtmäßiger, amtierender Papst. Damit kommt ihnen jedoch nur bedingte Gültigkeit zu, denn gerade die Rechtmäßigkeit Pauls VI., des Hauptverantwortlichen für die gegenwärtige Zerstörung in der Kirche, ist aus verschiedenen Gründen zu bezweifeln. Wir verweisen dazu auf entsprechende Untersuchungen in der "EINSICHT", besonders auf den Aufsatz Nr. 21 von Dr. Kellner in "EINSICHT" Nr. I/3' Juni 710 Von besonderer Bedeutung ist außerdem, daß Paul VI. die gefälschten Wandlungsworte zugelassen, und sie selbst gebraucht hat!
Anmerkungen: 1) Vgl. die Studie des Abbe du Lac zu diesem Thema in „Courrier de Rome“ 1969, oder „Itineraires“ v. April 1972 2) Dieses Konzil ist ein dogmatisches, dem damit der Charakter der Unfehlbarkeit der Kirche eignet. 3) Bemerken Sic bitte, daß der Ausdruck, das ‚heilige Meßopfer' aus dem offiziellen Sprachgebrauch verschwunden ist. Dieser zentrale Begriff drückt das Wesen selbst der Messe aus und man kann nicht daran zweifeln, da dieser Begriff vom Tridentinum als Glaubenssatz definiert wurde. Es ist sehr lohnend, den Opfergedanken und Opferbegriff in der tridentinischen Messe zu verfolgen und danach im N.O.M.. Dabei zeigt sich, der er im N.O.M. der Strenge nach nicht mehr vorkommt. Die Begriffe „Mahl“ etc. spielen dagegen eine vordergründige Rolle. 4) Documentation catholique Nr. 1562, S. 416 5) Kardinal Ottaviani war der mutige Verteidiger des Glaubens während vier Pontifikaten. 6) Diese Studie ist kostenlos zu beziehen durch den 'Freundeckreis'. 7) Canon 91 Sess. 227' Denzinger 956
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