12 THESEN
von Reinhard Lauth
I. OBERSATZ: (Dogma des Konzils von Florenz D.-Sch. 132.) (1) Eine gültige Wandlung erfolgt nur bei Benutzung der Sätze (und ihrer Wörter), mit denen Christus das Sakrament bei seiner Einsetzung vollzog.
UNTERSATZ: (historische Tatsache) Der Satz der neusprachlichen Fassung des Neuen Ordo für die Wandlung des Weines in das Blut Christi ist kein solcher Satz.
SCHLUSSFOLGERUNG: Bei Verwendung dieser Fassung erfolgt keine Wandlung.
II. OBERSATZ: (Vernunfteinsicht) Die Wahrheit kann sich nicht in einer Fälschung, d. i. in der Form der Lüge realisieren. UNTERSATZ: (histor.-empirische Tatsache) Die für die Wandlung des Weines in das Blut Christi verwendeten angeblichen Herren-Worte stellen eine Fälschung der Worte Christi dar.
SCHLUSSFOLGERUNG: Folglich kann sich bei Verwendung dieser Worte die Wahrheit nicht realisieren; Wein und Brot werden nicht gewandelt.
III. OBERSATZ: (Dogma des Tridentinums, D.-Sch.1637) Die von Christus beim letzten Abendmahl benutzten Wandlungsworte können nur in ihrem klaren und offenen Sinn und so, wie sie von den Vätern immer verstanden worden sind, die Wandlung bewirken.
UNTERSATZ: (histor. Tatsache) Die neusprachliche Übersetsung der Worte für die Wandlung des Weines in das Blut Christi im Neuen Ordo verändert deren klaren und offenen Sinn und weicht von dem einhelligen Verständnis der Väter ab. (2)
SCHLUSSFOLGERUNG: Diese Worte können nicht die Wandlung bewirken.
IV. OBERSATZ: (Wort Gottes durch d. hl. Apostel Paulus, Gal. I, 8.9.) (3) Wer das Evangelium ändert - und sei es ein Engel des Himmels - ist doppelt anathema, d. i. verflucht und von der Kirche ausgeschlossen.
UNTERSATZ: (histor. Tatsache) Der Neue Ordo, seine Urheber und die, die ihn verwenden, verfälschen das Evangelium in den Wandlungsworten, die sie als Worte Christi und als Evangeliumstext referieren.
SCHLUSSFOLGERUNG: Der Neue Ordo, seine Urheber und die, die ihn benutzen, sind als Verfälscher des Evangeliums (an entscheidender Stelle!) doppelt anathema, d. i. verflucht und von der Kirche ausgeschlossen. V. OBERSATZ: (Wort Christi beim letzten Abendmahle; Luc. XII,19) (4) Die Wandlung soll mit eben den Worten, mit denen Christus das Sakrament einsetzte, vollzogen werden. ("Tut dies zu meiner Vergegenwärtigung!") UNTERSATZ: (histor. Tatsache) Der Novus Ordo vollzieht die Wandlung (richtiger gesagt: versucht sie zu vollziehen (5) mit anderen Worten.
SCHLUSSFOLGERUNG: Der Novus Ordo und jeder, der sich seiner bedient, bzw. der ihn eingeführt hat, hat nicht dem Gebot Christi entsprochen.
VI. OBERSATZ: (Vernunfteinsicht) Ein einem Substantivum hinzugefügtes Relativum verändert den Sinn dieses Substantivums.
UNTERATZ: (empirische Tatsache) Der Satzteil "das für alle vergossen wird" ist ein Relativum zu dem Substantivum "mein Blut des Neuen Bundes".
SCHLUSSFOLGERUNG: Das Relativum "...für alle..." verändert das Substantivum "mein Blut des Neuen Bundes", dem es beigefügt ist.
VII. OBERSATZ: (Vernunfteinsicht) Ein verändertes Substantivum ist nicht mehr identisch mit einem unveränderten Substantivum. UNTERSATZ: (histor. Tatsache) Das Substantivum "mein Blut des Neuen Bundes" ist durch das Relativum "das für alle zur Vergebung der Sünden vergossen wird" verändert. (6)
SCHLUSSFOLGERUNG: Folglich ist das Substantivum "mein Blut des Neuen Bundes" in dem Wandlungesatz des Neuen Ordo nicht mehr identisch mit dem Substantivum in den Einsetzungsworten Christi.
VIII. OBERSATZ: (Vernunfteinsicht) Gott drückte die Wandlungsworte nicht zweideutig aus.
UNTERSATZ: (Dogma und Wort Christi, Joh. VI, 53) Die Wandlungsworte sind heilsentscheidend, denn sie ermöglichen die Kommunion des Gläubigen mit Christus.
SCHLUSSFOLGERUNG: Gott drückt einen heilsentscheidenden Satz nicht zweideutig aus.
IX. OBERSATZ: (Vernunfteinsicht) Wenn für zwei verschiedene Begriffe zwei verschiedene diese Begriffe bezeichnende Wörter zur Verfügung stehen, bezeichnet nur das zugeordnete Wort den bestimmten Begriff.
UNTERSATZ: (grammatische Tatsache) Nun stehen im Aramäischen, Hebräischen wie im Griechischen und Lateinischen zwei verschiedene Wörter für die Begriffe "viele" und "alle" zur Verfügung, die sie spezifisch bezeichnen.
SCHLUSSFOLGERUNG: Folglich bezeichnet nur das spezifische Wort für den Begriff "viele" diesen Begriff.
X. OBERSATZ: (Vernunfteinsicht) Wer bei vorhandener ausreichender sprachlicher Differenzierung wissentlich das falsche Wort für einen Begriff verwendet, verfälscht wissentlich die Wahrheit.
UNTERSATZ: (histor. Tatsache) Der neusprachliche Neue Ordo bedient sich wissentlich des falschen Wortes "alle" für den Begriff "viele". (8) SCHLUSSFOLGERUNG: Der Novus Ordo (und jeder, der ihn eingeführt hat oder sich seiner bedient) verfälscht in seiner neusprachlichen Fassung wissentlich die Wahrheit.
XI. OBERSATZ: (Vernunfteinsicht) Die Wahrheit dem Irrtum anzugleichen ist ein diabolisches (durcheinanderwerfendes) Werk. UNTERSATZ: (histor. Tatsache) Der Neue Ordo gleicht die Auffassung von der hl. Messe, der er Ausdruck gibt, dem protestantischen und hoministischen Irrtum an. (9)
SCHLUSSFOLGERUNG: Der Neue Ordo ist ein diabolisches Werk.
XII. OBERSATZ: (Vernunfteinsicht) Wer sich in einer Sache auf eine Autorität beruft, die in dieser Sache keine Autorität sein kann, dessen Tun ist dadurch nicht gerechtfertigt. (10)
UNTERSATZ: (Vernunfteinsicht) Auch ein Papst kann mit einer Entscheidung, die dem kirchlichen Dogma und der klaren Vernunft widerstreitet, keine Autorität sein.
SCHLUSSFOLGERUNG: Folglich ist eine Handlung, die sich in ihrer Legitimation auf eine solche "päpstliche Autorität" beruft, nicht gerechtfertigt.
Anmerkungen:
Zu I. (1): Wer dieses oder ein anderes der in diesen Syllogismen herangezogenen Dogmen leugnet' leugnet auch die anderen Dogmen und kann sich nicht auf sie berufen.
Zu III. (2): Vergl. den detaillierten Nachweis in der Artikel-Serie von Franz Bader in der EINSICHT.
Zu IV. (3): Es versteht sich von selbst, daß keine kirchenrechtliche (d. i. menschliche) Bestimmung diese Bestimmung des Hl. Geistes außer Kraft setzen kann.
Zu V. (4): Jemandem, der ein Gnadengeschenk gibt, steht es doch wohl zu, die Form, in der dieses Geschenk erfolgen soll, allein zu bestimmen.
Zu V. (5): Dies ist objektiv gesprochen. Denn für die Species Bugnini, Paul VI., Döpfner etc. kann man aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht einmal mehr von der Intention einer Transsubstantiation sprechen, da sie längst den katholischen Glauben und mit diesem jeden Begriff von Transsubstantiation verloren haben.
Zu V. (6): Vergl. die Darlegung von Franz Bader in der EINSICHT I/5 (August 1971), S. 1-8, daß der Gedanke 'Bundesblut' einen ausgewählten Kontrahenten des Bundes logischerweise voraussetzt. Eben ein solcher aber wird durch das Wort "alle'' geleugnet.
Zu VII (7): Vergl. von den vielen Nachweisen etwa den neuesten von W. Pigulla, in der Münchner Theologischen Zeitschrift, 1972.
Zu X. (8): Hannibal Bugnini und Paul VI. waren die Einwände gegen den Neuen Ordo nachweislich vor seiner Einführung bekannt.
Zu XI. (9): Vergl. den detaillierten und ungewöhnlichen gründlichen Nachweis dieses Faktums in "Theological and moral implications of the new 'Ordo missae'" von Arnaldo Vidigal da Silveira, übers. v. J. R. Spann (Brasilien, Sao Paulo 1970).
Zu XII. (10): Vergl. Eichmanns Berufung auf Hitlers Autorität in der Sache der Judenvernichtung. |