DIE EINFÜGUNG DES HL. JOSEF IN DEN KANON DER HL. MESSE
von H.H. Wolfgang Eisenhut
Als im Jahre 1959 Johannes XXIII. den Namen des hl. Josef in den Kanon der hl. Messe einfügen ließ (1) (... et beati Joseph eiusdem Virginis Sponsi), ahnte wohl niemand, daß damit das Startzeichen für die Verstümmelung und Zerstörung der traditionellen Messe des hl. Papstes Pius V. gegeben wurde. Wer könnte und sollte dagegen etwas einwenden, daß nun der Name des hl. Josef, des Bräutigams der Gottesmutter, im Kanon der hl. Messe genannt würde? Rückblickend müssen wir feststellen, daß gerade durch diese Tat eine empfindliche Bresche in das feste Gefüge der hl. Messe geschlagen wurde. Schlag auf Schlag folgten in kurzen Abständen weitere schwere Eingriffe, wie das Weglassen des Schlußevangeliums des hl. Johannes und der Wegfall der Leoninischen Gebete, die von Papst Leo XIII. besonders gegen die Freimaurerei und von Papst Pius XI. für die Bekehrung Rußlands angeordnet und mit Ablässen versehen wurden. Für Johannes XXIII. war offenbar beides nicht mehr nötig. Diese Veränderung und Amputation der wahren Messe verstieß eindeutig gegen die Bulle QUO PRIMUM (2), in der der hl. Papst Pius V. für alle Zeiten und für jedermann, die nachfolgenden Päpste miteingeschlossen, anordnete, wie in der Kirche des römischen Ritus die Feier der hl. Messe zu geschehen habe. Wer aber daran etwas ändern sollte, dem wurde der Zorn Gottes und der Fluch der hl. Apostelfürsten Petrus und Paulus angedroht.
Die Ehrfurcht vor der Tradition und das Ernstnehmen der Bulle QUO PRIMUM seines Vorgängers Pius V. waren es, die Papst Pius XII. davon abhielt, den Namen des hl. Josef in den Kanon der hl. Messe aufzunehmen. Interessant ist die Feststellung, daß die Josefsverehrung gerade um die Jahrhundertwende einen Höhepunkt erreichte, die besonders von den Päpsten Pius IX, Leo XIII. und dann auch durch Pius XII. eine rege und nachhaltige Förderung erhielt. (3) Wenn übrigens seit 1889 bei der Rosenkranzandacht im Oktober ein Gebet zu Ehren des hl. Josef beizufügen war, so geschah dies wiederum durch päpstliche Initiative Leos XIII. Aber aufschlußreich ist immerhin die Tatsache, daß keiner der genannten Päpste es wagte, den Namen des hl. Josef in den Kanon der hl. Messe aufzunehmen. Aber schon vorher - 1870 - wurde der hl. Josef durch Papst Pius IX. zum Patron der ganzen Kirche erhoben. Wir betrachten dies alles als eine legitime Entwicklung der Wertschätzung und Verehrung des hl. Josef in der Gesamtkirche. Damit bewahrheitete sich, was der Mailänder Dominikaner de Isolanis in seinem 1552 veröffentlichten Werk "Summa über die Gaben des hl. Josef" seherhaft ankündigte: "Der Statthalter Christi auf Erden wird auf Eingebung des Hl. Geistes befehlen, daß das Fest des vermeintlichen Vaters Christi, des Bräutigams der Himmelskönigin, des überaus hl. Mannes, an allen Orten des Reiches der streitenden Kirche gefeiert werde. So wird er, der im Himmel obenan ist, auf Erden nicht mehr zurückgesetzt." Daß aber das sog. 2. Vatikanische Konzil, bzw. Johannes XXIII. durch die Aufnahme des Heiligen in den Kanon der Messe dem Ganzen sein Siegel aufgedrückt habe (4), müssen wir entschieden bestreiten. Hier wurde zum ersten Mal deutlich, daß die Bulle QUO PRIMUM in ihrer ganzen Strenge und Aussagekraft nicht mehr ernst genommen wurde. Damit wurde Tür und Tor für die weitere Zerstörung der hl. Messe geöffnet. Die sog. Liturgiereform konnte ihr unheilvolles Werk beginnen.
Anmerkungen:
(1) Vgl. EINSICHT, 1. Jahrg., Nr. 11, S.17. (2) Vgl. EINSICHT, Nr, 1, S. 1-3. (3) Vgl. Medard Barth, Die Verehrung des hl. Josef im Elsass, Haguenau 1970, S. 166 -167. (4) Vgl. Barth, a.a.O. S. 33.
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