HÄRESIE VOR DEM AMTSANTRITT
Auszug aus der Bulle Papst Pauls IV.
CUM EX APOSTOLATUS OFFICIO vom 15. März 1559
Übersetzung und Anmerkung von Michael Wildfeuer
§ 6. Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt an den Tag kommen, daß ein Bischof (mag er auch den Titel eines Erzbischofs, Patriarchen oder Primaten führen), Kardinal oder Legat oder gar der Römische Pontifex vor seiner Beförderun zum Bischof bzw. vor seiner Berufung zum Kardinal oder zum Papst vom Katholischen Glauben abgewichen oder in irgendeine Häresie gefallen sei, so gelten folgende Bestimmungen:
- Die Beförderung bzw. Berufung ist, auch wenn alle Kardinäle ihr einmütig zugestimmt haben, null und nichtig.
- Sie kann weder durch Übernahme des Amtes oder Empfang der Weihe noch durch anschließende Machtausübung noch (im Falle des Papstes) durch Inthronisation, Adoration oder allgemeinen Gehorsam nachträglich - ganz gleichgültig nach welchem Zeitraum - Gültigkeit erlangen.
- Sie darf auch nicht für teilweise legitim Gehalten werden.
- Sie überträgt solchen Personen, die zu Bischöfen, Erzbischöfen, Patriarchen oder Primaten befördert oder zu Kardinälen oder auf den Stuhl Petri berufen wurden, keine Befehlsgewalt in geistlichen oder weltlichen Dingen. Vielmehr haben alle ihre Worte, Handlungen und Verfügungen mitsamt ihren Folgen nicht die geringste rechtliche Wirksamkeit noch verleihen sie irgendjemandem ein Recht.
- Die so beförderten oder berufenen Personen selbst verlieren eo ipso und ohne weitere Deklaration Würde, Stellung, Ehre, Titel, Autorität, Amt und Gewalt samt und sonders.
§ 7. Alle Untergebenen von so Beförderten oder Berufenen - Weltkleriker, Ordenskleriker, Laien, auch Kardinäle, die an der Wahl dieses vorher schon vom Glauben abweichenden, häretischen oder schismatischen Papstes teilgenommen oder ihr auf andere Weise zugestimmt oder ihm Gehorsam und Verehrung entgegengebracht haben, ferner Kastellane, Präfekten, Kapitane und Beamte unserer Lieben Stadt und des gesamten Kirchenstaates - und die jenigen, die sich diesen so Beförderten oder Berufenen durch Huldigung*), Eid oder Bürgschaft verpflichtet und unterstellt haben, sie alle haben, vorausgesetzt, daß sie nicht vorher vom Glauben abgewichen und Häretiker gewesen waren, und daß sie nicht ein Schisma mitgemacht oder hervorgerufen hatten, das Recht, jederzeit Gehorsam und Ehrerbietung gegenüber diesen so Beförderten oder Berufenen ungestraft zu verweigern und sie wie Zauberer, Heiden, Zöllner und Häresiarchen zu meiden (doch bleiben eben diese Untergebenen trotzdem zu Treue und Gehorsam gegen die künftigen Bischöfe, Erzbischöfe, Patriarchen, Primaten, Kardinäle und gegen den künftigen rechtmäßig antretenden Papst verpflichtet).
- Sie haben das Recht, gegen diese so Beförderten oder Berufenen, wenn diese darauf bestehen, weiterhin ihr Amt auszuüben, die weltliche Gewalt um Hilfe anzuflehen, um die so Beförderten oder Berufenen in größere Bedrängnis zu bringen.
- Wer diesen so Beförderten oder Berufenen Treue und Gehorsam nicht versagt, zerreißt gleichsam das Gewand des Herrn und soll deshalb durch Zensuren oder Strafen gezüchtigt werden.
§. 10. Überhaupt keinem Menschen sei es erlaubt, diese Statut, Approbation, Innovation, Sanktion und Aufhebung von Verfügungen und Dekreten enthaltende Urkunde abzuschwächen oder ihr dummdreist zuwiderzuhandeln. Wer aber dies anzutasten sich unterstünde, der wisse, daß er sich den Zorn des Allmächtigen Gottes und den seiner Heiligen Apostel Petrus und Paulus zuzieht.
Anmerkung: Wie ich aus Leserzuschriften und Gesprächen mit Pilgern weiß, findet unsere Zeitschrift, deren Zweck die Erkenntnis und Erhaltung des wahren katholischen Glaubens ist, auch bei frommen Katholiken wenig Zustimmung oder stößt sogar auf Ablehnung - und zwar wegen eines einzigen, allerdings entscheidenden Punktes: wegen unserer Einstellung zu Paul VI.
Wir behaupten: Paul VI. ist in Wahrheit nicht Papst, entweder weil er schon vor der Wahl nicht (mehr) den katholischen Glauben besessen hat und daher kein Glied der Kirche, a fortiori kein Inhaber eines kirchlichen Amtes sein konnte. (Vgl. dazu: Aufsatz Nr. 21 von, Dr.H.M. Kellner, EINSICHT l. Jahrg., Nr. 3, S. 25- 32, Nr. 4, S. 30-34, Nr. 5, S. 29-32) oder weil er spätestens durch die Billigung und den Gebrauch des Novus Ordo mit der verfälschten, die Konsekration ausschließenden Übersetzung der Wandlungsworte von der Herzmitte des katholischen Glaubens abgewichen und damit aus der Kirchengliedschaft ausgeschieden und jedes kirchlichen Amtes enthoben ist.
Diese Behauptung erscheint vielen frommen Leuten als eine Ungeheuerlichkeit und als ein unerhörter Angriff auf den "Heiligen Vater" und schließlich auf das Papsttum, denn irrtümlich halten sie den Nicht-Katholiken Giovanni Battista Montini für den rechtmäßigen Papst.
Dieser Irrtum scheint mir ihrer undurchdachten Meinung zu entspringen, der Stuhl Petri sei gegen illegitime Inhaber (Scheinpäpste) grundsätzlich gefeit, da ja der Herr auf diesen Felsen seine Kirche gebaut habe. Deshalb bitte ich die besagten frommen Leute, einmal mit mir folgende Frage zu überlegen: Ist es - abgesehen von unserer gegenwärtigen Situation - überhaupt denkbar daß ein Nicht-Katholik die Cathedra Petri besetzt hält, d.h. den ungerechtfertigten Anspruch erhebt, Papst zu sein?
Dazu muß zuerst die allgemeinere Frage geklärt werden: Ist es möglich, daß ein Nicht-Katholik in die Gemeinschaft der Gläubigen eindringt und als einer der Ihrigen angesehen wird? - Es ist klar, daß dazu zweierlei gehört: Erstens einer, der den Schein der Rechtgläubigkeit erwecken will (Lüge) und zweitens Kirchenglieder, die sich von diesem Schein täuschen lassen (Irrtum). Dieser Irrtum entsteht durch Mangel an Erkenntnisbemühung und ist schuldhaft. Wie also Lüge und Irrtum möglich sind, so ist es möglich, daß die "Wölfe im Schafspelz" in die Kirche eindringen, um die Burg Gottes zu zerstören. Und so wie dieser "Schafspelz" eine Priestersoutane, ein Bischofs- oder Kardinalskleid sein kann, so kann er auch ein Papstgewand sein.
Der "brüllende Löwe, der umhergeht, suchend, wen er verschlinge", hat es natürlich in erster Linie auf die hohen Positionen und besonders auf die höchste abgesehen, weil er, wenn er diese erobert, der Kirche großen und größten Schaden zufügt, - und je nachlässiger die Gläubigen nicht nur im Beten, sondern auch im strengen Denken sind, desto eher gelingt ihm diese Eroberung. Daß die Kirche mit diesem Fall gerechnet hat, zeigt deutlich die obige Bulle.
Blicken wir nun auf unsere gegenwärtige Situation, so sehen wir, daß beide Bedingungen erfüllt sind: Entfesselung der dämonischen Kräfte auf der einen und äußerst geringe Bemühung um wissenschaftliche Durchdringung der wahren Lehre auf der anderen Seite - eine Frucht der großenteils und langezeit in der Kirche vorherrschenden, höchst schädlichen Haltung, scharfes und konsequentes Denken und das Ringen um reflexive Erkenntnis und Einsicht zu vernachlässigen, obwohl diese auch in der Hl. Schrift gepriesen werden:
"Ich bat, und es ward mir Einsicht gegeben; ich rief, und der Geist der Weisheit kam zu mir. Ich zog sie Königreichen und Thronen vor und hielt Reichtum für nichts im Vergleich zu ihr. Keinen Edelstein stellte ich ihr gleich; denn alles Gold ist neben ihr ein bißchen Sand, und Silber wird ihr gegenüber wie Lehm erachtet. Mehr als Gesundheit und Schönheit liebte ich sie, und sie war mir lieber als das Licht des Tages, denn unauslöschlich ist ihr Glanz. Doch es kamen mir alle andern Güter zugleich mit ihr und unermeßlicher Reichtum durch ihre Hände. Und ich freute mich an all dem, weil mich die Weisheit leitete. Doch wußte ich (früher noch) nicht, daß sie (auch) die Urheberin davon (nämlich dieser Güter) ist. ... Denn ein unerschöpflicher Schatz ist sie für die Menschen, die ihn gebrauchen, werden der Freundschaft Gottes teilhaftig, da sie sich ihm empfehlen durch die Gaben, die die Zucht verleiht." (Buch d. Weish. VII, 7 ff)
Anmerkung: *) Lat. 'homagium'. Dieses Wort ist jedoch in Georges' Wörterbuch nicht zu finden. Vielleicht verwandt mit franz. 'hommage'. |