DIE UNGÜLTIGKEIT DER NEUEN MESSE VON ANFANG AN - AUCH IN IHRER LATEINISCHEN URFASSUNG
III. Teil und Schluß
IV. Die häretische Meßopfertheologie des NOM
Der neuen Messe liegt, wie die folgenden Ausführungen beweisen, eine ausdrücklich von Paul VI. formulierte, approbierte und verkündete, dem Konzil von Trient direkt und expressis verbis widersprechende und damit manifest häretische Meßopfertheologie zugrunde.
Dokumentarisch nachweisbar ist diese Häresie Pauls VI. bezüglich der Messe spätestens seit Frühjahr 1967. Wer nicht spätestens ab diesem Zeitpunkt aufgrund dieser Häresie, für die Paul VI. selbst unmittelbar und durch amtliche Anordnung verantwortlich zeichnete, den Amtsverlust für diesen Papst erkennt und zugibt, was muß für den noch passieren, damit ihm die Augen geöffnet werden? Es versteht sich damit von selbst, daß das gesamte neue Meßfprmular, weil es erstens von einer häretischen Theologie bestimmt und zweitens von einem Papa depositus I969 eingeführt, von Anfang an ungültig ist und damit auch kraft seiner objektiv vorliegenden lat. Form grundsätzlich nicht mitkonstitutiv für eine gültige Messe sein kann.
Die nun folgenden Ausführungen sind, so viel ich sehe, in der gesamten Diskussion über Gültigkeit oder Ungültigkeit des NOM von Anfang an nicht genügend beachtet worden, obwohl ihre Gründe entscheidend sind. Gehen wir der Reihe nach vor:
1. Die universalistische Auffassung der Messe.
Das sog. 2. Vatikanische Konzil hatte in seiner dogmatischen Konstitution über die Kirche bzgl. der Hl. Messe immerhin noch gesagt: "Sooft das Kreuzesopfer, in dem Christus, unser Osterlamm, dahingegeben wurde, auf dem Altar gefeiert wird, vollzieht sich das Werk unserer Erlösung. Zugleich wird durch das Sakrament des eucharistischen Brotes die Einheit der Gläubigen, die einen Leib in Christus bilden, dargestellt und verwirklicht (Simul sacramento panis eucharistici repräsentatur et efficitur unitas fedelium, qui unum corpus in Christo constituunt) (1 Kor 10,17). Alle Menschen werden zu dieser Einheit mit Christus gerufen, der das Licht der Welt ist: Von ihm kommen wir, durch ihn leben wir, zu ihm streben wir hin."
Sehen wir nun, wie sich in dieser Auffassung der Messe als eines Bildes und Zeichens, als einer Repräsentation und Verwirklichung der Einheit der Gläubigen untereinander und in ihrem Haupte, Christus, was in ebenderselben Weise auch das Konzil von Trient lehrte, bis 1967 bei Paul VI. ein fundamentaler Wandel vollzog.
In den oben bereits erwähnten Instructio de cultu mysterii eucharistici (1), die "Paul VI. in einer dem Präfekten der Ritenkongregation, Kardinal A.M. Larrona, am 13. April 1967 gewährten Audienz approbiert und mit seiner Autorität bestätigt hat, deren Veröffentlichung er angeordnet und bezüglich der er festgesetzt hat, daß sie am 15. August 1967 in Kraft trete", (2) in dieser Instructio heißt es in Art. 18 unter dem verharmlosenden, ja verschleiernden Titel "Pflege des Sinnes für die Gesamtkirche und die örtliche Kirche":
"Bei der Feier der Eucharistie soll das Verständnis für die Gemeinschaft so gefördert werden, daß ein jeder sich mit den Brüdern in der Gemeinschaft der örtlichen Kirche und der gesamten Kirche, ja sogar in gewissem Sinne mit allen Menschen verbunden weiß; denn im Opfer der Messe bringt Christus sich selber dar für das Heil der ganzen Welt, und die Versammlung der Gläubigen ist Abbild und Zeichen der Einheit des Menschengeschlechtes in Christus, der das Haupt ist". (3)
Hier haben wir:
die manifeste Häresie die fundamental neue Lehre von der Messe den Widerspruch gegen das Dogma des Konzils von Trient den Bruch mit der gesamten Tradition
Hier haben wir bereits im Frühjahr 1967 die Prinzipien, die für die Abfassung des NOM in den zwei darauffolgenden Jahren die bestimmenden geworden sind: Wir haben das Bundesopfer, die Hl. Messe, und damit das Bundesblut für alle zur Vergebung der Sünden, für das Heil der gesamten Menschheit: die Messe als ein Opfer auch für Judas und als einen Bund mit ihm, obwohl er davon ausgeschlossen wurde, bzw. sich selbst davon ausgeschlossen hat; die Messe als ein Opfer für das Heil aller anderen verdammten Menschen und als Bund mit ihnen, als Applikation der Heilsfrüchte auch für die Ungläubigen, die Verneiner des Kreuzesopfers; die Messe - welche die Perversion - als Zeichen der Einheit auch des Judas und seiner Schar, d.h. aller verdammten Menschen, aller schuldhaft und mit Absicht in Schisma, Häresie, Apostasie und Unglauben Vorharrender, mit Jesus, obwohl eine solche Einheit in der Messe als "realisierter Gottesgemeinschaft" (Siebel), dem realisierten Gottesbund, nie gegeben sein kann, weil Judas usw. in diesen endgültigen Neuen und Ewigen Bund nie eingegangen sind:
Hier haben wir das theologische Prinzip der Fälschung des pro multis der Kelchformel in ein 'für alle' - bereits 1967 wurde ja im Zuge der Herausgabe der neuen sog. Eucharistischen Hochgebete diese Fälschung eingeführt, also noch vor Promulgation des NOM als Ganzem. Dies entspricht genau der Auffassung der auch 1967 herausgegebenen Iinstructio. Wenn Christus sich im Opfer der Messe für das Heil der ganzen Welt, der ganzen Menschheit darbringt und die Messe Zeichen der Einheit nicht bloß der Kirche, des auserwählten (Bundes-) Volkes Gottes und des mystischen Leibes Christi, sondern des ganzen Menschengeschlechtes ist, dann muß - und hier hat man nur die logische Konsequenz dieser Häresie gesogen - das pro multis 'für alle' heißen; dann kann es auch keinen aufgrund ganz spezifischer Kriterien auserwählten Bundespartner und keinen Ausschluß mehr von diesem Bunde geben; dann muß auch diesem Bunde selbst ein inneres, ganz spezifisches materiales Kriterium fehlen, nämlich Liebesbund, Bund im Blute zu sein, d.h. in der sich opfernden, versöhnenden und erlösenden Liebe mit denen, die diese Liebe annehmen und in sich wirksam werden lassen, dann ist die Messe à la NOM der lieblose, opferlose, versöhnungslose und erlösungslose Bund, die usurpierte Einheit Jesu mit dem ganzen Menschengeschlecht, d.h. des Versöhners unterschiedslos mit den Gläubigen und Ungläubigen; dann ist die Menschheit und nicht mehr nur die Kirche der mystische Leib Christi.
Was ist hier noch das Unterscheidende von Gläubigen und Ungläubigen, Kirche und Nicht-Kirche, Volk und Nicht-Volk, Israel und den Heiden, Jerusalem und Babylon? Nichts, die Differenz ist nivelliert, der neue Bund ist der absolute Ökumenismus. Damit haben wir hier die Leugnung und Zerstörung des spezifischen Wesensmerkmals der Kirche als des von Gott auserwählten und mit Gott durch Jesus aufgrund seines Sühnopfers, der eigenen Umkehr und des Empfanges der Sakramente versöhnten und in einen ewigen Bund mit Gott zusammengeschlossenen Volkes; hier haben wir damit zugleich die Leugnung der Verdammnis bestimmter Menschen und konsequenterweise auch die Leugnung der Einheit der Kirche und der Kirche mit Gott in der Heiligkeit; einen Heilsuniversalismus unterschiedslos für Gute und Schlechte. Hier haben wir konsequenterweise den Grund des Gebetes für alle Verstorbenen, also einschlußweise der Verlorenen, im 4. eucharistischen Hochgebet des NOM (sh. Hr. V.). Hier haben wir ferner die von Paul VI. angestrebte UNO-Kirche als Menschheitskirche und den Novus Ordo als Zeichen der Einheit dieser Pseudokirche, der universellen Sekte, als Zeichen der Einheit aller Menschen untereinander und mit Christus, seien sie gläubig oder ungläubig.
Hier haben wir ferner die Ursache der Tilgung des "mysteriuui fidei" in der Kelchfonael des NOM, d.h. die Tilgung des Glaubens- und Zustimmungsaktes des Priesters in der Hl. Handlung, wodurch die rechtgläubige Intention und der Bundeswille des Priesters, die konstitutiv sind für die Konsekration und darin für die Stiftung des Neuen Bundes und darin wiederum der Kirche überhaupt, sichtbar dokumentiert werden. Und des weiteren haben wir hier die Ursache dafür, daß die Opferung, der Ausdruck und die Darstellung des Opfers der Kirche in der Form der Messe, im NOM getilgt wurde (vgl. Nr. VI.) zugunsten einer nichts abverlangenden, neutralen Praeparatio donorum (Gabenbereitung), - denn wozu noch ein Aufopfern des Opfers Christi durch die Kirche, wenn ohnehin die Zuteilung des Heiles unterschiedslos für und an alle erfolgt, und die Messe zum Zeichen der Einheit aller Menschen nivelliert ist.
Hier haben wir ferner alle weiteren Irrlehren dieser Art, die mit dem Auftreten Pauls VI. bzgl. der anderen Sakramente in die Kirche eingeschleust worden sind: insbesondere den Grund der Relativierung des Bußsakramentes und der diese Relativierung bedingenden Leugnung der Sündhaftigkeit der Sünde (hierbei hat man wiederum an der schwächsten Stelle mit der Durchbrechung des Prinzips begonnen: der Zulassung der Kinder zur Kommunion ohne vorherige Beichte (4), obwohl die Nachlassung der (schweren) Sünden erst den würdigen Empfang der hl. Kommunion und die Aufnahme in den Neuen Bund, der in der Hl. Messe geschlossen bzw. wieder erneuert wird, ermöglicht); wir haben ferner das Prinzip für die Tilgung des Ercorzismus bei der Spendung des Taufsakramentes; bwzgl. des Weihesakramentes letztlich die Relativierung des Amtspriestertums und daraus folgend die Einführung einer alle Stimmen berücksichtigenden und von unten zur 'Einheit' zusammenschließenden Demokratisierung.
In diesem Punkte des Ansatzes der Messe als Zeichens der Einheit aller Menschen hängt alles zusammen: es ist dies letztlich das Grundprinzip der gesamten Häresie, ihre letzte Einheit: der für Paul VI. typische Universalisants, die Nichtverurteilung der Häresie (vgl. neuerdings wieder den Fall Küngi), das endlose Dialogisieren mit allen, das fade Friedensgeschwätz, das Liebe und Haß, Feuer und Wasser, Hitze und Kälte, vereinigen will und letzlich bei der antichristlichen Vereinigung von allem unter einem Dach, der Lauheit und Gleichgültigkeit gegen Wahrheit, die aus dem Munde ausgespien werden (Apoc. 3,15-i6), enden muß.
Hier liegt der entscheidende vierte Beweisgrund für die intentionale Fälschung der Konsekrationsworte des latein. NOM (Verständnis des 'pro multis' als 'für alle', vgl. Nr. III.) aus den vor Einführung des NOM aktenkundigen Prinzipien, nach denen dieser NOM abgefaßt wurde. Was nützt es da noch, wenn in der Konsekrationsform des latein. NOM zwar 'pro multis' steht, aber 'für alle' gemeint ist.
Hier liegt auch der entscheidende, auf amtliche Dokumente gestützte Beweis für die manifeste Häresie Pauls VI. zumindest ab Frühjahr 1967 also zwei Jahre vor Einführung des NOM, welcher damit in allen seinen Teilen prinzipiell ungültig eingeführt worden ist und kraft seiner selbst prinzipiell nicht die Form für ein gültiges Meßopfer abgeben kann. Denn ein manifest häretischer, weil einer bereits definierten Lehre widersprechender, und damit ipso facto seines Amtes verlustiger Papst kann keinen gültigen Meßordo einführen. Schon der lat. NOM kann damit nie und nimmer mit dem von Jesus Christus eingesetzten allerheiligsten Sakrament des Altares identisch sein, weil bei der ihn einführenden Autorität eine häretische Auffassung des Meßopfers überhaupt und damit eine häretische Intention zugrunde gelegen hat.
Kontrastieren wir nun obige Stelle aus der INSTRUCTIO DE CULTU MYSTERII EUCHARISTICI noch mit den diesbezüglichen Aussagen des Konzils von Trient über die Messe als Zeichen der Einheit der Kirche, denen diese Intructio formell widerspricht:
a) aus der "Einleitung der Lehrbestimmung über die Heiligste Eucharistie" (Sessio XIII, Denz.-Schönm. 873 a; Übers, aus Neuner-Roos, 482): "Das eine aber hatte sie (scil.: die heilige allgemeine Kirahenversammlung von Trient) von allem Anfang an vor, mit den Wurzeln das Unkraut der verdammenswürdigen Irrtümer und Spaltungen auszureißen, das der Feind in unseren unseligen Zeiten in der Glaubenslehre, im Gebrauch und in der Verehrung der hochheiligen Eucharistie ausgesät hat, die doch unser Heiland in der Kirche als Zeichen ihrer Einheit und Liebe hinterlassen hat, in der er alle Christen untereinander vereint und verbunden wissen wollte."
- Und unmittelbar anschließend "... untersagt es (die heilige Kirchenversammlung) allen Christgläubigen, von der heiligsten Eucharistie fortan anders zu glauben, zu lehren und zu predigen, als es in der vorliegenden Lehrbestimmung erklärt und bestimmt wird." - Daraus folgt, daß Paul VI. in obiger INSTRUCTIO eine vom Konzil von Trient ausdrücklich zensurierte und dem ganzen katholischen Bewußtsein widersprechende Lehre bzgl. des Hl. Meßopfers vertritt; daß er dem ausdrücklichen Verbot des Konzils, anders zu lehren, ausdrücklich widerspricht. Was daraus wiederum folgt, ist absolut unzweideutig: anathema sit.
"b) Aus dem 2. Kapitel derselben Lehrbestimmung (DS 875, Nr. 485): (Jesus) wollte aber, daß dieses Sakrament (der Eucharistie als geistliche Speise der Seelen genossen werde (...). Darüberhinaus wollte Er, daß es ein Unterpfand unserer künftigen Herrlichkeit und ewigen Seligkeit sei und ein sinnfälliges Zeichen jenes einen Leibes, dessen Haupt Er selbst ist und dem wir nach seinem Willen als Glieder durch die engen Bande des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe verbunden sein sollen, so daß wir alle dasselbe sagen und keine Spaltungen unter uns seien."
Paul VI. lehrt nach obiger INSTRUCTIO exakt die Umkehrung dessen,nämlich daß die Messe "ein sinnfälliges Zeichen jenes durch Schisma, Häresie, Apostasie und Ungläubigkeit zerspalteten und vergifteten Leibes des Menschengeschlechtes ist, dessen Haupt Satan ist, und dem wir nach seinem Willen und Verführungskünsten durch die trennenden 'Bande' des Unglaubens, der Hoffnungslosigkeit und der Lieblosigkeit 'verbunden' sein sollen, so das wir alle (nach Möglichkeit mit denselben Worten) verschiedenes sagen und unaufhörlich Spaltungen unter uns seien." - Man muß sich diese perversen Konsequenzen einmal allen Ernstes vergegenwärtigen, um zu sehen, was Paul VI. hier ausdrücklich lehrt! Und diese seine Irrlehre verbindet er mit dem allerheiligsten Vermächtnis und Testament, das unser Herr Jesus Christus uns hinterlassen hat, verkehrt diesen letzten Willen unseres Herrn in sein gerades Gegenteil und verschüttet für das christkatholische Volk die heiligste Seitenwunde Christi, aus der die hl. Eucharistie und die anderen Sakramente als Quelle der Gnade und des Erbarmens für die Kirche bisher überreich geflossen sind.
c) In den Lehrbestimmungen über das Hl. Meßopfer lehrt das Konzil von Trient auf seiner 22. Sitzung ausdrücklich, daß das Kreuzesopfer (und damit auch die Hl. Messe als sakramentale Widererneuerung des Kreuzesopfers) keineswegs ein Opfer zum Heile und zur Sündenvergebung aller Menschen sind: "Da es nach dem Zeugnis des hl. Apostels Paulus im Alten Bunde wegen der Ohnmacht des levitischen Priestertums keine Vollendung gab, so mußte nach der Anordnung Gottes, des Vaters der Erbarmungen, ein anderer Priester nach Melchisedechs Ordnung aufstehen, unser Herr Jesus Christus, der alle, die geheiligt werden sollten, vollenden und zur Herrlichkeit führen konnte (Hebr. 10,14). Dieser unser Gott und Herr hat zwar einmal auf dem Altar des Kreuzes sich selbst im Tod Gott Vater als Opfer darbringen wollen, um für jene die ewige Erlösung zu wirken. Weil aber durch den Tod sein Priestertum nicht "ausgelöscht werden sollte, so wollte er beim letzten Ilahl in der Nacht des Verrats seiner geliebten Braut, der Kirche, ein sichtbares Opfer hinterlassen, wie es die Menschennatur erfordert, in dem jenes blutige Opfer, das einmal am Kreuze dargebracht werden sollte, dargestellt, sein Andenken bis zum Ende der Zweiten bewahrt und seine heilbringende Kraft zur Vergebung der Sünden, die wir täglich begehen, zugewandt werden sollte. (...) Dies ist jenes reine Opfer, (...) auf das der Apostel Paulus im Brief an die Korinther nicht undeutlich anspielt, wenn er sagt, die sich durch Teilnahme am Tisch der Dämonen befleckt haben, die könnten nicht teilhaftig werden des Tisches des Herrn. (1 Kor. 10,21)." (DS 930/39? Nr. 512/13). "Dieses Opfer ist ein wirkliches Sühneopfer, und es bewirkt, daß wir 'Barmherzigkeit erlangen und Gnade finden zu rechtzeitiger Hilfe' (Hebr. 4,16), wenn wir mit geradem Herzen, mit rechtem Glauben, mit Scheu und Ehrfurcht, zerknirscht und bußfertig vor Gott hintreten. (...) Die Früchte jenes Opfers, des blutigen nämlich, werden durch dieses unblutige überreich erlangt; so wird durch dieses (unblutige Opfer) jenes (blutige) in keiner Weise verkleinert. Es wird deshalb nicht nur für die Sünden der lebenden Gläubigen, für ihre Strafen und Genugtuungen ..., dem auch für die in Christus Verstorbenen, die noch nicht vollkommen gereinigt sind, mit Recht dargebracht." (DS 940; Nr. 514)
Hier ist mit keiner noch so geringen Andeutung vom obigen Universalismus, wie er sich bzgl. des Meßopfers bei Paul VI. findet, die Rede. Weder Kreuzesopfer noch Meßopfer werden für alle Menschen dargebracht zum Heile und zur Vergebung der Sünden, sondern nur für die Kirche, die Gläubigen, die in Christus Verstorbenen (zu letzterem vgl. Nr. V.). Es wird sogar ein ausdrücklicher Ausschluß bestimmter Menschen betont:
Es werden positiv die Bedingungen angegeben, unter denen allein dieses Opfer für uns die Erlangung der Barmherzigkeit erwirkt! - Alles dies ist bei Paul VI. und im Novus Ordo als einer 'Messe' zum Heile aller aufgehoben. Nach Paul VI. werden alle dieses Opfers teilhaftig. Also auch hier wieder eine manifeste Häresie in der Auffassung des Meßopfers.
2. Nivellierung und Anpassung der Messe
Unter den neuen Begriff der Messe als eines Bundesopfers für das Heil aller und eines Zeichens der Einheit des Lenschengeschlechtes mit Christus konnte die tridentinische Messe nicht mehr subsumiert werden. Sie stand der neuen Auffassung im Wege. Deshalb mußte ihr die nach dem Konzil durch obige INSTRUCTIO DE CULTU MYSTERII EUCHARISTICI vom Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution weitergeführte Planung der Meßreform zutiefst viidersprechen und ihre Demontage vorbereiten, urn eine neue Meßform suchen zu können, die der neuen universalistischen Häresie besser entsprach. Es wurde ein Feldzug der Nivellierung der tridentinischen Messe gestartet, dieses hochheiligen Hortes der Rechtgläubigkeit und dieser Schutzmauer gegen alle Arten von Häresie, dieses ausschließlichen Zeichens der wahren Kirche. Das Ergebnis dieses Feldzuges: bereits 1967 konnte der Kanon in der Landessprache gebetet werden mit der bekannten Fälschung der Konsekrationsworte über den Kelch (sukzessives Vorgehen: Nachstellung des mysterium fidei ans Ende der Kelchformel, schließlicher Wegfall des mysterium fidei, Übersetzung des pro multis zunächst mit dem mehrdeutigen 'für die Vielen', schließliche Einführung des 'für alle'). Hand in Hand mit dieser Relativierung der wahren Messe zu einem ihre Absolutheit und Ausschließlichkeit verneinenden universalistischen Afterprodukt mußte die Aufwertung der bereits bestehenden Afterformen und Verhöhnungen dieser Messe gehen, nämlich der Gemeinschaftsfeiern der sog. getrennten Brüder, um auch ihnen Zeichenfunktion für die Einheit zuerkennen zu können.
Genau diesen Prinzipien entsprechend wird in obiger INSTRUCTIO unter Artikel 8, "Das eucharistische Geheimnis und die Einheit der Christen" zur Vorbereitung der künftigen Einführung des NOM den Seelsorgern folgende Anweisung zur Unterweisung der Gläubigen, d.h. zur Verwirrung ihrer bisherigen Auffassung von der Messe, gegeben:
1. "Die Seelsorger sollen außer den Aspekten, welche die kirchliche Gemeinschaft und die einzelnen Gläubigen betreffen, jenen Teil der Lehre sorgfältig betrachten, in dem die Kirche erklärt, daß durch das Herrengedächtnis, wenn en seinem 'Willen entsprechend gefeiert wird, die Einheit aller, die an ihn glauben, bezeichnet und bewirkt wird. 2. Gemäß dem Dekret des Zweiten Vaticanischen Konzils über den Ökumenismus sollen die Gläubigen zur rechten Wertschätzung der Reichtümer angeleitet werden, die in der eucharistischen Tradition der Feier des Herrenmahles bei den Brüdern der anderen christlichen Konfessionen erhalten sind, 3. Denn 'bei der Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl bekennen sie, daß hier die lebendige Gemeinschaft mit Christus bezeichnet wird (significari profitentur), und sie erwarten seine glorreiche Wiederkunft.' (Vatic. II., Dekret über den Ökumenismus, art. 22). 4. Jene aber, die das Sakrament der Weihe bewahrten, haben in der Feier der Eucharistie 'mit ihrem Bischof vereint, Zutritt zu Gott dem Vater durch den Sohn, das fleischgewordene Wort, der gelitten hat und verherrlicht wurde, in der Ausgießung des Hl. Geistes, und so erlangen sie Gemeinschaft mit der allerheiligsten Dreifaltigkeit, indem sie der göttlichen Natur teilhaftig geworden sind (2 Fetr. 1,4). 5. So baut sich auf und wächst durch die Feier der Eucharistie des Herrn in diesen Einzelkirchen die Kirche Gottes, und durch die Konzelebration wird ihre Gemeinschaft offenbar.' (Vatic. II., Dekret über den Ökumenismus, art. 15)."
Zum ersten Satz: "Die Seelsorger ..."
Hierzu muß man wissen, daß durch den Teil "die Einheit aller, die an ihn glauben" laut Terminologie und Redeweise des sog. 2. Vaticanums und der nachkonziliaren Zeit nicht nur die katholische Kirche bezeichnet, wird, sondern auch die sog. getrennten Brüder, also die Protestanten, Orthodoxen usw. Zwar gehören alle Glieder dieser häretischen und schismatischen Gemeinschaften nach Lehre der Kirche zur katholischen Kirche, weil sie alle zumindest die Taufe haben, das richtig gespendete Taufsakrament aber die Kirchengliedschaft begründet; aber sie haben nie die Kirchengliedschaft im vollen, sondern einem beschränkten Sinne. Sie haben deshalb auch keine volle Einheit mit der wahren Kirche. Deshalb kann auch nie die Eucharistie als Zeichen der Einheit mit ihnen im absoluten Sinne, geschweige denn als Wirkgrund der Einheit mit Ausgeschlossenen bezeichnet werden, wie es oben geschieht. So haben wir auch hier wieder dieselbe Häresie wie unter 1., wenn auch in abgeschwächter Form. Abendmahlsgemeinschaften, die gar kein Meßopfer darstellen, können nie als Zeichen der Einheit gewertet werden, weil obige Aussage des Konzils von Trient aus dem 2. Kapitel der Lehrbestimmung über die Eucharistie von ihnen nicht zutrifft und sie dieser Aussage direkt widersprechen: denn sie sagen und tun gar nicht dasselbe und sie setzen Spaltungen.
Zum zweiten Satz: "Gemäß den ..."
Hier wird die Häresie am eklatantesten: die protestantischen Abendmahlfeiern und die ihnen zugrundeliegenden theologischen Auffassungen werden aufgrund der in ihnen liegenden Reichtümer den Gläubigen zur Wertschätzung empfohlen. Dies ist der absolute und generelle Widerspruch gegen das Konzil von Trient. Denn das Konzil von Trient hat die protestantische Lehre von der Messe, auf deren Grundlage ja die Abendmahlfeiern neu gestaltet wurden, mit einem vielfachen Anathem belegt. Einzelheiten aufzuzählen erübrigt sich wegen der Klarheit dieser Sache.
Hier wird denen, die die wahre und vollkommene Liturgie der Meßfeier besitzen, d.h. dem christlichen Volk und den Priestern die Wertschätzung der Afterformen, Verhöhnungen und Verunstaltungen der wahren Messe empfohlen. Die wahre Liturgie soll sich an ihren abgespaltenen und nur noch einige Teile leerer Formidentität, keineswegs aber Inhaltsidentität wahrenden Afterformen orientieren. Den Protestanten wird echte "eucharistische Tradition in der Feier des Herrenmahles" zuerkannt. Dies ist eine blasphemische Verhöhnung des wahren Meßopfers durch Paul VI. und die Ritenkongregation. Hier haben wir die Prinzipien, die für die nachmalige Abfassung des Novus Ordo die bestimmenden geworden sind: nämlich die Protestantisierung der Messe.
Die Empfehlung der Wertschätzung der protestantischen Heteropraxie und darin einschlußweise der diese bestimmenden Heterodoxie durch Paul VI. stellt eine Empfehlung der Wertschätzung einer ganzen Masse von Häresien dar, und das heißt zugleich eine Empfehlung dessen, was aus sich heraus notwendig zur Verdammnis führt; eine Verführung zur Abspaltung und zum Abfall von Jesus Christus und dem Zentrum seines Heilswerkes. Und dies als Anweisung für die Seelsorger, denen damit nicht die Sorge ums ewige Heil der ihnen anvertrauten Herde empfohlen wird, sondern die Sorge um deren ewige Verdammnis.
Zum dritten Satz: "Denn 'bei der ..."
In diesem Satz wird mit einem Zitat aus dem Ökumenismusdekret der Grund der Wertschätzung der eucharistischen Tradition der Protestanten angegeben, indem einer ihrer "Reichtümer" genannt wird: nämlich die Bezeichnung (significatio) der Gemeinschaft mit Christus in ihrem Abendmahl. Die Häresie, die Verminderung, die Entleerung zum bloßen Zeichen, die Verleugnung des zentralen Glaubensgeheimnisses der Kirche, daß Christus unter den eucharistischen Gestalten real präsent wird (und nicht bloß bezeichnet) und unter diesen Gestalten sein hochheiligstes Opfer real erneuert, wird den Protestanten als Pluspunkt gewertet: Dies ist eine völlige Umwertung, die der wahren Wertordnung widerspricht.
Hier wird wiederum - schon vom sog. Vaticanum II. - ausdrücklich anders gelehrt als das Konzil von Trient dogmatisch bindend vorgeschrieben hat. Es lehrt: "Unser Erlöser hat dieses wunderbare Sakrament (der Eucharistie) beiia letzten Abendmahl eingesetzt, als er nach der Segnung von Brot und Wein mit klaren und durchsichtigen Worten bezeugte, er gebe ihnen seinen eigenen Leib und sein Blut. Diese Worte, die von den Evangelisten angeführt und dann vom heiligen Paulus wiederholt wurden, enthalten doch klar jene eigentliche und offenkundige Bedeutung, in der sie von den Vätern verstanden wurden, und so ist es tatsächlich eine unwürdige Schmach, wenn sie von einigen streitsüchtigen und verkehrten Menschen gegen das gesamte Bewußtsein der Kirche zu einer inhaltslosen, bloß bildlichen Redewendung herabgewürdigt werden, in der von der Wahrheit des Fleisches und Blutes Christi nicht die Rede ist. Als Säule und Grundfeste der Wahrheit verabscheut aber die Kirche diese von gottlosen Menschen ersonnene Erfindung als teuflisch, und stets erkennt sie mit einem Herzen voll Dank diese erhabene Guttat Christi an." (Lehrbestimmung über die Heiligste Eucharistie, 2. Kap., DS 874; Nr. 484)
Was Trient mit der gesamten katholischen Kirche als teuflisch, als von gottlosen Menschen ersonnene Erfindung, als unwürdige Schmach verkehrter Menschen beurteilt, finden das sog. Vaticanum II, und Paul VI. des Lobes und Preises und der Empfehlung der Wertschätzung für würdig; die Herabminderung der Trans-Substantiation zu einer Trans-Signifikation; die Empfehlung des ausdrücklich Anathematisierten. Diese Umwertung ist mittlerweile in der Reformkirche so normal und alltäglich geworden, daß sie als absulut selbstverständlich und unanstößig empfunden wird.
Zum vierten und fünften Satz; "Jene aber ..." - "So baut ..."
Hier kommt die INSTRUCTIO auf die Orthodoxen zu sprechen, und zwar mit einem raffiniert gesetzten Zitat wiederum aus dem Ökumenismusdekret. Im Ökumenismusdekret kann sich nämlich aer fünfte Satz ("So baut ...") nur auf die Orthodoxen beziehen, weil die anderen "getrennten Brüder" noch gar nicht genannt sind. Im gesamten Kontext dieses art. 8 jedoch bezieht er sich auch auf die "anderen christlichen Konfessionen" und enthält damit eine Reihe häretischer Aussagen. "So baut sich auf und wächst durch die Feier der Eucharistie des Herrn in diesen Einzelkichen (auch den protestantischen also) die Kirche Gottes, und durch die Koncelebration wird ihre Gemeinschaft offenbar." Hier sieht man, welche Schiebung schon mit den Dekreten des sog. 2. Vaticanums getrieben wird.
Erste Häresie: die Einzelkirchen, auch die Protestanten, begehen die Feier der Eucharistie des Herrn. Dies ist wieder eine Verhöhnung des wahren Meßopfers, indem der vom Konzil von Trient nur dem wahren lleßopfer reservierte Begriff der Eucharistie nun auch für das protestantische Abendmahl verwandt wird, obwohl mit dieser Feier inhaltlich absolut kceine Einheit besteht!
Zweite Häresie: durch die Feier der Eucharistie in den Einzelkirchen, also auch bei den Protestanten, baut sich auf und wächst die Kirche Gottes. - Was das Konzil von Trient rechtmäßig als teuflisch ersonnene Erfindung, als unwürdige Schmach und Spaltung beurteilt hat, wird konstitutives Element für den Aufbau der Kirche und ihrer Einheit.
Dritte Häresie: Den schismatischen und häretischen Gemeinschaften wird der Charakter, Kirche zu sein, zuerkannt. - Es gibt aber nur eine Kirche, die wahre katholische und apostolische, und die Schismatiker und Häretiker sind darin aufgrund der Taufe, die ein unverlierbares Merkmal verleiht, Glieder, allerdings mit beschränkter Kirchengliedschaft (Vgl. CIC, can. 87) Wie für die Eucharistie wird auch hier - wie seit dem Ökumenisinusdekret üblich -, mit den terminologisch eindeutig ausgedrückten Absolutheitsanspruch der katholischen Kirche aufgeräumt, indem es nicht mehr alleine die eine und wahre Kirche, sondern gleichwertige Kirchen (in plurali) gibt.
Vierte Häresie: die Konzelebration der Einzelkirchen untereinander, was ihre Gemeinschaft offenbar macht. - Vorbereitung der Teilnahme von Protestanten an katholischen Konzelebrationen und umgekehrt.- Ferner wiederum die Relativierung des Begriffes der Zelebration, der in der Kirche nur und ausschließlich für die Feier des hl. Meßopfers Verwendung findet.
Nach dem obigen Text nun fährt die INSTRUCTIO fort und schließt den art. 8: "Besonders bei der Feier des Geheimnisses der Einheit sollten alle Christen schmerzlich die Trennung empfinden, durch die sie voneinander geschieden sind. Sie sollen daher Gott bitten, daß alle Jünger Christi täglich mehr den wahren Sinn des eucharistischen Geheimnisses erfassen, und dieses so feiern, daß sie, teilhaft geworden des Leibes Christi, ein Leib werden (vgl. 1 Kor 10,17) 'gefestigt durch dieselben Bande, durch die er selbst sie zusammengeführt wissen wollte' (Enzkl. "Mysterium fidei" Pauls VI. AAS 57 (1965)773)."
Dieser Abschnitt ist von unerträglicher Zweideutigkeit.
Zum ersten Satz: ''Besonders bei ..."
Hier wird vorausgesetzt, daß alle Christen, auch alle häretischen Gemeinschaften also, das Geheimnis der Einheit = die Eucharistie (in relativiertem Sinne) feiern, wodurch die Deutung obigen 5. Satzes bestätigt wird. Es ist ein Skandal, die Abendmahlsfeiern der Protestanten usw. als Feier des Geheimnisses der Einheit zu bezeichnen, wo sie doch die Abspaltung von der katholischen Kirche realisieren. Alle diese Feiern einschließlich der katholischen Messe als Feiern der Einheit zu bezeichnen ist damit ein Widerspruch in sich; es ist dies die typische universalistische Pauls-Einheit, wie sie oben gekennzeichnet wurde: Versuch der Verbindung von Widersprüchen, wie sie dann der NOM tatsächlich realisiert, um das Zeitalter des absoluten Ökunienismus herbeizuführen.
Zum zweiten Satz: "Sie sollen ..."
"Jünger Christie" sind hier wiederum auch die getrennten Brüder. Die Rechtgläubigkeit als Kriterium der Jüngerschaft wird preisgegeben. Es ist wirklich zu beten, daß diese Pseudojünger täglich mehr den wahren Sinn ihrer pseudo-eucharistischen Versammlungen erfassen, d.h. daß sie erkennen, daß sie nichts anderes als Werkzeuge des Satans sind in seinem Versuch, die katholische Kirche und ihr Allerheiligstes, das Meßopfer, zu vernichten.
Wem anhand solcher Dokumente nicht die Augen aufgehen über die häretische Intention der Verfertiger des Novus Ordo, an ihrer Spitze Paul VI., dem ist wahrhaft nicht mehr zu helfen. Wie werden diese Herren erst intern über die Messe gesprochen haben, wenn sie in offiziellen Dokumenten schon derart höhnen.
V. Das Hochgebet für die verdammten Menschen im 4. eucharistischen Hochgebet des NOM.
Im 4. sog. eucharistischen Hochgebet des NOM wird expressis verbis für die Verdammten unter den Menschen gebetet. Das Gedächtnis und Bittgebet für die in Christus Entschlafenen nach der Wandlung wird dort universal auf alle Verstorbenen ausgedehnt: Der Text lautet: "Memento etiam illorum, qui obierunt in pace Christi tui, et omnium defunctorum quorum fidem tu solus cognovisti." - "Gedenke auch jener, die im Frieden Christi entschlafen sind, und aller Verstorbenen, deren Glauben allein du gekannt hast. " Hier wird jeder Mensch, auch der Ungläubigste, zum anonymen Christen erhoben. Dieses Memento ist ein Triumph für K. Rahner.
Wie gut man in Deutschland diese Intention der Prex IV. erfaßt hat, ergibt sich daraus, daß man in der von der Deutschen Bischofskonferenz approbierten Übersetzung der Prex II. gleich den latein. NOM selbst gefälscht hat. Der lat. Text lautet nämlich: "Memento etiam fratrum nostrorum, qui in spe resurractionis dormierunt, omniumque in tua miseratione defunctorum, et eos in lumen vultus tui admitte." Die Übersetzung: "Gedenke aller unserer Bruder und Schwestern, die entschlafen sind in der Hoffnung, daß sie auferstehen. Nimm sie und alle Verstorbenen auf in Dein Reich, wo sie dich schauen von Angesicht zu Angesicht." Aus den "allen in deinem Erbarmen Gestorbenen" sind in der Übersetzung plätzlich generell "alle Verstorbenen" geworden.
Hier liegt im Gebet für alle Verstorbenen des lat. NOM, die den im Frieden Heimgegangenen sogar noch antithetisch gegenübergestellt werden (und damit nicht das Interpretationskunststück zulassen, als handle es ach bei ihnen noch um Gläubige, denn dann wären sie ja mit den im Frieden Christi Heimgegangenen identisch und darin eingeschlossen, müßten also nicht antithetisch gegenübergestellt werden) ein Gebet für die Verdammten unter den Menschen vor. Denn von Judas wissen wir, daß er verdammt ist. Ferner wissen wir überhaupt generell, daß viele Menschen verdammt werden. Man vergleiche dazu unter vielen anderen Aussagen des NT die Drohung Jesu, an die Schriftgelehrten und Pharisäer, nach der es den Leuten von Sodoma und Gomorrha beim Jüngsten Gericht besser ergehen werde als ihnen. Man kann also nicht generell für alle Verstorbenen schlechthin beten, weil darin die Verdammten eingeschlossen sind.
Die Neue Messe bittet damit Gott formell in einem ihrer sog. eucharistischen Hochgebete auch außerhalb der nationalsprachlich und im lat. Text intentional gefälschten Wandlungsworte der Kelchformel um eine Applikation der Heilsfrüchte des Kreuzestodes Christi für alle Menschen, also einschlußweise der Verdammten. Und dies, obwohl es seit jeher in der Kirche unerlaubt ist, für die Verdammten zu beten, für sie noch Hoffnung zu haben. Man wird hier fragen: was hat dies mit der Frage der Gültigkeit der Form der neuen Messe als ganzer zu tun? Ich antworte: sehr viel. Denn man darf die Wandlungsworte des latein. NOM nicht isoliert vom gesamten Meßformular dieses lat. NOM sehen. Die Wandlungsworte machen ja, ihre Intaktheit nochmals ad hominem vorausgesetzt, in Zusammenhang und Verbindung mit allen anderen Teilen dieses NOM die eine neue Messe aus, wenn man sich auch denken kann, daß mit den Wandlungsworten alleine ohne die anderen Teile der Messe konsekriert werden kann (entsprechend etwa der Nottaufe, bei der nur die Taufformel gesprochen wird; ob dies auf die Messe übertragbar ist, soll hier nicht behandelt, geschweige denn entschieden werden; es wird nur ad hominem konzediert, um unsere Position so schwach als nur möglich zu machen).
So wie der neue Ordo formell promulgiert wurde, gehören sämtliche Handlungen, Zeremonien, also auch alle seine Teile außerhalb der Wandlungsworte zu ihm als Messe. Sie machen in Verbindung mit den Wandlungsworten die eine neue Messe aus. In dieser Verbindung müssen alle Teile vom Zentrum her, den Wandlungsworten, dem Wandlungsgeschehen, bestimmt sein, sie müssen mit ihm vereinbar sein und dürfen ihm nicht widersprechen. Widersprechen Teile außerhalb dieses Zentrums dem Zentrum selbst, etwa das Gebet für die Verdammten dem 'pro multis' der Konsekrationsworte, so hat dies einen Widerspruch nicht nur in den Teilen außerhalb der Wandlung, sondern im Ganzen zur Folge. Denn das Ganze besteht aus den Teilen und der Einheit dieser Teile. Dies wirkt also auf das Zentrum, die Wandlung(sworte) zurück, selbst wenn sie wie im lat. NOM in Teilen isoliert äußerlich intakt sein mögen. Dies wirkt zurück, ebenso wie das 'für alle' der Kelchformel Konsequenzen für den Hauptsatz 'Dies ist der Kelch Meines Blutes' hat. Solche Widersprüche in Teilen außerhalb der Wandlungsworte ziehen sich bis zu diesem Zentrum durch und bestimmen es mit, weil sie als eine logische Einheit mit diesem Zentrum behauptet werden. Sie sind Ausfluß des Zentrums. Ein Gebet für die Verdammten als Ausfluß und Weiterbestimmung des Zentrums Wandlung verwandelt dieses Zentrum entsprechend, mag es äußerlich der Form nach ad hominem auch intakt sein. Äußerlich ist auch der Satz 'Dies ist mein Blut' noch intakt, und doch ist sein Sinn durch seine Weiterbestimmung 'für alle vergossen' nicht mehr intakt, er ist durch den Nachsatz umgewandelt.
Ich kann mich hier nicht auf ein Minimum an Voraussetzungen für die Gültigkeit eines Meßformulars zurückziehen, nämlich die (ad hominem) intakten Wandlungsworte des NOM, wenn die Wandlungsworte in Einheit mit den anderen Teilen die eine Messe darstellen sollen. Hierzu gilt alles, was über die 'Minimum-Theorie' in der zweiten Folge der Abhandlung 'Das Blut des Bundes', EINSICHT 1,8 (Nov. 1971, insbesondere Seite 40 f, bezüglich der Konsekrationsworte über den Wein dargelegt wurde, entsprechend; der noch zweifelnde Leser möge dies nachlesen und entsprechend hier anwenden. Insofern wäre es sehr gefährlich, bezüglich des Zentrums der hl. Messe von der Opferung bis zur Kommunion, von wesentlichen und unwesentlichen Teilen zu sprechen, weil alle Teile nur Ausfaltung eines Kernes sind, in dem sie in Einheit zusammengefaßt sind, der die Einheit aller Teile darstellt und von den die Teile nur Ausfaltung sind. Hag man auch ad hominem zugeben, daß die extremis eine gültige Wandlung schon alleine durch die richtige Setzung der Wandlungsworte (Intention, Materie und gültige Weihe vorausgesetzt) außerhalb aller sonstigen Handlungen der Hl. Messe zustande kommen kann, so sind doch alle Teile, die damit wegfallen, etwa das Opfer der Kirche in der Opferung, die Aufopferung für die lebenden und verstorbenen Christgläubigen usw. implizite darin enthalten, so daß man geistig gesehen auch hier kein Minimum hätte, sondern das Ganze.
Zu Obigem ein Beispiel: man kann einen Kreis (= Bild für das Zentrum der Hl. Messe: die Wandlung), der einen Durchmesser von 4 cm hat, nicht einem Quadrat (= Bild für die Zeremonien, Handlungen und Gebete, die die Wandlung umgeben) einschreiben, das nur eine Fläche von einem Quadratzentimeter hätte. So kann man auch das Zentrum der Hl. Messe ohne Widerspruch nicht einer Reihe von Handlungen, Zeremonien und Gebete einschreiben bzw. es damit umgeben, wenn das, in das es eingeschrieben werden soll, diese Einschreibung gar nicht zuläßt. So kann ich auch ohne Widerspruch nicht eine intakte Konsekrationsformel als Zentrum einer Reihe von sie umgebenden Gebeten nehmen, in denen für die Verdammten gebetet wird. Andernfalls könnte man alle Blasphemien der Hölle um der. Form nach intakte Konsekrationsworte gruppieren und von dem Ganzen behaupten, dies sei eine Messe. Dann ist auch eine Wandlungsformel intakt, die - wie ein Priester, der heute eine wichtige Position in der Priesterausbildung innehat, kürzlich behauptete - etwa lauten würde: Dies ist mein Blut, das ich für den Satan vergieße. (Nichts anderes heißt ja auch letztlich das 'für alle'.) Seine Argumentation war: Der Hauptsatz dieser Formel ist intakt und enthält das für eine Konsekrationsform notwendige Minimum und Wesen, damit es kraft der Form zur Wandlung kommen kann. Hier sieht man, in welch perversem Wahnsinn die Minimumtheorie letztlich enden muß: sie hätte auch in diesen Fällen immer erst eine graduelle Differenz und keine essentielle, zwar eine Blasphemie und eine Todsünde, aber keine Ungültigkeit der Konsekration. Wer solche Behauptungen aufstellt, muß jede gedankliche Verbindung der Teile der Messe mit der Wandlung leugnen und die geistige Einheit der Messe, des Zentrums und der Teile, negieren. Denn mit der Messe als geistiger Einheit ist eben nicht verbindbar, daß das in ihr aufgeopferte Bundesblut fär alle zur Vergebung der Sünden vergossen ist oder daß es in einem Gebet zum Heile der Verlorenen aufgeopfert wird.
Die Minimumtheorie übersieht hier folgenden wesentlichen Sachverhalt: daß nämlich durch die Bestimmung des Bundesblutes als eines für alle zur Vergebung der Sünden vergossenen und für das Heil der Verdammten aufgeopferten Blutes der Begriff des Blutes Christi wesentlich verändert wird. Es kommt zu einem Widerspruch. Den Widerspruch und die Veränderung des Hauptsatzes der Kelchformel durch den Nebensatz oder andere Teile der Messe glaubt die Minimumtheorie leugnen zu können, weil der Hauptsatz noch für sich intakt formuliert, d.h. im Meßformular gedruckt und vom Priester ebenso gesprochen wird. Dagegen ist zu sagen: "Wir sprechen zwar die Worte nacheinander, denken aber den Gedanken auf einmal, wenn wir wirklich gedanklich beziehen". (R. Lauth, EINSICHT IV,9, S. 254). Ebenso gilt es bezüglich des Druckbildes im Missale: die Worte stehen hier nebeneinander, trotzdem denken wir den Gedanken auf einmal: Alle Worte und Gebete sind hier eine geistige Einheit! Das zeitliche und räumliche Medium (= das Nacheinander-Aussprechen der Worte, das Nebeneinander-Drucken der Worte), in dem wir den einen Gedanken ausdrücken, -laßt zwar nur ein Apponieren der einzelnen Elemente dieses Gedankens zu, deshalb darf man aber nicht sagen: im Gedanken selbst ist auch nur apponiert, d.h. äußerlich aneinandergereiht. Im Gedanken, ist vielmehr logisch bezogen, seine Darstellung im zeitlichen und räumlichen Medium hingegen ist inadäquat. Auch wenn also der Nebensatz der Keichformel, äußerlich betrachtet nur neben die zentrale Bestimmung "Dies ist mein Blut" gestellt ist, so ist sein Inhalt doch gedanklich darin enthalten und nicht außerhalb, daneben. Und deshalb habe ich hier kein Minimum, sondern geistig bereits das Ganze! Der Nebensatz macht nur eine im Hauptsatz bereits enthaltene Teilbesimmung ausdrücklich. Dasselbe gilt für den gesamten Kanon, so auch für die Aufopferung dieses Blutes für die verstorbenen Gläubigen, so daß im Falle der Aufopferung des Bundesblutes für alle Menschen schlechthin auch der Begriff des Blutes, ja des Opfers insgesamt, in widersprüchlichem Sinne verändert wird! Es ist nicht mehr das Blut und das Opfer Christi. In Einheit mit solchen ihr widersprechenden Teilen auch außerhalb der Konsekrationsworte können deshalb die Konsekrationsworte und damit ein betr. Meßformular nicht mehr gültig sein.
Da die Messe die Einheit aller ihrer Teile ausmacht, kommt eine - Widersprüche außerhalb der Konsekrationsform enthaltende - Messe als Ganze, als eben diese Einheit der Teile nicht zustande. Ein Meßformular, das Widersprüche enthält, ist damit grundsätzlich seiner Form nach kein gültiges Meßformular, mögen auch seine Wandlungsworte äußerlich intakt sein. In Wahrheit sind sie (geistig) nicht mehr intakt und damit auch nicht das kraft ihrer selbst zu Setzende, sondern auch verändert, widersprüchlich. Qua Einheit der Teile wird hier nichts gesetzt, weil ein Widerspruch eben nicht setzbar ist. Als Einheit solcher sich widersprechender Teile wird aber bereits der lateinische NOM ausgegeben; also ist auch er selbst als Einheit nichts. Das Meßformular mit dem lat. NOM läßt also kraft seiner selbst, kraft der äußeren Form also, prinzipiell keine gültige Messe mehr zu, mögen auch - was hier gar nicht entschieden werden soll -, in extremen Einzelfällen diese Defekte durch Hinzukommen weiterer Bedingungen (etwa vonseiten der Intention) ausgleichbar sein.
Verstärkt wird dies alles noch, wenn wir die hinter der Einführung des NOM stehende Intention betrachten. Es ist ja nicht so, daß diese Defekte ungewollt, aus Unkenntnis, aufgrund äußerer Bedrängnis usw. ins neue keßformular gekommen wären, sondern die neue Form wurde in Ruhe ausgearbeitet, man hatte alle Quellen zur Verfügung, man hatte ein Korrektiv in der gültigen Hl. Messe und aller anderen wahren Liturgien der Kirche. Ein Rückfall hinter diese konnte also nicht aus Unkenntnis geschehen sein, außerdem nähme Unkenntnis in einer so gravierenden Sache überhaupt die Möglichkeit hier eine gültige Anordnung zu treffen. Kan kann ohne Konsequenz absoluter Unfähigkeit für die Anordnung eines neuen Meßformulars nicht vergessen haben, daß es verdammte Menschen gibt und für diese nicht gebetet werden darf, daß der Bund nicht mit allen geschlossen werden kann, daß das 'für alle' der gesamten kirchlichen Tradition widerstreitet usw. - Hätten sie es doch bloß vergessen, dann wäre ihre Schuld geringer. In Wahrheit aber sind diese Defekte in der neuen Messe wohlbeabsichtigt! Man wollte eben zugunsten eines Heilsuniversalismus die ewige Verdammnis als endgültige Realität für bestimmte Menschen nicht mehr akzeptieren. Und dies ist eine manifeste Häresie, weil es einer definierten Lehre widerspricht.
So entspricht das Gebet für die Verdammten exakt der Fälschung mit 'für alle', der Tilgung des Mysterium fidei, der Auffassung der Messe als Zeichen der Einheit des Menschengeschlechtes mit Christus und der Tilgung der Opferung, weshalb sich trotz des 'pro multis' in der latein. Keichforrnel im latein. NOM überall derselbe häretische Geist des Heilsuniversalismus findet. Es paßt hier alles genau zusammen, wer in einer Messe sich untersteht, für die Verdammten zu beten und für sie Hoffnung zu haben, dem bedeutet das pro multis unausweichlich 'für alle', womit wir wieder bei der intentionalen Fälschung der Konsekrationsworte angelangt wären. In Abhängigkeit von dem Gebet für die Verdammten gedacht kann das pro multis also schon seiner äußeren Form nach im latin. Ordo nur noch 'für alle' ausdrücken.
Behandeln wir zu diesem Komplex noch einen letzten Einwand. Es wurde eingewandt, in obigem Satz "Gedenke auch jener, die im Frieden Christi entschlafen sind, und aller Verstorbenen, deren Glauben allein du gekannt hast" könnten mit den "aller Verstorbenen" nur diejenigen gemeint sein, die ohne formelle Angehörigkeit zur katholischen Kirche durch Begiergetaufe das Heil erlangen; also alle wirklich und echten anonymen Christen, wenn man diesen Ausdruck hier verwenden will. - Absolut auszuschließen ist diese Deutungsmöglichiceit wohl nicht, obwohl sie höchst unwahrscheinlich ist, weil ja dann die Antithese "im Frieden Christi entschlafen" und "aller Verstorbenen" keinen Sinn mehr ergibt. Geben wir sie jedoch einmal zu, was folgt daraus?
Die Form drückt in diesem Falle zweierlei aus, sie ist doppeldeutig. Sie drückt die Wahrheit und die Unwahrheit zugleich, also den Widerspruch aus. Aufgrund dieser Doppeldeutigkeit bestimmt die Form von sich aus relativ selbständig nicht mehr, weil sie ein objektives Produkt ist, ihren eindeutigen Sinn, sondern erst das die Form aufgreifende Verständnis, die Intention. Also erst durch die Intention komme ich hier zur Eindeutigkeit. Die Intention aber wird durch die zweideutige Form nicht mehr angewiesen, wie sie sein muß, weil die Form eben zweideutig ist. Also ist die Form hier schon kein Garant mehr für die richtige Intention, soweit sie dies eben sein kann und muß. Da im "alle Verstorbenen" die verdammten Menscher herauslesbar sind, vergeht sich keiner, der es tatsächlich herausliest. Er kann es von der Form her herauslesen, und dies ist bereits zureichend für die Ungültigkeit dieser Form als solcher. Der Rückzug auf die Zweideutigkeit der Form kann also keineswegs als Rechtfertigungsgrund für die Gültigkeit dieser Form fungieren, weil eine zweideutige Form nie gültig sein kann, vor allem umso weniger, wenn sie sich gegen eine vorhandene gültige und eindeutige stellt. Eine zweideutige Meßform als solche für gültig zu erklären, ist ein Widerspruch in sich, weil nur die absolute Eindeutigkeit Wesensmoment der Gültigkeit ist.
DIE ABSOLUTE NOTWENDIGKEIT DER OPFERUNG FUR EINE GÜLTIGE HL. MESSE -
Die Tilgung der Opferung im NOVUS ORDO
Der NOM enthält keine Opferung mehr, mag er auch äußerlich im Handlungsablauf derartiges vortäuschen (aufgrund der Identität des Handlungsablaufes mit dem gültigen Missale in einigen Hauptpunkten). Er enthält anstelle der Opferung nur noch, wie es im neuen 'Missale' heißt, eine 'Praeparatio donorum' (Bereitung der Gaben). In dieser Praeparatio donorum wird das Opfer der Kirche, im gültigen Missale gesetzt in der Opferung, durch die Form des NOM nicht mehr sichtbar. Sieht man den NOM in Relation zu dem Meßformular, das er ablöste, so wird die Opferung in ihm nicht einfach nicht mehr sichtbar, sondern sie wird getilgt. Dies kommt in der Form des NOM unzweideutig zum Ausdruck, weil diese Form in Relation zur gültigen Messe und zum gesamten zweitausendjährigen Opfer der Kirche in der Opferung gesehen werden muß. Denn die Kirche handelt nicht ohne Bezug auf ihre Geschichte im luftleeren Raum. Die den NOM verursachende Theologie sah in der Opferung nur noch eine Vorwegnahme von etwas, was nachher ohnehin in der Wandlung vollzogen wurde. Deshalb wurde die Opferung als eine Verdopplung und Wiederholung, die im Laufe der Zeiten weniger glücklich eingeführt worden ist (vgl. Liturgiekonstit., art, 50), getilgt.
Dieser theologischen Auffassung, die sich im NOM niedergeschlagen hat, liegt eine verhängnisvolle Fehlauffassung des Wesens der Opferung zugrunde. Die Opferung ist keineswegs die Antizipation von etwas, das dann in der Wandlung nur noch einmal wiederholt und dort viel eigentlicher gesetzt xiird, sondern sio ist vielmehr ein absolut wesentlicher, der Wandlung notwendig vorhergehender Bestandteil der Hl. Messe. Sie kann deshalb keinesfalls durch eine bloße Gabenbereitung ersetzt werden, ohne daß dadurch die Gültigkeit der Liesse selbst betroffen ist. Geht keine Opferung vorher, so erfolgt auch keine Wandlung! Diese Beahuptung gilt es im Folgenden zu begründen. Warum ist die Opferung ein wesentlicher (und nicht bloß akzidenteller) Bestandteil der Hl. Messe? Um diese Frage beantworten zu können, muß zunächst der Begriff des Opfers erörtert werden.
Uns Gott aufopfern, uns Gott als Opfer darbringen heißt: unseren gesamten Eigenwillen, unser ganzes Ich, alles unser Denken, Wollen und Handeln als eigenes, als Selbstzweck zu vernichten und Gott vollkommen hinzugeben; nichts Eigenes mehr zu denken, zu wollen, zu tun, sondern nur noch die Gedanken Gotten denken und wollen, den Willen Gottes zu wollen, seine Handlungen realisieren zu wollen und nur zu diesem Zweck den eigenen Uillen zu wollen.
Das Opfer ist, wie der Katechismus des hl. Papstes Pius X. bestimmt, die öffentliche Darbietung (Hingabe) einer Sache an Gott, die man vernichtet, um zu bekennen, daß Er der Schöpfer und Höchste Herr ist, dem alles gänzlich gehört. Nr. 347)
Das Opfer hat zwei Aspekte: die Vernichtung und die Hingabe. Was heißt die Vernichtung? Es ist damit (in geistigen Sinne) nicht die Vernichtung der Existenz gemeint, wie bei äußeren Gütern, etwa den Sach- und Tieropfern, oder auch dem Opfer des eigenen Leibes (in der Zulassung der Erduldung des Martyriums), denn geistig gesehen können wir unsere Existenz nicht vernichten, weil unsere Seele unsterblich ist! Dem Menschen ist eine viel höhere Vernichtung abgefordert und möglich als die Vernichtung der eigenen Existenz: Es ist dies die Vernichtung des eigenen Willens als eines Nichtgöttlichen um Gottes willen: die Vernichtung der Möglichkeit, den eigenen Willen als eigenen um seiner selbst willen und als letzten Zweck zu wollen. Es ist die Abweisung der Möglichkeit, anders wollen zu können als Gott. Es ist die Vernichtung des (faktisch möglichen) Anspruches, aus unserem eigenen Ich heraus schon wahr, gültig, rechtens wollen zu können, die Abweisung des sic volo, sic iubeo. Es ist also gerade die Abweisung dessen, womit der Versucher im Paradies die ersten Menschen versuchte. Es ist der Nichtgebrauch der Absolutsetzung des Eigenwillens, die uns möglich ist, zugunsten der Absolutsetzung des Willens Gottes durch unseren Willen. Es ist der Verzicht auf die Verabsolutierung des Anspruches, aus uns heraus wahr denken, wollen und handeln zu können, ohne uns an der Wahrheit Gottes orientieren zu müssen.
In dieser Vernichtung des Eigenwillens als eines Willens um seiner selbst willen, opfern wir eine uns mit unserer Freiheit gegebene, aber nicht berechtigt zu realisierende Möglichkeit auf. Wir verzichten auf sie. Diese Vernichtung ist der Verzicht, der in jedem Opfer liegt. Sie ist der negative Aspekt eines jeden Opfers: die Abweisung einer Möglichkeit der Wahl.
Dieses geistige Opfer wird im AT durch die Vernichtung eines äußeren Gutes symbolisiert. Dieses Opfern des äußeren Gutes kann jedoch nur wohlgefällig sein, (sei es selbst das Opfer des Leibes: und wenn ich meinen Leib zum Verbrennen hingäbe, hätte aber die Liebe nicht, so nützte es mir nichts), wenn es in Einheit mit diesem geistigen Opfer, der Vernichtung des Eigenwillens als eigenen, vollzogen wird, nicht aber an sich selbst, wie wir durch das ganze AT sehen können. Deshalb sagt auch Gott oft zu Israel: Ich will eure Opfer nicht, sie sind mir verhaßt, vielmehr will ich gerades Herz und rechte Gesinnung, d.h. ich will dieses geistige Opfer und das äußere Opfer nur in Einheit mit diesem geistigen.
Der zweite Aspekt des Opfers ist, wie wir oben sagten, die Hingabe: sie ist der positive Aspekt des Opfers. Erst wenn wir auf die unserer Freiheit gegebene, aber nicht berechtigte Möglichkeit der Wahl unseres Eigenwillens um seiner selbst willen, verzichtet haben, sind wir in der Lage, uns vollkommen hinzugeben; sind wir frei von uns selbst und können uns für den Willen Gottes öffnen. Hingabe ist die Überantwortung unseres Willens an Gott, so daß nicht mehr wir bestimmen, was wir wollen, sondern Er durch uns in unserem Willen will und wir unseren Willen nur wollen im Willen Gottes. Ziel der Hingabe ist, daß Gottes Wille uns inne werde, wie Paulus sagt: daß nicht mehr ich lebe, sondern Christus in mir lebt. Der letzte Zweck, auf den das Opfer des Eigenwillens abzielt und den es ermöglicht, ist also die vollkommene Vereinigung von Gott und Mensch, ihre Verbindung in der Liebe, der Liebes-Bund.
Es ist kein Bund zwischen Gott und Mensch möglich ohne vorheriges Opfer, d.h. jetzt: ohne Vernichtung des Eigenwillens und seiner Hingabe an den Willen Gottes. (Vgl. dazu die Entfaltung der den Bund konstituierenden fünfgliedrigen Synthese in EINSICHT I, 5, August 1971, S. 3-5, Synthesenglied 2). Dieses Opfer des eigenen Ich war es ja, was dem Menschen im Paradies abverlangt, von ihm aber verweigert wurde, weshalb es nicht zum Bunde mit Gott, sondern zur Trennung von Gott, zur Vertreibung kam. Es wäre dieses Opfer im Paradies ein leichtes unblutiges Opfer gewesen, nicht ein schweres, verletzendes. Der Bund hatte ohne vorheriges Gericht über den Gott verweigerten Willen, die Sünde, und ohne eine Satisfaktion für diesen verweigerten Willen geschlossen werden können. Das neue Opfer nach der Sünde, das ja dem Menschen trotz der Verweigerung des ersten Opfers noch ermöglicht und abverlangt wird, das er aber gar nicht mehr aus sich alleine erbringen kann, ist hingegen schwer, weil der Mensch das Gericht Gottes für die Verweigerung des ersten Opfere erleiden und annehmen muß zur Sühne und weil aus unserem Ich wieder herausgearbeitet werden muß, was wir durch vielfache Sünde in uns einließen. Es muß der Wille von aller Sünde, d.h. der Wille von sich selbst als verkehrtem Eigenwillen, abgetrennt werden, losgerissen werden, was verletzend und Leiden verursachend ist; das heißt: wir müssen uns selbst verurteilen und von Gott verurteilen lassen. Aber wir müssen dieses, geistige Leiden wollen, weil es alleine uns von allen verkehrten Bindungen löst und uns unsere Schuld sühnen läßt.
Nun ist aber unser Erleiden des Gerichtes Gottes nie mehr zureichend für eine vollkommene Satisfaktion für die Sünde; ebenso ist unser Opfer nach der Sünde, das Gott von uns fordert, nie mehr zureichend und wohlgefällig, weshalb wir der Forderung Gottes gar nicht mehr entsprechen können. Es ist nicht wohlgefällig, weil wir einen sündigen Willen (Erbschuld und persönliche Schuld) haben, unsere Willenskraft aber durch diesen sündigen Willen gebunden und besetzt ist und wir deshalb gar keine Ganzhingabe mehr leisten können; ferner weil wir wegen dieser Besetzung unseres Willens nie mehr aus uns vollkommen bereuen können; ferner weil wir die Sünde nie mehr ungeschehen machen und aufheben können und damit die Verunehrung Gottes durch diese Sünde nie mehr wieder gut machen können. Wir können die auf die Sünde verwandte Willenkraft nie mehr in einen reinen sittlichten Willen reintegrieren; und könnten wir selbst dies, so bliebe immer noch die unendliche Verunehrung der Majestät Gottes, für die wir aus eigener Kraft eines bloß endlichen Willens nie mehr Genüge leisten können. (Vgl. dazu Anselm von Canterbury, Cur Deus homo, Buch I, cap. 20; R. Lauth, Ethik, Stuttgart I969, Kp. 22-24).
Damit bleibt das Opfer als vollkommene Vernichtung und Hingabe unseres Eigenwillens an Gott aus und zudem die Forderung Gottes nach Wiedergutmachung von uns her unerfüllt. Damit sind wir aber aus unserer eigenen Kraft überhaupt nicht mehr bundesfähig und mitkonstitutiv für einen Liebesbund mit Gott. Gottes Wille, den Er an uns durch unseren eigenen Willen verwirklichen wollte, nämlich die vollkommene Vereinigung unseres Willens mit dem Seinen, kommt durch uns nicht mehr an sein Ziel. Der Bund kommt nicht zustande, weil eine wesentliche Voraussetzung für ihn nicht geleistet werden kann. Dies ist im NT immer und immer wieder betont durch den Hinweis auf die Vergeblichkeit der alttestamentlichen Opfer, weil im Status der Erbsünde kein Opfer berechtigt und vollkommen genug ist, um von Gott als Sühne und als Ganzhingabe unseres Ichs angenommen zu werden. Deshalb wird auch im Alten Testament der Bund nicht absolut, endgültig und ewig, sondern erst vorläufig geschlossen und der ewige Bund als neuer erst verheißen.
Bundesfähig macht uns erst wieder ein Opfer, das der Mensch alleine gar nicht leinten kann: das Opfer Christi, des Gott-Menschen: Das Opfer nach der Ordnung des Melchisedech, nicht nach der Ordnung des levitischen Priestertums. Christus opfert (in Einheit mit seiner Mutter, der allerseligsten Jungfrau Maria) nicht nur seinen ganzen Willen, sein Ich als Mensch, wie es von ihm als einem Menschen gefordert ist, sondern noch viel mehr: er opfert stellvertretend auch unseren Willen, der sich Gott versagte. Da nun dieser unser Wille ein sündiger ist, opfert er ihn nicht nur als einen, wie er sich ohne Sünde geopfert hätte, sondern opfert für ihn zugleich als einen sündigen: er vernichtet den sündigen Willen nicht mir als eine Möglichkeit, ohne daß er je realisiert worden wäre, sondern er vernichtet zugleich den realisierten sündigen Willen, den er, obwohl nicht Sünder, stellvertretend für uns zum Sünder geworden stellvertretend wie den eigenen Willen angenommen hat. Damit gibt er zugleich in seinem Willen unseren von der Sünde gereinigten Willen, einen die Sünde überwindenden Willen, Gott als Opfer hin. Dieses Opfer wird von Jesus dadurch geleistet, daß er das gesamte Gericht Gottes über jeden sündigen Willen (auch den der Verdammten) über sich ergehen läßt, als wäre er selbst der Sünder; daß er, obwohl schuldlos, die Verurteilung durch Gott als eigene trägt und dadurch sühnt, in dieser Verurteilung zugleich die Sünde verwirft und damit Sünde und Verurteilung zugleich hintergeht, Jesus hat hier die Ewigkeit der Hölle, des Gotteshasse, durchschritten und überwunden. So muß Gott über ihn urteilen: obwohl die Gesamtheit der Sünde auf ihn versammelt war und er zum größten aller Sünder gemacht wurde, hat er die Sünde vollkommen verworfen und bewahrte selbst hier die Liebe: er wurde nicht zum Sünder, sondern überwand die Sünde und verdient damit nach dem Gericht die Rechtfertigung. Dadurch bringt er auch angesichts seiner stellvertretenden Lfbemahme aller Sünde Gott ein vollkommenes und reines Opfer dar. Dadurch macht er gut, was schlecht war. Er gleicht die Schlechtigkeit durch ein Übermaß an Liebe wieder aus und überhöht sie unendlich.
|