HAT SICH PIUS V. ÜBERNOMMEN? oder: DARF EIN PAPST EINEM ANDEREN PAPST BEFEHLEN ?
(Gedanken zur Bulle "Quo Primum")
von Klaus Weber, Gerolstein
"Pius Vo hat sich seinerzeit übernommen...". Mit solchen oder ähnlichen von der liberalen Theologie vorgefertigten unbewiesenen Behauptungen versuchten manche Pfarrer bei der Einführung des NOM sich selbst und die denkenden Gläubigen über die durch nichts begründete tiefgreifende Änderung der Liturgie zu beruhigen, ihnen Sand in die Augen zu streuen. Diese falsche Auffassung wirkt immer noch nach, selbst rechtgläubige Priester, die sich für die Verteidigung der tridentinischen liesse einsetzen, tun sich schwer, wenn sie an diesem Punkt angelangt sind. So kann man z.B. in "Katholisch" S.Nr. "Bleibt dem heiligen Meßopfer des tridentischen Ritus unerschütterlich treu", herausgegeben von R. Mäder Sekretariat in Berikon, Schweiz, die sich insgesamt durch Klarheit der Gedankenführung auszeichnet, unter B 2 lesen:
"Der Bannspruch des hl. Papstes Pius V. gilt nicht für das oberste Lehramt der heiligen kath. Kirche, das jederzeit rechtens am Ritus der heiligen Messe Änderungen anbringen kann, wenn diese den Opfer-Charakter und den Glaubensinhalt des heiligen Meßopfers in keiner Weise antasten oder sogar gefährden, sondern bloße Vereinfachungen darstellen, um das ganze Geschehen einfacher aber um so heiliger erstrahlen zu lassen".
Der Autor dieser Schrift macht demnach nach seiner Auffassung mögliche Änderungen des Messritus von zwei Bedingungen abhängig:
1) daß der Opfercharakter und der Glaubensinhalt der heiligen Messe in keiner Weise angetastet werden.
2) daß durch Vereinfachungen das liturgische Geschehen heiliger erstrahle.
Befassen wir uns zuerst mit Punkt 2. - Es dürfte dem Autor schwerfallen, auch nur ein einziges Beispiel dafür zu finden, wo durch eine Vereinfachung des Ritus das liturgische Geschehen heiliger erstrahlt. Bisher hat noch niemand den wissenschaftlich geführten Nachweis erbracht, daß z.B. durch die Reduzierung des dreimaligen "Herr, ich bin nicht würdig" oder des "Kyrie eleison" oder durch Eliminierung der Kniebeugen oder der Kreuzzeichen das liturgische Geschehen heiliger erstrahlt, die Verehrung des Allerhöchsten deutlicher zum Ausdruck gebracht wird. Die Bedingung zwei, die hier aufgestellt wird, erweist sich bei näherem Hinsehen als rein hypothetisch. Sie ist nirgends erfüllt und kann nicht erfüllt werden (ebensowenig wie die Utopie eines christlichen Sozialismus!). - Sie ist nichts mehr und nichts weniger als ein Köder der Progressisten, mit welchem diese die rechtgläubigen Bischöfe im Vatikanum II. dazu brachten, der Liturgiekonstitution zuzustimmen. Da aber der Bedingungssatz einer kritischen Betrachtung nicht standhält, fällt damit die im Hauptsatz gemachte Aussage, daß der "Bannspruch" nicht für einen späteren Papst gilt und dieser jederzeit rechtens Änderungen am Ritus der heiligen liesse anbringen könnte, zumindest wenn man die oben aufgestellten Bedingungen zugrunde legt. In diesem Punkt überzeugt der Verfasser also nicht. - Darüberhinaus ist aus dem Wortlaut der Bulle "Quo Primum" mit dem besten Willen nicht zu ersehen, wieso Pius V. einen seiner Nachfolger von dem Verbot ausgenommen haben könnte, wie in dieser Zeitschrift schon wiederholt dargelegt wurde. Heißt es doch in dieser Konstitution Pius V. "Überhaupt keinem Menschen sei es erlaubt ... diese Konstitution ... zu verletzen oder ihr in unbesonnenem Wagnis zuwider zu handeln". Wenn wan schon gehalten ist, bei der Auslegung der hl. Schrift, die von Menschen fernerer Zeiten und Kulturkreise aufgezeichnet wurde, sich so nah wie möglich an den Wortlaut zu halten, so gilt das um so mehr für ein Gesetz, das erst 400 Jahre alt ist. Wenn Pius V. seine Bulle "Quo primum", in der er die Feier der heiligen nesso "für alle Zeiten" nach "Vorschrift und Ritus der Väter" wieder hergestellt hatte, für "ewig gültig" bezeichnet, desweiteres verbietet, seinem Missale jeweils etwas hinzuzufügen, wegzunehmen oder an ihm zu verändern, ferner ausdrücklich sagt, daß diese Konstitution "niemals widerrufen" oder "modifiziert werden kann" so müßte man, um oben aufgeführte Behauptung, der Papst könnte jederzeit rechtmäßig an diesem Ritus ändern, aufrechtzuerhalten, erst den Nachweis erbringen, daß mit der Papstwahl das Menschsein aufhört. Das aber werden selbst die geistigen Trapezkünstler und Leister der Rabulistik nicht hinbekommen.
Aus der Bulle "Quo primum" geht eindeutig hervor, was der heilige Papst verhindern wollte:
1. Die Einschleusung von Häresien in die Liturgie und damit ins Zentrum des Glaubensgutes,
2. die Unterschlagung von Glaubenswahrheiten,
3. die Verfälschung der Heilslehre,
4. die Leugnung von Teilen des Glaubensgutes,
5. die Einbringung dieser Übel in die heilige Liturgie unter dem hinterhältigen Vorwand der Verbesserung der Riten und damit die Zerstörung der Herzmitte des Katholischen Glaubens. (Genau das, was er vorhindern wollte, geschieht seit dem 2. Vatikanum in der Kath. Kirche und ist oft genug nachgewiesen worden.)
Die Sicherung der heiligen Liturgie als Zentrum des Glaubens und als Bastion gegen die protestantischen Irrlehren war Pius V. so wichtig, daß er anordnete, die Verteidigung bereits im Vorfeld zu beginnen, da er wußte, wo der Kampf gewöhnlich beginnt und oft schon entschieden wird. (...) Nur so ist sein strenger Befehl zu verstehen, absolut nichts an seinem Missale zu verändern. Er hat gesehen, daß der Feind in Form der Protestantischen Häresien noch lange, vielleicht bis zum Ende der Zeiten die kath. Kirche bedrohen werde, ja selbst, daß dieser Gegner im Falle seiner Vernichtung, jederzeit wieder neu auftauchen kann um der Braut Christi, der heiligen Kirche, zu schaden. - Je mehr man über die Anordnungen dieses Papstes nachdenkt, desto mehr kommt man zu dem Schluß, daß Pius V. sich sehr genau darüber im klaren war, was er anordnete und daß nicht er es war, der sich "übernommen" hat, sondern die modernen liberalen Theologen, die uns solches glauben machen wollen. Jedenfalls kann man das aus den Sanktionen schließen, die Pius V. für die Übertretungen seiner Anordnungen bereit hält. Zunächst versucht er die Übeltäter mit seinem päpstlichen Unwillen abzuschrecken und weil er voraussieht, daß diese Warnung die Verwegensten unter den Neuerern kaum von ihrem Vorhaben abhalten wird, droht er ihnen mit dem Zorn Gottes und der heiligen Apestel Petrus und Paulus, wohl wissend um die Variationsbreite der möglichen Verfehlungen, die von leichter bis schwerer und schwerster Kategorie reichen können, d.h. solchen, die, sieht man sie einmal nicht als Präzedenzfälle, ganz ohne negative Folgen bleiben können und andere, die allerschwerste Übel hervorzurufen imstande sind. So überläßt Pius V. das Ausmaß der Strafe Gott, dem Herrn, in dem Wissen, daß generelle Sanktionen, wie z.B. die Exkommunikation, hier dem Grad der Verwerflichkeit der jeweiligen Übertretung nicht gerecht werden.
An sich hätte er genau so vorgehen können, wie sein Nachfolger Pius VI., der in der Bulle "Auctorom fidei" ebenfalls "für alle Zeiten" die Ansicht, daß die Volkssprache in die Liturgie eingeführt werden sollte, bei Strafe der Exkommunikation verwarf und sich nicht scheute, diese Strafe auch auszusprechen wie im Falle des Bischofs Ricci, der erst durch seinen Nachfolger Pius VII. nach 25 Jahren (!) wieder in die Kirche aufgenommen wurde, nachdem er allen Irrlehren abgeschworen hatte. - Es ist bei diesem Vergleich nicht schwer zu erkennen, daß Pius V. bei seiner Strafandrohung den Grad der potentiellen Übertretungen und die daraus möglicherweise resultierenden Folgen berücksichtigen wollte. Gorade deswegen überläßt er die Bestrafung der Übeltäter der göttlichen Gerechtigkeit. Jedoch wegen der Gefahr der Reinerhaltung der Liturgie und des Glaubens überhaupt und weil er aus Erfahrung weiß, welche Anstrengung es erfordert, einmal eingerissene Übel zu beseitigen und wie schwer es ist, die vorgebrachten Änderungsabsichten zu durchschauen, (da sich die Reformer damals wie heute zu tarnen wußten) verbietet er kategorisch jegliche Änderung in der Liturgie.
Es erhobt sich die Frage, ob denn überhaupt ein Papst einem späteren Papst rechtsgültig etwas befehlen kann. Um die Frage zu beantworten, müßte man erst eine Gegenfrage stellen, nämlich ob so etwas überhaupt notwendig werden kann. Leider zeigt die Kirchengeschichte, daß es Päpste gab, die ihre Pflichten als oberste Lehrer und Richter vernachlässigten oder durch ungerechtfertigte Anordnungen ihre Macht mißbrauchten. (Athanasius, Savonarola und Jeanne d'Arc sind Beispiele dafür). Auch den Vorgängern Pius V. kann der Vorwurf mangelnder Wachsamkeit nicht erspart bleiben, da sie das Eindringen der Häresien in die Liturgie nicht verhindert hatten. Wie schnell hätte das Werk Pius V. von solch einem Papst wieder zerstört werden können? Was konnte Pius V. also tun, um diese Gefahr für immer abzuwenden? - Genau das, was er tatsächlich tat, nämlich jedem Menschen, d.h. auch und besonders einem potentiellen schwachen Nachfolger (denn dert drohte die größte Gefahr, weil er die größte moralische und geistige Machtfülle besitzt) die Änderung seines Missale zu verbieten.
Diejenigen, die glauben, die Anordnung dieses heiligen Papstes nach vier Jahrhunderten kritisieren oder als Übertreibung, Unerlaubtheit oder Amtsmißbrauch aburteilen zu müssen, sollten einmal konkret sagen, wie Pius V. dieses sein (Lebens)-Werk, die heilige Liturgie, die er mit viel Mühe aufgebaut hatte auf den Fundamenten der Apestel Petrus und Paulus zur Ehre Gottes und zum Segen für kommende Geschlechter, wie er den Bestand dieses Werkes hätte besser und erfolgversprechender absichern können gegen Verschandelung, Schändung und Zerstörung. Hatte er etwa nicht das Recht, das für ewige Zeiten zu sichern, was er mit der Gnade Gottes mühsam restauriert hatte? Darf ein Papst das nicht tun, was sich sittlich verpflichtend schon aus der Natur der Sache ergibt, nämlich Vorsorge treffen für die Erhaltung eines wertvollen Gutes, hier des "Allerheiligsten"? Und wenn sich dies zwangsläufig aus der Natur der Sache ergibt, warum soll es dann nicht für "ewige Zeiten" gelten? Darf nicht jedermann von seinen Erben für etwas, was er ihnen hinterläßt, eine entsprechende Verpflichtung fordern? Sind nicht die meisten kirchlichen Stiftungen mit angemessenen Auflagen verbunden?
Wer seine juristischen Bedenken in dieser Frage trotz der angeführten Argumente und trotz seines subjektiv guten Willens nicht ausräumen kann, der muß die Bulle "Quo primum" wenigstens als eine sehr ernste brüderliche Zurechtweisung oder als eine beschwörende Mahnung eines heiligen Papstes gegenüber einem potentiellen schwachen Nachfolger gelten lassen. Hat nicht der sterbende Meses ähnlich zu seinem Volke gesprochen? Ja, man ist geneigt, die Anordnungen des großen Gottesmannes, die ganz ähnlich und eindringlich klingen, direkt auf die Situation Pius V. anzuwenden:
"Siehe, da ich jetzt lebend unter euch weile, seid ihr widerspenstig gegen den Herrn. Wieviel mehr wird es nach meinem Tode sein! Versammelt bei mir alle Ältesten eurer Stämme und eure Vorsteher, daß ich diese Worte laut verkünde und gegen sie Himmel und Erde als Zeuge anrufe. Denn ich weiß, daß ihr nach meinem Tode ganz verwerflich handeln werdet und vom Wege abirren werdet, den ich euch gewiesen habe. So wird Unheil in der Zukunft über euch hereinbrechen, weil ihr das tut, was dem Herrn mißfällt, weil ihr ihn durch euer Hände Werk zum Zorne reizt."
Man wendet ein, daß es später doch noch Änderungen am Missale gegeben habe und daß auch neue Feste in den liturgischen Kalender eingeführt worden seien, z.B. das Fest des Heiligen Pius V. selbst. Damit seien diese Anordnungen ja schon gebrochen worden. Hierzu ist zu sagen, daß keine dieser Änderungen dem Wesen und Geist der Liturgiekonstitution Pius V. zuwiderläuft und daß dabei die Funktion der Liturgie als Bollwerk des Glaubens unangetastet blieb. Deshalb bleibt es letztlich unwesentlich, ob im Falle kleinerer Modifikationen die nachfolgenden Päpste einer besonderen Einsprechung des Heiligen Geistes folgten (etwa wie vergleichsweise beim 1. Apestelkonzil in Jerusalem) oder ob die verfügte Änderung nur eine Unbesonnenheit mit Zulassung Gottes war, Gott weiß es. Wir haben nur ein Kriterium, das wir anlegen können: "An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen". Keine der bisherigen Änderungen hat nachweislich schlechte Früchte hervorgebracht, einige z.B. die Einführung des Herz-Jesu-Festes haben ganz offensichtlich viel Segen gestiftet. So dürfen wir getrest annehmen, daß bei den bisherigen Änderungen der Heilige Geist die Hand im Spiele hatte. Das Apestelkonzil in Jerusalem (und auch einige Episoden aus dem AT) beweisen die Möglichkeit der Änderung bestehender Gesetze unter dem direkten Einfluß des Heiligen Geistes. Andererseits muß Pius V. schon ganz klar gesehen haben, daß es im Gegensatz zum ersten Apestolkonzil, wo es um die Erleichterung der Aufnahme der Heiden in die Kirche ging, niemals einen gerechten Grund zu einer gravierenden Änderung oder Totalrevision seiner Liturgie geben konnte. Die Taufe, die ja die Erfüllung ihres alttestanientlichen Vorbildes, der Beschneidung, war, benötigte dieses Vorbild nicht mehr, un die Menschen zum Heile zu führen. Wer aber die Liturgie vervollkommnen wollte, die nach den Worten des hl. Pius V. "rein und frei von allem Irrtum" ist, der könnte es nur dadurch, daß er uns arme Erdenbürger befähigen würde, den Herrn in der Art der Engel und Heiligen des Himmels zu loben und zu preisen. Das aber werden wir hier auf Erden niemals vermögen.
Erst nach dem 2. Vatikanischen Konzil begann man den Häretikern zuliebe im Hinblick auf die Utopie der mit menschlicher Klugheit zu schaffenden Einheit aller die Bastion des Glaubens zu schleifen durch Veränderung der liturgischen Texte und besonders durch die Fälschung der Wandlungsworte. Die Frage, ob Pius V. einem späteren Papst befehlen konnte und wollte oder ob er ihm die göttliche Verpflichtung zur Reinerhaltung des Glaubensgutes auf besonders eindringliche Weise vor Augen führen wollte, bleibt letztlich unwesentlich (vgl. Johannes zu Herodes "Es ist dir nicht erlaubt"). Wenn ein Papst sich seiner Verantwortung für die Erhaltung des "depesitum fidei" bewußt ist, so kann es objektiv keinen Grund geben, der ihn zu einer tiefgreifenden und gefährlichen Veränderung der Liturgie veranlassen könnte, selbst wenn es kein entsprechendes Gesetz gäbe. Besteht es aber, so erhöht es seine Verantwortung.
Wen also die Argumente bezüglich der unveränderten Gültigkeit der Bulle "Quo Primum" nicht überzeugen können, der muß sich doch auf Grund der handgreiflichen "Früchte" der Liturgiereform von der bleibenden Gültigkeit dieser apestolischen Konstitution überzeugen lassen. Dazu genügt eigentlich die Logik des kleinen 1x1 mit seinen Umkehrungen, wenn es auch zugegebenermaßen aus vielerlei Gründen schwerfallen kann, diese Wahrheit auszusprechen. Aber es gibt keine andere Lösung. Bei Matthäus stehen die ernsten Worte: "Entweder erklärt, daß der Baum gut ist und seine Frucht gut; oder erklärt, daß der Baum schlecht und seine Frucht schlecht ist. Denn an der Frucht erkennt man den Baum". (Matth. 12,33). Beten wir in diesem Anliegen das herzergreifende "Rorate caeli", das den Himmel vielleicht noch bewegen kann, der Verwirrung und Verwüstung an heiliger Stätte bald ein Ende zu bereiten!
Ihr Himmel, tauet den Gerechten, Ihr Wolken regnet ihn herab; Herr zürne nicht, gedenke nicht fürder unserer Sünden! Siehe die Stadt des Heiligtums liegt öde da, Sion zur wüsten Stätte ward. Jerusalem ist verwüstet, Deiner Ehre und Deines Ruhmes erhabene Wohnung, Wo Dich gepriesen unsere Väter.
Gesündigt haben wir und sind unrein Und wir sanken hin alle gleich dürrem Laube. Unsere Missetaten haben wie ein Sturm uns weggefegt. Dein Angesicht hast du von uns gewandt, Zerschmettert uns für unsre Freveltaten.
Sieh an, o Herr, den Jammer Deines Volkes, Und sende, den Du senden willst! Entsende das Lamm, daß es auf Erden herrsche, Vom Felsen der Wüste zum Berge der Tochter Sion, Auf daß es bald das Joch der Knechtschaft von uns nehme.
Tröste dich, tröste dich, Volk meiner Gnade, Denn nahe ist deine Rettung. Warum verzehrst du dich in Trauer, In immer neuem Schmerze? Heil schenk Ich dir, fürchte dich nicht mehr! Denn Ich bin der HERR, Dein GOTT und KÖNIG, Der HEILIGE Israels und dein ERLÖSER! |