DIE RÖMISCHE MESSE ALLEIN IST GOTT WOHLGEFÄLLIG!
(Aus Forts dans la Foi, übersetzt von Dr.A. Kocher)
Im 16. Jahrh. angesichts der zerstörerischen häretischen protest. Lawine, welche das hl. Meßopfer leugnete, die Realpräsenz Christ in der hl. Eucharistie und den Heiligenkult zerstörte, jenen der Königin der Heiligen, da tat Pius V., was ein General tut, um die Kräfte zu stärken, er reduzierte die verschiedenen Meßliturgien, alle aus apostolischer Zeit stammend, in eine einzige, reinigte sie von allem, was zu Zweideutigkeiten führen könnte und bereicherte sie mit Gebeten, die die Dogmen gegenüber den Häretikern proklamierten. Diese renovierte Messe wurde publiziert durch die Bulle "Quo primum" am 14. Juli 1570. In diesem feierlichen Texte liest man unter anderem: "Kraft unserer apostolischen Autorität bewilligen wir jedem Priester auf Ewigkeit den Gebrauch dieses Missaie, ohne irdendwelche Reserve, ohne Gefahr, Strafe, Sentenz oder Zensur zu erleiden. Wir statuieren und erklären, daß das gegenwärtige Gesetz niemals und zu keiner Zeit darf aufgehoben oder verändert werden, sondern daß es immer beständig und gültig bleibe... Wenn jemand die Kühnheit hätte, gegen diese Urkunde vorzugehen, dann soll er wissen, daß er den Zorn des Allmächtigen Gottes und der heiligen Apostel Petrus und Paulus auf sich laden wird."
In bezug auf dieses, Dokument soll man folgendes wissen:
1. Es verordnet ein wirkliches Gesetz, indem es die juristische Verpflichtung in den üblichen Rechtsnormen in sich trägt. Es ist nicht ein persönliches Dekret des Papstes, sondern ein Konzilsakt eines dogmatischen Konzils und nicht eines Pastoral-Konzils, wie es Vatik. II. ist (wie Paul VI. selber sich ausdrückt.) In der Tat bezieht sich der hl. Pius V. ausdrücklich auf die dogmatischen Dekrete des Trid. Konzils, deswegen der offizielle Titel seit 400 Jahren: "Missale Romanum EX DECRETO S.C. Tridentini restitutum" und "S. Pii jussu editum": Das Konzil hat die Wiederherstellung angeordnet; der Papst hat es veröffentlicht.
2. Es erteilt ein ewiges privilegium neben und ausserhalb dos allgemeinen Gesetzes (concedimus et indulgemus), das ein wirkliches Indult darstellt im Namen der apostolischen Autorität, verstärkt durch die Wiederholung des Ausdruckes Ewigkeit (perpetuitas):
- allen Priestern aller Zeiten, ohne Ausnahme, für die Messen mit oder ohne die Teilnahme der Gläubigen - kein Oberer darf je dageben vorgehen - diese Erlaubnis bedarf keiner Zustimmung - man kann nie jemanden zwingen, im Ordo Missae Veränderungen einzuführen.
3. Und dies auf ewig (ad perpetratuum)...
aber, so wird man sagen, wie konnte der hl. Pius V. seine Nachfolger auf ewige Zeiten dazu verpflichten? Die Antwort ist einfach:
I. Nach striktem Rechte könnte ein Papst eine Bulle eines anderen Papstes aufheben. Aber eine solche Aufhebung wäre nur gültig unter einer Bedingung; daß der aufhebende Papst seine Aufhebung durch schwerwiegende Gründe rechtfertigte. Wenn er anders handelte, würde er von Grund auf das Wesen selber der höchsten Autorität zerstören.
II. In Facto: Es scheint unmöglich, daß ein Papst erlaubterweise die Bulle des hl. Pius V. aufheben könnte. Wieso?
A. Weil die Form die Bulle mit allen juristischen Vorschriften der Ewigkeit ausgestattet hat;
B. Und in ihrem Grunde bestätigen drei Chrakteristika ihre Ewigkeit;
a) Ihr Zweck: sie beabsichtigt die Einheit im Gebete, Symbol der Einheit im Glauben b) Ihr Autor: Der Papst handelt kraft seiner höchsten Autorität in voller Übereinstimmung mit der apostolischen Tradition und gemäß dem Wunsche eines ökumenischen dogmatischen Konzils c) Ihre Methode: Dieses Missale ist nicht ein Fabrikat des Papstes, sondern die Wiederherstellung einer Vergangenheit, die sich während Jahrhunderten bewährt hat und eine sichere Zukunft garantieren will. Also ganz das Gegenteil des Neuen Ordo, eine Schöpfung von Katholiken und Häretikern.
Schlußfolgerung: Jedes der oben ausführlich und ausdrücklich angebrachten Charakteristika eines Teils, und mehr noch ihr Zusammenhang geben uns die moralische Gewißheit, daß kein Papst je diese Bulle wird aufheben können, ohne das Depot des Glaufeons zu verraten. Paul VI. hat sie nicht aufgehoben. Aber leider, es ist nicht minder sicher und gewiß, daß Paul VI. tatsächlich die Abschaffung des Missale von hl. Pius V. auf jede Weise begrünstigt und es zuläßt, daß die französischen Bischöfe eine wahre Verfolgung ausüben gegen die Priester, welche ihr treu bleiben wollen. Es sei jedem Leser anheimgestellt, die Gründe für eine solche Haltung zu finden: Jeder Priester soll treu im Glauben bleiben.
abbé Henri Mouraux
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