DIE UNGÜLTIGKEIT DER NEUEN MESSE VON ANFANG AN -
AUCH IN IHRER LATEINISCHEN URFASSUNG
I. Teil
Man hat bisher und neuerdings wiederum gegen den Vorwurf der Ungültigkeit des Novus Ordo Missae (= im folgenden: NOM; neue Meßordnung) Pauls VI. von Anfang an eingewandt, daß - ausgenommen von der Herausnahme des "mysterium fidei" (Geheimnis des Glaubens) - die Wandlungsworte des NOM in der lateinischen Urfassung nicht (wie in den späteren nationalsprachlichcn Übersetzungen) verändert seien, daß deshalb mit dem lateinischen
NOM grundsätzlich gültig konsekriert und Messe gefeiert werden könne und daß er deshalb auch grundsätzlich gültig promulgiert, approbiert, angeordnet sei. Die Herausnahme des mysterium fidei aus der Kelchformel, so sagt man weiter, sei nicht so schwerwiegend, daß sie die Ungültigkeit der objektiv vorliegenden Form des NOM und einer entsprechenden Konsekration zur Folge habe. Diese Auffassung sei auch deshalb berechtigt, weil die sonstigen, zuzugebenden Defekte des latein. NOM nicht so schwerwiegend seien, daß "man die Ungültigkeit mit Sicherheit aus der bloßen Form erschließen könne. Die objektiv vorliegende Form des NOM sei als solche höchstens häresieverdächtig, häresiebegünstigend, vielfach blasphemisch usw... Die äußere Forn des NOM enthalte gerade wegen der Intaktheit der lateinischen Konsekrationsworte das für eine gültige Konsekration und Promulgation und damit für eine gültige Messe noch notwendige Minimum. Somit stelle der promulgierte latein. NOM kraft seiner Form immer noch cdie von Jesus Christus eingesetzte Messe dar, wenn auch in verunstalteter Form. Damit sei mit dem latein. NOM kraft dessen Form, wenn sie anderen notwendigen Bedingungen von seiten der Materie, Intention, Weihe roch hinzukämen, prinzipiell eine gültige Konsekration möglich.
Im folgenden wird nun zwingend bewiesen, daß diese Behauptungen urd Einwände falsch und unberechtigt sind. Sie basieren nicht nur auf einer theologischen Unkenntnis und mangelnaen Durchdringung der in der objektiv vorliegenden Form des NOM gegebenen theologischen Zusammenhänge, sondern bereits, wie im folgenden schon in Nr. I klar wird, auf einer Unkenntnis bzw. Bagatellisierung der objektiv vorliegenden Forn dieses NOM selbst; des weiteren auf einer Unkenntnis der die Erstellung des NOM zumindest seit 1967 bestimmenden Prinzipien und Intentionen, wie sie in Nr. IV nachgewiesen werden. Die im folgenden zu beweisende Behauptung lautet: der NOM enthält auch in der lateinischen Urfassung mehrfach verfälschte Wandlungsworte. Der NOM kann alleine aus diesem Grunde - unter Absehung von allen anderen Gründen, von denen wir jedoch noch die gravierendsten beiziehen werden - kein gültig promulgierter und angeordneter Meßordo sein. Mit dem NOM in der latein. Fassung ist kraft der äußeren Forn prinzipiell, keine gültige Konsekration bzw. Messe möglich. Der latein. NOM stellt grundsätzlich nicht mehr das von Jesus Christus im Abendmahlssaal eingesetzte allerheiligste Sakrament des Altares dar, sondern etwas grundsätzlich anderes. Der NOM ist seiner lat. Form nach nicht nur blasphemisch, häresiebegünstigend oder härerieverdächtig, sondern manifest häretisch.
I. Die Ausweitung der Konsekrationsworte des lateinischen NOM Das Konzil von Florenz bestimmt: "'Bei der Konsekration des Leibes Christi gebraucht die Kirche diese Form der Worte: 'Dies ist nämlich mein Leib'; bei der Konsekration des Blutes aber: 'Dies nämlich der Kelch meines Blutes, des neuen und ewigen Bundes, Geheimnis des Glaubens, das für euch und für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden'. Die Konsekrationsworte bestehen ausschließlich aus diesen Worten, ihnen alleine kommt konsekrierende Kraft zu. In derselben Weise bestimmen die Rubriken des gültigen Missale Romanum die Konsekrationsworte: 'Die Konsekrationswortc aber, welche die Form dieses Sakramentes ausmachen, sind diese: " ...und anschließend folgen obige Worte wie beim Konzil von Florenz und wie sie im gültigen Missale stehen. (Sb. Kapitel De defectibuc formae der Rubriken). Das Konzil und die Rubriken sagen "diese", d.h. zugleich: keine anderen.
Im neuen Missale nun sind diese Konsekrationsworte um absolut nicht-konsekrierende Worte erweitert. Die INSTRUCTIO DE CULTU MYSTERII EUCHARISTICI, approbiert von Paul VI. selbst am 13.4.1967 in Kraft getreten am 15.8.967, bestimnt in Artikel 21 (Canon Missae) Buchstabe
b: 'Die Konsekrationsworte sollen in herkömmlicher Weise durch ihre Drucktypen vom übrigen Text unterschieden und dadurch hervorgehoben werden."
Als diese durch die Drucktypen hervorgehobenen Konsekrationsworte enthalt das MIssale Romanun mit dem NOM die folgenden Worte als 'Konsekrationsworte':
Für den Leib: ACCIPITE ET MANDUCATE EX HOC OMNES: HOC EST ENIM CORPUS MEUM, QUOD PRO VOBIS TRADETUR. Für das Blut: ACCIPITE ET BIBITE EX EO OMNES: HIC EST ENIM CALIX SANGUINIS MEI, NOVI ET AETERNI TESATAMENTI, QUI PRO VOBIS ET PRO MULTIS EFFUNDETUR IN REMISSIONEM PECCATORUM. Für Leib und Blut: HOC FACITE IN MEAM COMMEMORATIONEM.
In derselben Weise bestimmt die Apostolische Kontitution MISSALE ROMANUM Pauls VI. vom 3o April I969 die Konsekrationsworte für Leib und Blut; die nichtkonsekrierenden Worte sind in der Veröffentlichung der Konstitution in den Acta Apoctoiicoae Sedis von 1969 im Druckbild den hervorgehobenen eigentlichen Konsekrationeworten völlig angeglichen. Damit sind die Konsekrationsworte in der objektiv vorliegenden Form des NOM um absolutnicht-konsekrierende Worte ausgeweitet nämlich um die Worte: ACCIPITE ET MANDUCATE EX HOC OMNES für den Leib; ACCIPITE ET BIBITE EX E0 OMNES für daS BluT, und um den Stiftungsbefehl HOC FACITE IN MEAM COMMEMORATIONEM, für Leib und Blut zusammnen.
Diese Worte sind damit mehrfach amtlich als zu den Konsekrationswoiten gehörig approbiert; im allgemeinen Sinne durch obige Instructio, im spezifischen Sinne durch die Apostolische Konstitution und das neue Missale, wie jeder nachprüfen kann. Es kann sich damit auch um kein Versehen oder einen Zufall handeln; widerrufen oder geändert ist dies ferner bis heute nicht. Dieser Umstand macht die objektiv vorliegende Forma consecrationis und damit objektiv vorliegende Form des NOM überhaupt essentiell defekt! Es besteht hier ein Wesensunterschied zum gültigen Missale, kein bloß gradueller, und zwar in folgenden 3 Pkt.:
1. Nicht-konsekrierende Worte sind den Konsekrationsworten gleichgestellt und
2. umgekehrt: die Konsekrationsworte sind nichtkonsekrierenden gleichgestellt.
3. Speziell der Einheit von konsekrierenden und nichtkonsekrierenden Worten ist in der objektiv vorliegenden Form des NOM die konsekrierende Kraft zugeschrieben.
Dies ist ein Widerspruch gegen die in Florenz definierte Lehre der Kirche, worin die forma consecrationis für Leib und Blut ausschließlich besteht, ferner ein Widerspruch gegen die identische Lehre und das allgemeine Bewußtsein der Kirche von Anfang an, die niemals den Stiftungsbefehl und die Aufforderung (zum Essen und Trinken) den Konsekrationsvorten beigezählt hat, bzw. niemals die Konsekrationsworte in den Rang bloßer allgemeiner Herrenworte herabgesetzt hat. Entsprechende historische Nachweine zu führen, erübrigt sich wegen der Karheit dieser Angelegenheit.
Wir haben deshalb nur don sachlichen Widerspruch näher zu analysieren, und swar entsprechend den drei Elementen dieses Widerspruches in drei Punkten:
1. Die Angleichung konsekrierender Worte an nichtkonsekrierende.
Sind die konsekrierenden Worte den nichtkonsekrierenden angeglichen, so können die Konsekrationsworte nur noch bloße Herren-Worte sein, denn nur darin sind sie den anderen gleichgestellt, weil nur darin ihr gemeinsames besteht. Als bloße Herronworte werden sie denn auch in den verschiedenen Verlautbarungen zum NOM nur noch deklariert. Der Begriff Konsekrationsworte wurde nahezu vollständig Übergängen und nie an entscheidender Stelle verwandt. Deshalb wurde ja auch das 'mysterium fidei' getilgt, weil es laut Textbestand des NT nicht als Herrenwort nachgewiesen werden kann, also nicht mehr unter die leitende Bestimmung 'Herrenwort' paßt. Hier wird das bloß Historische zugunsten des Konsekratorischen verabsolutiert. Es handelt sich hier um den von Papst Pius XII. ausdrücklich verurteilten Archäologisimus.
Die Konsekrationsworte sind damit "begrifflich ihres spezifischen Charakers beraubt, sie sind aufgrund dieser Angleichung formell, in der forma consecrationis, nicht mehr als Konsekratiorsworte gesetzt und erkennbar, sondern nur noch als Herrenwerte überhaupt. Es handelt sich hierbei um einen der klassischen Definitionsfehler (in praxi), wonach bei einer Definition nur die allgemeine Bestimmung (das Genus) und nicht die spezifische Differenz angegeben wird. Das spezifisch Differenz der Konsekrationsworte im Vergleich mit den bloßen Herrenworten (accipite usw.) ist im NOM damit als solches ausgelöscht. Die spezifische Differenz ist nivelliert. Dies drückt die Form des NOM (von der einen Seite) unzweideutig aus, worin ihr essentieller Defekt besteht.
Konsequenterweise werden diese Herrenworte im NOM auch nur noch als historischer Bericht rezitiert; die neue KonsekratÓonsform ist nicht mehr sakramental, sondern nur noch erzählende. Dies paßt genau mit der zentralen Definition der neuen Messe in der Institutio generalis ad Missale Romanum von 1969 als bloßer Gedächtnisfeier, als Herrenmahl, als Versammlung des Volkes Gottes, als Eucharistie zusammen, wobei unterschlagen wird, daß es sich bei der Messe um ein reales Opfer handelt; daß nicht nur Gedächtnis begangen wird, sondern Christus in persona und durch Mitopfern des Priesters selbst real sein Opfer gegenwärtig setzt. Die Rezitation als historischer Bericht ist eine notwendige Konsequenz dieser Nivellierung auf bloße Herrenworte hin. Denn durch bloßes Sprechen ven Herrenworten wird nur ein Gedächtnis vollzogen, eine Erinnerung an historisch Vergangenes, weil durch bloße Herrenworte das konrekratorische Element nicht gesetzt zu werden vermag. Das konsekratorische Element besteht demgegenüber genau in der Durchbrechung des bloßen Gedächtnisses; in der Durchbrechung dos bloßen Herrenwortes und der bloßen Verkündigung, in der Durchbrechung des Vergangenseins des damaligen Ereignisses: durch die Konsekration wird das damalige Ereignis vielmehr neu Gegenwart. Der bloß historische Bericht wird damit hintergangen. Die Konsekrationsworte sind Wirk-Worte, sie wirken, was sie bezeichnen; sie berichten nicht nur; sie sind nicht bloß historischer Bericht.
2. Die Angleichung nichtkonsekrierender Worte an konsekrierende.
Wie das erste, so wird auch das zweite durch die Konsekrationsform des NOM ausgedrückt. (Man kann sich heraussuchen, was man will.) Den nichtkonsekrierenden Worten wird konsekrierende Kraft zugeschrieben. Die Aufforderung zum Essen und Trinken sowie der Stiftungsbefehl enthalten begrifflich nichts, was diese Subsumption unter den Begriff 'Konsekrationsworte' legitimieren könnte. Wie also eine illegitime Nivellierung erfolgt, so erfolgt zugleich eine illegitime Erhöhung. Beides ist ausgedrückt in der Konsekrationsform des NOM und damit sich Widersprechendes.
Wie laut obigem die Konsekrationsworte ihres Spezifischen beraubt sind und mit der Genusbestimmung 'Herrenworte' absolut identifiziert werden, werden hier die die Konsekrationsworte einkleidenden Worte ihres bloß allgemeinen Charakters, Herrenworte zu sein, entledigt und mit einer spezifischen Bestimmung, die nur ganz besonders ausgezeichneten Herrenworten zukommt, identifiziert.
Auf der Ebene der Definition heißt dies; es wird die Allgemeinbestimmung als spezifische Bestimmung, das Genus als die spezifische Differenz genommen. Dies ist, wie auch oben, Diabolik, d.h. Durcheinanderwerfen von Verschiedenem. Der Begriff der Konsekrationsworte, umgekehrt zu oben, zur Allgemeinbestimmung der eigentlichen Konsekrationswort und nicht-konsokrierender Herrenworte erhoben. Wie oben sich die Allgemeinbestimmung in den Rang der spezifischen Bestimmung erhob, erhebt sich hier die spezifische Bestimmung in den Hang der allgemeinen. So ergibt sich beidemale ein Widerspruch, weil beidemale eine Verabsolutierung gesetzt wird; dieser Widerspruch liegt darin:
laut 1. wird behauptet (= objektiv ausgedrückt), daß der Begriff 'Herrenworte' die konsekrierenden Worte vollständig definiere obwohl er sie nicht vollständig, sondern nur zum Teile definiert. Laut 2. wird behauptet, daß der Begriff 'Konsekrationsworte' die bloßen Herrenworte vollständig definiert: nämlich nur in dem Sinne, in dem die Konsokrationsworte auch Herrenworte überhaupt sind.
3.Die 'Einheit' von konekrierenden und nicht konsekrierenden Worten als Widerspruch von Widersprüchen
Nr. 1 und Nr. 2 sind zugleich in den sog. Konsekrationsworten des NOM enthalten, sie sollen zugleich gelten. Dies drückt die Konsekrationsform des NOM objektiv unzweideutigl aus. Die Form stellt demnach eine 'Einheit' von Konsekrationsworten dar, die zu Herrenworten nivelliert sind, und von Herrenworten, die zu Konsekrationsworten erhoben sind. Dies ist ein Widerspruch, weil von denselben Worten nur jeweils das eine von beiden gelten konnte (von der inneren Widersprüchlichkeit von 1. und 2. jeweils in sich einmal abgesehen), nie aber beides zugleich in derselben Hinsicht. Also sind die Konsekrationsworte des NOM widersprüchlich. Ein Widerspruch setzt aber nichts, weil er absolut nicht setzbar ist. Eine solche Einheit, wie sie der NOM objektiv auszudrucken versucht, wird also absolut nicht gesetzt (1). Die Sprache wird zum illegitimen Substitut eines nicht vorhandenen Gedankens, und gibt vor, einen eindeutigen Gedanken auszudrücken. Dieser Widerspruch ist nicht nur ein Widerspruch zwischen einfachhin nichtkonsekrierenden Worten und konsekrierenden Worten, sondern - was zu beachten ist, ein Widerspruch a fortiori - zwischen konsekrierenden, die den nichtkonsekrierenden gleichgestellt und damit zu ihnen hin nivelliert sind, und zwischen nichtkonsekrierenden, die den konsekrierenden gleichgestellt und damit zu ihnen erhoben sind. Die zwei Glieder des Widerspruches sind also nicht einmal für sich denkbar, sondern enthalten jeweils in sich schon illegitime Verabsolutierungen und innere Widerspruche (eben die in 1. und 2. aufgewiesenen). Es liegt also ein Widerspruch von Widersprüchen vor.
Die Konsekrationsform des lateinischen NOM enthält damit drei Widersprüche; und diese Konsekrationsform soll noch die Basis für ein Urteil abgeben können, der NOM in der objektiv vorliegenden Gestalt sei grundsätzlich nicht häretisch und sei deshalb grundsätzlich eine gültige Zelebration zu? Wer dies behaupten wurde, nachdem er obige Argumente kennt, wurde selbst (zugleich der Intention nach) zum Häretiker! Er würde nämlich behaupten, daß eine widersprüchliche Konsekrationsform eine gültige Form sein könne, und eine solche Behauptung wäre ihrerseits wiederum widersprüchlich.
Auch die Behauptung, es würde in der Konsekrationsform dos NOM noch ein Minimum an notwendiger Voraussetzung für eine gültige Form gesetzt, weil sie die intakten Worte ja trotz allem noch enthalte, kommt nicht zum Ziele, weil nicht diese (ad hominem) intakten Worte für sich laut objektiv vorliegender Form die Form ausmachen, sondern diese Worte in Einheit mit ändern, die in Wahrheit gar nicht zu ihnen gehören. Gerade diese Einheit ist ausgedruckt und angezielt. Qua Einheit aber wird absolut nicht gesetzt, weil diese Einheit widersprüchlich ist. (Zur Minimum-Thoorie vgl. EINSICHT I, 8 (Nov. 1971), S. 40 f, entsprechend angewandt).
So kann man hier nur dem zustimmen, was die von einer Theologen-Kommission unter dem Vorsitz von Erzbischof M. Lefcbvre erarbeitete und unter dem Patronat der Kardinäle Ottaviani und Bacci I969 erschienene 'Kurze kritische Untersuchung des Novus Ordo Missae" (aufgrund anderer Argumente als den obigen) in ihrer Anmerkung 15 ausführt: "Die Wandlungsworte, wie sie in den Zusammenhang des Novus Ordo inseriert wurden, können gültig sein kraft der Intention des Priesters. Sie können es aber auch nicht sein, denn sie sind es nicht mehr ex vi verborum oder, noch präziser, kraft des modus significandi, die sie bisher in der Messe besaßen." Das heißt: kraft der objektiv vorliegenden Form des latein. NOM erfolgt keine Wandlung mehr; die objektiv vorliegende Form des NOM ist damit ungültig und kann kraft ihrer selbst nicht teilkonstitutiv für eine gültige Messe sein, weil ihre Wandlungsworte der Form nach ungültig sind, Man hat gegen obige Argumentation eingewandt, es hatte früher Missalien gegeben, in denen der ganze Kanon der Messe unterschiedslos im Fettdruck oder unterschiedslos im gleichen Druckbild wie die anderen Teile der Messe gedruckt worden sei. Die Konsekrationsworte seien nicht näher hervorgehoben gewesen, und doch habe es sich um gültige Darstellung der Form der Messe gehandelt.
Darauf ist zu antworten: dies mag ruhig sein. Aber wenn man zum Prinzip erhoben hat, daß die Konsekrationsworte durch das Druckbild in besonderer Weise hervorzuheben sind und dies bereits eine lange Tradition hat, ferner: wenn man kurz vor der Herausgabe des neuen Missale in einer INSTRUCTIO erklärt, die Konsekrationsworte seien im Druckbild hervorzuheben, dann sind eben diese im Druckbild hervorgehobenen Worte als Konsekrationsworte zu verstehen. Dieses Argument zieht also nicht, es ist der Vorsuch einer Rechtfertigung, wo nicht gerechtfertigt worden kann.
(Fortsetzung folgt)
Anmerkung: 1) Da das objektiv vorliegende Produkt NOM Resultat einer geistigen Setzung ist, ist diese ihrerseits widersprüchlich. |