DER GÜNSTLING PAULS LEBT IN ILLUSIONEN
von H.H. Walter W.E. Dettmann
Nachdem Paul VI. allen achzigjährigen Kardinälen das Recht, den Papst zu wählen, entzogen hat und besonders seitdem er die Kardinäle Mindezenty und Slipy abgesetzt hat, sollte eigentlich kein anständiger Mann mehr, der etwas auf seine Ehre hält, ein Amt aus der Hand Pauls VI. annehmen.
Aber die Sucht nach Ämtern und Titeln ist heute im Klerus so groß wie eh und je, und so hat sich denn der Dominikaner Hieronymus Hamer, der schon vor mehr als zwanzig Jahren an der Verschwörung zur Änderung des Hl. Meßopfers beteiligt war, nicht geschämt, sich von Paul VI. zum Sekretär der sogenannten Glaubenskongregation ernennen zu lassen.
Schon aus dieser Tatsache geht hervor, daß an die Stelle des Hl. Offiziums heute keine Glaubens- sondern eine Unglaubenskongregation getreten ist, deren Mitglieder sich einbilden, im Reiche Gottes noch eine Rolle zu spielen.
In den Amtsblättern deutscher Diözesen ist eine von Hieronymus Hamer unterzeichnete ''Erklärung der Glaubenskongregation über den Schutz der Würde des Bußsakramentes" veröffentlicht, z.B. im Amtsblatt für die Diözese Augsburg vom 18. April 1974. Diese Erklärung zeigt, daß Hieronymus Hamer in Illusionen lebt. Eine seiner Illusionen ist jedenfalls die, daß er sich einbildet, solche Geistliche die noch anständig sind, zum Besten halten zu können.
Die Erklärung der sog. Glaubenskongregation über den Schutz der Würde des Bußsakramentes hat folgenden Wortlaut:
"Kraft besonderer, von der Höchsten kirchlichen Autorität erteilten Vollmacht bestimmt und erklärt die Glaubenskongregation: Von heute an ziehen sich diejenigen die von selbst eintretende, niemand reservierte Exkommunikation zu, die unter Mißachtung des Bußsakramentes wahre oder vorgetäuschte sakramentale Beichten unter Benutzung irgend eines technischen Hilfsmittel aufnehmen oder drucken oder die auf eine derartige Weise erfahrenen Beichten verbreiten. Die gleiche Strafe ziehen sich alle zu, die in einer solchen Angelegenheiten formal mitwirken. Die Vorschrift der can. 889, 890 und 2369 bleibt bestehen. - Gegeben zu Rom am Sitz der Glaubenskongregation am 23. März 1973, Fr. Hieronymus Hamer C.P., Sekretär".
Zu dieser sonderbaren "Erklärung"' ist zu sagen:
1.) die sogenannte "niemand reservierte Exkommunikation" ist heute gar keine wirksame Strafe mehr, weil ein überaus hoher Prozentsatz von Bischöfen und Geistlichen sich weder um die Beichte noch um irgendeine Exkommunikation kümmert. Vor dem sog. Zweiten Vatikanischen Konzil, den Konzil des katholischen Bankerotts, waren für alle Vergehen, die sich auf die Verletzung des Beichtgeheimnisses bezogen, viel strengere Strafen vorgesehen.
Anmerkung: Der Ausdruck "die niemand reservierte Exkommunikation" bedarf einer Erklärung: Unter den kirchlichen Strafen, z.B. auch Exkommunikationen, die entweder von Rechts wegen von selbst eintreten oder von Fall zu Fall durch Urteilsspruch verhängt werden, gibt es solche, deren Aufhebung der Papst oder einem Bischof vorbehalten ist, und solche, von denen jeder ordentliche Beichtvater lossprechen kann. Zu letzteren gehören die sog. "niemand reservierten", d.h. niemand vorbehaltenen Eskommunikationen.
2.) Die sonderbare Erklärung der Glaubenskongregation spricht von "Mißachtung des Bußsakramentes". Die eigentliche und größte Mißachtung des Bußsakramentes zeigt aber offenbar Paul VI. selbst und alle jene modernen Bischöfe und Geistlichen, die durch die Einführung der sog. Bußandachten etwas getan haben, was einer praktischen Abschaffung des bisherigen Sakramentes der Beichte gleichkommt.
Die völlig wertlose "Erklärung zum Schutz der Würde des Bußsakramentes" zeigt aufs neue, wie modernistisch verseucht die allernächste Umgebung Pauls VI. ist. Es ist unvorstellbar, das Paul VI. selbst daran schuldlos sein könnte.
Gemäß der "Schwäbischen Zeitung" vom 13. März 1974 stellte der "Osservatore Romano" die Frage, ob "die Krise der Beichte nicht teilweise oder gar hauptsächlich" von den Beichtvätern selbst abhänge. Das ist ein reines Ablenkungsmanöver. Die Hauptschuld an der Krise der Beichte trägt Paul VI., der schon zur Zeit von Papst Pius XII. mit jenen Leuten verbunden war, die nicht mehr an die sieben heiligen Sakramente der Kirche glaubten.
In der September-Nummer des in Bayern erscheinenden "Klerusblattes" Jahrgang 1973, Seite 211, findet sich eine kurze Schilderung des Werdeganges von P. Hieronymus Hamer. Es heißt dort, dieser habe zuvor eine langjährige Tätigkeit als Sekretär des Einheitssekretariates ausgeübt. Dann wird von ihm gesagt, "daß er seit den offiziellen Beziehungen zwischen dem Einheitssekretariat des Kardinals Bea und dem Weltrat der Kirchen 1965 auf kaum einer ökumenischen Welt- oder Regionalkonferenz fehlte. Außer Kardinal Willebrands gibt es keinen so kompetenten Ökumeniker mit globaler Erfahrung. Hamer ist auch als Meister des liebenswürdigen Dialogs bekannt".
Im "Klerusblatt" heißt es über Hieronymus Hamer weiter: "Mit Küng verbindet ihm eine seltene Eigenschaft: Beide haben Karl Barth zum Doktorvater. H Hamer gehörte zu der 1952 von Prof. J. Willebrands gegründeten 'Katholischen Konferenz für ökumenische Angelegenheiten', einem Gremium, z.T. bedeutender Ökumeniker vieler Länder, in dem Küng fehlte. Seine Mitglieder .... stellten die Männer des 1961 geschaffenen 'Sekretariates zur Förderung der Einheit der Christen'. Dieser Kreis hielt in den fünfziger Jahren, als sich Pius XII. von seinem Mitarbeiter Montini trennte, zum Erzbischof von Mailand, Paul VI. berief nun den ihm von Yves Congar O.P. (Montinis 'Lehrer') empfohlenen Hamer ... in die Glaubenskongregation".
Hieronymus Hamer und Willebrands gehörten somit zu jener schon 1952 gegründeten Vereinigung, die sich zwar "katholisch" nannte, aber ganz auf Unterwühlung und Zersetsung der römisch-katholischen Kirche hinarbeitete, wahrscheinlich als Antwort auf die Verkündigung des Dogmas der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel.
Eigenartig ist auch, daß sich Hieronymus Hamer und Hans Küng ihr Doktordiplom bei dem Protestanten Karl Barth holten.
Besonders wichtig aber ist die Aussage, daß Willebrands und Hamer gegen Papst Pius XII. zu Montini, dem Erzbischof von Mailand, hielten. Damit ist Montini, der heutige Paul VI., aufs neue als Feind Papst Pius' XII. und als Feind der ganzen bisherigen kirchlichen Ordnung bloßgestellt. Paul VI. hat schon als Erzbischof von Mailand jene Leute begünstigt, die auf den Umsturz in der Kirche hinarbeiteten. Hieronymus Hamer, der Günstling Pauls VI., tut so, als schütze er "im Namen der höchsten kirchlichen Autorität" die Würde des Bußsakramentes und er bildet sich ein, er werde in der ganzen katholischen Kirche ernst genommen. Leider haben sich bischöfliche Amtsblätter nicht geschämt, die sogenannte Erklärung zum Schutz der Würde des Bußsakramentes zu veröffentlichen.
Gewissenhafte und unterrichtete Katholiken wissen dagegen heute genau, daß Paul VI. und seine Günstlinge das Bußsakrament schon lange nicht mehr schätzten.
Nur die sogenannte "Bewegung für Papst und Kirche" und die bei "Vox fidei" beschäftigten Personen scheinen es nicht wissen zu wollen. Aber die Augen werden ihnen sehr bald aufgehen, wenn das aus dem sogenannten Zweiten Vatikanischen Konzil entstandene Chaos vollständig sein wird und wenn "der Mensch der Sünde, der Sohn des Verderbens, der sich über alles erhebt, was Gott heißt, im Tempel Gottes Platz nimmt und sich benimmt, als sei er selbst Gott" (vgl. 2. Thess. 2, 3-4).
Die Zeit dieses "Sohnes des Verderbens" ist bereits gekommen, weil der vom Apostel Paulus im zweiten Thessalonicherbrief als Zeichen angegebene Abfall vom Glauben ("discessio") auf der gesamten Erde in vollem Gange ist
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