DIE KONZELEBRATION
von H.H. Prof. P. Severin Grill SOCist
Die Konzelebration stellt in der westlichen Kirche eine Neueinführung dar. In der ersten Auflage des Lexikons für Theologie und Kirche fehlt der Begriff "Konzelebration" überhaupt. In der 2. Auflage vom Jahre 1957 wird der Begriff eingeführt und von J.A. Jungmann folgendermaßen definiert: Konzelebration ist die gemeinsame Zelebration der Messe durch eine Mehrzahl von Trägern der priesterlichen Gewalt (6,524). Nach dem bis jetzt in Geltung stehenden Kirchenrecht ist sie verboten (Kanon 803). Non licet sacerdotibus concesebrare, ausgenommen bei der Priester- und Bischofsweihe. Letztere sind ein Initiationsritus und eine Funktion eigener Art. Selbst das "Neue Missale Romanum" spricht nur von einer "Erlaubtheit" bei besonderen Anlässen, nicht aber von einer alltäglichen Gewohnheit. Bei der Konzelebration gibt es Teile der Messe, die nur vom Hauptzelebranten gesprochen werden, während die übrigen Priester die Rolle von Diakonen oder Sängern übernehmen. Das wird vom hl. Bernhard als unerlaubt und die kirchlichen Weihegrade verwirrend bezeichnet. (1) Es ist unästhetisch und der Gesundheit nicht zuträglich, wenn alle aus demselben Kelch trinken. Die Gläubigen haben keinen Vorteil von der Zelebration. Im Gegenteil: sie werden der Möglichkeit beraubt, einer stillen Messe beiwohnen zu können, wenn es ihnen möglich ist. Sie empfinden daher die Konzelebration als richtige Klerus-Liturgie, bei der sie sich ausgeschlossen fühlen. Die Konzelebration war vielleicht als Entgegenkommen gegen die orientalische Kirche gedacht, obwohl auch diese sie erst in jüngerer Zeit eingeführt hat und die übrigens alle Versöhnungsgesten bis jetzt schroff zurückgewiesen hat. Ebenso könnte man in ihr eine Äußerung des Kollektivismus erblicken, der bestrebt ist, das Persönliche im Allgemeinen möglichst untergehen zu lassen....
(1) De consideratione III, 4. Ordinem dignitatum, quae in Ecclesia sunt, non temere confundendos (Hurter, Ed. 1884, S. 112).
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