DIE BESTIMMUNGEN DES TRIDENTINUMS ZUR HL. MESSE
von Erna Fleischhacker
WARUM DIE HL. MESSE DES RÖMISCHEN RITUS NUR IN DEN VOM HL. CONZIL VON TRIENT DEFINIERTEN BESTIMMUNGEN GEFEIERT WERDEN DARF UND WARUM DIESER EHRWÜRDIGSTE RITUS NICHT ANGETASTET, NOCH ABGESCHAFFT WERDEN KANN.
Im Hl. Conzil von Trient hat das höchste Lehramt der Kirche in den definierten Canones gesprochen, und zwar unfehlbaren Dogmen, welche diese definierten Canones ausschließlich enthalten.
Denn das Vatikanische Konzil hat im Jahre 1870 definiert (d.i. dogmatisiert), daß der Papst unfehlbar ist, wenn er in Glaubens- und Sittenlehren ex Cathedra spricht.
Die unfehlbaren Sittenlehren der definierten Canones des Hl. Conzils von Trient werden heute weltweit geleugnet. Der Inhalt dieser unfehlbaren Dogmen, soweit sie die hl. Messe betreffen, lauten:
Canon 6, Sessio 22: "Wenn jemand sagt, im Canon der Messe seien Irrtümer enthalten und er sei daher abzuschaffen, der sei im Banne." ("Si quis dixerit, canonem Missae errores continere ideoque abrogandum esse: anathema sit", 953.)
Canon 7, Sessio 22: "Wenn einer sagt, die Zeremonien, Kleidung und die äußeren Zeichen (Gebärden), welche bei der Feier der Hl. Messe in der katholischen Kirche gebraucht werden, halten eher von der Frömmigkeit ab, als daß sie die Frömmigkeit fördern, der sei im Banne." ("Si quis dixerit, caeremonias, vestes et externe signa quibus in Missarum celebratione Ecclesia catholica utitur, irritabula impietatis esse magis quam officia pietatis: anathema sit." - 954.)
Canon 8, Sessio 22: "Wenn jemand sagt, daß die Messen, in denen der Priester allein die Hl. Kommunion empfängt, unerlaubt sind, und sie seien daher abzuschaffen, der sei im Banne." ("Si quis dixerit, Missas, in quibus solus sacerdos sacramentaliter communicat, illictus esse ideoque abrogandas: anathema sit." - 955.)
Canon 9, Sessio 22: "Wenn jemand sagt, den Ritus der Römischen Kirche in welchem der Teil des Canons und die Konsekrationsworte mit leiser Stimme vorgetragen werden, müsse man verdammen oder man dürfe die Messe nur in der Volkssprache feiern, der sei im Banne!" ("Si quis dixerit, Ecclesiae Romanae ritum, quo submissa voce pars canonis et verba consecrationis proferuntur, damnandum esse; aut linguam tantum vulgari Missam celebrari debere; aut aquam non miscendam esse vino in calice offerendo, eo quod sit contra Christi institutionem: anathema sit!" - 956.) - Gemeint ist, daß die Volkssprache zu wenig ist, man müsse die lateinische Sprache gebrauchen, wie dies seit den unfehlbaren Lehrbestimmungen des Heiligen Concils von Trient auch immer praktiziert wurde.
Eine Bemerkung hierzu: In der deutschen und der lateinischen Sprache hat das Wort "nur" zwei Bedeutungen: 1. das ausschließlich "nur", wie: Du darfst ausschließlich nur das tun und nichts anderes; oder die 2. Bedeutung: Du hast mir nur einen Schilling gegeben, statt tausend. Hier hat es die Bedeutung von zu wenig.
Die 2. Bedeutung trifft also für den obigen Conzilstext zu und wurde seit dem Concil von Trient auch genauestens gehalten. Das gilt natürlich nur für den Priester, der das Meßopfer darbringt. Das Concil von Trient sagt auch noch in der 13. Sessio, d.h. Sitzung, daß Christus nach der Hl. Wandlung schon gegenwärtig ist und nicht erst beim Kommunionempfang. - Der hl. Thomas v. Aquin sagt, daß die konsekrierte Hostie nur von der geweihten Priesterhand berührt werden darf. Auch die Apostel waren Priester!
Eine sehr wichtige Bestimmung des Hl. Conzils von Trient ist noch der mit dem Anathem, d.i. mit dem Bann belegte unfehlbare Sittenlehrsatz Canon 13, der 7. Sitzung: "Si quis dixerit, receptos et approbatos Ecclesiae catholicae ritus in solemni sacramentorum administratione adhiberi consuetos aut contemni, aut sine peccato a ministris pro libito omitti, aut in novos arios per quemcumque pastorem mutart posse: anathema sit."
Zu deutsch: "Wenn jemand sagt, den von der Kirche zugelassenen und dargelegten Riten für die übliche Spendung der Sakramente , sei dem Gewohnten etwas hinzuzufügen oder man könne es verachten oder es könne ohne Sünde von den Zelebranten nach Belieben etwas ausgelassen oder in einen anderen neuen, durch welchen Hirten immer, umgeändert werden, der sei im Banne."
Diese Bestimmungen hätte der Papst, der sie unterschrieb, auch selbst nicht mehr ändern können. Denn auch hier hat das höchste Lehramt der Kirche unfehlbar gesprochen. Und somit hat der Heilige Geist, der im höchsten Lehramt spricht, selbst diese besten Bestimmungen gegeben. Gott kann sich aber weder ändern noch könnte er diese besten Bestimmungen durch weniger gute ersetzen; er würde sich in sich selbst widersprechen,-und das ist unmöglich. Auch ein vom höchsten Lehramt an gedrohter Bann kann nie mehr widerrufen werden.
Der heilige Alfons Maria von Liguori lehrt, daß alle Vorschriften des höchsten Lehramtes in bezug auf die Sakramente zum positiv göttlichen Gesetz gehören und deshalb nie geändert werden dürfen.
Ein göttliches Gebot darf auch nie unterdrückt bzw. verboten werden; das hieße soviel wie es leugnen. Deshalb darf die hl. Messe nach römischem Ritus nie unterdrückt oder verboten werden, sondern sie ist zu tun! -
Papst Leo X. sagt: "Definierte Canones sind zu halten." Const. 8 und Papst Pius V. gebieten: "Die hl. Canones sind mit aller Kraft festzuhalten und zu glauben." 1570. Const. 5 (107) 83. Pius V. ist ein heiliggesprochener Papst! In den definierten Canones der Ökumenischen Konzilien spricht der heilige Geist; daher sind sie, soweit sie Sittendogmen und nicht Glaubenslehren sind, göttliche Gesetze! In den Conzilien der ersten Jahrhunderte heißen diese zensurierten Bestimmungen nicht Canones, sondern Capitel, denen aber immer ein Anathem - Bannspruch - angefügt ist.
Ein Hinweis: Die handschriftlichen Bücher aus vortridentinischer Zeit zeigen, daß die gleichbleibenden Teile der Messe (röm. Ritus) alle gleich sind. Nur ist den Diözesen des Kaiserreiches der rex nach dem Bischof erwähnt, und ein Präfix variiert (Fotokopien wurden gemacht). Das Conzil von Trient hat also die Meßtexte durch die Canonisierung bekräftigt und in definierten Canones ihre Bedeutung hervorgehoben, geschütz und wie einen kostbaren Schatz sichergestellt.
Papst Benedikt 14. wies 1742 die Chinamissionäre, die ihn baten, die hl. Messe in chinesischer Sprache feiern zu dürfen scharf ab, mit dem Hinweis, es handelt sich hier um unabänderliche Gesetze; er wirft ihnen auch vor, daß sie zweien seiner Vorgänger, die sie auch diesbezüglich abwiesen, nicht gehorchen wollten und unbelehrt blieben. Man sieht, wie kontinuierlich die Kirche in Lehramtsangelegenheiten immer war, ohne alle Widersprüche.
Ein Kommentator des Röm. Katechismus des Concils von Trient erklärt, es muß bei der Messe des röm. Ritus die Succesio von Petrus vorliegen. Die apostolische Tradition erwähnt auch das erhabene Concil von Trient in Sessio 22, Capitel. 4.
Der hl. Apostel Paulus mahnt im Philipperbrief: "Was ihr gelernt, empfangen, gehört und an mir gesehen habt, das tuet, und der Gott des Friedens wird mit euch sein." Diese Worte gelten wohl vor allem dem Mitarbeiter Clemens, den er in Vers 3, Capitel 4, erwähnt. Und es wird angenommen, daß dieser Clemens der 3. Nachfolger Petri sei.
Der sel. Papst Innozenz XI. sagt, daß für den Gebrauch der Sakramente eine sichere Form verwendet werden muß. Alexander VIII. sagt (Const. "Inter multiplices", vom 4.6. 1690): "Hinc Apostolcae potestatis usum moderandum per canones Spiritu Dei conditos et totius mundi reverentia consecratos..."
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