STERILISIERUNG ALS "ULTIMA RATIO"?
Unter diesem Titel erschien in der "DT" vom 24.9. 1975 ein Artikel von Dr. A. Schönberger, der über eine Tagung der Arbeitsgemeinschaft "kath. Krankenhäuser" in Mainz berichtet. Im folgenden drucken wir die wesentlichsten Passagen ab, um den Lesern zu zeigen, welcher moralischen Zukunft wir entgegensteuern:
"Zu den moraltheologischen Fragen bei der Durchführung des neuen § 218 nahm Pater Hirschmann SJ, Professor an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen Frankfurt am Main Stellung. (...) Das Schwergewicht seiner Ausführungen verlagert sich aber (...) auf das Problem der Sterilisation, und zwar als Präventivmittel gegen mögliche Abtreibung. In diesem Zusammenhang kam Hirschmann auch auf die Enzyklika 'Humanae vita' zu sprechen, die die Sterilisierung eines der Ehegatten als 'irreversible' Empfängnisverhütung scharfer ablehnt als die zeitweilige, durch künstliche Mittel bewerkstelligte. Wie er beichtete, habe Kardinal Döpfner nach Erscheinung von HV den Papst aufgesucht.
Paul VI. habe ihm erklärt, er habe vor seinem Gewissen in der Frage der Empfängnisverhütung keine andere Entscheidung fällen können als die dort niedergelegte. Es lege nun im Gewissen derjenigen, an die seine Weisung sich richtet, sich zu entscheiden. Auf dieser Grundlage sei dann die Königsteiner Erklärung der deutschen Bischöfe ergangen. Nach Hirschmanns Angaben vertritt eine große Anzahl von Theologen die Meinung die Sterilisation in bestimmten Fällen als 'ultima ratio' (allerletztes Mittel) der Empfängnisverhütung in dienlicher Weise der Gewissensverantwortung des einzelnen zu übertragen, wie das in der Königsteiner Erklärung für die 'Pille' geschehen sei. Auch Hirschmann sprach sich persönlich dafür aus. (...) Für die Freigabe der Sterilisation (...) setzte sich Prof. Dr. Hepp von der Universitäts-Frauenklinik Mainz in seinem Referat 'Medizinische Aspekte nach der Reform des § 218 Strafgesetzbuch' ein. P. Hirschmann suchte die Sterilisation mit den Totalitätsprinzip zu rechtfertigen. Genauso wie notfalls ein Blinddarm der Gesundheit des ganzen geopfert würde, müßte unter Umständen auch eine Sterilisierung erlaubt sein, dann nämlich, wenn dies der Persönlichkeitsentfaltung der betroffenen Person diene. Der Frankfurter Professor unterschied auch zwischen 'Offizieller Kirchlicher Lehre' und Gewissensentscheid des einzelnen." Was werden sich da für Persönlichkeiten entfalten?! Impotente - und nicht nur im Geschlechtlichen! und welche Schizophrenie: Gottes Stimme, die ich im Gewissen vernehme, und die, die durch die wahre Kirche zu mir spricht, ist eine!
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