ERKLÄRUNG DER "DEUTSCHEN BISCHÖFE" ZUM NEUEN "MESSBUCH"
Vorbem.: Letztlich kann niemand so zweideutig handeln, daß man nicht erfährt, was der betreffende eigentlich will. So verrät sich auch Paul VI., als er in einer Ansprache am 6.8. 75 sein persönliches Interesse an der sogenannten neuen "Messe" zeigte. Unter anderem sagte er "Als erstes Konzilsdokument wurde die Konstitution über die heilige Liturgie verabschiedet, und gerade von den dort gegebenen Weisungen her bekam das ganze Konzil seinen Erneuerungscharakter. Es war im Unterschied zu anderen Konzilien nicht eigentlich ein dogmatisches, sondern es legte die Lehre unter pastoralem Gesichtspunkt dar. ... Sprechen wir noch vom zweiten Prinzip das für die Liturgiereform grundlegend ist: Das Volk muß aus Gläubigen bestehen, die bewußt teilnehmen, ja in gewisser Hinsicht mit dem Priester konzelebrieren". (aus: Osservatore R. Nr. 33; 15.8.75, S.1 f) Den Geist, der von dieser erneuerten "Liturgie" aus das Leben der Kirche "beseelt" hat, kennt man inzwischen zur Genüge, ebenso den Laizismus und die Verwerfung des Priestertums, die einen grotesken Höhepunkt in der Zulassung der Frauen zum Priestertum - die "Schweizer Synode" war da recht "fortschrittlich" - gefunden hat. Nachfolgend nun Auszüge aus der Erklärung der "Deutschen Bischöfe" zum neuen "Meßbuch", die die wesentlichsten Bestimmungen dieses Gremiums dazu enthalten: "Die offizielle Ausgabe des Römischen Meßbuches Papst Pauls VI. ist seit Ende Juli dieses Jahres im Buchhandel erhältlich und inzwischen in den meisten Gemeinden eingeführt. In der Apostolischen Konstitution Papst Pauls VI. vom Gründonnerstag, den 3. April 1969, durch die das neue Missale autorisiert wird, heißt es: "Das Zweite Vatikanische Konzil hat mit der Konstitution 'Sacrosanctum Concilium' die Grundlage für eine allgemeine Erneuerung des Römischen Meßbuches gelegt. Nach seinen Bestimmungen sollen Texte und Riten so geordnet werden, daß sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen (Lk Art. 21). Der Meßordo soll so überarbeitet werden, daß der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten und die fromme und tätige Teilnahme der Gläubigen erleichtern wird" (Lk Art. 50). (...) Das aus der Grundlage dieser Bestimmungen überarbeitete neue Römische Meßbuch wurde am 26. März 1970 veröffentlicht. Die Gottesdienstkongregation ... stellte zugleich fest: 'Den Bischofskonferenzen obliegen die Veröffentlichungen der volkssprachlichen Ausgaben und die Festlegung des Zeitpunktes, von dem an diese Ausgaben nach rechtmäßiger Konfirmierung durch den Apostolischen Stuhl in Kraft treten.' In Anbetracht der Bedeutung eines definitiven deutschen Meßbuches hielten es die Bischöfe des deutschen Sprachgebietes für angemessen, die Veröffentlichung der offiziellen muttersprachlichen Ausgabe nicht zu überstürzen, sondern ihr eine Zeit der Erprobung vorausgehen zu lassen. Das geschah durch die Herausgabe der 'Ausgewählten Studientexte für das künftige deutsche Meßbuch' über fünf Jahre hin. So wurde in Absprache mit dem Apostolischen Stuhl zunächst ein Provisorium geschaffen. Rückblickend kann man sagen, daß sich die Zwischenlösung gelohnt hat. Sie hat zwar das Erscheinen des definitiven deutschen Meßbuches um einiges verzögerte dafür aber die Möglichkeit geboten, die neuen Texte in der Praxis des Gottesdienstes zu erproben. Das ist in einem überraschend weitem Ausmaß geschehen und hat in entscheidender Weise zur Verbesserung der Texte beigetragen. Noch nie in der Geschichte hatten Klerus und Volk eine so umfassende Möglichkeit, auf den Inhalt eines authentischen Liturgiebuches Einfluß zu nehmen. Der definitive Text der deutschen Ausgabe des neuen Römischen Meßbuches wurde am 23. September 1974 in Salzburg in einer Versammlung der Bischöfe des deutschen Sprachgebietes, die eigens zu diesem Zweck zusammengekommen waren, approbiert und bereits am 10. Dezember 1974 vom Heiligen Stuhl konfirmiert. Gemäß dem Salzburger Approbationsbeschluß der Bischöfe durfte die deutsche Ausgabe des neuen Meßbuches sofort nach Erscheinen im Gottesdienst verwendet werden, am kommenden ersten Fastensonntag, dem 7. März 1976, wird sie nach Ablauf der 'Vacatio legis' verpflichtend. (...) Nur noch bis zu diesem Tage kann das sogenannte tridentinische Meßbuch allgemein benutzt werden. - In diesem Zusammenhang ist daran zu erinneren, daß es sich bei diesem Buch nicht mehr um das ursprüngliche Meßbuch Papst Pius V. handelt. Denn seine Nachfolger haben von dem allen Päpsten zustehenden Recht Gebrauch gemacht, am Römischen Meßbuch Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen, bis hin zur letzten Editio typica von 1962 und den Ergänzungen von 1962 und 1967. Trotzdem hat die römische Messe im wesentlichen jene Strukturen gewahrt, die sie schon vor dem Konzil von Trient hatte. Auch das neue Meßbuch Papst Pauls VI. hat nichts daran geändert. Jeder, der die Geschichte der römischen Meßfeier kennt und unvoreingenommen heute an der erneuerten eucharistischen Feier teilnimmt, wird feststellen müssen: die römische Meßfeier ist die römische Meßfeier geblieben. Der Bischof kann alten und kranken Priestern auch nach dem ersten Fastensonntag 1976 gestatten, bei einer Meßfeier ohne Gemeinde das alte Meßbuch weiterzubenutzen. (...) Ober die römische Vorlage hinaus finden sich im deutschen Meßbuch neugeschaffene Orationen, Präfationen, Einschübe in den Hochgebeten, mehrere Reihen von Meßformularen für die Wochentage im Jahreskreis, verschiedene Erweiterungen im Ordo Missae. Es ist erforderlich, daß alle Priester sich in dieses reiche Angebot von Gebetstexten einlesen, aber auch hineinbeten, um den geistlichen Gehalt des Buches immer wieder in der Verkündigung auch den Gläubigen erschließen zu können. (...) Ein Vergleich mit den entsprechenden Dokumenten des bisherigen Meßbuches zeigt, daß es nicht mehr bloß die alten Generalrubriken sind, sondern eine umfassendere Instruktion angestrebt wird. In ihr liegt der Nachdruck nicht mehr wie im alten Meßbuch auf Anweisungen zum bloßen äußeren Vollzug eines Ritus, sondern darüber hinaus auf den bedeutsamen theologischen, pastoralen und auch sozialen Aussagen (vgl. LK Art. 63), die für die Vertiefung der liturgischen Reformen in den Gemeinden von großem Wert sind. Sie wollen dem Verständnis der Eucharistiefeier dienen. (...) Das neue Meßbuch hat nämlich den verbindlichen Rahmen für die Meßfeier festgelegt, innerhalb dieses Rahmens jedoch einen so weiten Freiheitsraum geöffnet, daß bei aller Einheitlichkeit im wesentlichen die legitimen Bedürfnisse der jeweiligen Gemeinde berücksichtigt werden können. Das Meßbuch enthält ein reiches Angebot an lateinischen Texten, das weit über das von Rom verlangte Minimum hinausgeht und dem Wunsch nach grundsätzlicher Erhaltung des Lateins im Gemeindegottesdienst entgegenkommt. (...) Das Erscheinen des neuen Meßbuches gibt uns Anlaß, noch einmal mit allem Nachdruck den Artikel 22 der Liturgiekonstitution des II. Vatikanums in Erinnerung zu rufen. Es heißt dort: '1. Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechts beim Bischof. 2. Auch von rechtmäßig konstituierten, für bestimmte Gebiete zuständigen Bischofsvereinigungen verschiedener Art steht es aufgrund einer vom Recht gewährten Vollmacht zu, innerhalb festgelegter Grenzen die Liturgie zu ordnen. 3. Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern ...' (...) Unser neues deutsches Meßbuch hat die besondere Anerkennung des Heiligen Vaters gefunden. In einem persönlichen Handschreiben vom 31. Juli 1975 an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, (...) heißt es: 'Der Empfang des neuen deutschen Meßbuches in seiner endgültigen Gestaltung für alle Gläubigen deutscher Sprache bedeutet für uns eine freudige Überraschung und Genugtuung. Gern nehmen wir Einblick in die beiden uns übersandten Bände und können dabei erneut feststellen, mit welcher Gründlichkeit, aber auch Sachkenntnis hier berufene Kräfte sich ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gewidmet haben (...) Fulda, 24. September 1975 Die deutschen Bischöfe" ***
DAS SOG. NEUE MISSALE ROMANUM - KOMMENTARE
aus DT vom 16.9. 1975 - Nr. 111, Seite 9 "DAS NEUE MISSALE ROMANUM - Die in der DT vom 19. August 1975 auszugweise veröffentlichten brieflichen Äußerungen des Kardinals Höffner werfen einige Fragen auf, die einer Beantwortung durch den Kardinal bedürfen. -
1. Die bloße Behauptung, das Neue Missale Romanum sei für die Eucharistiefeier in lateinischer Sprache verpflichtend, genügt nicht. Nicht nur der 'mündige' Gläubige müßte auch Begründung und Beweis erfahren, wenn er diese Behauptung verstehen und abnehmen soll. Frage: Wann, durch wen, auf welche Weise, mit welcher Vollmacht (Konzilsauftrag?), warum und wozu wurde die Verpflichtung ausgesprochen? - Im Vorwort der Liturgiekonstitution des II. VK lesen wir: 'Treu der Überlieferung erklärt das heilige Konzil schließlich, daß die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt. Es ist ihr Wille, daß diese Riten auch in Zukunft erhalten und in jeder Weise gefördert werden.' Und in Nr. 23: 'Schließlich sollen keine Neuerungen eingeführt werden, es sei denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es.' -
2. Auch das Missale Romanum Tridentinum werde am 1. Fastensonntag 1976 außer Kraft gesetzt werden. Sein Gebrauch sei danach nicht mehr erlaubt. - Fragen: Ist der tridentinische Ritus, damals der Ritus, nicht einer von den 'allen rechtlich anerkannten Riten', denen das VK ausdrücklich 'gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt' und 'die auch in Zukunft erhalten und in jeder Weise gefördert werden' sollen? Wie werden Außerkraftsetzen und Unerlaubterklären des tridentinischen Ritus mit diesen Konzilsbestimmungen vereinbart? -
3. Worin im einzelnen wird 'ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche' gesehen, der die bis an die Wurzeln tiefgreifende Neuerung des Verbotes der tridentinischen Liturgie 'verlangt'? Etwa im Aufhören der genau in der Zeit der Boykottierung der tridentinischen Liturgie gewachsenen und reifenden bisherigen erschreckenden Früchte konziliarer und liturgischer 'Erneuerung', massenweisen Priesterabfalls, sich rasch leerender Klöster, Priesterseminarien und Kirchen, beispielloser Selbstzerstörung der Kirche usf.'? -
4. Wie wird das Verbot der tridentinischen Liturgie mit dem zitierten 'Treu der Überlieferung ...' der Liturgiekonstitution vereinbart? -
5. 'Man kann nicht das Missale Pauls VI. ablehnen ohne die Tradition der Kirche abzutun.' - Gegenfrage: Wieso kann man dann das Missale Pius' V. ablehnen, ohne die Tradition der Kirche abzutun? Und wenn schon Tradition: Welches Missale ist und enthält mehr Tradition? Das durch mehrere Jahrhunderte überlieferte und die gesamte bisherige Liturgie vermittelnde Missale Pius' V. oder das noch nicht einmal in Kraft befindliche bruchstückhafte Pauls VI.? Und wenn man wirklich die Tradition so hochhalten will, warum und wozu dann diese Hatz auf die wirklich traditionstreuen Priester und Laien? -
6. In welchen einzelnen Punkten wurde nach dem Konzil von Trient die auf ewig festgelegte Liturgie geändert? Welche 'beträchtlichen Veränderungen' hat Papst Pius X. vorgenommen? Waren das Verbote von Bisherigem oder Gebote von Zusätzlichem? Sind alle Änderungen zusammen ein Berechtigungsausweis für das heutige Verbot des Ganzen? -
7. 'Die Freunde der älteren Liturgie sollten froh sein, da, Kostbarkeiten der kirchlichen Vergangenheit eingebracht und der kirchlichen Zukunft nutzbar gemacht seien.' - Fragen: Warum sind nicht die, nämlich alle liturgischen Kostbarkeiten der kirchlichen Vergangenheit eingebracht und der Zukunft nutzbar gemacht? Waren sie das nicht wert? Ist das verantwortbar? Erzbischöflich bestätigtes liturgisches Verarmungszeugnis? Grund zur Freude? Oder schwacher Trostversuch? -
8. 'Wer vom Neuen Missale bewußt abweicht, ist ungehorsam.' - Fragen: Steht im Neuen Missale Romanum u.a. in entscheidender Stelle z.B. nicht 'pro multis' zu deutsch 'für viele', im deutschsprachigen Meßbuch aber, das mm 1. Fastensonntag 1976 verpflichtend eingeführt werden soll: 'für alle'. Ist diese sprachliche Fälschung bewußte Abweichung vom Neuen Missale Romanum oder nicht? Ist das dann Ungehorsam der deutschsprachigen Bischöfe oder nicht? Und die Verpflichtung zur ausschließlichen Benutzung dieser Fälschung nicht zugleich Verpflichtung zum Ungehorsam? -
9. Hätte es nicht erste und dringendste Pflicht des Konzils und der Erneuerungsarbeit sein müssen, auf den jetzt auch erzbischöflich zugegebenen größeren Reichtum der Meßfeier nach dem Missale Pius' V. hinzuweisen, und hätte nicht alle Mühe aufgewendet werden müssen, ihn immer mehr als den kostbarsten Schatz der Kirche zu erweisen, statt unter den Decknamen 'Erneuerung', 'Experiment', 'Kreativität' die tridentinische Liturgie abzuwerten.
Otto Braun, Rektor a.D., 6602 Dudweiler"
aus: DT vom 17.9. 1975 - Nr. 112, Seite 4 "DAS NEUE MISSALE - Betr.: Ihre KNA-Meldung über Einführung des neuen Missale (DT 99, S . 7). Desinformation ist wohl nicht die richtige Art, um 'das neue Missale den Gläubigen zu erschließen', so wenn zur Verteidigung der Meßumgestaltung durch Paul VI. behauptet wird: 'Noch 1911 habe Papst Pius X. beträchtliche Veränderungen vorgenommen'. - Ich habe ein Missale vom Jahre 1902 mit einem Missale von 1943 verglichen, aber keine 'beträchtlichen Veränderungen' im Meßtext oder an den Rubriken festgestellt. Dieser Befund wird bestätigt durch das 'Lexikon für Theologie und Kirche' 1962 Bd.7, Sp. 451: 'Seit 1570 hat sich im M(issale) praktisch nichts geändert. Hinzu kamen lediglich eine wachsende Flut von Heiligenmessen, einige neue Präfationen, die Gebete Leos XIII. nach der 'privaten' Messe, die 3 Messen am Allerseelentage'. J.A. Jungmann SJ (Missarum Sollemnia), auf den sich die obige Behauptung von den 'beträchtlichen Veränderungen' durch Pius X. vermutlich stützt, spricht zwar in Bd. I, S. 185 von 'namhaften Änderungen', was aber etwas anderes meint als 'beträchtliche Veränderungen' des Meßritus, nämlich nur die liturgische Rangerhöhung der Sonntage und der Fastenferien. Ausführlich beschreibt Jungmann dann die durch die Kommuniondekrete Pius' X. und die liturgische Bewegung allmählich gewandelte Einstellung der Gläubigen zur hl. Messe, bemerkt aber dazu ausdrücklich: 'Bei allen diesen nicht unbedeutenden Wandlungen war an keinem Buchstaben des Missale Romanum, an keinem Wort und an keiner Rubrik gerüttelt worden' (217). - Der hl. Papst Pius X. darf also redlicherweise nicht als Vorläufer der Meßveränderung herangezogen werden, um den neuen Meßritus zu rechtfertigen; er hat sich an die Maxime seines heiligen Vorgängers Pius V. gehalten!
Dr. H.C. Kramer, 456 Gelsenkirchen"
aus Dt vom 27.3.1975 - Nr. 103, Seite 4 "EIN SCHLIMMES ATTENTAT - (...) Wir haben das protestantische Confiteor, bei dem wir nur den Brüdern und Schwestern die Sünden bekennen, nicht aber mehr dem himmlischen Hof, den Heiligen und Engeln, bei dem ebenso wie beim "Libera"' nach dem Pater noster das 'allzeit reine' bei Jungfrau Maria gestrichen ist, den Protestanten zulieb, die die immerwährende Jungfräulichkeit Mariens leugnen. Das schlimmste Attentat auf die eindeutige Lehre des Konzils von Trient scheint Prof. Hacker entgangen zu sein! Im 'Novus ordo missae' hat man nämlich die Wandlungsworte geändert, auch im ersten Kanon - genauso wie es Luther geändert hatte und was noch schlimmer ist, man hat in den Anweisungen der Rubriken den 'modus significandi' der Wandlungsworte geändert in einer zumindest zweideutigen Formulierung. - Es spricht für die Zweideutigkeit der neuen Formulierung und Anweisung bei den Wandlungsworten - Pardon, nach dem neuen Missale muß ich ja sagen Herrenworte -, daß selbst Protestanten sich in die Haare geraten, ob nun diese Neuheit noch katholisch ist oder nicht. - Man fragt sich: Darf Rom uns diese neue Auffassung auferlegen, die zumindest zweideutig ist, jedenfalls hinter die nicht mehr zu überbietende Eindeutigkeit, mit der das Konzil von Trient die katholische Lehre in den Rubriken und in der Form zum Ausdruck brachte, zurückgeht in eine zweideutige Formulierung, sogar durch Abänderung der Wandlungsworte nach dem Vorbild von Luther? Werner Graus, Pf., 667 St. Ingbert
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