ERKLÄRUNG DER "DEUTSCHEN BISCHÖFE"
ZUM NEUEN "MESSBUCH"
Vorbem.: Letztlich kann niemand so zweideutig handeln, daß man nicht erfährt, was der betreffende eigentlich will. So verrät sich auch Paul VI., als er in einer Ansprache am 6.8. 75 sein persönliches Interesse an der sogenannten neuen "Messe" zeigte. Unter anderem sagte er "Als erstes Konzilsdokument wurde die Konstitution über die heilige Liturgie verabschiedet, und gerade von den dort gegebenen Weisungen her bekam das ganze Konzil seinen Erneuerungscharakter. Es war im Unterschied zu anderen Konzilien nicht eigentlich ein dogmatisches, sondern es legte die Lehre unter pastoralem Gesichtspunkt dar.
... Sprechen wir noch vom zweiten Prinzip das für die Liturgiereform grundlegend ist: Das Volk muß aus Gläubigen bestehen, die bewußt teilnehmen, ja in gewisser Hinsicht mit dem Priester konzelebrieren". (aus: Osservatore R. Nr. 33; 15.8.75, S.1 f) Den Geist, der von dieser erneuerten "Liturgie" aus das Leben der Kirche "beseelt" hat, kennt man inzwischen zur Genüge, ebenso den Laizismus und die Verwerfung des Priestertums, die einen grotesken Höhepunkt in der Zulassung der Frauen zum Priestertum - die "Schweizer Synode" war da recht "fortschrittlich" - gefunden hat. Nachfolgend nun Auszüge aus der Erklärung der "Deutschen Bischöfe" zum neuen "Meßbuch", die die wesentlichsten Bestimmungen dieses Gremiums dazu enthalten:
"Die offizielle Ausgabe des Römischen Meßbuches Papst Pauls VI. ist seit Ende Juli dieses Jahres im Buchhandel erhältlich und inzwischen in den meisten Gemeinden eingeführt. In der Apostolischen Konstitution Papst Pauls VI. vom Gründonnerstag, den 3. April 1969, durch die das neue Missale autorisiert wird, heißt es:
"Das Zweite Vatikanische Konzil hat mit der Konstitution 'Sacrosanctum Concilium' die Grundlage für eine allgemeine Erneuerung des Römischen Meßbuches gelegt. Nach seinen Bestimmungen sollen Texte und Riten so geordnet werden, daß sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen (Lk Art. 21). Der Meßordo soll so überarbeitet werden, daß der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten und die fromme und tätige Teilnahme der Gläubigen erleichtern wird" (Lk Art. 50). (
...) Das aus der Grundlage dieser Bestimmungen überarbeitete neue Römische Meßbuch wurde am 26. März 1970 veröffentlicht. Die Gottesdienstkongregation
... stellte zugleich fest: 'Den Bischofskonferenzen obliegen die Veröffentlichungen der volkssprachlichen Ausgaben und die Festlegung des Zeitpunktes, von dem an diese Ausgaben nach rechtmäßiger Konfirmierung durch den Apostolischen Stuhl in Kraft treten.'
In Anbetracht der Bedeutung eines definitiven deutschen Meßbuches hielten es die Bischöfe des deutschen Sprachgebietes für angemessen, die Veröffentlichung der offiziellen muttersprachlichen Ausgabe nicht zu überstürzen, sondern ihr eine Zeit der Erprobung vorausgehen zu lassen. Das geschah durch die Herausgabe der 'Ausgewählten Studientexte für das künftige deutsche Meßbuch' über fünf Jahre hin. So wurde in Absprache mit dem Apostolischen Stuhl zunächst ein Provisorium geschaffen. Rückblickend kann man sagen, daß sich die Zwischenlösung gelohnt hat. Sie hat zwar das Erscheinen des definitiven deutschen Meßbuches um einiges verzögerte dafür aber die Möglichkeit geboten, die neuen Texte in der Praxis des Gottesdienstes zu erproben. Das ist in einem überraschend weitem Ausmaß geschehen und hat in entscheidender Weise zur Verbesserung der Texte beigetragen. Noch nie in der Geschichte hatten Klerus und Volk eine so umfassende Möglichkeit, auf den Inhalt eines authentischen Liturgiebuches Einfluß zu nehmen. Der definitive Text der deutschen Ausgabe des neuen Römischen Meßbuches wurde am 23. September 1974 in Salzburg in einer Versammlung der Bischöfe des deutschen Sprachgebietes, die eigens zu diesem Zweck zusammengekommen waren, approbiert und bereits am 10. Dezember 1974 vom Heiligen Stuhl konfirmiert.
Gemäß dem Salzburger Approbationsbeschluß der Bischöfe durfte die deutsche Ausgabe des neuen Meßbuches sofort nach Erscheinen im Gottesdienst verwendet werden, am kommenden ersten Fastensonntag, dem 7. März 1976, wird sie nach Ablauf der 'Vacatio legis' verpflichtend. (
...) Nur noch bis zu diesem Tage kann das sogenannte tridentinische Meßbuch allgemein benutzt werden. - In diesem Zusammenhang ist daran zu erinneren, daß es sich bei diesem Buch nicht mehr um das ursprüngliche Meßbuch Papst Pius V. handelt. Denn seine Nachfolger haben von dem allen Päpsten zustehenden Recht Gebrauch gemacht, am Römischen Meßbuch Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen, bis hin zur letzten Editio typica von 1962 und den Ergänzungen von 1962 und 1967. Trotzdem hat die römische Messe im wesentlichen jene Strukturen gewahrt, die sie schon vor dem Konzil von Trient hatte. Auch das neue Meßbuch Papst Pauls VI. hat nichts daran geändert. Jeder, der die Geschichte der römischen Meßfeier kennt und unvoreingenommen heute an der erneuerten eucharistischen Feier teilnimmt, wird feststellen müssen: die römische Meßfeier ist die römische Meßfeier geblieben.
Der Bischof kann alten und kranken Priestern auch nach dem ersten Fastensonntag 1976 gestatten, bei einer Meßfeier ohne Gemeinde das alte Meßbuch weiterzubenutzen. (
...) Ober die römische Vorlage hinaus finden sich im deutschen Meßbuch neugeschaffene Orationen, Präfationen, Einschübe in den Hochgebeten, mehrere Reihen von Meßformularen für die Wochentage im Jahreskreis, verschiedene Erweiterungen im Ordo Missae. Es ist erforderlich, daß alle Priester sich in dieses reiche Angebot von Gebetstexten einlesen, aber auch hineinbeten, um den geistlichen Gehalt des Buches immer wieder in der Verkündigung auch den Gläubigen erschließen zu können.
(
...) Ein Vergleich mit den entsprechenden Dokumenten des bisherigen Meßbuches zeigt, daß es nicht mehr bloß die alten Generalrubriken sind, sondern eine umfassendere Instruktion angestrebt wird. In ihr liegt der Nachdruck nicht mehr wie im alten Meßbuch auf Anweisungen zum bloßen äußeren Vollzug eines Ritus, sondern darüber hinaus auf den bedeutsamen theologischen, pastoralen und auch sozialen Aussagen (vgl. LK Art. 63), die für die Vertiefung der liturgischen Reformen in den Gemeinden von großem Wert sind. Sie wollen dem Verständnis der Eucharistiefeier dienen. (
...) Das neue Meßbuch hat nämlich den verbindlichen Rahmen für die Meßfeier festgelegt, innerhalb dieses Rahmens jedoch einen so weiten Freiheitsraum geöffnet, daß bei aller Einheitlichkeit im wesentlichen die legitimen Bedürfnisse der jeweiligen Gemeinde berücksichtigt werden können.
Das Meßbuch enthält ein reiches Angebot an lateinischen Texten, das weit über das von Rom verlangte Minimum hinausgeht und dem Wunsch nach grundsätzlicher Erhaltung des Lateins im Gemeindegottesdienst entgegenkommt. (
...)
Das Erscheinen des neuen Meßbuches gibt uns Anlaß, noch einmal mit allem Nachdruck den Artikel 22 der Liturgiekonstitution des II. Vatikanums in Erinnerung zu rufen. Es heißt dort:
'1. Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechts beim Bischof.
2. Auch von rechtmäßig konstituierten, für bestimmte Gebiete zuständigen Bischofsvereinigungen verschiedener Art steht es aufgrund einer vom Recht gewährten Vollmacht zu, innerhalb festgelegter Grenzen die Liturgie zu ordnen.
3. Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern
...' (
...)
Unser neues deutsches Meßbuch hat die besondere Anerkennung des Heiligen Vaters gefunden. In einem persönlichen Handschreiben vom 31. Juli 1975 an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, (
...) heißt es: 'Der Empfang des neuen deutschen Meßbuches in seiner endgültigen Gestaltung für alle Gläubigen deutscher Sprache bedeutet für uns eine freudige Überraschung und Genugtuung. Gern nehmen wir Einblick in die beiden uns übersandten Bände und können dabei erneut feststellen, mit welcher Gründlichkeit, aber auch Sachkenntnis hier berufene Kräfte sich ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gewidmet haben (
...)
Fulda, 24. September 1975
Die deutschen Bischöfe"