DIE UNGÜLTIGKEIT DES SOG. ZWEITEN VATIKAN. KONZILS
von H.H. Walter W.E. Dettmann
Bei Gelegenheit der Ernennung von mehr als zwanzig neuen Kardinälen sagte Paul VI. am 24. Mai 1976: "Es gibt solche Personen, die unter dem Vorwand einer größeren Treue zur Kirche und zum Lehramt systematisch die Lehren selbst des Konzils ablehnen. ... Man wagt zu behaupten, daß das Zweite Vatikanische Konzil nicht bindend sei" (deutsche Ausgabe des Osservatore Romano vom 28. Mai 1976). Damit wollte Paul VI. neben anderen auch den Erzbischof Lefèbvre treffen, den er sogar eigens mit Namen nannte.
Diesen Worten (bezüglich der Verbindlichkeit des sog. II. Vatikanums, Anm. d.Red.) Pauls VI. und der dahinterstehenden Gesinnung ist bisher noch nicht mit der erforderlichen Klarheit entgegengetreten worden. Paul VI. tut so, als benütze er jene Schlüssel des Himmelreiches, die Jesus Christus dem Apostel Petrus übergeben hatte, nur in völlig richtiger Weise. In Wirklichkeit arbeitet er aber unablässig daran, diese Schlüssel des Himmelreiches so zu verändern und umzufeilen, daß sie von keinem Nachfolger mehr für das Himmelreich verwendet werden können. Paul VI. setzt mit der lässigsten Handbewegung, ohne ein Wort darüber zu verlieren, frühere Konzilien außer Kraft.
Der französische Abbé Georges de Nantes schreibt in seiner Anklageschrift gegen Paul VI., daß der Durchbruch der verderblichen Neuerung in der Kirche mit dem Datum des 11. Oktober 1962 verbunden sei, an dem Johannes XXIII. die von Montini vorbereitete Eröffnungsrede zum sog. Zweiten Vatikanischen Konzil gehalten habe.
Diese Angabe ist aber ungenau und ungenügend. Denn der "Durchbruch der Neuerung" erfolgte schon einige Zeit zuvor.
Gemäß der unabänderlichen Lehre der katholischen Moraltheologie gehören zur Rechtmäßigkeit eines allgemeinen Konzils drei Dinge:
1.) Die ordnungsgemäße Einberufung, 2.) die ordnungsgemäße, das heißt die den Gesetzen der Kirche entsprechende Abhaltung des Konzils, 3.) die Bestätigung der Konzilsbeschlüsse durch den Papst (vgl. Noldin - Schmitt: "Summa Theologiae Moralis", De principiis, 1944, Seite 137).
Bei dem von Johannes XXIII. zwar ordnungsgemäß und ohne erkennbaren Widerspruch irgend eines Kardinals oder Bischofs einberufenen Konzil fehlt aber offensichtlich die ordnungsgemäße, den Gesetzen der römisch-katholischen Kirche entsprechende Abhaltung. Der Beweis dafür liegt heute offen zutage:
Johannes XXIII. hat nach der offiziellen Ankündigung des Konzils im Januar 1959 in Zusammenarbeit mit Kardinal Bea am 5. Juni 1960 das sogenannte Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen gegründet (siehe das Motu proprio "Superno Dei Nutu"). Durch die Gründung eben dieses "Einheitssekretariates" hat Johannes XXIII. die ordnungsgemäße Abhaltung des von ihm einberufenen Konzils von vornherein unmöglich gemacht und den Anlaß zur Verurteilung seiner eigenen Person geboten. Das müßte jedem Bischof und jedem Professor des katholischen Kirchenrechts, der den wahren Zweck und die Tätigkeit des "Einheitssekretariates" kennt, klar sein. Wenn auch die Aufgabe des sonderbaren Sekretariates im Errichtungsdekret (wohlweislich!) nicht klar formuliert ist, wie David Andreas Seeber schreibt ("Das Zweite Vaticanum", Herder 1966, Seite 44), so liegen dennoch über den Zweck und die Tätigkeit des Einheitssekretariates zahlreiche unwiderlegliche Zeugnisse vor. Manfred Plate schreibt z.B.: "Das Sekretariat schickte die ersten offiziellen Beobachter zu Tagungen der ökumenischen Bewegung (Neu Delhi, Montreal), erreichte durch Konsultationen mit den getrennten Kirche, daß diese sich bereit erklärten, offizielle Beobachter zum Konzil nach Rom zu senden. Deren Wünsche für eine 'ökumenische' Terminologie in Rom wurden erfüllt: Ihre Anwesenheit und Mitarbeit konnte nicht mehr so gedeutet werden, daß sie damit eine Rückkehr zur katholischen Kirche als Ziel der ökumenischen Bewegung anerkannten" ("Weltereignis Konzil", Herder 1966, Seite 262). Die Sendboten des von Johannes XXIII. gegründeten Einheitssekretariates verabredeten also mit den Vertretern der protestantischen Kirchen, daß auf eine Einheit mit ihnen im bisherigen römisch-katholischen Sinn und Sprachgebrauch verzichtet werde. So etwas wäre unter Papst Pius XII. noch als Hochverrat angesehen und mit sofortiger Amtsenthebung bestraft worden, Manfred Plate schreibt ferner:
"Hauptaufgabe des Einheitssekretariates war weiterhin, wie es Bischof De Smedt am 19.11.1962 in seiner berühmten Konzilsrede 'Was ist ökumenisch?' sagte: Den Konzilsvätern behilflich zu sein, daß alle Vorlagen ökumenischen Geist atmen, daß nach dem Willen des Papstes die Methode des ökumenischen Dialogs auch auf unserem Konzil angewandt wird, ja, daß die ökumenischen Fachleute des Sekretariates den anderen Kommissionen helfen, daß ihre Vorlagen wirklich ökumenisch formuliert werden" ("Weltereignis Konzil", Herder 1966, Seite 262). Anmerkung: Bischof Emil de Smedt von Brügge in Belgien war in der Konzilsaula der Sprecher des Sekretariates für die Einheit der Christen (vgl. Mario v. Galli: "Das Konzil und seine Folgen", Verlag C.J. Bucher, Luzern und Frankfurt/M. 1966, Seite 251).
Deutlicher als mit den Worten des progressistischen Bischofs Emil de Smedt von Brügge könnte die ordnungswidrige Abhaltung des Konzils kaum bewiesen werden; das Einheitssekretariat hatte die Aufgabe, aus einem rein katholischen Konzil eine ökumenische, das heißt allgemein protestantische Kirchenversammlung zu machen oder diese wenigstens vorzubereiten.
Der erpresserische Druck der von Johannes XXIII. sowie von Kardinal Bea und Montini begünstigten "ökumenischen Beobachter" zeigte sich bereits einen Monat nach Beginn des Konzils, nämlich am 14. November 1962. Mario von Galli notierte unter diesem Datum, daß der Entwurf zu der Konzilsvorlage über die Quellen der Offenbarung behandelt wurde und sagt dann dazu: "Das Thema ist von größter ökumenischer Bedeutung. Viele Beobachter versichern, daß, wenn die Vorlage (nämlich die noch römisch-katholisch formulierte Vorlage) vom Konzil angenommen wird, das Gespräch mit der katholischen Kirche ein vorzeitiges Ende nehmen werde" ("Das Konzil und seine Folgen", S.35).
Beim Thema über die Quellen der Offenbarung zeigten die "ökumenischen Beobachter" nicht nur offene Augen und offene Ohren, sondern sie zeigten auch ihre Zähne und erklärten, daß, wenn das Konzil darauf bestehen sollte, es gebe für die katholische Kirche zwei Quellen der göttlichen Offenbarung, nämlich die Heilige Schrift und die mündliche Überlieferung, dann sei das Gespräch mit der katholischen Kirche zu Ende. - Tatsächlich &ab Johannes XXIII. nach und ordnete zwei Tage später, am 21. November 1962, den Abbruch der Debatte über die Offenbarung an. Das Einheitssekretariat wurde zur weiteren Bearbeitung der Sache mit herangezogen. Zugleich traten bei Johannes XXIII. die ersten schweren Krankheitserscheinungen auf (Manfred Plate,"Weltereignis Konzil", S.36-37).
Am Schluß des Konzils konnten die "ökumenischen Beobachter" sagen, sie seien nicht nur "Beabachter" sondern wahre Teilnehmer des Konzils gewesen (Manfred Plate, "Weltereignis Konzil", S. 273).
Der sonderbare Charakter des "Sekretariates für die Einheit der Christen" tritt immer wieder hervor, wenn die verschiedenen Schriftsteller darüber ihre Notizen machen. So sagt Mario v. Galli, Johannes XXIII. habe am 30. Mai 1960 in einem öffentlichen Konsistorium seine Absicht dargelegt, zur Vorbereitung des Konzils neun (9) Kommissionen und ein besonderes Sekretariat für die Einheit der Christen zu errichten. Dem künftigen Leiter des Sekretariates, dem Kardinal Bea, habe er vor der Sitzung zugeflüstert: "Ich nenne es Sekretariat und nicht Kommission, damit wir freier send in seiner Gestaltung" ("Das Konzil und seine Folgen", S . 32 ). In dem Bildband "Das 21. Konzil" (Verlag Fredebeul und Koenen, Essen 1966, Imprimatur von 1963!) heißt es: "Die ungewöhnlichste Einrichtung, die im Motu proprio vom 5. Juni 1960 bekanntgegeben wurde, war das Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen" (S. 44).
David Andreas Seeber schreibt: "Zudem war das Sekretariat ... in seiner Tätigkeit nicht an die Mentalität und die Tradition der Kurie gebunden. Das machte diese neue und für Rom ungewohnt e Institution in den Augen mancher Römer verdächtig" ... "Die Entwürfe des Sekretariates ... waren in den traditionellen Gedankengängen katholischer Schultheologie ebensowenig behaust (d.h. beheimatet) wie das Sekretariat selbst in den Strukturen der römischen Kurie" ("Das Zweite Vaticanum", S. 53).
D.A. Seeber schreibt schließlich auch: "Es blieb lange ungewiß, ob das Sekretariat die von ihm vorbereiteten Entwürfe auch gleichberechtigt mit den anderen, regulären Konzilskommissionen vor dem Plenum vertreten könne" (S. 44).
Aus diesen Worten ergibt sich, daß die regulären Konzilskommissionen zuletzt doch vom Einheitssekretariat überflügelt wurden und daß auf diese Weise die ordnungsgemäße Abhaltung des Konzils ganz und gar unmöglich gemacht wurde.
Das sogenannte Zweite Vatikanische Konzil muß früher oder später von irgend einem Bischof, der noch den römisch-katholischen Glauben und einen Funken von persönlicher Ehrlichkeit bewahrt hat, für ungültig erklärt werden, und sämtliche Vorspiegelungen Pauls VI., daß das Konzil gültig sei, müssen als Irreführung entlarvt werden.
Nicht wir sind es, die ein Konzil mißachten, sondern Paul VI. ist es, der die Konzilien von Florenz und Trient verachtet. Aber dazu sind ihm die Schlüssel des Himmelreiches nicht gegeben worden.
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