STELLUNGNAHME ZUM INTERVIEW KARL RAHNERS MIT DER "WELT AM SONNTAG" VOM 12.9. 1976
von Anselmus
I. Karl Rahners Aussage im Interview mit der "Welt am Sonntag": "Wenn Lefèbvre den Papst als Häretiker, als Ketzer bezeichnet, dann ist Lefèbvre nach katholischem Glaubensverständnis nicht nur Schismatiker, sondern selber auch Häretiker", widerspricht der katholischen Glaubenslehre fundamental. Rahner sagt damit, es sei häretisch, einen Papst der Häresie zu bezichtigen, was die Auffassung einschließt, daß ein Papst nicht in Häresie fallen kann; denn andernfalls wäre für ihn die Behauptung Erzbischof Lefèbvres nicht häretisch, sondern im Falle ihres Nichtzutreffens höchstens eine verantwortungslose Verleumdung des höchsten kirchlichen Amtsträgers.
Die katholische Glaubenslehre rechnet demgegenüber prinzipiell mit der Möglichkeit, daß ein Papst häretisch werden kann, und sie sagt des weiteren: ist ein Papst offenkundig in Häresie gefallen und hat ein Katholik, sei er Laie, einfacher Priester oder Bischof, die Gewißheit dieser Häresie, so ist er verpflichtet, den häretisch gewordenen Papst vor der Kirche anzuklagen.
Dazu einige Beispiele aus der Geschichte der Kirche:
1. Paulus widerstand, wie er im Galaterbrief sagt, dem Petrus in Antiochien ins Angesicht, als dieser durch seine heuchlerische Handlungsweise einer falschen Auffassung in einer Frage der Glaubenslehre, die entschieden war, Ausdruck gegeben und sich folglich von der Einheit der Kirche abgespalten hatte.
2. Eine der ältesten Rechtssammlungen der Kirche, das Decretum Gratisni, dessen Quellen bis in die ersten Jahrhunderte zurückreichen, enthält einen Kanon, der bestimmt, daß ein Papst von der Kirche gerichtet werden kann, wenn ihm zu Recht Abweichung vom Glauben vorgeworfen wird. Mehrere Päpste haben diesen Kanon ausdrücklich bestätigt, so etwa Innozenz III. ("De prima sede a nemine judicatur, nisi propter haeresim". "De consecr. Pontificis Romani").
3. Die Päpste Liberius (4. Jh.), Vigilius (6. Jh.), Bonifaz IV. (7. Jh.) und Johannes XXII. (14. Jh.) haben, allerdings nicht mit dem Anspruch der Unfehlbarkeit, jedoch amtlich von ihnen vertretene oder geduldete Irrlehren nachträglich, oft erst auf dem Sterbebett, ausdrücklich widerrufen. Papst Honorius I. (7. Jh.) wurde vom Konzil von Konstantinopel (680) exkommuniziert, weil er mit der sehr modernen Devise "Hüten wir uns, alte Streitigkeiten wieder aufzuwecken" einen Irrtum frei sich ausbreiten ließ, was zur Folge hatte, daß sich die Rechtgläubigkeit überall verbannt fand. Oftmals ist gegen diese Päpste - ganz parallel zu heute - nur ein einziger oder nur eine geringe Zahl von Bischöfen aufgestanden, die jedoch durch ihre konsequente Argumentation die Kirche letztlich in ihrer Gesamtheit überzeugte. So Athanasius und Hilarius gegen Papst Liberius, Sophronius von Jerusalem gegen Honorius.
4. Die großen Theologen der sog. Gegenreformation vertreten dieselbe Auffassung So Robert Bellarmin: "Es wäre ein großes Elend für die Kirche, wenn sie den offen wütenden Wölfe als Hirten anerkennen müßte. ... Ein offensichtlicher Häretiker kann also nicht Papst sein. ... Ein offensichtlich häretischer Papst hört von selbst auf, Papst und Oberhaupt zu sein. ... Deshalb kann ihn die Kirche richten und strafen. Das ist die Ansicht aller alten Väter." ("De Romano Pontifice"). Ebenso oder ähnlich Cajetan, Banès, Suarez.
5. Papst Paul IV. hat 1559 durch die Bulle Cum ex apostolatus Officio Vorkehrungen für den Fall getroffen, daß einmal ein Häretiker auf den Papstthron kommen sollte: "Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt an den Tag kommen, daß ... der römische Pontifex vor seiner Beförderung ... zum Papst vom katholischen Glauben abgewichen oder in irgendeine Häresie gefallen ist, so gelten folgende Bestimmungen: Die Beförderung bzw. Berufung ist, auch wenn alle Kardinäle ihr einmütig zugestimmt haben, null und nichtig. Sie kann keine nachträgliche Gültigkeit ... durch die Inthronisation erlangen, gleich zu welchem Zeitpunkt. Sie darf auch nicht für teilweise legitim gehalten werden." (§ 6.) - Nach kirchlicher Lehre erhält der Gewählte in diesem Fall also das Amt nur dem Anschein nach, weil ein Häretiker prinzipiell überhaupt kein Amt innehaben kann, da er ipso facto exkommuniziert ist. er folglich sein Amt auch verliert, wenn er als rechtmäßiger Amtsträger nachträglich in offene Häresie fallen sollte. (Amtsverlust erfolgt durch den Tod, sei dieser physisch, oder im Falle der Häresie - geistig!) (Vgl. CIC, can. 188 nr. 4 u.a.).
6. Im Krönungseid des Papstes heißt es: "Daher unterwerfen Wir auch dem Ausschluß des strengsten Bannes, wer es wagen sollte, - seien es Wir selbst, sei es ein anderer - irgendetwas Neues in Widerspruch zu ... der evangelischen Überlieferung und der Reinheit des orthodoxen Glaubens sowie der christlichen Religion zu unternehmen ..." (Liber diurnus Romanorum Pontificium, Migne: Patrol. Lat. 105, col. 59/60).
7. Man lese ferner, was eine hl. Birgitta im ersten Buch ihrer Offenbarungen und eine hl. Katharina von Siena den damals regierenden Päpsten alles vorgeworfen haben, dann kann man Rahners Vorwurf, Erzbischof Lefèbvre lehne die Autorität des Papstes ab und das sei "einfach nicht mehr katholisch", nur noch so verstehen, als wolle er damit den Gläubigen Sand in die Augen streuen. (1)
Unzählige Belegstellen ließen sich für diese katholische Lehre beibringen, in deren Namen Rahner seine ihr widersprechende These aufstellt. Erzbischof Lefèbvre befindet sich also in guter Gesellschaft, während Rahner es sich leistet, die heute in der katholischen Hierarchie übliche stillschweigende Ausweitung des Unfehlbarkeitsdogmas des ersten Vaticanums auch auf jene päpstlichen Akte vorzunehmen, die nicht mit dem Anspruch der Unfehlbarkeit gesetzt sind. Und dies, obwohl Paul VI. und Vaticanum II ausdrücklich erklärt haben, sie würden auf unfehlbare Lehräußerungen und Anordnungen verzichten. Das erste Vaticanum hat das Unfehlbarkeitsdogma strikte auf den Fall des feierlichen Gebrauchs der obersten Lehr- und Hirtengewalt des Papstes (Verkündigung und endgültige Entscheidung ex cathedra) in Glaubens- und Sittenfragen beschränkt. Mit dieser Einschränkung lehrt das Konzil zugleich, daß ein Papst jenseits des Gebrauchs seiner höchsten Lehrgewalt jeder persönlichen Sünde fähig ist, also auch der Sünde der Häresie.
Rahner vertritt damit gerade den verwerflichen, blind autoritätsgläubigen Papismus, der es so weit gebracht hat, daß in der heutigen katholischen Kirche auf bloße Autorität hin und mit Verzicht auf eigenständiges Urteil unbesehen gleicherweise wahre und irrige Lehren von oben angenommen werden. Dieser Papismus was das trojanische Pferd, in dessen Bauch der Progressismus in die Kirche geschleppt wurde und alles überrollen konnte. Seine Ursprünge liegen, und dies muß einmal deutlich gesagt werden, bereits in der Kirche vor dem zweiten Vaticanum: nämlich in einem objektivistisch-passivistischen Verständnis des Autoritäts- und Gehorsamsprinzips, und in einem mechanistischen Verständnis der päpstlichen Unfehlbarkeit. Indem Rahner sich hinter diesen autoritätsgläubigen Papismus stellt, redet er einem auf selbständigen Mitvollzug der Glaubenseinsicht verzichtenden Kadavergehorsam das Wort. Er fällt, welch eine Ironie, in eine von ihm anderweitig zu Recht kritisierte Position zurück. Der hemdsärmelige, krampfhaft als liberal erscheinen wollende Rahner ist damit eigentlich der Reaktionär, als den er Lefèbvre aufbauen möchte. Letzterer hingegen ist, wie nicht progressistisch, so auch nicht konservativ, vielmehr verwirft er diese falsche Alternative, weil er ausschließlich die wahre Lehre vertreten will Im Sinne des gen. Papismus forderte auch Paul VI. von Erzbischof Lefèbvre keineswegs die Unterwerfung unter die wahre Lehre, sondern - man höre und staune - in einem persönlichen Schreiben an den Erzbischof Unterwerfung unter seine eigene Person. Dies ist reaktionärer Rückfall in heidnische Proskynesis, die auf einer auch in der Konsequenz des gen. Papismus liegenden Identifizierung des menschlichen Inhabers der höchsten Gewalt mit Gott beruht. Aus diesen Gründen waren Vaticanum II und die nachkonziliaren Reformen eine Revolution von oben mit Hilfe eines pervertierten Autoritäts- und Gehorsamsprinzips.
Exkommuniziert oder innerkirchlich geächtet wird deshalb heute nicht, wer sich gegen den dreieinigen Gott, gegen den Gottmenschen Jesus Christus, gegen die Kirche als Leib Christi, gegen die Traditionen, gegen die wahre Lehre (die Dogmen), gegen die Sakramente und gegen die kirchlichen Amtspersonen wendet, sondern wer Kritik an den das Amt innehabenden individuellen Personen und ihrer unerträglichen Amtsanmaßung übt. Der Gehorsam gegenüber Gott und wahrer Lehre wurde durch Gehorsam gegenüber der individuellen Person, gleich was diese befiehlt, ersetzt. So wurde auch der Erzbischof primär keineswegs aus sachlichen Gesichtspunkten verurteilt, etwa wegen seiner Gegnerschaft zu Vaticanum II, denn letztere war ja schon seit Jahren bekannt. Vielmehr wurde er erst verurteilt, als er im November 1974 in seine Vorwürfe auch Paul VI. persönlich und das modernistische Rom einbezog. Letztere setzen also ihr eigenes Subjekt absolut und ordnen diesem die Wahrheit unter. Mit ihrer Gehorsamsforderung gegenüber ihrer individuellen Person verlangen sie von den Gläubigen Götzendienst. Sie machen sich selbst zum goldenen Kalb. Und Rahner sekundiert dazu in Wort und Schrift.
Ein letzter Punkt: Streng genommen bezeichnet Erzbischof Lefèbvre nicht Paul VI. als häretisch, sondern nur noch den Bischof G.B. Montini, weil dieser für ihn konsequenterweise aufgrund seiner Häresie nur noch dem Anschein nach das Amt des Papstes innehaben kann. Die weiteren Schritte, die in der Konsequenz der Anklage Erzbischof Lefèbvre liegen, sind deshalb klar: formelle Anklageerhebung gegen Paul VI. wegen Häresie, Schisma und Ärgernis vor der ganzen Kirche (der rechtgläubigen, wie sich versteht); ordentlicher Prozeß mit der Feststellung, daß sich Paul VI. und der ihm anhängende Episkopat selbst aus der Kirche ausgeschlossen haben und damit ihrer Ämter ipso facte verlustig sind. Der folgende Schritt ist die Wahl eines neuen Papstes durch die verbliebenen rechtgläubigen Kardinäle bzw., wenn es keine solchen mehr gibt, durch den Klerus der Diözese Rom. Hiermit ist auch Rahners höhnische Frage beantwortet, woher denn Lefèbvre einen neuen Papst "herbringen" wolle und woher dieser seine Legitimation bekomme. Dies geht ganz regulär nach den Anordnungen der Kirche für den Fall der Häresie eines Papstes und den Bestimmungen des Kirchenrechts für die damit eingetretene Sedisvakanz. Flehen wir zu Gott, daß der hochwürdigste Herr Erzbischof sich zur Initiierung und Durchführung dieser Schritte durchringt!
Fazit: Erzbischof Lefèbvre bestreitet nicht die Autorität des Papstes Pauls VI., noch viel weniger bestreitet er das Papsttum als solches, sondern nur die scheinpäpstliche Autorität G.B. Montinis, also die usurpierte Autorität. Erzbischof Lefèbvre ist für das Papsttum und jeden legitimen Papst; darum ist er gegen Paul VI.
II. Rahner sagt ferner, Erzbischof Lefèbvre solle sich um den Aufbau der Kirche bemühen, "die in einen Dialog mit der Zeit kommt, ... und nicht nur Freimaurer und Protestanten beschimpfen." Dieser Vorwurf bezieht sich auf Ausführungen, die Lefebvre in Lille machte und wie folgt lauteten: "Das Konzil hat die Ehe der Kirche mit der Revolution vollzogen, aber was die (Französische) Revolution gemacht hat, ist nichts, verglichen mit dem, was das Konzil ausgerichtet hat. Aus der ehebrecherischen Verbindung zwischen der Kirche und der Revolution können nur Bastarde hervorgehen. Eine solche Verbindung zeigt sich im 'Dialog', [der] auf dem Prinzip der Gleichheit zwischen Wahrheit und der Lüge [beruht]. Man kann keinen Dialog mit den Protestanten führen: wir lieben sie, und deshalb wollen wie sie bekehren. Man kann keinen Dialog mit den Freimaurern noch mit den Kommunisten führen, denn es gibt keinen Dialog mit dem Teufel. Nicht wir sind im Schisma, sondern die konziliare Kirche. Wenn es geschieht, daß der Papst sich von der Wahrheit entfernt, können wir ihm nicht länger folgen." (Zitiert nach FAZ vom Samstag, dem 4.9. 76, Seite 6).
In keinem Fall werden nach diesem Text die Protestanten beschimpft, vielmehr sagt der Erzbischof das gerade Gegenteil, nämlich er liebe sie! Der Wille zu ihrer Bekehrung, der für die Kirche, da sie im Besitz der Wahrheit und durch den Missionsbefehl Christi zur Bekehrung der Irrenden verpflichtet ist, ist für die Kirche der eindeutigste Ausdruck ihrer Liebe! Soll dies ein Beschimpfen sein, dann hat Jesus auch die Heidenvölker beschimpft, als er seinen Aposteln den Missionsbefehl gab.
Rahner wirft Lefèbvre vor, die Autorität des Papstes zu bestreiten, und er selbst bestreitet im selben Atemzug die Autorität Christi! Der Missionsbefehl und die Bekehrung sind ein Akt der Liebe, weil die Irrenden allein dadurch der ewigen Seligkeit teilheftig werden können, während sie, bleiben sie im Irrtum verstockt und lehnen sie Glaube, Taufe, bzw. Rückkehr zur Kirche ab, laut Jesu Missionsbefehl verdammt werden! Rahner kümmert sich also mit seinem Vorwurf gegen den Ersbischof sehr fürsorglich um die ewige Verdammnis der Protestanten! Welch neue, bisher ungeahnte Spielart heideggerischer Fürsorge.
Für Rahner ist wie für seinen Lehrmeister Heidegger die Wahrheit geschichtlich relativierbar. Daraus erklärt sich, daß für ihn die Kirche, die mit Absolutheitsanspruch und kategorischer Forderung zur Bekehrung auftritt, intolerant und fanatisch sein muß. Nach diesem Prinzip muß es natürlich auch als Beschimpfung empfunden werden, wenn einem anderen die Wahrheit über seinen Irrtum offen hingesagt wird.
Auch die obige Aussage des Erzbischofs über die Freimaurer und Kommunisten ist keineswegs eine Beschimpfung, denn diesen beiden Bewegungen liegen teuflische Prinzipien zugrunde. Das ist die reine Wahrheit, die natürlich von Freimaurern und Kommunisten aus ihrer Sicht als Beschimpfung empfunden wird; doch ist diese Sicht in Wahrheit subjektiv, denn was sie als Beschimpfung empfinden (subjektiv), das muß selbst noch keineswegs eine Beschimpfung sein. Wo steht denn wohl Rahner, wenn er hier mit den Freimaurern so sehr mitempfindet?
Daß Lefèbvre den einzelnen Kommunisten oder Freimaurer mit seiner obigen Aussage als Teufel bezeichnen wollte, wäre im Kontext seiner Predigt eine abwegige Annahme. Denn er spricht dort zunächst von Prinzipien, nämlich Wahrheit und Lüge sowie deren Gleichrangigkeit im Dialog. Die Auedrücke "die Freimaurer, die Kommunisten" sind damit von der prinzipiellen Seite zu verstehen und nicht als Summe aller Einzelnen: als die der Freimaurerei und dem Kommunismus zugrundeliegenden Prinzipien. Folglich ist auch dieser Vorwurf Rahners gegenstandslos.
Sehen wir uns zuletzt noch an, wie das konziliare Prinzip des Dialogs heute in seiner praktischen Anwendung in der Reformkirche gehandhabt wird. Da hat z.B. Paul VI. mit der kommunistischen Regierung Ungarns über den Märtyrerkardinal Joseph Mindszenty und dessen Verhalten nach seiner Exilierung dialogisiert, hat Auflagen entgegengenommen, ja sogar Geheimabsprachen hinter dem Rücken dieses treuen Dieners seiner Kirche getroffen. Das ist genau so, wie wenn Jesus z.B. mit Herodes über das Schicksal Johannes des Täufers, womöglich noch hinter dessen Rücken, verhandelt und Geheimabsprachen vereinbart hätte, etwa der Art, daß Johannes nach seiner Freilassung den Vorwurf des Ehebruchs gegenüber Herodes aufgeben müsse. Daß Jesus nicht so verfahren ist, genau das wirft ihm die konziliare Kirche heute im Prinzip vor! Und weiter wirft sie ihm vor, daß er das Prinzip des Friedens dem Prinzip der Wahrheit untergeordnet hat und sein Wort wie ein zweischneidiges, alles durchringendes und schneidendes Schwert ist; sie wirft ihm weiter vor, daß er nicht mit Herodes, Pilatus, Annas und Kaiphas dialogisierte, um Frieden und Entspannung in Palästina sicherer zu machen, wie es so vorbildlich Paul VI. mit Gromyko, Podgorny, den Frelimos, den Nordvietnamesen, Idi Amin, ja sogar der UNO und dem ganzen Weltkirchenrat tut. Sie wirft ihm ferner vor, daß er in einem antiquierten Freund-Feind-Denken befangen war, von den Segnungen des Liberalismus, Sozialismus, Kommunismus, Heilsuniversalismus und einem irdischen Paradies noch nichts wußte, deshalb eine ewige Hölle verkündete und sein Bundesblut nicht für alle vergossen hat. Sie wirf ihm vor, daß er nicht den Frieden bringen wollte, sondern das Schwert und daß er die Lauen, die weder heiß sind noch kalt, aus seinem Munde ausspeien wird. Sie wirft ihm damit zuletzt vor, daß er absolut, die Wahrheit, daß er Gott ist.
Mit einer solchen Kirche und ihren "nützlichen Idioten" (Lenin) will Erzbischof Lefèbvre keine Gemeinschaft, denn sie ist nicht mehr wahre Kirche. Und damit ist der Erzbischof absolut im Recht. Gott sei mit ihm!
(1) Quellennachweise und weitere Quellen siehe bitte EINSICHT-Register, Jahrgang 1-4, Stichworte: "Papst", "Paul VI.", "Häresie vor dem Amtsantritt".
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