DIE LETZTE ÖLUNG Eine theologische Untersuchung der sogenannten "Krankensalbung"
von H.H. Dr.theol. Otto Katzer
I.: Zwei Jahrtausende hat sich die vom Heiligen Geiste geführte und um das ewige Heil ihrer Kinder besorgte Mutter Kirche angeblich dem wahren Verständnis dieses Sakramentes entfernt. In "Die Feier der Krankensakramente", welche herausgegeben wurde im Auftrag der entsprechenden Bischofskonferenzen lesen wir: "Leider hat sich in der pastoralen Praxis, besonders der abendländischen Kirche (als ob Rom nicht die Mater et Magistra wäre! - und es zwei, oder noch mehrere autonome Kirchen gäbe! -; O.K.), im Laufe der Zeit immer mehr eine vereinseitigte Auffassung durchgesetzt. Sie hat aus dem ursprünglichen Heilszeichen für Kranke ein Sakrament der Sterbenden gemacht und es zur sogenannten "Letzten Ölung" verkürzt." (1) Es wird betont, daß diese Auffassung sich trotz mancher richtigstellenden Lehrerklärungen durchsetzte und von den Gläubigen hartnäckig gehalten wurde. Wir werden zeigen, was das Konzil von Trient, auf welches man sich beruft wirklich betont; was wir von "den neueren Katechismen (seit 1955)" zu denken haben, dürfte allen ganz klar sein.
Dem entsprechend wäre es möglich, daß die hl. Kirche auf die gebührenden Prinzipien, nach welchen sich die Sakramentenspendung zu richten hat, vergessen könnte, eine Anschauung, welche von der Apostolischen Konstitution "Auctorem fidei" als eine verwegene, fromme Ohren beleidigende, die Kirche entehrende, die Lästerungen gegen sie befördernde, von Pius VI. verworfen wurde (2). Es sei noch darauf aufmerksam gemacht, daß ein jeder, wer es auch sein mag, bei Nichtbeachtung dieser Konstitution, sei es auch nur in einer einzigen Sache, sofort der Exkommunikation verfällt.
So weit ist man angeblich von der eigentlichen Einstellung abgekommen, bis es mit dem sogenannten II. vatikanischen Konzil zu einer Umdeutung, Metanoesis, Umkehr kommen mußte. Nicht mehr so sehr das ewige, sondern das zeitliche Heil ist bei diesem Sakrament (Die Feier spricht von mehreren Kranken Sakramenten, was eine ausgesprochene Neuigkeit ist!) angeblich zu beachten. Bereits zu Beginn müssen wir mit Meinertz betonen, daß die im Jakobusbrief angeführte "Heilung" sich auf das ethische Gebiet bezieht. "Darum kann sich auch die moderne Ausartung der Gesundbeterei nicht auf solche Schriftworte stützen." (3) Wenn alle nach der "Feier ..." aufgerufen werden zur Rückbesinnung auf die Weisungen der Schrift und die apostolische Praxis, dann wollen wir gewissenhaft diesem Aufruf Folge leisten. Das Endergebnis wird aber nicht mit dem, welches die "Feier..." angibt, übereinstimmen, ja es wird sich als ein ihr völlig entgegengesetztes zeigen, wie bei allen anderen Sakramenten: der Schwerpunkt wird nicht im Diesseits, sondern im Jenseits liegen. Infolgedessen müssen wir den Satz der "Feier ... S. 21": "Von nun an soll das Sakrament die ursprünglichere und richtigere Bezeichnung "Krankensalbung" tragen", als den Tatsachen nicht entsprechend ablehnen! Diese müssen wir überdenken, um die daraus sich ergebenden Folgen berücksichtigen zu können.
1.) Die Definition des Sakramentes
Der Kirchenlehrer hl. Alfons von Liguori gibt in seiner Morallehre die Definition des hl. Thomas von Aquin an: "Die letzte Ölung ist ein von Christus eingesetztes Sakrament, um dem in Lebensgefahr sich befindenden Kranken das Heil der Seele, oder auch des Körpers vermittels des geweihten Öles und des Gebetes des Priesters zu gewähren." S.Th. in 4.d.23. q.I.art.I. (4) Wir geben noch eine neue an: "Die letzte Ölung ist ein Sakrament des Neuen Testamentes, durch welches vermittels der Salbung mit geweihtem Öle und dem Gebet des Priesters erwachsenen Kranken, die sich in Lebensgefahr befinden, eine Erleichterung für die Seele wie auch für den Leib gewählt wird." In dieser Definition wird angegeben:
1) die Materie: die Salbung mit dem geweihten Öl; 2) die Form: das Gebet; 3) der Spender der Priester; 4) der Empfänger: der erwachsene, in Lebensgefahr sich befindende Kranke; 5) die Wirkung: eine Erleichterung für die Seele und den Leib. (5)
2.) Der Empfänger
a.) Wem darf das Sakrament gespendet werden? Billuart betont in seinem Kommentar zur Summa des Hl. Thomas von Aquin, daß dieses Sakrament allein der empfangen kann, der gefährlich darniederliegt. Das beweist er:
I. aus den Worten des Hl. Jakobus: Ist jemand unter euch krank ... und: ... das Gebet des Glaubens wird den Kranken retten; II. aus den Synoden von Florenz und Trient (, auf die wir noch zu sprechen kommen), III. aus den Kirchenvätern und Kirchenlehrern; IV. aus der immerwährenden Praxis der Kirche; V. aus der Vernunft. (6)
Straub macht auf eine wichtige Tatsache aufmerksam, daß das Sakrament seiner Natur nach als unveränderlich von Gott eingesetzt wurde, nicht etwa auf Grund einer veränderlichen kirchlichen Disziplin, weshalb auch der englische Lehrer darauf besteht, daß dieses Sakrament der Letzten Ölung allein für diejenigen Kranken bestimmt ist, welche sich in äußerster Gefahr befinden, so daß der Tod zu befürchten ist, und welchen deshalb geholfen werden soll. (7) Zu dem selben Ergebnis kommt auch der Hl. Alfons von Liguori, nachdem er die verschiedensten theologischen Abhandlungen bewertet hat: "Dieses Sakrament ist bloß denen zu spenden, die dem Tode nahe sind auf Grund einer Krankheit oder Verletzung, Geburt oder Alter, da diese allein (im vollen Sinne des Wortes, Anm. v. O.K.) krank sind. (8) Das Konzil von Trient (9) erklärt, "daß diese Salbung bei Kranken anzuwenden sei, besonders aber bei jenen, welche so gefährlich darniederliegen, daß sie am Ende ihres Lebens zu stehen scheinen, weshalb es auch das Sakrament der Sterbenden genannt wird. Wenn Kranke nach Empfang dieser Salbung genesen, so können sie wieder, im Falle sie in eine ähnliche Lebensgefahr geraten, durch Hilfe dieses Sakramentes gestärkt werden." Aus dem Zusammenhang ist ersichtlich, daß für den Empfang dieses Sakramentes eine ernste Krankheit erforderlich ist, die eine Lebensgefahr nicht ausschließt. Das wird aus dem Römischen Katechismus noch klarer ersichtlich. Dies zu betonen war nicht notwendig, da es beim Konzil zu Florenz (10) völlig ausreichend dargeboten wurde. Dasselbe können wir auch aus den Werken z.B. Benedikt XIV. herauslesen: "Gesalbt werden bloß Gläubige, welche an einer solchen Krankheit leiden, welche nach Ansicht Erfahrener sie mit baldigem Tod bedroht. (11) Sollte bei einer jeden, wenn auch lange dauernden Krankheit, der Priester gerufen werden, dann, so bemerkt der Kirchenlehrer, der Hl. Robert Bellarmin, könnte man den Priester wegen der Menge solcher Kranken nie zu Hause finden. (12) Vor lauter Krankenfeiern käme man so zu keiner anderen Arbeit. Neben den zahlreichen Provinzialsynoden führen wir bloß die von Benedikt XIV. voll bestätigte Synode Montis Libani 1736 an, wo von diesem Sakrament ausgesagt wird, daß es "an jene zu spenden ist, die zum Gebrauch der Vernunft gekommen sind, und so schwer leiden, daß die Gefahr des Todes droht, wie auch jenen, die im Alter so weit fortgeschritten sind, daß ihr Sterbetag naht, ohne eigentliche Krankheit." (13) Dies bekam auch seinen vollen Ausdruck im Rituale Romanum (14). So müssen wir zuletzt mit Hurter sagen: "Auf Grund der Autorität der Heiligen Schrift, der immerwährenden Tradition, wie auch theologischer Gründe, sind als Empfänger dieses Sakramentes bloß Schwerkranke zu betrachten!" (15)
b.) Wem darf es nicht gespendet werden? Antwort gibt uns in erster Linie der Römische Katechismus: "Man muß aber die Gläubigen belehren, daß obgleich dieses Sakrament für alle bestimmt ist, dennoch einige Klassen von Menschen ausgenomme.n werden, denen es nicht gespendet werden darf. Und zwar zuerst werden diejenigen ausgenommen, die von gesundem und starkem Körper sind; denn daß man solchen die letzte Ölung nicht erteilen solle, lehrt uns teils der Apostel, wenn er sagt: "Ist jemand krank unter euch", teils zeigt es die Vernunft, da sie ja zu dem Ende eingesetzt ist, nicht allein der Seele, sondern auch dem Körper eine Arznei zu gewähren. Da also nur diejenigen, welche von einer Krankheit befallen sind, der Heilung bedürfen, so soll dieses Sakrament denjenigen erteilt werden, die so gefährlich krank zu sein scheinen, daß zu befürchten ist, der letzte Lebenstag stehe ihnen bevor. Hierbei versündigen sich aber diejenigen sehr schwer, welche zur Salbung des Kranken die Zeit abzuwarten pflegen, wenn er, aller Hoffnung zur Rettung schon beraubt, des Lebens und der Besinnung zu ermangeln beginnt; denn es trägt bekanntlich zum reichlicheren Empfang der Gnade ungemein viel bei, wenn der Kranke mit dem Heiligen Öl gesalbt wird, so lange er noch bei vollem Bewußtsein und Verstande ist, und den Glauben und einen redlichen Willen des Herzens darzubringen imstande. ist. (...) Niemand darf daher das Sakrament der Letzten Ölung gespendet werden, der nicht mit schwerer Krankheit behaftet ist, selbst wenn er einer Lebensgefahr entgegen geht." (16)
Auch müssen wir mit Straub annehmen, daß die Letzte Ölung gültig allein dann ist, wenn sie so schwer Kranken erteilt wird, daß sie sich in Lebensgefahr befinden, wie sie ihnen auch bis zum letzten Atemzug behilflich sein soll. Zur Gültigkeit des Sakramentes wird also eine objektiv schwere Krankheit gefordert, oder eine solche, welche den Tod herbeiführen könnte." (17) Auch der Hl. Alfons führt mit vielen anderen Thelogen an, daß, wenn die Hl. Ölung einem an einer gewöhnlichen Krankheit Erkrankten erteilt wird, oder einem, der sich nicht in einem schweren oder gefährlichen Zustand befindet, diese ungültig ist. (18) Ebenso sagt Papst Benedikt XIV.: "So sehr notwendig ist der gefährliche Zustand bei einem schwer Erkrankten, daß, wenn das Sakrament an Gesunde gespendet wird, es ungültig oder unerlaubt ist." (19) Aus dem Gesagten folgert nun Billuart, daß die Erteilung dieses Sakraments an einen Gesunden oder nicht gefährlich Erkrankten ungültig ist, weil der Empfänger, da es für gefährlich Erkrankte bestimmt ist, nicht fähig ist; es zu empfangen." (20) Ja Suarez gibt an, daß der, der unfähig ist, das Sakrament zu empfangen, etwa ein gesunder Mensch, die Letzte Ölung, hiermit ein Sakrileg, also eine Todsünde begehen würde, wie es auch eine Verspottung des Sakraments wäre." (21)
c.) Darf das Sakrament.wiederholt werden? Entgegen der "Feier", welche behauptet, daß das Sakrament "mehrmals ... auch innerhalb einer fortschreitenden Krankheit wiederholt empfangen werden" kann (22), müssen wir mit dem Konzil von Trient das Gegenteil sagen. (23) Auch der Hl. Thomas betont: "in demselben Zustand der Krankheit kann die Letzte Ölung nicht gültig wiederholt werden." (24) So ist dem bei allen großen Theologen des Mittelalters. Der Kirchenlehrer, der Hl. Albertus Magnus, spricht von einer Ungerechtigkeit dem Sakrament gegenüber, auch der Kirchenlehrer, der Hl. Bonaventura lehrt, daß das Sakrament gültig allein in der nächsten Todesgefahr gespendet werden kann. Das alles wird klarer hervortreten, bis wir uns den Zweck und die Wirkungen dieses Sakramentes vor Augen stellen werden. Besonders scharf hebt es Papst Klemens VI. - 1351 - dem armenischen Patriarchen gegenüber hervor, wie wir noch zeigen werden, mit vollem Recht, denn im Osten war man allzu großzügig, und spendete das Sakrament, so weit wir in diesem Falle noch von einem Sakrament überhaupt sprechen dürfen, selbst an Gesunde. Es wurde ihm die Frage gestellt: "Glaubst du, daß ein jeder Mensch, allein wenn er so schwer krank ist, daß er sich in Lebensgefahr befindet, das Sakrament der Letzten Ölung andächtig und getreu, jedoch einmal nur in derselben Krankheit anfordern und empfangen kann ...? (25) Hiermit lehrt der Papst, daß die Letzte Ölung, soll sie nicht ungültig sein, - andächtig und getreu in schwerer Krankheit nur einmal in demselben Zustand empfangen werden kann. Dasselbe finden wir beim Eugen IV., Benedikt XIV., Gregor XIII., diesmal gegen den maronitischen Patriarchen im Jahre 1577. Besonders Klemens VI. stellt sich der Irrlehre jener gegenüber, die allzu freigebig in der Spendung waren, wie wir noch zeigen werden, und fordert also für eine gültige Spendung eine ernste mit dem Tod drohende Krankheit; diese ist aber während derselben Gefahr nur einmal gestattet, wie auch nur einmal gültig. Dazu bemerkt Straub, daß hiermit endgültig die Frage gelöst ist, wenn auch die unumstößliche Autorität dieses Klementinischen Dokumentes etwas der Vergessenheit anheimgefallen ist. (26)
3.) Auf was zielt die Letzte Ölung?
Die Antwort lautet das Ende des Lebens, den Tod! Gerade hier beruht der Unterschied zwischen der gültigen alten Salbung und der mindestens (zweifelhaften) verdächtigen, sogenannten neuen Form. Die Einstellung ist wesentlich verschieden. Nicht der Tod soll dem Kranken vor den Augen gestellt werden, sondern seine diesseitige Genesung. So lesen wir in dem Vorworte zur Volksausgabe "Die Feier ..." von der neuen Form folgendes: "Vom Sterben ist in all den Texten, die hier gesprochen werden, mit keinem Wort die Rede. Selbst die Formel, die die Salbungen begleitet, hat man geändert, nicht, weil sie früher vom Sterben gesprochen hätte, sondern weil sie allzu einseitig nur von der einen Wirkung des Sakramentes sprach, die auch in den letzten Augenblicken des Lebens noch erhofft werden kann, von der Vergebung der Sünden: dementsprechend wurden auch die fünf Sinne des Kranken als Einfallstore der Sünde gesalbt ... . Die neue Formel nennt zwar auch die Sündenvergebung, weil schon der Jakobusbrief sie an der Stelle nennt, wo er von der Krankensalbung spricht, aber sie gibt im Sinne dieser Jakobus-Stelle den Hauptakzent der heilenden und aufrichtenden Kraft dieses Sakramentes." (27) Wir werden zeigen müssen, wie falsch diese Einstellung ist und den Tatsachen nicht entspricht. Wir werden bald mit dem Tridentinum darauf hinweisen müssen, daß dieses Sakrament uns für den letzten Kampf stärken soll, in welchem entweder alles gewonnen oder alles verloren werden kann. An dieser Stelle müssen wir an die absolute Unzulässigkeit der Herztransplantationen oder anderer lebensnotwendiger Organe aufmerksam machen, soweit wir den Zustand des klinischen Todes vor den Augen haben. Wenige Menschen sind sich der Wichtigkeit der letzten Augenblicke hier auf Erden bewußt! Solange die Seele mit dem Leibe verbunden ist, kann, wie wir vor kurzem bemerkten, alles gewonnen oder alles verloren werden. Eine Bewußtlosigkeit, so wie wir sie uns vorstellen, gibt es nicht. Es ist leider hier nicht der Ort den Beweis zu erbringen, an eines sei aber aufmerksam gemacht. Es gibt Blumen, die im Frühling, kaum daß der Schnee verschwunden ist, oder sogar noch in ihm, aufblühen, andere im Sommer andere wieder im Herbst. Bei den Schweden gibt es eine schöne Sage von der Weihnachtsrose. Am Heiligen Abend, tief in den verschneiten Wäldern, wohin bis auf einen Auserwählten kein Mensch durchdringt, kommt ein warmer Wind, der Schnee schmilzt, es zeigt sich grünes Gras, Sträucher bekleiden sich mit frischen Blättern, Schmetterlinge aus warmen Ländern flattern umher, die Vöglein singen ihr erhabenes Lied, und da um Mitternacht, öffnet sich die Blüte einer wunderbaren Rose, um so das Kommen des Erlösers zu feiern. - Hat uns diese Sage nichts mehr zu verkünden? Blüht denn nicht manchmal noch in den letzten Augenblicken des irdischen Lebens so manches Herz auf, verwandelt es sich nicht in einen Garten des Himmels, wo im goldenen Glanze der Sonne der Gnade der sich zusammenraffende Mensch mit seinem Erlöser lustwandeln kann und sich erfreuen an all der Pracht seiner in Blumen von herrlichsten Farben verwandelter Lebensäußerungen? Anstelle ihm diesen Zustand zu ermöglichen, ihn auf ihn vorzubereiten, dabei behilflich zu sein, greift eine fremde, lebenagierige Hand nach seinem Herzen, und zerstört, vielleicht im letzten Augenblicke dieses langsam zur Wirklichkeit werdende Gebilde! Sind sich die Menschen ihrer Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen bewußt?
"Die unbewußte Seele (the unconscious mind) ist eine Hypothese, welche dazu erfunden wurde, um gewisse Tatsachen zu erklären, "sagt W. Russel. (28) Der Irrtum liegt darin, daß wir bei einer nicht mehr vorhandenen Offenbarung der Seele nach außen annehmen, sie existiere auch innerhalb nicht. Das Gegenteil ist wahr. Dem Tod zu, kommt es zu einer Wendung nach innen, bis zu dem Augenblicke, wo das volle, durch nichts mehr gestörte Bewußtsein ganz auf Gott gerichtet ist und in Ihm, im Spiegel der Ewigkeit, das wahre "Ich" erkennt und zugleich sein ewiges Los!
Die wahre Form dieses Sakramentes ist zum Unterschied der neuen gegenüber ganz auf das Jenseits eingestellt, infolgedessen nennt es das Tridentinum mit vollem Recht "Sacramentum Exeuntium", das Sakrament der Verscheidenden. Daß man auf diesen "Weg" vorbereitet sein muß, benötigt keiner Erläuterung.
4.) Warum die Seelenhirten öfter über das Sakrament der Letzten Ölung zum Volke sprechen sollen
"Wenn die heiligen Aussprüche der Schrift also lehren: "In allen deinen Werken gedenke an deine letzten Dinge, so wirst du in Ewigkeit nicht sündigen;" so werden die Pfarrer stillschweigend erinnert, daß sie keine Zeit versäumen sollen, das gläubige Volk zu ermahnen, sich unablässig mit der Betrachtung des Todes zu beschäftigen. Weil aber das Sakrament aller letzten der letzten Ölung mit der Erinnerung an jenen letzten Tag unvermeidlich verbunden ist, so sieht man leicht ein, daß davon oft die Rede sein muß, nicht allein deswegen, weil es höchst ersprießlich ist die Geheimnisse solcher Gegenstände, die unser Heil betreffen, zu erörtern und zu erklären, sondern auch, weil die Gläubigen, wenn sie in ihrem Herzen erwägen, wie das Sterben eine alle treffende Notwendigkeit ist, ihre bösen Begierden bezähmen werden, woraus sich dann ergeben wird, daß sie bei der Erwartung des Todes selbst sich weniger erschüttert fühlen, sondern dem Herrn ewigen Dank sagen, daß er, wie er uns durch das Sakrament der Taufe den Zugang zum wahren Leben eröffnet, so auch das Sakrament der letzten Ölung eingesetzt hat, damit wir beim Hinscheiden aus diesem sterblichen Leben einen geebneteren Weg zum Himmel haben möchten." (29)
Anmerkungen:
1. Die Feier der Krankensakramente 20. 2. Denz. 1533. 3. Bonner Bibel IX(1932) Die katholischen Briefe S. 52. 4. Theologia Moralis beati Alphonsi de Ligorio, Tom II. Lib. VI. Tract. V.c.I. Nr. 706. Bassani 1822. 5. Benedictus Henricus Merkelbach O...., Summa Theologiae Moralis. Tom III. Tractatus de Extrema Unctione, pg. 667, Desclée, ed. IV. 1942. 6. Billuart, Summa sancti Thomae hodiernis Academiarum moribus accomodata, Tom VII. Dissert. unica, art. VI. de subjecto Extremae Unctionis. 7. De Ecclesia Christi, Antonius Straub S.J. Vol. II., pg. 290. Oeniponte 1912. 8. Ligori, op. cit. Tom III., lib. VI. cap.1. De Extrema-Unctione, Nr.712. 9. Denz. 910. 10. Denz. 700. 11. Ligori, op. cit. III. Epitome Doctrinae Moralis et Canonicae ex operibus Benedicti XIV. Extrema Unctio pg. 345. 12. Robert Bellarmin, Controversiarum Tom. III. quinta Controversia. De Extrema Unctione liber unicus, cap. III. 13. Collectio Lacensis Tom. II. pg.153. 14. Vgl. Rituale Romanum, auct. Jos. Catalano, 1760, Petavii. 15. Hurter S.J. Theologiae specialis pars altera, Tract. IX. de extreme unctione Nr. 542. Oeniponte 1908. 16. Röm. Katechismus, 2. Teil. VI. Hauptst. 9. Frage. 17. Straub, op. cit. Nr. 934. 18. Ligori, op. cit. Tom. II. Nr. 712. 19. Ligori, op. cit. Tom III. pg. 345. 20. Billuart, op. cit. Tom VII. Dis. unica. art. VI. De Subjecto Extr. Unct. 21. Suarez, Commenatiorum ac Disputationum Tom. III. Disp. XVII, Qu.LXV, art. IV. sect. II. Nr.189. 22. Die Feier der Krankensakramente S. 22. 23. Denz. 910. 24. Summa, suppl. 33,2 ad 2., cf. Straub, op. cit. Nr. 921 sqq. 25. Straub, op. cit. Nr. 926. 26. Straub, cp. cit. Nr. 927. 27. Volksausgabe der "Feier ...", S. 6-7. 28. W. Russel, Brain, Diseases of the Nervous System, Oxford Medical Publication, 1947, pg. 925. 29. Röm. Katechismus 6. Hauptst., erste Frage. II. Teil.
(Fortsetzung folgt) |