"DIE FEIER DER KINDERTAUFE"
von H.H. Dr.theol. Otto Katzer
Daß der Begriff des Glaubens nicht ganz korrekt genommen wird, ist aus den Worten ("Feier", S.20) ersichtlich: "Ein Getaufter aber, der aus einer getrennten Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft stammt und gläubiger Christ ist (...), kann zusammen mit einem katholischen Paten (...) als Pate oder christlicher Zeuge der Taufe zugelassen werden."
Wie kann jemand gläubiger Christ sein, ohne den wahren Glauben zu haben? "Der wahrhaft Gläubige hängt sich, von der Gnade getragene an die erste Wahrheit schlechthin, der Häretiker jedoch aus eigenem Willen und Urteil!" (1) Die Häresie behält noch einen Teil der Glaubenswahrheiten nicht aus gläubiger Gesinnung, sondern aus Eigenwillen zurück! (2) Dieser sogenannte "gläubige Christ" ist ein irrgläubiger Christ, damit ist noch nicht gesagt o ein schlechter Mensch! In Sachen des Glaubens müssen wir sehr vorsichtig sein. "Man sehe wohl zu, daß man den Akt dieser Tugend mit anderen Akten wegen einer täuschenden Ähnlichkeit nicht verwechsle. Der heilige Jakobus spricht von einen Glauben, den auch die Teufel haben und dabei zittern. Dieser ist gewiß kein übernatürlicher, da ja in den Verdammten nicht die mindeste übernatürliche Gabe zurückbleibt. Ja er ist nicht einmal ein Glaube, der in der natürlichen Ordnung ein ethisch guter Akt wäre!' (3) Daß bei einer solchen Unklarheit der Begriff "Kirche" ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wird, ist natürlich!
Auf S. 25 der "Feier" wird die Salbung mit dem Katechumenenöl freigestellt, ja vielmehr empfohlene von ihr abzulassen, da sie eine Beeinträchtigung der Chrisamsalbung darstelle! Den Sinn der Salbung haben wir bereits angegeben. Er "ergibt sich aus den Formeln, mit denen das "Öl der Katechumenen" oder "des Exorzismus" gesegnet wird. (...) Dieses Öl ist für diejenigen bestimmt, die unmittelbar vor der Taufe stehen. (...) Die Salbung setzt die Wirkung der Exorzismen fort. Gott bedient sich des dies, um die Reinheit des künftigen Täuflings zu erproben und um die letzten Fesseln zu zerreißen, die den Katechumenen noch an Satan binden könnten. Indem die Salbung den Menschen von Satan befreit, stärkt sie den Getauften für den Kampf, den er im Taufbrunnen gegen Dämon und Sünde zu bestehen hat "O Gott, Du sicherst durch die Kraft Deines Heiligen Geistes die ersten Schritte der schwachen Seelen!'' (4) Nach den Gebeten der Chrisamweihe soll die Salbung vor allem die positive Wirkung des Sakramentes, die Heiligung ausdrücken, während den Wasser hauptsächlich die negative Wirkung, die Sündenvergebung zugeschrieben wird. Nach der Präfation der Messe nimmt z.B. das Wasser die Verderbtheit hinweg, die sich der Mensch durch seine erste Geburt zugezogen hatte, während das Chrisam den Getauften Gott wohlgefällig macht. Ein weiteres Wesenselement der Symbolik in den Texten ist, daß die Salbung mit Chrisam den Christen Christus gleichgestaltet. (...) Da das heilige Chrisam seinen Namen von Christus herleitete bedeutet die Salbung, nach der Taufe, daß der Christ an der geistlichen Salbung teilnimmt. (5)
Wenn weiter auf derselben Seite der "Feier" betont wird, daß der Effata-Ritus beibehalten werden soll, da seine Abschaffung eine spürbare Verarmung des Ritus bedeuten würde, drängt sich die Frage auf, ob er überhaupt nach der "Feier" eine reale Bedeutung hat, oder ob er nur als Kulisse zu bewerten ist!
Werfen wir noch einige Blicke auf den Ritus selbst, dann werden wir stutzig, wenn wir zu lesen bekommen, daß der Akt in weißer Farbe beginnt. Wir haben schon davon gesprochene warum zu Beginn die violette Farbe benutzt wird. Was uns weiter befremdet; ist, daß das Kind mehr wie eine Sache betrachtet wird, mit welcher etwas geschehen soll, indem die Fragen nicht, wie es sein soll und muß an das Kind gerichtet werden, sondern an die Eltern oder Paten. Der Glaube des zu Taufenden ist notwendig, er muß ihn bekennen und er muß um die Taufe bitten. Im Altertum entstand aufgrund dessen die Frage über die Gültigkeit der Taufe von Kindern, die noch nicht fähig waren, ihren Glauben zu bekennen. Auf diese Frage gab Augustinus die endgültige Antwort: "Den kleinen Kindern leiht die Mutter Kirche die Füße der anderen, auf daß sie herbeikommen, das Herz der anderen, auf daß sie glauben, und die Zunge der anderen, damit sie ihren Glauben bekennen." (6)
"Derjenige, der das Kind trägt, antwortet an seiner Stelle, das Kind wird durch das Wort eines anderen geheilt, da es durch die Tat eines anderen verwundet wurde. Glaubt es an Jesus Christus? So lautet die Frage. Die Antwort lautet: ES glaubt." (7)
Die erste, an das Kind gerichtete Frage, nach dem wahren Ritus, lautet: "Was verlangst Du von der Kirche Gottes?'9 worauf das Kind durch den Mund des Paten antwortet: "Den Glauben!" Die weitere Frage ist: "Was gibt dir der Glaube?", die Antwort: "Das ewige Leben!"
Das alles besteht nicht mehr. Mit dem Kind wird nach der "Feier", die ja eine Angelegenheit der Gemeinde sein soll, überhaupt nichts mehr gesprochen, und die Antwort auf die erste Frage lautet nicht mehr: "ten Glauben", sondern "die Taufe". EB wird zwar gnädig gestattet, daß wenn die Eltern oder der Pate sich versprechen und anstatt "Taufe" "Glauben" sagen, sich ihnen darin anzupassen, wünschenswert ist es aber nicht. Auch hier zeigt sich die Unklarheit und der dem Tridentinum trotzende Geist. "Diesen Glauben - so definiert das Konzil in seiner VI. Sitzung, Kap. 7 - erflehen die Katechumenen von der Kirche vor dem Sakrament der Taufe, wenn sie um "den das ewige Leben gewährenden Glauben" bitten, welches ohne die Hoffnung und die Liebe der Glaube nicht geben kann. Deshalb hören sie auch sofort das Wort Christi "Willst du zum Leben eingehen, so halte die Gebote!"
Im eröffnenden Gebete - nach der "Feier" - wird zwar richtig betont, daß es ohne Glauben keine Taufe geben kann, nicht aber bemerkt, daß dieser Glaube vor der Taufe nur ein von Gott erweckter Glaubensakt ist zu dem Zwecke, daß der, dem er ermöglicht wurde, die Tugend des Glaubens, den Habitus durch die heilige Taufe zu erreichen bestrebt sei. Es wird ihm ein Funken gewährt, damit er mit dessen Hilfe einen Dauerbrand anzünde, in dem er sein ganzes Leben als Ganzopfer darbringen würde. Dieser vor der Taufe bestehende Glaubensakt genügt an und für sich nicht, um das ewige Leben zu bewähren. Die Tugend des "Glaubens wird mit der Rechtfertigung selbst eingegossen, zugleich mit der heiligmachenden Gnade und anderen Tugenden. Das alles empfängt auf einmal der Mensch durch Jesus Christus, in Den er eingegliedert wird: den Glauben, die Hoffnung und die Liebe." (8)
Daß man bei der Lesung des Hl. Evangeliums, welche neben anderem in den Ritus neu eingeführt wurde, ruhig sitzen bleiben kann, wundert und nicht mehre die sogenannte Taufwasserweihe setzt uns aber ins Staunen. Die wahre Symbolik des Wassers nach der Weihepräfation ist verlorengegangen. Sie enthält zwei Hauptlinien, "die des Exorzismus und die der Segnung. Das Wasser ist, wie die ganze übrige Schöpfung (vgl. Röm 8,20) der Gewalt Satans unterworfen. Darum soll der Exorzismus Satan und seine Bosheit von dem Wasser vertreiben. Zur Segnung wird Gottes Wirken zu Hilfe gerufen: "Allmächtiger Gott, sei huldvoll zugegen; in Deiner Milde stehe bei uns und heiße dieses Wasser mit Deinem Munde gut". (9) Das Wasser der Sintflut zeigte daß die Taufe Menschen zu neuem Leben in Gott gebiert, das Taufwasser soll also dem Menschen die Möglichkeit geben, sich von seinen Sünden zu reinigen, was auch gewiß geschieht, wenn die entsprechenden Bedingungen in Erfüllung getreten sind.
Im ersten Formular der neuen Taufwasserweihe wird von Gott ausgesagt: "Als aber die Fülle der Zeiten kam, wurde dein geliebter Sohn von Johannes getauft und von Dir mit Heiligem Geist gesalbt, um im Wasser des Jordan unsere Sünden abzuwaschen. (...) im zweiten: "Wir preisen Dich, Gott, allmächtiger Vater; denn Du hast Christus bei seiner Taufe im Jordan geheiligt in deinem Geist, in dem wir auch geheiligt werden. (...)" (S. 37 f) Wir können ruhig die Bewertung dieser Worte den Lesern mit Katechismuskenntnissen überlassen, da die irrige Anschaung aufsehenerregend ist. Christus ist von allem, vom ersten Anfang an wahrer Gott und wahrer Mensch! Die unio hypostatica gestattet die im Formular angeführten Worte nicht! Erstens wird nicht scharf zwischen der Taufe des hl. Johannes und der Taufe Christi unterschieden! - zweitens die Person Christi falsch gewertet! Der hl. Gregor von Nazianz bemerkt, daß Christus zur Taufe des hl. Johannes kam, um die Taufe zu heiligen, also nicht, um geheiligt zu werden. Wie Christus keine Vergebung der Sünden benötigte, so auch keine Gnade, die er ja im vollen Maß besaß! "Wie Er ohne Sünde zur Taufe kam, kam er nicht ohne den Heiligen Geist! Wenn nun schon von Johannes geschrieben wird, daß er im Schoße seiner Mutter vom Heiligen Geiste erfüllt- wurde, was müssen wir da vom Menschen Christus sagen, dessen Fleisch nicht fleischliche sondern in Geiste empfangen wurde. Bei der Taufe geruhte er seinen Leib, die Kirche nämlich vorzubilden, in welcher vornehmlich die Getauften den Heiligen Geist empfangen." (11)
Die angeführte Absage (s.b. S. 41) und Glaubenabekenntnis ist in der angeführten Form nichts anderes als eine Erneuerung des Taufgelübdes von: seiten der Anwesenden und hat mit dem Täufling kaum etwas gemeinsam. Auch fragt der Zelebrant die Eltern und Paten nach ihrem Glauben!
Das "geboren von der Jungfrau Maria", welches die Jungfräulichkeit der Mutter Gottes in und nach der Geburt nicht klar zum Ausdruck bringt, wie "geboren aus Maria, der Jungfrau", dürfte eine Konzession an die Protestanten sein, genau so, wie das neu eingeführte ''Vater unser".
Auch die Auferstehung des Fleisches wird vernebelt und man begnügt sich bloß mit der Auferstehung der Toten. Näher hier auf diesen verfänglichen Satz einzugehen, gestattet uns die Zeit nicht. Daß die Hölle durch das Reich: des Todes ersetzt wird, wundert uns nicht. Verdächtig ist aber der Satz bei der Salbung mit Chrisam: "(...) denn ihr seid Glieder des Volkes Gottes und gehört für immer Christus an." Glied des mystischen Leibes Christi schon! Das für "immer" kann fälschlich verstanden werden, besonders von seiten der Anhänger der "sola fides"-Theorie, d.i. daß der Glaube allein zur Erlangung der ewigen Seligkeit genügt. Die Unklarheit des Kirchenbegriffes zeigt sich auch im dritten Formular der Taufwasserweihe. Gott wird in ihm gepriesene weil er in seinem Sohn Jesus Christus alle Getauften zu einem Volk zusammenführt. Nun genügt dazu die Taufe nicht allein! Glieder der Kirche sind nur jene, welche mit der Kirche verbunden sind durch das Band des Glaubens (vinculum symbolicum), des Kultus (vinculum liturgicum), der kirchlichen Gemeinschaft (vinculum hierarchicum) und der Liebe (vinculum caritatis). (12)
Zuletzt müssen wir noch das Wort Papst Benedikt XIV. übergeben. Es ist nicht zum ersten Mal, daß sich; eine Abneigung gegen gewisse Zeremonien bei der Hl. Taufe zeigt. Diesmal ist es aber um so schwerwiegender, da diese in den Reihen des Klerus entstanden ist. Gerade deshalb aber; müssen sie sich das zu Herzen nehmen, was ein Papst bei Berufung auf sein höchstes Hirtenamt diesbezüglich erlassen hat. Speichel, Salz, Insufflation bei den bei der Taufe benützten Sakramentalien, wozu zu unseren Zeiten der Exorzismus als solcher noch hinzutrat, sind verpönt. Umsonst bemühten sich die Päpste die ungehorsamen Missionare in dieser Sache zu belehren, daß die verabscheuten Handlungen apostolischer Herkunft sind. Schon der hl. Augustinus betont, daß jene, die sich gegen das Weglassen beim Exorzismus stellen, selbst von der Oberfläche der Erde weg zublasen sind. (13) Der Kirchenlehrer Hl. Bellarmin bemerkt auf den hl. Ambrosius bezugnehmend, daß über diese Zeremonie nicht gelächelt werden darf, wenn der Herr selbst nicht auagelacht werden solle der nach Joh. 20 von einer dienlichen Zeremonie Gebrauch machte, als er den Aposteln den Heiligen Geist übergab, denn er hauchte sie an. (...)" (14)
Bereits Clemens XI. bestand auf der strengen Beobachtung des Ritus 9 nicht weniger Papst Innozenz XIII. wie auch Benedikt XIII. und Clemens XII. Wie feierlich auch sein Beschluß in dieser Sache proklamiert wurde, es half nichts. Der Hinweis, daß es sich beim Speichel, Salz und Insufflation um eine apostolische Tradition handelt, welche die Katholische Kirche übernommen hat ob der in ihnen verborgenen Mysterien der göttlichen Güte zu uns, und daß sie diese auch heilig und unverletzt bewahrt hat. In seiner Bulle "Omnium sollicitudinum" bestätigt nun Benedikt XIV. die Beschlüsse seiner Vorgänger, besonders Klemens XIII. So heißt es neben anderem "Aus der von Gott uns übergebenen Vollmacht anerkennen wir, bestätigen und erneuern, und erklären, daß (diese Beschlüsse) fürderhin alle Macht und Wirksamkeit aufweisen sollen und vollauf die entsprechenden Früchte tragen sollen, entscheiden und befehlen, daß für die Zukunft sie unverletzt und ungekürzt auch beobachtet werden. ... Es wird jener als unfähig die Gnade der hl. Taufe zu empfangen erklärt; wer fälschlich der Meinung ist, daß die Insufflationen, der Speichel keine entsprechende Materie der Zeremonien der Sakramentalien sind, wie auch jener nicht frei sein kann vom schwersten Verbrechen, der es wagen würde einem so Denkenden das Sakrament zu spenden." Schon früher wurden die Missionare aufmerkeam gemacht, daß der dem das nicht paßt nach Europa zurückkehren müsse. Aufgabe der Geistlichen ist es, Vorurteile vor diesen Sachen aus dem Gemüte der ihnen Anvertrauten zu entfernen. Die Gültigkeit der Bulle ist für alle Zeiten! Rom, apud Sanctam Mariam Majorem, 12.9. 1744. (15) Nicht zu vergessen ist ferner der Beschluß des Konzils von Konstanz vom 9.10. 1417, 39. Sitzung, wonach nach der Papstwahl der Neugewählte einen Eid abzulegen hat, dessen Wortlaut vom Konzil auch ausgearbeitet wurde. Da, so wird in ihm betont, der Papst über alle Sterblichen so sehr hervorragt, muß auch sein Glaubensband viel fester sein, wie auch die Beobachtung der Sakramentalen Riten. Diesen Glauben, so muß er schriftlich erklären und unterschreiben, werde ich bis auf den letzten Punkt unversehrt bewahren, bis auf Seele und Blut bestätigen, verteidigen, predigen; die Riten der kirchlichen Sakramente, so wie sie von der katholischen Kirche übernommen wurden, befolgen und beobachten. Diesen Eid legt der Papst auf einen bestimmten Altar! (16)
A N M E R K U N G E N
1) Summa 2,2,5,3 et 4 ad 1. 2) Scheeben, Katholische Dogmatik I. Nr. 821. Garrigou-Lagrange, De Revelatione. Romae 1945, IV. ed. Volum. I. 418. Merkelbach, Summa theologiae moralis, I. Nr. 725. 3) Scheeben, Natur und Gnade, a) der Glaube. Gesammelte Schriften I. S. 142, vgl. III/1 Theologische Erkenntnis Nr. 816. 4) Martimort, Handbuch der Liturgiegeschichte, II, 67-68; Herder 1961. 5) ebendort 76-78. 6) S. August. Sermo 176,2. P.L. 38, 950. De peccat. merit. I,25, 38. P.L. 44/ 131. 7) idem, Sermo 294 P.L. 38,1342 bei Martimort II, 56. vgl. Summa II, 68,9 ad 3, 69,6 ad 3, 71,1 ad 3. 8) Denz. 800; vgl. Rituale Romanum. 9) Martimort, II, 71. 10) Summa III, 39,2. 11) Summa III, 39,6 ad 1. cf. Hurter, Theologia dogmatica III, 305,5. Lépicier, op. cit. I. 134/5. 12) Hettinger, Lehrbuch der Fundamentaltheologie II. Teil I. Buch I. Abschnitt 5. 13) S. August. liber 6 contra Julian. cap. 2/5. Bellarmini, Disputationum de controversiis Tom III. cap. 25. De sacramento Baptiami lib. I. 15) Benedicti XIV. Bullarium. 16) Labbe XVI. Conciliorum Oecunenicorum Decreta, pg. 418; Herder 1962.
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