STELLUNGNAHME ZU DEN WEIHEN VON PALMAR
von Eberhard Heller
In der letzten Nummer der "Einsicht" VI(1)4 ff. veröffentlichten wir kommentarlos die Dokumente von Ersbischof Dr. Petrus Martin Ngo Dinh Thuc, die er anläßlich der von ihm vorgenommenen Priester- und Bischofsweihen in Palmar / Spanien verfaßt hatte. Daraufhin erhielten wir etliche Leserzuschriften, in denen uns u.a. Material über den umstrittenen Seher Clemente, einem der Kandidaten, die von Erzbischof Thuc sowohl zum Priester als auch zum Bischof geweiht wurden, zugesandt wurde. Dazu möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Die angeblichen "Botschaften" von Palmar, in denen der "Hl. Vater" als Gefangener des Vatikans bezeichnet wird, halten wir für falsch. Dennoch kann ein falscher Seher gültig zum Priester und Bischof geweiht werden - die Gültigkeit der Weihen wird selbst von Rom nicht bezweifelt. Uns ging es bei der Veröffentlichung der Weihedokumente nicht um die Rechtfertigung des umstrittenen! 'Sehers" Clemente, sondern um die Darstellung der durch die Bischofeweihen von Ersbischof Thuc vollzogenen Sicherung der apostolischen Sukzession. Auch wenn man an dem Inhalt der von Bischof Clemente empfangenen "Botschaften" mit Recht zweifelt und sie ablehnt, kann man seine empfangenen Weihen nicht dahin gehend damit in Verbindung bringen, daß man wegen der "Botschaften" die Gültigkeit der Weihe bestreitet. Eine ganz andere Frage ist natürlich die - und das ist einer der wirklich unklaren Punkte -, was von diesem "Seher"-Bischof für die Kirche zu erwarten ist, besonders, wenn seine Amtsführung durch das Gejammere um den! "Hl. Vater" belastet bleibt. Abgesehen davon sind von Erzbischof Thuc nicht nur umstrittene "Seher", sondern auch Priester zu Bischöfen geweiht worden, die von solchen Dingen persönlich unbelastet sind.
"Rom" - präziser läßt sich das, was ich damit meine, leider nicht fassen - hat natürlich sofort Erzbischof Thuc und die neuen Bischöfe mit der Strafe der "Exkommunikation" belegt. Erzbischof Thuc, Doktor des Kirchenrechts, nahm dazu wie folgt Stellung - (Wir zitieren hier den Fels, April 1976, S.127):
"1) Die Exkommunikation beruft sich auf ein Dekret des Hl. Offiziums aus dem Jahre 1951. 2) Da das Hl. Offizium nicht mehr existiert und sein Rechtenachfolger die Kongregation für die Glaubenslehre ist, hätte diese die Exkommunikation aussprechen müssen. 3) Es gibt keinerlei Dokument dieses Inhalts, das von Kardinal Seper und vom Hl. Vater unterzeichnet wäre, wie es ordnungsgemäß sein müßte. 4) Eine vom Staatssekretariat auagesprochene Exkommunikation hat keine Rechtskraft.
Bezüglich der Erlaubtheit der durch ihn gespendeten Weihen argumentiert der Erzbischof wie folgt. 'Gibt man nicht vor, zur Urkirche zurückzukehren? Nun gut, St. Paulus hat St. Petrus nicht um seine Erlaubnis angegangen, als er Timotheus und Titus zu Bischöfen weihte...'" |