WIE MAN VERSUCHT, DEN SCHEIN ZU WAHREN
Ein aktueller Beitrag zum Austritt aus dem Kirchensteuerverband
von Eberhard Heller
Wir haben in der "Einsicht" schon mehrfach zum Thema "Austritt aus dem Kirchensteuerverband" Stellung genommen und den Gläubigen empfohlen, der abgefallenen Hierarchie den Geldhahn zuzudrehen. Abgesehen von allen anderen Begründungen - man hat uns zwar massive Vorwürfe gemacht, wir hätten keinen richtigen Kirchenbegriff, nun gut, aber dafür haben wir Sinn für Ehre - war der Hauptgedanke dabei der: man macht sich an der (Selbst)Zerstörung der Kirche mitschuldig, wenn man die abgefallene Hierarchie noch finanziell unterstützt.
Mittlerweile hat es sich endlich doch herumgesprochen, wes Geistes Kinder die "Bischöfe" und der "Hl. Vater" sind. Die Zahl der Gläubigen, die aus dem Kirchensteuerverband austreten, um ihren Glauben zu retten und sich an der allgemeinen Zerstörung des mystischen Leibes Christi nicht mitschuldig zu machen, ist enorm gestiegen.
Nicht einmal so sehr die schwindenden Einnahmen als vielmehr die direkte Behauptung in einem rechtsverbindlichen Dokument, die "Bischöfe" seien nicht mehr katholisch bzw. man verweigere einem Mann wie z.B. Döpfner wegen seines Abfalles vom Glauben die Anerkennung als legitimen Bischof, hat diese Leute der abgefallenen Hierarchie mehr und mehr in Harnisch gebracht, und ebenso all diejenigen, die im Kielwasser dieser "Kirche" Karriere machen wollen. Man bemüht sich darum schon seit langem, nicht nur "kirchlicherseits", dieses "Ärgernis" auszumerzen, diesen "Schandfleck" auf der nach außen so schön gepflegten Weste verschwinden zu lassen, besonders auf juristischem Wege. Döpfner ließ also in einem Rechtsstreit vor Gericht anzweifeln, ob solche Brklärungen mit Zusatz juristisch haltbar seien. Darum wurden schon seit Jahren Prozesse darum geführt, ob ein Austritt aus dem Kirchensteuerverband möglich ist, der den Zusatz enthält - wie in den von uns erstellten Formularen -, daß sich diese Erklärung nicht auf die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft bezieht.
Unlängst wurde vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht entschieden, daß solche Austritteerklärungen rechtlich nicht haltbar seien (vgl. dazu die sogenannte "MkKZ" vom 4.4.1,76). Die Auffassung hierüber ist aber in Juristenkreisen gespalten, wie das Urteil vom Verwaltungsgericht Schweinfurt vom 1.3.1,74 zeigt (vgl. "Einsicht" V(3)11 ff und V(4)183 f.). Rechtsanwalt Dr. Gritschneder, Prozeßbevollmächtigter der Döpfner-Sekte, meinte, eine solche Möglichkeit, nämlich dieser "Kirche" die Steuern zu verweigern, der Glaubensgemeinschaft aber weiter anzugehören, wäre "wie eine Austrittserklärung aus dem Turnverein mit der Bedingung, trotzdem gelegentlich weiter mitturnen zu dürfen." (MkKZ. S.3) Natürlich möchte man's in der Sache gerne so hindrehen! In Wirklichkeit geht es aber um ganz etwas anders als weiter mitturnen zu dürfen! Um im Beispiel des Herrn Gritschneder zu bleiben: Der Turnverein, besonders aber dessen Vorstand, möchten nicht mehr länger turnen, sondern wollen sogar das Turnen dadurch vollkommen pervertieren, daß sie den ehemaligen Vereinszweck - meinetwegen - in den Besuch von Pornofilmen umfunktionieren. Obwohl die meisten Vereinsangehörigen mittun - den Besuch von Sexfilmen kann man eigentlich auch zum Turnen dazuzählen gibt es aber dennoch einige Unverdrossene, die weiterhin turnen wollen, den Beschluß des Vorstandes für illegitim halten - weswegen sie den Vorstand für abgesetzt erklären,- und die natürlich auch an ihrem Verein weiterhin festhalten. Abgesehen davon irrt Herr Dr. Gritschneder gewaltig. Niemand will noch bei dem Döpfner-(Turn)-Verein mitturnen! Und er selbst soll aufpassen, daß e!r sich bei seiner Turnerei nicht einmal das Genick bricht!
Vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht ist also dieser Prozeß (endgültig) entschieden worden, d.h. aber noch nicht, daß damit die Möglichkeiten für diejenigen, die mit dem Zusatz, daß sich der Austritt aus dem Kirchensteuerverband nicht auf die Glaubensgemeinschaft bezieht, juristisch erschöpft wären. Denn soweit man hören kann, will der Rechtsreferendar, der katholisch bleiben möchte, weiter vor ein Bundesgericht gehen.
Da durch diese Entscheidung erneut Unklarheit in die Kompetenzen von Staat und Kirche geraten ist, soll hier noch einmal versucht werden zu klären, einmal, um was es sachlich in dem ganzen Rechtsstreit geht und zum anderen, warum man sich so energisch gegen diesen Passus, in dem man erklärt, daß man trotz des Austrittes aus dem Kirchensteuerverband dennoch weiterhin zur Glaubensgemeinschaft dazu gehören will, wehrt.
Zum ersten: Wenn man es bloß mit dem Staat zu tun hätte (,der im Auftrag der Kirche die Kirchensteuern eintreibt), würde es letztlich genügen, den Austritt aus dem Kirchensteuerverband ohne den betreffenden Passus zu erklären. Denn den Staat als solchen geht die eigentliche Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft direkt nichts an, ebensowenig die religiöse Begründung, warum man aus dem Steuerverband austritt. Darum kann von rechts wegen der Staat auch nur ausschließlich diesen Austritt aus dem Kirchensteuerverband quittieren - wie er es auch gelegentlich getan hat -, denn eine Bescheinigung, daß durch den Austritt aus dem Kirchensteuerverband zugleich ein Austritt oder ein Lossagen von der Glaubensgemeinschaft mitvollzogen würde, kann der Staat von sich aus in keinem Fall ausstellen. Dazu hat er als Staat keine Befugnis. Über die Zugehörigkeit zur Kirche entscheidet nur die Kirche selbst. Der Staat würde sich andererseits auch dagegen verwehren, wenn die Kirche sich in Fragen der Staatszugehörigkeit einmischen und bestimmen würde, ob einer nun Russe oder Amerikaner sei. Die Kirche kann natürlich auch dieses Recht, über die Zugehörigkeit zu ihr zu entscheiden, nicht an den Staat delegieren, wenn sie sich selbst nicht aufheben will.
Da aber laut den getroffenen Konkordatsbestimmungen hinsichtlich der Kirchensteuereintreibung der Staat im Dienste der Kirche handelt bzw. handelte - denn dieses organisatorische Gebilde ist nicht mehr die Kirche! - und von den Erklärungen an das Standesamt über den Austritt jeweils zwei Exemplare an die "kirchlichen" Behörden weitergeleitet werden., wodurch sie in religiöser Hinsicht äußerst relevant werden, ist es geboten, diesen Schritt tatsächlich religiös zu begründen und mittels dieses rechtsverbindlichen Aktes auch öffentlich zu dokumentieren bzw. dokumentieren zu lassen. Denn wie der ganze Streit zeigt, versucht die abgefallene Hierarchie alles, die wahre Begründung für einen solchen Schritt zu verfälschen. - Darum empfehlen wir unseren Lesern auch immer, die Formulare von einem Notar beurkunden zu lassen und zusätzlich noch ein beurkundetes Exemplar für sich zu behalten! - als Beleg.
Zum anderen: Die Antwort auf die zweite Frage ist relativ einfach: man möchte sich nicht rechtsrelevant und öffentlich sagen lassen, daß man als Kirche, als Bischof abgefallen ist. Letztlich soll der Staat Döpfner und seinem Anhang, und all den anderen, bestätigen helfen, daß sie noch katholisch sind - es wäre ja auch sonst zu blamabel für sie. Um den Schein katholischer Legitimität nach außen hin zu wahren, tut man viel, nicht nur von seiten der " Kirche"! (Auf einen makabren Versuch der "Ehrenrettung" komme ich gleich zu sprechen.) Nein, auch "katholische" Christen im staatlichen Verwaltungsapparat haben Interesse daran, diesen Schein zu konservieren. Wo käme man denn hin, wenn diese "fromme" Institution desavouiert würde, wo man doch in ihr so schöne Posten ergattern kann und die man so gut als Steigbügelhalter für die eigene politische Karriere benützen kann! Solche "Kirchentreue" läßt sich zur Immagepflege immer gut gebrauchen. Aber all diesen kulturpolitischen Karrieremachern, mögen sie auch noch so gut Orgel spielen, sei gesagt, daß ihr Ehrgeiz eines Tages im totalen Zusammenbruch dieser "Kirche", der sie treu gedient haben, seine Früchte finden wird.
In welcher Weise man "kirchlicherseits" der heutigen religiösen Wirklichkeit, die so viele veranlaßt, von diesemsinkenden Schiff noch herunterzukommen, aus dem Weg gehen will, zeigt ein Aufsatz von Prof. Audomar Scheuermann, dem bekannten Kirchenrechtler und Vizepräsidenten des Bayerischen Senats, in der berüchtigten, sogenannten "MkKZ" vom 4. April 1,76, in dem er zu dem ergangenen Urteil vor dem Verwaltungsgericht offiziell Stellung nimmt.
Abgesehen von einer ganzen Reihe grundsätzlicher Überlegungen, die wir teilen, enthalten die Ausführungen Prof. Scheuermanns eine Menge sachlicher Verfälschungen, die hier aufgedeckt werden sollen. Alles wäre so einfach, auch für Prof. Scheuermann, wenn die "Kirche" Kirche geblieben wäre. So aber versucht Prof. Scheuermann den Eindruck zu erwecken, als wäre in dieser "Kirche" noch alles beim alten. Er operiert mit einem gemeinen und doppeldeutigen Kirchenbegriff, der sowohl die abgefallenen Hierarchen als auch die sich wirklich zur Kirche Christ bekennenden Gläubigen abdecken soll. Darum erscheinen diejenigen, die aus dem Steuerverband austreten, aber der Glaubensgemeinschaft weiter angehören wollen, in der Optik von Prof. Scheuermann als unentschiedene Narren. So schreibt er z.B. schlicht: "Es gibt Fälle, in denen Katholiken aus der Kirche austreten, trotzdem aber noch der Kirche angehören wollen." ("MkKZ", S. 3) Als Unbeteiligter würde jeder einen solchen Zeitgenossen, der sich so verhalten würde, als dummen Tropf bezeichnen, der nicht wisse, was er eigentlich wolle. Man kann eben nicht zugleich drinnen und draußen sein! Aber diejenigen, die um ihres Glaubens willen keine Kirchensteuer mehr bezahlen, wissen sehr wohl, was sie wollen, und Prof. Scheuermann weiß das natürlich auch. Aber in seinem "Kirchenverständnis" dürfen solche Probleme nicht auftauchen. Darum versucht man dann über diese "Unentschlossenen" mitleidig zu lächeln. Um solch ein Lächeln beibehalten zu können, laßt Prof. Scheuermann diese Leute immer nur "aus der Kirche" austreten. Einen sachlichen Unterschied zwischen einem Austritt aus der (wahren) Kirche und dem Austritt aus dem staatlich organisierten Steuerverband, der nur mittelbar im Dienste der Kirche stand, macht er erst gar nicht. Das hieße ja auch, die unbequeme Wirklichkeit ernst nehmen und Konsequenzen ziehen zu müssen. Es ist also sachlich falsch, wenn er in dem angesprochenen Fall von einem Kirchenaustritt spricht.
Andererseits kann man aber auch nicht den Vorwurf erheben, er mache gar keinen Unterschied zwischen Kirche und Steuerverband. Was er darunter versteht, hört sich dann so an: "Der Katholik kann aus seiner Kirche nicht austreten, so wenig jemand aus seiner Familie austreten kann. (...) Der Katholik kann aber vor dem Staat seinen Kirchenaustritt erklären". ("MkKZ" S. 3) Wie kann nur jemand durch einen nicht zu vollziehenden Akt (im Bereich der Kirche) durch diesen auf staatlicher Ebene dann einen wiederum für die Kirche verbindlichen Akt setzen, der von ihr als nicht durchführbar angesehen wird, ganz abgesehen davon, daß dieser nicht zu vollsiehende Akt als "Kirchenaustritt mit Zusatz" in's Taufbuch eingetragen werden soll ("MkKZ", S.3 )? Nun, das aufzulösen, überlasse ich Prof. Scheuermann, er weiß sicherlich, was er meint, ich nicht.
Ein weiterer Widerspruch besteht darin, daß auf der einen Seite zwar richtig behauptet wird, der Staat könne über die Religionszugehörigkeit nicht entscheiden - in Wirklichkeit versucht er es aber doch, indem er meistens die Austritte aus dem Kirchensteuerverband mit einem Austritt aus der Kirche quittiert -, andererseits will er aber den betreffenden Passus über den Verbleib in der Glaubensgemeinschaft nicht akzeptieren, der rein innerkirchlicher Natur ist und der wegen der Verflechtung von Kirche- und Staat- mit in die Erklärung aufgenommen werden muß. Darüber hinaus 5011 sich dann doch der Staat - nach Pro£. Scheuermann - in innerkirchliche Angelegenheiten einmischen, denn "der Staat darf sich nicht den Anschein geben, als ob er beurkunde, daß der Kirchenaustritt keine 'innerkirchliche Wirkung habe." ("MkKZ", S. 3) (Wie die verwirrte Situation unter den führenden "Kirchenmännern" zeigt, hat er es in der Tat auch nicht. Man könnte hier zur Illustration die tollsten Praktiken von Pfarrern anführen, die auf einen solchen Schritt reagieren mußten.)
Direkt makaber wird es jedoch, wenn Prof. Scheuermann schreibt: "Der Zusatz, daß jemand trotz des Kirchenaustritts (der nicht möglich ist oder auch doch, s.b. oben - Anm. d. Red.) seiner Glaubensgemeinschaft weiterhin angehören will, will verhindern, daß sich im Verhältnis der Katholiken zu seiner Kirche etwas ändert." ("MkKZ", S. 3) Für wie ehrlos hält uns der Herr Professor? Natürlich soll sich etwas ändern! Und was, enthält die Erklärung ebenfalls, in sehr eindeutiger Weise. Oder glaubt Prof. Scheuermann, man scherze nur und käme so nach einiger Zeit pubertärer Querelen mit seiner Kirche wieder in einen Modernisten-Tempel gelaufen und bettle um ein wenig (verfluchtes) Brot, vor dem Döpfner und seine kulturell-politischen Politiker - selbstverständlich nur bei öffentlichen Veranstaltungen (wie bei seinem pervertierten Fronleichnamsfest mit anschließender Volksbelustigung) - herumrutschen (oder auch nicht)? Letztlich ist es furchtbar deprimierend, all die beabsichtigten begrifflichen Doppeldeutigkeiten in diesem wirklich überflüssigen Artikel aufzuspüren, laufen sie doch alle auf das gleiche hinaus: Prof. Scheuermann will bewußt die Augen schließen vor der religiösen Wirklichkeit, um nicht wahr haben zu wollen, was geschehen ist, und um über den Schritt von Gläubigen, die in dieser Situation etwas tun, was all diesen Herren öffentlich die Maske vom Gesicht reißt, distanziert hinweggehen zu können. Mit allen Mitteln will man den Schein wahren! Mich macht diese professorale Distanz nur noch traurig! Es soll mir aber ja keiner daher gelaufen kommen, um mir zu erklären, Prof. Scheuermann wisse von den Zuständen in der Kirche nichts, dann werde ich wirklich böse! Es ist schade, daß ein Mann wie Prof Scheuermann so etwas für die sogenannte "MkKZ" schreibt, ein Mann, der noch bis vor kurzem die gültige Hl. Messe - was er jetzt macht, ist nicht eindeutig - in einer der bekanntesten Münchner Kirchen gelesen hat.
Wo sind endlich die Priester, die keine Insider sein wollen? Was sollen die Gläubigen, die bisher ihren Austritt aus dem Steuerverband noch nicht erklärt haben, jetzt tun, besonders, wenn sie in Bayern leben? Sie sollten baldigst diesen Schritt tun und die entsprechenden Formulare bei uns anfordern. Wenn die Standesämter Schwierigkeiten bei der Annahme machen sollten, kann man bei der Redaktion zurückfragen. Wir helfen jedem weiter! Wir werden uns auch demnächst mit der Kirchensteuerpflicht in Österreich beschäftigen!
Überdies möchten wir alle warnen, die fälligen Kirchensteuern ohne formellen Austritt aus dem Kirchensteuerverband eigenwillig einzubehalten. Solange keine rechtsverbindliche Austrittserklärung vorliegt, müssen diese bezahlt werden. Notfalls kann die "Kirche" die fälligen Steuern durch den Staat zwangsweise einziehen lassen. Man soll ja nicht glauben, die Ordinariate seien nobel und erließen den Gläubigen ihre Schulden - wie das früher bei wirklichen Kirchenaustritten manchmal üblich war . Wie ein uns bekannter Fall aus dem Bistum Regensburg - jawohl, wieder einmal ist Graber gemeint!) zeigt, weiß man dort sehr gut, was man will, nämlich Geld!'
FORMULARE ZUM AUSTRITT AUS DEM KIRCHENSTEUERVERBAND KÖNNEN BEI DER REDAKTION ANGEFORDERT WERDEN.
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