"DIE FEIER DER KINDERTAUFE"
von H.H. Dr.theol. Otto Katzer
Nehmen wir nun "Die Feier der Kindertaufe" (= die modernistische Form, Anm.d.Red.) in die Hand, so kommt es uns vor, als habe sich über eine von Sonnenstrahlen durchwirkte blühende Wiese ein dichter Nebel gelegt, in welchem man die Orientierung gänzlich verliert. Gleich im ersten Absatz, S.9 wird von den Sakramenten der Eingliederung gesprochen, also nicht von der Rechtfertigung. (Diese sind angeblich, neben der Taufe, die Firmung und die Eucharistie.) Vom Sakrament der Buße wird gar nichts gesagt, obgleich die Taufe und die Buß Sakramente der Toten sind, weil sie die Kraft haben, die geistig Toten, das sind die Sünder, zum übernatürlichen Leben der Gnade zu erwocken. Was bei der Firmung und Eucharistie nach der "Feier" mit "Eingliederung" verstanden wird, wird wohlweißlich nicht gesagt. Nicht weniger unklar ist die Bemerkung über das eucharistische Mahl, welches zugleich Opfer sein soll, und die Einheit des Volkes Gottes, dessen Definition aber fehlt. Was unter "vollerer Ausgießung des Heiligen Geistes" zu verstehen ist, damit das ganze Menschengeschlecht zur Einheit der Familie Gottes zusammenwachse, ist ein Rätsel. Jedenfalls ist es im Widerspruch gerade mit dem Hohenpriesterlichen Gebet: "Nicht für die Welt bitte ich." (1)
Es ist nicht möglich, auf alles näher einzugehen; wir müssen uns auf das Notwendigste beschränken. Es wird zwar einigemale von der Sünde gesprochen, nie aber von der Erbsünde, höchstens von der Erbschuld. Was haben wir uns aber darunter zu denken? Eine persönliche Sünde kommt hier primär nicht in Frage, also nur die Erbsünde. Es kann aber von der Erbsünde im Sinne des Tridentinums nicht mehr dort gesprochen werden, wo die Polygenie nicht ausgeschlossen wird, wie z.B. in der Encyklopedia Katolicka, Lublin 1973, (Katolicki universitet Lubelski), Bd.I., Adam., oder sogar vorausgesetzt wird wie im Holländischen Katechismus u.a. (2)
Schuld kann ein Verschulden im Rechtssinn bedeuten, welches zum Schadensersatz verpflichtet, sie kann aber auch eine aus bestimmtem Rechtsgrund (Vertrag, Bündnis) bestehende Verbindlichkeit des Schuldners zur Vornahme einer Leistung an den Gläubiger bedeuten.
Eine solche Schuld kann verschuldet sein, aber auch unverschuldet, etwa die Erbschaft eines verschuldeten Gutes.
Die Sünde ist ein bewußter und gewollter Widerspruch gegen den göttlichen Willen und die von Gott gewollte Ordnung, letztlich das In-sich-selbst-stehen-wollen des Geschöpfes. (3)
Das Konzil von Trient betont aber ausdrücklich: "Sollte jemand leugnen, daß aufgrund der Gnade unseres Herrn Jesus Christus, welche in der Taufe erteilt wird, die Schuld der Erbsünde erlassen werde, oder auch behaupten, es werde nicht alles beseitigt, was den Charakter einer wahren und eigentlichen Sünde hat, nur gestrichen oder nicht angerechnet, der sei im Banne!" (4) Die Taufe ist vorzüglich gegen die Erbsünde! (5)
Was den Begriff des Glaubens anbelangt, so ist scheinbar alles in Ordnung, doch warnen uns manche Äußerungen, auf die wir noch zu sprechen kommen, uns allzusehr darauf zu verlassen. Das mindeste, was zu befürchten ist, ist, daß nicht deutlich genug zwischen dem Akt des Glaubens und dem Habitus, der Tugend, unterschieden wird. Doch darüber später.
"Der Glaube ist eine übernatürliche Tugend, durch welche wir mit Hilfe der uns beistehenden Gnade Gottes, das, was von IHM geoffenbart wurde, als wahr zu glauben, nicht isutrund der inneren Wahrheit der Sache, wie sie im natürlichen Lichte der Vernunft erfaßt wurde, sondern wegen der Autorität desselben offenbarenden Gottes, welcher weder irren, noch irreführen kann." (6) Außer dieser rechtgläubigen Auffassung gibt es eine ganze Reihe von anderen, auf die wir aber nicht eingehen können.
Ein Begriff,mit dem heute ganz besonders kokettiert wird, ist der des allgemeinen Priestertums! Man beruft sich auf 1 Petrus 2,9 mit Bezug auf das 2. Buch Moses, Exodus 19,6: "Ihr sollet mir sein ein Reich von Priestern." Die entsprechende israelitische Erklärung müssen auch wir uns zu Herzen nehmen: "Was nämlich die Priester in jedem einzelnen Volke sind, das soll Israel unter den gesamten Völkern sein: Es soll durch das von Gott erhaltene Gesetz, so wie durch die Verbreitung der wahren und reinen Verehrung (...) Gottes die Lehrerin der Nationen werden, also das Amt eines Priesters übernehmen und durch seinen sittlichen Lehebswandel soll es sich unter den heidnischen Völkern auszeichnen; dies wird Israel zu einem heiligen Volke stempeln." (7) Wie sehr dieses Priestertum vernachlässigt wird, spüren wir nur all zu sehr!
Wenn dem freien Ermessen des Priesters es überlassen ist, ob er diese oder jene sakrale Handlung gebraucht oder nicht, dann ist ihr Wert mindestens zweifelhaft; doch auch auf das kommen wir noch zurück. (8)
Eine überaus unwürdige und verhängnisvolle Unterschätzung ist die des Exorzismus, wie aus dem bereits Gesagten hervorleuchtet, was auch bei der Taufwasserweihe zum Ausdruck kommt; wissen denn die Autoren des neuen "Ritus" überhaupt, was eigentlich der Exorzismus ist; und wozu sie den Grad des Exorzisten bekommen haben? "Der Exorzismus ist ein im Namen Gottes (Jesu) an den Teufel gerichteter Befehl, Menschen oder Gegenstände zu verlassen bzw. sich eines schädigenden Einflusses auf sie zu enthalten. Der Exorzismus hat seine Voraussettung in den Folgen des Sündenfalls (dämonische Einflüsse auf die Menschen und die unter dem "Fluch" Gottes stehende Erde).Die Vollmacht zur Vornahme des Exorzismus leitet die Kirche ab vom Auftrag Christi und dem Beispiel der Apostel (Mk 1,25; Lk 4,35; Mk 16,173." (9) Papst Martin V. stellt in seiner Bulle "Inter cunctas" einen Fragebogen an die Wiclifiten und Husiten. Die 15. Frage lautet: "Ob er glaube, daß wer wissentlich und willentlich den Ritus der Kirche verachte, die Zeremonien des Exorzismus und Katechismus, der Taufwasserweihe eine Todsünde begeht. (10) Selbst der Papst darf das nicht ändern, wodurch er, wenn er diese Zeremonien auslassen oder umändern würde, den Glaubensschatz verletzen würde. Durandus a S. Porciano bewertet alle Gründe für und gegen den Exorzismus und zeigt zuletzt, daß die Hl. Kirche, welche vom Heiligen Geist geleitet wird, nichts Unnützes machen kann. "Der Grund liegt darin, daß im Ritus der Kirche, die vom Heiligen Geiste geleitet wird, nichts umsonst oder fälschlich geschieht; die Riten müssen also jene Wirksamkeit aufweisen, welche sie andeuten." (11) Die Notwendigkeit des Exorzismus und all dem, was damit verbunden ist, bespricht näher Raynerius de Pisis. (12) Er beruft sich auf die Autorität des Papstes Coelestinus, welcher sagt: "Das, was auf der ganzen Welt die Hl. Kirche einheitlich tut, kann nicht als unnütz betrachtet werden; ob nun zum Sakrament der Wiedergeburt kleine Kinder oder die Jugend herantreten, sie treten nicht eher an die Quelle des Lebens heran, als bis von den Klerikern durch Exsufflationen und Exorzismen der unreine Geist vertrieben wurde." (13) Den Grund gibt der Hl. Augustinus an: "Der christliche Glaube, den die neuen Häretiker anzugreifen begonnen haben, zweifelt nicht, daß die, welche im Bade der Wiedergeburt abgewaschen wurden, aus der Macht des Teufels erlöst sind, und daß jene, die durch ein solches Bad noch nicht erlöst wurden, wie auch die kleinen Kinder der (schon) Erlösten, sich in der Macht dieses Teufels befinden, solange sie nicht durch diese Gnade Christi erlöst wurden. Wir zweifeln nicht darüber, daß zu allen Zeiten die Wohltat Gottes gilt, von der der Apostel spricht: "Er hat uns der Gewalt der Finsternis- entrissen und in das Reich seines geliebten Sohnes versetzt." (14) Wer leugnen würde, daß bei der Taufe die Kinder dieser Macht der Finsternis entrissen werden, deren Fürst der Teufel ist, das ist der Macht des Teufels und seiner Engel, wird durch die Wahrhaftigkeit der Sakramente der Kirche überfühlt, welche es nicht zuläßt, daß irgendeine häretische Neuerungssucht in der Kirche Christi etwas auslasse oder ändere, da ihr Haupt den ganzen Leib führt und stützt, wie die großen als auch die kleinen Glieder. Also wird der Wahrheit entsprechend, untrüglich, aus den Kleinen die Macht des Teufels vertrieben; ihm entsagen sie, wenn sie es auch nicht mit dem eigenen Munde tun können, so durch~das Herz und den Mund der Paten, um auf diese Weise aus der Macht der Finsternis in das Königreich ihres Herrn überführt zu werden." (15) "Es war auch nicht erst, als die pestilenzialische Lehre des Manichäus entstanden ist, daß die Kinder in der Kirche, die getauft werden sollten, exorzisiert und "exsuffliert" wurden, damit durch diese Mysterien gezeigt werde, daß sie in das Königreich Christi erst dann übernommen werden, bis sie aus der Macht der Finsternis befreit wurden. (...) Das alles nennt der hl. Augustinus eine uralte Tradition der Kirche. (...) Wir dann sind bereit, - so müssen auch wir mit dem hl. Augustinus sagen - zusammen mit jenen Verteidigern des Glaubens und der Kirche Christi, für diesen durch das Altertum belegten Glauben, lieber allerlei Verleumdungen und Schmähungen zu erdulden, als mit den Pelagianern mit Ehrungen überhäuft zu werden." (16). Nicht anders lesen wir auch beim hl. Cyrillus von Jerusalem: "Unterziehe dich gern den Exorzismen: wenn du isuffliert und exorzisiert wirst, es ist zu deinem Heil! Du weißt doch, daß das Gold mit verschiedenen Stoffen verunreinigt ist: Kupfer, Zinn, Eisen, Blei. Wir aber wollen reines Gold haben; ohne Feuer kann es von den fremden Beimischungen nicht befreit werden. Ebenso ist es ohne Exorzismus nicht möglich, die Seele zu reinigen sie kommen von Gott und sind aus der Heiligen Schrift genommen." (17) An einer anderen Stelle ermahnt der Heilige: "Nach der Absage und dem Gaubensbekenntnis werden wir aus dem Lager des Teufels in das Lager Christi überführt." (18)
Es ist zu bemerken, daß mit einer "Oration, die den Charakter eines Exorzismus hat'' (Feier, S.12) u.a. nichts gewonnen ist, und der Verdacht besteht, als wolle man sich nur schmerzlos von dem eigentlichen, unangenehmen Exorzismus freimachen. Der Exorzismus ist ein persönlicher Akt des Exorzisten, der dazu von Gott die entsprechende Kraft bekommen hat. Deshalb sagt auch der Exorzist: Ich exorzisiere dich (ego exorciso te) (...) Höre, verruchter Satan (...) trete hinweg (...) ich exorzisiere dich, unreiner Geist (...), daß du herausgehst und weggehst (...) usw. Es möge doch ein jeder Priester den Ritus des Exorzistats wieder durchlesen, dann würde er nicht Gott bitten um das, was er aufgrund seines Amtes in Gottes Namen und mit der Hilfe Seiner Macht, die ihm diesbezüglich verliehen wurde, zu erwirken hat. (Fortsetzung folgt)
Anmerkungen:
1. Joh.17,9 cf. Cornelius a Lapide Commentarii in Evangelia, T.II. S. 507. Lepicier, Diatesseren vol.III, S. 514. Thomas.Cat. aur. 2. Denz. 3897. 3. Vgl. Der gr. Herder. 4. Denz. 792. 5. S.Th. Summa III, 66,9. 6. Denz. 1789. 7. Die Thora u. die Sprache. D.II.17. Buch Moses, R. Fuchs, Wien 1908. 8. Summa III, 66, 10 ad 4. 9. LThK, III, (Buchberger). 10. Denz. 665. 11. In Sententias theol. Petri Lombardi. lib.IV, Dist VI. Qu.4. 12. Pantheologia,I 9 Lugduni1670 13. Denz. 140. 14. Kol. 1,13. 15. Augustinus P.L.44/X,1, lib. I. cXX, 22. 16. ebd. col. 465-467. 17. P.G.33 Procatechesis 9,c.347-349. 19. vgl. Catech. 3;17;19.
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