VERE ANTIQUI ERRORIS NOVI REPARATORES! - ERNEUERER ALTER IRRLEHREN! (PETRUS VENERABILIS)
von H.H. Dr. theol. Otto Katzer
Großherzog Leopold I., Bruder Kaiser Josephs II. sehnte sich danach, kirchliche Reformen im Geiste des Jansenismus und Gallikanismus in seinen Staaten einzuführen. Sein Reformplan empfiehlt die Veränderungen des Breviers und des Missale. Nach ihm soll die ganze Heilige Schrift in jedem Jahre gelesen werden, die Ausspendung der heiligen Sakramente soll in der Landessprache geschehen, der Kult beschränkt, Bilder und Reliquien reduziert werden, alle Pracht sollte aus den Kirchen verschwinden, worin nur ein Altar sein durfte. Auch "abergläubische" Andachten und Prozessionen sollten vermindert werden usw., Predigten sollen moralischer sein,alles mystische und dogmatische gemieden werden. In seinem Ratgeber, dem Bischof Scipio Ricci von Pistoja, fand er einen eifrigen Helfer. Im Jahre 1786 wurden alle erwünschten Reformen von der in Pistoja gehaltenen Synode angenommen. Im Kerne wurde alles gefordert, was sich seit dem sogenannten zweiten Vatikanischen Konzil durchgesetzt hat. Der Herr und sein Hirte schliefen jedoch nicht; die Synode wurde von Papst Pius VI. durch die Apostolische Konstitution "Auctorem fidei" verdammt. "Absit, ut vox Petri in illa unquam sede sua conticescat, in qua perpetuo vivens ille ac praesidens praestat quaerentibus fidei veritatem."("Fern sei es, daß die Stimme Petri je still werde auf diesem Stuhle, wo er ununterbrochen lebt und den Vorsitz hat, bereit denen, die die Wahrheit suchen, diese zu gewähren") - so lesen wir in der Einleitung zu dieser für uns heute so wichtigen Konstitution. "In solchen Dingen", setzt die Einleitung fort, "ist Nachsicht nicht mehr gestattet, da es sozusagen ein Verbrechen ist in solchen Dingen, nämlich solch gottloses Zeug zu predigen, nachsichtsvoll zu sein. Solch eine Wunde muß herausgeschnitten werden, die nicht nur ein Glied verletzt, sondern den ganzen Leib der Kirche gefährdet!"
"Wir befehlen deshalb allen Christgläubigen beiderlei Geschlechtes, daß sie es ja nicht wagen, eine im Gegensatz zu unserer Konstitution stehende Ansicht zu haben, etwas dagegen zu lehren oder zu predigen, da derjenige, der etwas, was gegen unsere Konstitution ist - im ganzen oder im einzelnen - lehren, bzw. davon etwas verteidigen oder herausgeben würde oder auch darüber öffentlich bzw. privat disputieren würde (außer, um die verurteilten Sätze zu bekämpfen), den kirchlichen Zensuren beziehungsweise den vom Gesetz angegebenen Strafen (die für ähnliche Vergehen festgesetzt sind) allein schon durch die Tat selbst verfallen würde (ohne daß es nötig wäre, die Verurteilung eigens zu veröffentlichen)." Nachdem der Papst die Veröffentlichung der Synodalakten (in jeder beliebigen Sprache, in jeder Ausgabe, egal an welchem Ort, ob bereits gedruckt oder nicht) aufgrund seiner apostolischen Autorität verboten und verurteilt hatte, verbietet er auch alle anderen Bücher, welche die verworfene Lehre verteidigen - seien sie geschrieben oder bereits gedruckt, oder auch, was Gott verhüte,daP sie später herausgegeben würden - als auch das Lesen dieser Bücher, ihr Abschreiben, Behalten und ihren Gebrauch und zwar allen Christgläubigen und jedem einzelnen unter der Strafe der Exkommunikation, welcher jeder ipso facto verfällt, ohne daß es notwendig wäre sie noch eigens auszusprechen. Daß darunter auch die Teilnehmer am sog. Vatikanum II. fallen, dürfte klar sein.
Um dieser Sache den nötigen Ernst zu geben, schrieb Papst Pius VI. einigetnale an den Bischof von Pistoja, Scipio Ricci, und seine Mahnungen sollten auch wir uns zu Herzen nehmen, er sagte: "Es gibt sicher niemanden, der sich dessen nicht bewußt wäre, daß (durch die auf der Synode aufgestellten Sätze) dogmatische Urteile verletzt wurden, welche vom Stuhle Petri erlassen worden sind und deren Überwachung dir anvertraut war." "Wenn nun bei einer Synode Dekrete des apostolischen Stuhles angeführt wurden, dann geschah das nie, um sich wegen dieser herumzustreiten (als wären sie nicht unumstößlich), da sie als sicher und als unveränderlich gelten". (1) Es handelt sich also in den betreffenden Fragen nicht um Probleme der Disziplin!! Nach dem hl. Thomas von Aquin ist es Recht und Pflicht des Apostolischen Stuhles, "endgültig zu entscheiden, in dem, was sich auf den Glauben bezieht, urid dafür zu sorgen, daß es von allen mit unerschütterlichem Glauben festgehalten werde." (2) "Gegen apostolische Dekrete ist es niemand gestattet aufzutreten; so daß, wenn jemand etwas anderes behaupten wollte, er sich selbst verurteilen würde, aber nicht diese (Dekrete)! Eine bereits entschiedene Angelegenheit erneut dem Unverstand einiger weniger auszusetzen, ist nicht gestattet; das tun nur einige wenige Pseudo-Bischöfe und Widerspenstige. (...)
Wenn es gestattet wäre, menschlichen Meinungen freie Bahn zu lassen, würde es nie an denjenigen mangeln, die es wagen würden, die Wahrheit zu verspotten. Die Streitigkeiten und Auseinandersetzungen würden kein Ende nehmen, wenn es erlaubt wäre, das, was von mehreren Päpsten festgelegt wurde, von neuem zu beurteilen. (...) Wir, die wir Hüter der väterlichen Beschlüsse sein sollen, dürfen solche Anfeindungen nicht zulassen, nach dem Wort des hl. Petrus Damianus: "Bedenke, daß der, der die Schlüssel Petri besitzt, gegen jede neue Lehre sich erheben muß und die Förderer der Schlechtigkeit mit dem Richterspruch unschädlich machen muß." (3) In einem weiteren Schreiben betont der Papst, daß es auch ihm nicht gestattet ist, über die nach ernster Besprechung ausgesprochenen Urteile Rechenschaft abzulegen.
Ja, er muß sich aufgrund seines Amtes und seiner Würde solchen Auaeinandersetzungen völlig und gewissenhaft widersetzen, sonst würden solche kein Ende nehmen und die Autorität, vor der sich ein jeder beugen muß, geschmälert werden." (4) Infolgedessen, so bemerkt er in seinem Schreiben an Ferdinand III., mußte er gegen die Synode von Pistoja eingreifen, damit niemand der künftigen Bischöfe von Pistoja und Prato, wie auch all der anderen den (unfehlbaren Beschlüssen) entgegengesetzte Regeln herausgeben könne, denen sonst nichts im Wege stünde und die mit der gleichen Autorität wie der jetzige Bischof es getan (auftreten würden), wodurch eine neue Synode von Pistoja einberufen werden könnte." (5)
In diesem Zusammenhang ist noch ausdrücklich auf das hinterlistige Vorgehen gegen das Dogma der Unbefleckten Empfängnis Mariens (verkündet in der Bulle "Ineffabilis Deus" 1854) aufmerksam zu machen, wie es aufgrund des Nichtausschlusses der Polygenie (die besagt, der Mensch sei zu verschiedenen Zeiten, an verschiedenen Orten entstanden, er würde von verschiedenen tierischen Ahnen abstammen, das Paradies sei ein Mythos, der Sündendallbericht sei kein Protokoll des "Sündenfalles" - es sei nicht so gewesen, wie es dargestellt würde (6) -) immer wieder mit "kirchlicher" Approbation geschieht. Papst Pius IX. bestätigt in seiner erwähnten Bulle die von Papst Sixtus IV. verhängten Strafen und fügt noch weitere hinzu: "Das Verbot zu predigen, öffentliche Vorlesungen zu halten, den Verlust der Berechtigung zum Lehramte und der Interpretation, den Verlust des aktiven und passiven Wahlrechtes, und zwar sofort, automatisch, ohne die Verpflichtung zur (öffentlichen) Verlautbarung. Auch wird solch ein Priester für immer unfähig zu predigen, vorzulesen, zu interpretieren und zu belehren, ipso facto, ohne daß noch eine Verlautbarung diesbezüglich notwendig wäre. (7)
Gott läßt Seiner nicht spotten!
Anmerkungen: 1. Anfang und Schluß der Bulle "Auctorem fidei", vgl. Mansi "Conciliorum Collectio" XXXVIII, col.IIo4:"Nemo autem non intelligit apertam hinc inferri violationem dogmaticis judieiis, qaue Petri cathedra tulit , eorumque censorem te constituere." "Dum in synodis prolata sunt apostolicae sedis decreta, numquam est actum, ut contenderetur de incertis, sed ut certa atque immutabilia." 2. II. II. q. Kart. lo. 3. Mansi, a.a.O., col.llo5: "Contra ea, quae apostolicis sunt fundata decretis, nihil cuique audere conceditur; ita ut si quis diversum aliquid decernere velit, se potius minuat, quam illa corrumpat, causamque jampridem definitam haud decere per paueorum insipientiam ad conjecturas opinionum, et ad carnalium disputationum bella revocare. (...) Nam si huinanis persuasionibus semper foret liberum disceptare, numquam deessert qui veritati audeant insultare, nullusque contentionibus ac certaminibus finis, si de his, quae plurimorum pontificum consensione firmata sunt, novum liceret ferre judicium". C0I.II06: "Nos qui custodes esse debemus paternarum constitutionum, unde assensum praebere non possumus illarum impugnationibus (...) monito d. Petri Damiani tradentis: 'Qui vice Petri claves tenet, ipse potissimum adversus novum dogma consul gat, et introdutores pravitatis dignae sententiae jaculatio confodiat." 4. Mansi, a.a.O., C0I.II08: "Quapropter nobis minime convenit, ut de semel prolatis judiciis, quae nonnisi praevia severiori discussione sunt edita, reddamus rationem; inr mo pro munere dignitateque nostra a novi s concertationibus omnio ac diligenter ahstinere debemus; alias nunquam foret disputationum finis, ac minueretur auctoritos, cui sese subiicere quisque constringitur." 5. Mansi, a.a.O., col. 1258: "ut certa atque expressa pateat damnatio quae omnem procludat viam futuris tam Pistoriensibus et Pratensibus episcopis, quam ceteris Úmnibus, quibus nihil obstare videri posset, ut eadem pariquae auetoritate, qua hodiernus usus est episcopus, contrarias ipsius epistolae pastorali illi constituant accedicant, et ita fiat ut Ricciana rursus synodus in lucem proferatur." 6. Krenzer, Ferdinand: "Morgen wird man wieder glauben" 1978, S.19o. 7. Litterae apostolicae de dogmatica definitione Immaculati Conceptus Beatae Mariae Virginis, A.D. 1854 "Ineffabilis Deus". |