SIE LÜGEN, PATER WERENFRIED
von Konrad Lutz
Im ECHO DER LIEBE (1978/7) schreibt Pater Werenfried: "Andere fordern, Papst Bischöfe sollten die Unruhestifter zum Schweigen bringen und die falschen Lehrer exkommunizieren. Wenn dies nicht sofort (!) geschieht, werden sie verbittert und aufsässig, greifen die Hierarchie an und fördern ihrerseits den Zerfall der kirchlichen Autorität. Und weil das Konzil bisweilen (sic!) mißbraucht wird um,den Glauben zu untergraben, gehen manche, die die Kirche retten wollen, so weit, daß sie nicht nur diese falschen Auslegungen, sondern das ganze Konzil und sogar den Papst verwerfen."
Lügen heißt, wider besseres Wissen die Unwahrheit sagen. Pater Werenfried weiß natürlich, daß wir Bischöfe und Papst nicht deshalb verwerfen, weil sie nicht sofort die Irrlehrer exkommuniziert haben. Er weiß auch umgekehrt, daß kein einziger Irrlehrer exkommuniziert wurde, deren zahlreiches Auftreten er selbst nicht leugnet. Übrigens: Wenn man mit der Kirche glaubt, daß ewiges Glück und ewiges Unglück von Annahme oder Ablehnung der Glaubenswahrheiten abhängen, dann ist es wahrhaftig keine unbillige Forderung an die kirchliche Autorität, daß diese Irrlehrer sofort exkommuniziert werden, d.h. sogleich nach dem Bekanntwerden der Irrlehre und der Verweigerung des Widerrufes. Tatsache ist aber, daß es nicht diese Nachlässigkeit und überhaupt keine bloße Nachlässigkeit ist, derentwegen wir Papst und Bischöfe ablehnen, sondern ihre Begünstigung der Irrlehren und ihre Verteidigung der Irrlehrer (z.B. Küngs durch Döpfner), wo nicht gar ihre eigenen Irrlehren selbst, an denen es nicht mangelt. Ist Pater Werenfried etwa nicht fähig, zwischen Versammlung und Opfer zu unterscheiden? Er ist dazu fähig! Es ist ganz undenkbar, daß ein normal begabter Mensch, der immerhin einmal Theologie studiert hat, zu solch einfacher begrifflicher Unterscheidung nicht fähig sein soll! Dann soll er aber klar Stellung beziehen, ob für ihn die Definition der hl. Messe als Opfer, die die Kirche vorlegt, oder die Definition als Versammlung, die Paul VI. vorlegt, gültig ist. Im ersten Falle lügt er, wenn er Paul VI. verteidigt, im zweiten Falle lügt er, wenn er sich auf die katholische Kirche beruft. So oder so: Er lügt. Pater Werenfried möge uns sagen, ob für ihn, wie ausdrücklich für Paul VI., Judentum, Islam, Christentum in gleicher Weise "authentisch" von Gott sprechen (Ansprache vom 9.8.1970), oder ob die katholische Kirche die einzige von Gott gewollte Kirche ist, also alleinig authentisch von Gott spricht. Pater Werenfried wirft uns vor, an der Zerstörung der kirchlichen Autorität mitzuwirken. Genau das ist ja der ganze Jammer, und genau das ist es, was wir den Amtsträgern vorwerfen, daß sie diese gottgewollte Autorität nicht ausüben, und wenn, dann gegen die, die sie stützen wollen.
Herr Pater Werenfried, ich könnte Ihnen den Namen des '"Priesters" nennen, der in seinem angeblichen Religionsunterricht den Kindern sagt, daß es kein Fortleben nach dem Tode gibt. Nicht wahr, das ist furchtbar! Aber was meinen Sie, was passiert, wenn ich das am erzbischöflichen Ordinariat melde? Es wäre schade um die Briefmarke. Wenn überhaupt eine Reaktion erfolgt, dann ein in höfliche Form gekleideter Spott, daß es da noch jemand gibt, der so rückständig ist, sich daran zu stoßen. Ich habe hier Erfahrung. Und unter dem lieben, guten, frommen Ratzinger hat sich da gar nichts geändert. Wenn ich nicht, wie Sie, Herr Pater, mich und andere belügen will, so ist doch das mindeste, was daraus schließen muß, daß es Ratzinger gleichgültig ist, ob die Jugend noch religiös erzogen wird oder nicht.
Was wollen Sie denn mit Ihrem dauernden Hinweis auf die falsche Auslegung des Konzils? Lesen Sie doch gefälligst die Texte und beachten sie die Zweideutigkeiten, die die von Ihnen als falsch bezeichneten Auslegungen ermöglichen, und von denen man längst weiß, daß sie gewollt sind Und wo der Wortlaut der Konzilsdokumente trotz allem in unerwünschter Weise klar ist, hat Paul VI. selbst in zynischer Weise ihren Sinn ins Gegenteil verkehrt, z.B. in Bezug auf die Beibehaltung der lateinischen Sprache.
Nicht daß er in seinen Amtspflichten nachlässig war, ist es, was wir Paul VI. vorwerfen - so schlimm das an sich schon wäre -, sondern daß er ihnen laufend zuwidergehandelt hat. Und Ihre läppische Berufung auf seine gelegentlichen Mahnungen: "Hört nicht auf die Verwirrer" u. dgl. - nehmen Sie die eigentlich selbst ernst von einem Manne, der sich ausschließlich mit diesen Verwirrem umgeben und der selbst am meisten zur Verwirrung beigetragen hat?
Was Sie mit Ihren Lügen zu Gunsten des Konzils und Pauls VI. erreichen wollen, Herr Pater, ist mir völlig unklar. Was Sie aber wirklich erreichen, ist leider nur allzu klar: die`restlose Verwirrung der Gläubigen, die noch guten Willens wären und wegen Ihrer früheren Verdienste bereit sind,auf Ihr Wort zu hören.
***
Stellungnahme zu "ECHO DER LIEBE", APRIL 1976, NR. 3
"... schließt doch das Dogma der Unfehlbarkeit aus, daß der Papst der ganzen Kirche eine blasphemische, ketzerische oder ungültige Eucharistiefeier verordnen konnte ..."
Paul VI. und Vatikanum II haben sich nicht vom Hl. Geist leiten lassen, also haben die betreffenden Anordnungen nicht die Eigenschaft der Unfehlbarkeit.
Beweis: Der Heilige Geist, die Ewige Wahrheit, kann nicht sich selbst widersprechen und durch Paul VI. verpflichtend das vorschreiben was ER durch frühere Päpste und Konzilien unter Anathem verboten hat.
Der Novus Ordo widerspricht dem DECRETUM DE MISSA des Trienter Konzils, der Constitutio Apostolica QUO PRIMUM des hl. Pius V., der Bulle CUM SANCTISSIMUM Clemens' VIII., der Constitutio UNIGENITUS DEI FILIUS (Denz.Sch. 2486, 1436), der Constitutio Apostolica AUCTOREM FIDEI Pius' VI..
Insbesondere verbietet Sessio 7, Canon 13 des Trienter Konzils jede Änderung der Riten unter Anathem, AUCTOREM FIDEI verbietet die Einführung der Volkssprache in die Liturgie gleichfalls unter Anathem.
Der Novus Ordo ist ferner unannehmbar auf Grund der Professio Fidei Triedentino-Vaticana (Deez. Sch. 1863, 1869 resp. Denz. 995, 1000) und des Antimodernisten-Eides.
"Diese definitiven und unfehlbaren Kathedralentscheidungen zu übersehen ist einzig möglich unter Preisgabe der Infallibilität!" (Dr. Ambros Kocher).
Folglich: Nicht die Ablehnung des NOM widerspricht dem Dogma der Unfehlbarkeit, sondern umgekehrt dessen Annahme, weil damit unfehlbare, unabänderliche Bestimmungen der Kirche verletzt werden.
"Nie ist es gestattet, eine Sache, über die der Apostolische Stuhl bereits entschieden hat, neu zu behandeln." (Denz. 110, Denz. 232)
Vom I. Vatikanischen Konzil wird der mit dem Bann belegt, der die Unabänderlichkeit der unfehlbaren päpstlichen Entscheidungen nicht anerkennt (Denz. 3075, 1840).
Die Annahme des neuen "Meßritus" ist das Zeichen der Trennung von der wahren katholischen Kirche.
|