Zur Frage der Gültigkeit der heiligen Messe
von
H.H. Dr. Otto Katzer
Aus einem Brief des Hochwürdigen Herrn Dr. theol. O.
K. an Herrn Prof. Lauth teilen wir Ihnen folgende Ausführungen mit (Die
Erklärungen der Fachausdrücke stammen von uns):
"Noch nie haben wir in der Geschichte der heiligen
Kirche mit einem derartig satanischen Angriff zu tun gehabt wie jetzt.
Da wollen wir den Heiligen Geist ganz besonders bitten, uns stets genau
das erkennen zu lassen, was Seine Braut, die heilige Kirche, betrifft
und ihr herrlichstes Geschenk, die Eucharistie.
Zu allererst müssen wir bedenken, daß es nicht der
Priester als Herr XY ist, der konsekriert, sondern Christus durch ihn,
consideratis considerandis 1) , und daß Christus auch im Priester mit
sich selbst identisch bleibt, heri, hodie, et in saecula 2) , und Er
hiermit derselbe Opferer ist, als auch dasselbe Opfer, wie im
Abendmahlssaal und am Kreuze, so auch bei jeder Erneuerung des
allerheiligsten Opfers.
Da es ein und dasselbe Opfer und derselbe Opferer
ist, müssen auch die Worte, mit denen das Opfer zur Tat wird, dieselben
bleiben, wie der hl. Albert der Große anführt. Das heißt, wenn die
substantielle Identität 3) des Opfers bestehen soll, muß auch die
Identität der sakramentalen Form erhalten bleiben, wenn nicht gerade
explizite 4), was alle ihre Worte anbelangt, so unbedingt alle
virtualiter 5), da die Bedeutung und der Sinn des Opfers es fordern.
Sie müssen so erhalten bleiben, wie sie das
Florentinum 6) nach der Vulgata 7) und Tradition präzisiert und das
Tridentinum 8) im traditionellen Ritus kodifizierte 9) hat. Die
sakramentale Form muß wie für den letzten Kaplan, so auch für den Papst
absolut stabil bleiben, wenn sie ihres Amtes wirklich walten wollen.
Der Hauptton der Sendung Christi liegt am Opfer,
nicht am Opfermahl. Wer das Opfer übergeht oder sogar ausschließen
will, stellt sich selbst außerhalb der Kirche und konsekriert ungültig,
auch wenn er konsekrieren will und alle Worte der Einsetzung gebraucht.
Solch ein Priester hätte nämlich keine intentio fidelis 10).
Wer den Text umändert, begeht auf jeden Fall eine
Todsünde, also selbst dann, wenn der Sinn unverändert bliebe, weil er
das Sakrament der Gefahr der Ungültigkeit aussetzt, welche sofort
eintritt, wenn der Sinn nicht mehr derselbe bleibt.
Es ist absolut unzulässig, eine sichere Form durch
eine mehrdeutige zu vertauschen, da solch ein Akt eine Gotteslästerung
wäre. Solch ein Priester hätte natürlich keine intentio fidelis.
Was die Einstellung des Klerus angebt, so möchte ich
trotzdem, wie bitter wahr die Worte des Herrn Banauch (DZM, Januar
1971) sind, ein Plädoyer für manche meiner Mitbrüder und für die
Gültigkeit - kurzfristig - selbst der verstümmelten Form vorlegen.
Viele, wenn auch von Tag zu Tag ihre Zahl abnimmt, durchschauen in
ihrer Einfalt und Vertrauensseligkeit noch nicht das Spiel.
Richtig bemerkt dazu die Zeitschrift "ITINERAIRES":
"[...] der Zweck ist, das christliche Volk von seiner Tradition
abzuschneiden, des Sinnes für das Heilige zu berauben und als den
alleinigen Fleister einer Wahrheit hinzustellen, die nur aus ihm selbst
hervorgeht. Ihr werdet sein wie Gott', heißt der Ruf, womit den
Unschuldigen die Unterdrückung des Latein eingeflüstert wird. Gewiß,
dieser finstere Plan gebt nicht von jenen mutigen' aber naiven Personen
aus; die sich freuen, daß man ihnen endlich ihre Religion
'verständlich' macht. Sie glauben, was man ihnen sagt. Aber selbst
jene, die es ihnen sagen, sind zum Großteil naiv. Doch es gibt auch
noch jene, die das Spiel leiten. Sie wissen, was sie treiben."
[Übersetzung aus dem Französischen, "Subversion de la Liturgie",
Supp.no.7, Nov. 1967]
Bei sonst (auf-)richtiger Intention, intentio
fidelis, würden im Notfall die als wesentlich bezeichneten Worte
Christi "Das ist mein Leib" und "Das ist mein Blut"genügen, wenn die
übrigen Worte in ihm wahren Sinne und ihrer wahren Bedeutung implizite
11) et virtualiter mit den 'wesentlichen verbunden wäre und keine
falschen an ihre Stelle treten würden. In einem solchen Falle ist
nämlich nicht zu vergessen, daß Christus es ist, der durch den Priester
konsekriert, solange dieser IHM restlos dienen will. Sicher nur ein
seltener Ausnahmefall.
Daß das "alle" nur "alle die vielen" bedeuten muß,
um noch rechtgläubig, als auch gültig, wirken zu können, dürfte klar
sein; nicht weniger klar dürfte sein die Sinnlosigkeit der Substitution
12) eines eindeutigen Wortes durch ein mehrdeutiges, wenn dieses nicht
gerade deshalb beabsichtigt ist, um schmerzlos und unauffällig die
Häresie auf diese Weise einzuführen - was aber bereits satanisch ist.
Die Unzulässigkeit des "für alle" im absoluten Sinne ist schon aus dem
Verbot der hl. Messen für Verdammte und die, die in der Erbsünde
gestorben sind, ersichtlich [...]
Pax et Benedictio Die omnipotentis Patris et Filii
et Spiritus Sancti descendat super vos et maneat semper. Amen.
* * *
Anmerkungen:
1) wobei alles bedacht ist, was zu bedenken ist
2) gestern, heute und in Ewigkeit
3) wesentliche Gleichheit
4) ausdrücklich
5) der Kraft nach
6) Konzil von Florenz
7) die größtenteils von Hieronymus geschaffene Bibelübersetzung
8) Konzil von Trient
9) unter die bindenden Anordnungen der Kirche aufgenommen
10) gläubige Absicht
11) einschließlich
12) Ersetzung, Auswechselung
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