BERUFSVERBOT DURCH RUFMORD
von Manfred Jacobs
Lt. dem deutschen Nachrichten-Magazin "Der Spiegel" vom 1. Mai 1978 (Nr.18/1978) hat das bischöfliche Ordinariat Speyer den Pater Manfred Adler aus dem Schuldienst entlassen, der sich durch seine Bücher gegen die Freimaurer einen Namen gemacht hat. Hintergrund: Die Maßnahme des bischöflichen Ordinariats Speyer ist, wenigstens nach außen hin, auf einen Artikel des Nachrichten-Magazins "Der Spiegel" vom 17.4.1978 (Nr. 16/1978, S.131) zurückzuführen. Dieser Artikel "Antisemitismus - gigantisches Netz" ist ein ungeheuerlicher Rufmord an dem kath. Priester Pater Manfred Adler. Der Beitrag im "Spiegel" löste gegen den Religionslehrer an der Berufsschule Technik II in Ludwigshafen eine derart massive Kampagne aus, daß das bischöfliche Ordinariat Speyer bereits einen Tag nach Erscheinen des "Spiegels", also am 18. April, auf einer Sondersitzung mit Mehrheitsbeschluß die sofortige Abberufung des Religionslehrers aus dem Schuldienst beschloß. Pater Adler, der bislang der Genossenschaft "Vom hl. Johannes dem Täufer" in Leutesdorf angehörte, wurde daraufhin ab sofort vom Religionslehramt suspendiert. Die, entgegen den sonstigen Gepflogenheiten dieser Stellen, außergewöhnlich rasche Reaktion des Ordinariats läßt auf eine Vorbereitung von langer Hand schließen. Deshalb erstaunt sie auch denjenigen nicht, der weiß, daß der Europadirektor des jüdischen Freimaurerordens B'nai B'rith, Dr. Ernst Ludwig Ehrlich, Basel, vor mehr als einem Jahr die Abberufung Adlers gefordert hatte. Kaum war ein in diese Richtung zielender Schmähartikel Ehrlichs Anfang 1977 in der jüdischen Wochenzeitung gegen Adler und seine Schrift "Weltmacht Zionismus" erschienen, als auch schon die "katholischen" Hiwis aus verschiedenen Organisationen in das gleiche Horn bliesen und ebenfalls die Entfernung des Paters forderten.
Es liegt in der Natur der Sache, daß Pater Adler auch bei dem freimaurerfreundlichen Generalvikar von Speyer Diemer wegen der Schrift "Die antichristliche Revolution der Freimaurerei" in Ungnade fiel. Nun trat der "Spiegel" in Aktion und leitete die durch die o.a. Veröffentlichung vom 17.4.1978 ganz offensichtlich vorbereitete konzertierte und konzentrierte Kampagne mit dem für "die Söhne der Finsternis" gewünschten Resultat ein.
Der Fall Adler ist in zweifacher Hinsicht lehrreich: 1. er beweist die musterhafte ökumenische Zusammenarbeit zwischen Freimaurern, Zionisten und "kath." Progressisten, und 2. was noch wichtiger ist, erweist sich diese Zusammenarbeit als Kapitulation der christlichen Lakaien vor freimaurerischen und zionistischen Kräften, die ihre kapitulierenden "kath." Untertanen voll und ganz im Griff haben.
Wer Manfred Adler und seine Schriften kennt, wird den Vorwurf des Antisemitismus gegen ihn auf keinen Fall erheben können. Adler hat zwar unter Verwendung jüdischer Quellen an gewissen Zionisten und deren Politik Kritik geübt; aber gerade diese Kritik wird, wie schon erwähnt, von Juden selbst vorgebracht. Dies beweist mehr als überdeutlich wie absurd die Gleichsetzung von Antizionismus gleich Antisemitismus ist. Wer es dennoch fertigbringt, eine solche Gleichsetzung zu behaupten, der kann eben nicht begrifflich unterscheiden oder aber ihm muß Bösartigkeit unterstellt werden. Fest steht, daß es den Gegnern Adlers trotz eingehender und intensiver Recherchen bis heute nicht gelungen ist, ihm weder innerhalb noch außerhalb der Schule auch nur eine einzige antijüdische Bemerkung nachweisen zu können!
Eine umfassende Dokumentation über das "Berufsverbot gegen Manfred Adler - Gründe und Hintergründe der Verfolgung eines katholischen Priesters" ist im Verlag für zeitgenössische Dokumentation GmbH, Postfach 1413, 5350 Euskirchen, erschienen.
CIC: § 2335: Wer sich der Freimaurerei anschließt, verfällt ohne weiteres der Exkommunikation, die simpliciter dem Apostolischen Stuhle reserviert ist.
§ 2336: Ein Kleriker, der eines der in Kan. 2334, 2335 genannten Delikte begangen hat, zieht sich damit nicht nur ohne weiteres die daselbst erwähnte Exkommunikation zu, sondern er soll außerdem noch mit Suspension oder Entziehung des Benefiziums, des Amtes, der Dignität (...) bestraft werden. (...) Kleriker und Religiosen, die sich der Freimaurerei oder einer ähnlichen Vereinigung anschließen, müssen außerdem beim Hl. Offizium angezeigt werden.
|