EIN INTERESSANTES DOKUMENT
aus: "La Tradicion", Nr. 31, 1977, S. 12 übers. von Elisabeth Weiler
Alfred Denoyelle, Herausgeber der interessanten Zeitschrift "MYSTERIUM FIDEI", 211 rue du Sonnet, 1080 Brüssel, Belgien, weist in seiner Zeitschrift und in einem persönlichen Schreiben .auf ein Dokument hin, das für uns von großem Interesse ist. Es handelt sich um den Satz 5 a einer Liste moralischer Irrlehren, welche der Jesuit Etienne Bauny, Vertreter einer laxen Moralauffassung, verkündet hat. (De censuris ecclesiasticis, tract. 3, disp. 4, qu 18, Paris 1642). Diese Irrlehren wurden von Papst Alexander VII. am 24. September 1665 verurteilt. (Siehe Denzinger Nr. 1105) .
Der verurteilte Satz lautet:
"Auch wenn du sicher weißt und es dir offen vor Augen liegt, daß Petrus Häretiker ist, bist du nicht verpflichtet, ihn anzuklagen, falls du es nicht beweisen kannst." ("Quamvis evidenter tibi constet, Petrum esse haereticum, non teneris denuntiare, si probare non possis.")
Demnach ist also das Gegenteil dieses Satzes wahr. Wenn es offenkundig ist, daß Petrus (Paul VI.) Häretiker ist, sind wir verpflichtet, ihn anzuklagen, auch wenn wir es nicht beweisen könnten.
Demnach sind also - was uns im Augenblick interessiert - gerechtfertigt der französische Abbé de Nantes, der die Häresien Pauls VI. angeklagt und bewiesen hat, der Pater Noel Barbara, der in Rom eine Pressekonferenz gehalten hat, um die Häresien Pauls VI. anzuklagen und zu beweisen und schließlich auch ich selbst, der ich bestraft wurde wegen der Erfüllung meiner Pflicht, die Häresien Pauls VI. anzuklagen.
Sagen wir es mit aller Klarheit, daß diejenigen, die Paul VI. verteidigen, sich mitschuldig machen an seinem Schisma, an seinen Häresien und an seiner Apostasie. Es genügt nicht, zu sagen - wie es so viele tun -: "Ich habe ein ruhiges Gewissen. Ich gehorche. Ich will lieber mit Paul VI. irren, als gegen ihn rechthaben".
Eines Tages werden wir sehen, wohin uns diese Einstellung führt.
Alfred Denoyelle
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