ALS BISCHÖFE NOCH IHRES AMTES WALTETEN
von
Tamàs Magyar
Msgr. Johann Gföllner (1867-1941) war von 1915 bis zu seinem Tode Bischof von Linz.
Frühzeitig erkannte er die Gefahren und Auswüchse der Liturgischen
Bewegung, die in den 30er Jahren einen gewaltigen Aufschwung
verzeichnen konnte. Als die Auswüchse immer alarmierender wurden, gab
Bischof Gföllner einen eigenen Erlaß, der sich auf die Bestimmungen und
Gesetze der Kirche stütze, heraus. In diesem Erlaß, (veröffentlicht im
Linzer Diözesanblatt 1937, Nr. 7) wandte sich der Bischof scharf gegen
die Übertreibungen des Liturgismus. Eine Reihe von Auswüchsen verbot er
ausdrücklich. Hier einiges aus dem Erlaß, Unterstreichungen von mir.
Wie man sieht, ist das, was der Linzer Bischof zu sagen hat, heute fast
noch aktueller als damals.
"Die liturgische Bewegung weist immer wieder bedauerliche Abirrungen
auf. Der Altar wird umgekehrt zwecks Zelebration facie versa ad populum
- der Tabernakel wird aus der Mitte des Altares entfernt und in eine
Wandnische verwiesen, - Kommunikanten empfangen die heilige Kommunion
stehend, - die Bet-Singmesse wird zu einer schablonenhaften und
eintönigen Alltagsmesse, das Ave Maria wird nach dem Vater Unser
ausgelassen, - das Rosenkranzgebet während der hl. Messe untersagt.
Solche Bestrebungen müssen offen und unnachsichtlich mißbilligt werden.
Es ergehen daher ausnahmslos für den Welt- und Ordensklerus
nachfolgende strikte Weisungen:
1. Die Umstellung des Altares und die Zelebration facie versa ad
populum wird ausnahmslos und streng untersagt. Es steht niemandem zu,
früher bestandene altchristliche Gebräuche der Urkirche eigenmächtig zu
repris tini eren; dies dient nicht der Erbauung der Gläubigen und der
richtig verstandenen liturgischen Bewegung, sondern ruft vielmehr die
Verwunderung und Beunruhigung des Volkes wach und steht im Widerspruch
mit der bestehenden kirchlichen Praxis.
2. Die Entfernung des Tabernakels aus der Mitte des Altares und die
Aufbewahrung des Allerheiligsten in einer Wandnische ist ausdrücklich
verboten durch den Codex und durch das Rituale Romanum. Can. 1269, § 1:
Sanctissima Eucharistia servari débet in tabern·culo inamovibili in
media parte altaris posito. Rituale Romanum ( t i t . IV., c 1 , n.3):
Tabernaculum in altari majori vel in alio sit collocatum.
3. Die hl. Kommunion stehend zu empfangen ist ausdrücklich untersagt
durch das Rituale Romanum (tit.IV., c 1 , n.3): Utroque genu flexo
Sacramentum suscipiant; Si danda sit communio, ad gradus Altaris
genuflexis praebeatur.
4. Unter keinen Umständen darf das AVE MARIA nach dem VATER UNSER bei
öffentlichen gottesdienstlichen Funktionen ausgelassen werden. Die
falsch verstandene und einseitig betonte sog. christozentrische Idee
darf nicht zu einer Verdrängung der marianischen Ideologie führen.
5. Das heilige Rosenkranzgebet darf nicht als ein "unliturgisches"
Gebet aus der heiligen Messe verdrängt werden, - im Gegenteil, es gibt
kaum eine katholische Meßandacht, die in so knapper, anschaulicher und
populärer Weise das Wesen und die Bedeutung der hl. Messe
veranschaulicht und ausdrückt wie gerade das Rosenkranzgebet. Die hl.
Messe ist die mystische Darstellung und Erneuerung nicht nur des
Leidens, sondern des gesamten Erlöserlebens. Wenn Leo XIII. für den
Monat Oktober den hl. Rosenkranz innerhalb der hl. Messe ausdrücklich
vorgeschrieben hat, hat keine liturgische Bewegung das Recht, ihn aus
der hl. Messe zu verdrängen.
6. Die liturgische Bewegung darf nicht ausarten in eine subjektive und
separatistische Liebhaberei, Tändelei und 'liturgischen Sport'
einzelner, sondern muß sich in den Dienst der Gesamt-Seelsorge
eingliedern, die das oberste Prinzip ist und bleibt. Ein bloß äußeres
mechanistisches oder gar gewaltsames Aufzwingen der liturgischen
Ideologie und Praxis wird wenig Nutzen erzielen, stößt innerlich ab,
entfremdet das Volk dem gesunden und richtig verstandenen liturgischen
Leben der Kirche und birgt geradezu die Gefahr separatistischer, um
nicht zu sagen schismatischer Tendenzen in sich.
Dies gilt namentlich auch von den sog. Bet-Singmessen. Hier ... wird
die hl. Messe allmählich zur Schablone, was vielen Meßbesuchern bereits
unerträglich zu werden beginnt und wie eine religiöse Vergewaltigung
empfunden wird. Hie und da ist ja eine Bet-Singmesse ganz angezeigt;
aber Sonntag für Sonntag oder gar bei jeder täglichen Messe bedeutet
sie ein Übermaß, das abstumpft und jede persönliche Andacht untergräbt.
"Gemeinschaftsgottesdienst" besteht nicht in der Aufnötigung
liturgischer Lieblingstendenzen einzelner auf die Gesamtheit, und was
einzelnen sogenannten liturgischen Gemeinden gefällt, darf nicht zum
Pflichtgottesdienst für alle gemacht werden. Hier ist nicht Ausbau,
sondern Abbau der liturgischen Bewegung am Platz!"
Soweit Bischof Johann Gföllner in seinem Erlaß. Dieses ist eine klare
Sprache gegen alle Progressisten. Was würde der gute Bischof wohl heute
sagen, wenn er die "Greuel der Verwüstung an Heiliger Stätte" sehen
würde? Klar hat er damals die geheimen Absichten der liturgischen
Bewegung erkannt, und er handelte! Er hat nicht feige geschwiegen, sich
nicht gefürchtet, als altmodisch bezeichnet zu werden, nein, er
brandmarkte öffentlich die Exzesse der Modernisten, die damals schon,
lange vor Vatikanum II , am Werk waren. Heute befehlen die "Bischöfe"
genau jene damals verurteilten Auswüchse. Es sieht fast so aus, als ob
die damals Verurteilten heute die Bischofssitze okkupiert hätten. |