FRANZÖSISCHER 'EPISKOPAT' FÜR ABTREIBUNG
von
H.H. Dom Augustin Marie O.S.B
Ein französisches Gesetz vom Jahre 1975 hat die Abtreibung gestattet.
Dies Gesetz ist provisorisch und soll erst im Jahre 198o definitiv
werden, nach erfolgter Abstimmung hierüber. Der Episkopat hat in dieser
Beziehung zwei Verlautbarungen von sich gegeben: die eine vom 20. Juni
1973, die andere neulich, vom 23. April 1979.
1/ Die Erklärung des Episkopates von 19 73 hat die Abtreibung erlaubt
für die Fälle "von äußerster Not". Der Text lautet: "Wenn in Fällen von
äußerster Not der Arzt auf seine eigene Verantwortung hin glaubt, die
Abtreibung sei nicht zu umgehen - sei es im gesetzlichen Rahmen -, dann
weiß er, daß er einen Todesakt begeht. Er entschließt sich dazu nur zu
Tode betrübt, in der unerschütterlichen Hoffnung, die Fortschritte
seines Faches werden ihm später solch eine unmenschliche Wahl
ersparen". (Doc.Cath.15.7.1973, S.618). Der Episkopat sagt nicht nein;
nun hier nichts zu sagen, ist bejahen. Der Episkopat bejaht also den
vom Arzt ausgeführten Mord.
2/ Die bischöfliche Erklärung von 1979 hebt die 1973 erteilte Erlaubnis
nicht auf, daß nämlich der Arzt die Abtreibung ausführen darf. Im
Gegenteil braucht der Arzt nicht mehr "den Tod in der Seele zu spüren;"
er ist unverantwortlich erklärt: "In der Tat trägt die Ärzteschaft das
Gewicht der Abtreibung, deren Entscheidung andern obliegt."
3/ Die Erklärung von 1979 wie jene von 1973 erinnert nicht daran, daß
gemäß Canon 235o § I alle Urheber und Mithelfer einer Abtreibung ipso
facto exkommuniziert sind,mit eingeschlossen die Gesetzgeber, die
Wähler und die Bischöfe (für letztere begreiflicherweise lästig). Wenn
man diese Strafe in Erinnerung gerufen hätte, würde man sicher die
Seelen und die Leben mehrerer Menschen gerettet haben. I
4/ Die Erklärung von 1979 verlangt nicht die Aufhebung dieses
verbrecherischen Gesetzes, Ursache vom Mord an Tausenden von
Unschuldigen, denn seit 1975 gab es mindestens zweihundert tausend
Opfer jährlich. "Die, die in den Staaten ihre Macht von Gott erhalten
haben, oder Gesetze ausarbeiten, dürfen nicht vergessen, daß es den Be-
hörden gehört, das Leben der Unschuldigen zu verteidigen durch
angemessene Gesetze und Strafen. Und dies umsomehr, als jene, deren
Leben in Gefahr steht, sich selber nicht verteidigen können, und dies
ist ja der Fall unter allen den Kindern, die sich im Mutterschoße
befinden. Wenn die staatliche Behörde es unterläßt diese Kleinen zu
schützen, oder, was noch schlimmer ist , sie in die Hände der Ärzte
oder anderer ausliefert, um sie zu ermorden, dann mag sie sich daran
erinnern, daß Gott der Richter und Rächer unschuldigen Blutes ist , das
zum Himmel schreit." (Pius XI.)
5/ Die Erklärung von 1979 verurteilt das verbrecherische Gesetz nicht.
Siemacht den Gesetzgeber bloß auf den Mißbrauch dieses Gesetzes
aufmerksam: "Es ging darum realen Notlagen gerecht zu werden.
Tatsächlich schritten viele zur Abtreibung, die vorher nie daran
gedacht hätten (...) und dies manchmal aus Gründen einfacher Konvenienz
(...). Man kommt dazu die Abtreibung zu befürworten als ein Recht, wenn
nicht als Mittel der Empfängnisverhütung." Man sei zu weit gegangen, so
sagen die Bischöfe, in der Anwendung des Gesetzes: Abtreibung in
großer Not, ja; aber aus einfacher Konvenienz, immerhin nein! Die
Abtreibung als Abtreibung, ja; aber als Mittel der Empfängnisverhütung,
immerhin nein! Der Episkopat hat die Empfängnisverhütung 1968
gestattet. Das bedeutet eine der schwersten Todsünden gegen die
unwandelbaren Rechte des Schöpfers auf das menschliche Leben, und die
Abtreibung ist meistens nichts anderes als die ergänzende Phase einer
Empfängnisverhütung, die ihr Ziel nicht erreicht hat.
6/ Die Erklärung überläßt die Abtreiber der vom Konzil einem jeden
zugestandenen Gewissensfreiheit: "Wir übersehen nicht das Drama, in
welchem manche Frauen und manche Paare leben, die sich in Lagen
befinden, die sie ohne anderen Ausweg schätzen. Diese Lagen und die
daraus folgenden Ängste zu erkennen erlaubt einem jedoch nicht zu
sagen, die Abtreibung höre auf Zerstörung des andern zu bedeuten. Ohne
jemanden zu verurteilen und ohne uns an die Stelle der Gewissen zu
setzen - Christus hat es nicht getan - können wir nicht im Dienste der
Wahrheit fehlen, mag sie auch so anspruchsvoll sein." Was bedeutet der
Ausdruck: "ohne uns an die Stelle der Gewissen zu setzen?" Wörtlich
genommen hat er keinen Sinn: keiner kann sein Gewissen an die Stelle
eines andern setzen, so wenig keiner seinen Kopf an die Stelle eines
andern setzen kann. Aber den Bischöfen obliegt es, die Seelen vom Bösen
fernzuhalten, durch genaue Direktiven, im Namen jener Autorität, die
sie von Gott empfangen haben. "Ohne uns an die Stelle der Gewissen zu
setzen, das heißt: - Ihr seid frei zu tun, was euch gut scheint. Die
Bischöfe also entziehen sich ihrer Verantwortung vor Gott.
7/ Die Erklärung bemitleidet die Mütter, weil sie sich "in Lagen
befinden die sie ohne anderen Ausweg schätzen" als der der Abtreibung.
Diese Auswege zu lehren war die Aufgabe der Bischöfe. Aber woher haben
sie solche hoffnungslose Religion? Und die Gnade? Und das Gebet? Und
das Opfer? Und die Vorsehung? Und der Himmel? Solche Ausdrücke befinden
sich nicht in der Erklärung, kein einziges Mal findet man den Heiligen
Namen Gottes. Christus ist bloß nebenbei erwähnt, nicht als Gott,
sondern bloß als solcher, der "sich nicht an die Stelle der Gewissen
setzt", als solcher "der leben läßt". Das Wort "Sünde" wird ersetzt
durch Ausdrücke wie: "Beseitigung eines menschlichen Wesens",
"Todesakt", "schwerer Fehler", "übel", "Unglück". Man braucht nicht
Bischof zu sein um dieses zu sagen: ein Freimaurer, ein Marabu, ein
Rabbiner, ein protestantischer Pastor hätten genügt und vielleicht noch
besser getan.
8/ Die liberalen Katholiken zeigen sich von der Erklärung von 1979
befriedigt. Das Office, das unfaßbare Netz falscher
Konterrevolutionäre, beeilt sich die bischöfliche Erklärung zu
beweihräuchern: "fester Text (!), der ohne Zweideutigkeit !!) die Lehre
der Kirche in bezug auf die Abtreibung widergibt ... " (Revue
Permanences, Mai 79). (...)
Die Mehrheit derer, die in die Hölle fallen, so sagen uns die Heiligen,
befinden sich dort wegen Sünden der Unzucht (6. und 9. Gebote Gottes).
Es fängt allgemein mit der Adoleszenz an: die schuldigen Lektüren, die
schuldigen Blicke, und die unreinen Taten, die alleine oder mit anderen
begangen werden. Es setzt sich in der Heirat fort, wo die Eheleute die
Ehegesetze nicht halten, um die Zeugung zu verhindern. Seit Anfang der
Menschheit heißt diese Todsünde Onanismus (Gen. 38) oder auch
Empfängnisverhütung. Die Päpste bis zu Paul VI. haben sie immer mit der
strengsten Klarheit verurteilt. 1964 zögerte Paul VI. Er schrieb, man
werde diese Lehre "für den Augenblick" behalten. Dies bedeutete einer
vierjährigen Verkommenheit die Türen zu öffnen; nach diesen vier Jahren
las man in der Enzyklika Humanae Vitae zur allgemeinen Überraschung,
daß die Empfängnisverhütung in allen Fällen als Todsünde verboten ist.
Ihrer Ungestraftheit sicher sagten die französischen Bischöfe, daß die
Empfängnisverhütung erlaubt sei, wenn es den Eheleuten schwer fällt,
auf den ehelichen Verkehr zu verzichten. Und Paul VI. ließ sie dieses
sagen, indem er zum Mitverräter wurde. Seitdem leben eine große Zahl
katholischer Eheleute im Zustand der Todsünde und werden dabei beruhigt
durch einen Klerus, der sich dem 'Papst' gegenüber vollkommen gehorsam
erklärt und dem Rom nichts vorwirft. Ist es klar genug? 1977 hat der
Schriftsteller H. Monteilhet ohne irgendeine Ableugnung veröffentlicht,
daß Paul VI. zur Vollversammlung der französischen Bischöfe ein
Telegramm schickte, wo er sie beglückwünschte, "so gut seine Meinung
interpretiert zu haben." "Die ganze Presse, fügt der Schriftsteller
hinzu, hat dieses Telegramm entgegenkommenderweise verkündigt, bis zur
Tageszeitung Sud-Quest, wo wir es gelesen haben. Sud Quest ist eine
sehr ernste Zeitung, die von den großen Presseagenturen ihre
Information bezieht".
Ein solches Gefälle hinabgehend, konnte sich der Episkopat nicht dabei
halten; denn wenn man die Empfängnisverhütung erlaubt, wie kann man
denn den Eheleuten das Recht auf eine unauffällige Abtreibung
verweigern, wenn die getroffenen Maßnahmen ihr Ziel verfehlt haben und
das lästige Kind gezeugt ist? Es wurde also den französischen Bischöfen
unvermeidlich, die Abtreibung zu gestatten. Dies haben sie 1973 gemacht
und nicht verneint in ihrer Erklärung vom 23. April 1979. Die
Abtreibung ist als ein "willentlicher Schwangerschaftsabbruch" erlaubt.
Aber vor Gott ist es eine vorsätzliche Tötung, d.h. ein Mord: die
Mutter, der Arzt, der Inhaber der Klinik, der Gesetzgeber, der Bischof,
usw. sind also, zu verschiedenen Graden, entweder Mörder oder
Mordkomplizen am Mord eines unschuldigen und wehrlosen Kindes.
Und glauben Sie, daß ein katholischer Priester dies zulassen kann? Und
glauben Sie, daß ein katholischer Bischof dies zulassen kann? Und
glauben Sie, daß ein katholischer Papst dies zulassen kann? "Wenn diese
schweigen, werden die Steine rufen" (Lk, XIX,4o). Sie werden unter dem
Schmettern der Bomben rufen, die eine Schein-Zivilisation mit
Betonherzen vergraben werden, und von der "kein Stein auf dem andern
gelassen wird" (MK XLII,2). "Wehe diesen verzärtelten Priestern, die
Pölsterchen unter alle Ellenbogen und Kissen unter das Haupt der
Menschen jeden Alters machen, um Seelen zu fangen.[...] Siehe, ich
werde an eure Pölsterchen gehen, womit ihr die Seelen fangt, und werde
sie von euren Armen reißen. Auch will ich eure Kopfkissen zerreißen,
[...] Dann sol t ihr erkennen, daß ich der Herr bin (Ezech. XIII), "es
sei denn, daß in Sodoma zehn Gerechte übrig bleiben würden" (Gen.
XVIII, 32).
Diese Abtreiber-Bischöfe, die sich angeblich so für kanonisches Recht
und Gehorsam begeistern, sobald es darum geht, die "Integristen"
(übersetze: Katholiken) zu erdrosseln, können der Tatsache nicht
unkundig sein, daß sie durch Kanon 2350 § I ipso facto exkommuniziert
sind.
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