NACHRICHT, NACHRICHT, NACHRICHT...
REBELLENPRIESTER GREIFT LEHRE DER KATHOLISCHEN KIRCHE ZUR SEXUALMORAL AN. (aus: Cincinnati Enquirer, Jan. 1979; Interview mit einem Jesuiten, von Ben. L. Kaufmann;
übersetzt von Elisabeth Weiler) - Joseph F. O'Rourke S.J. (alt: 40
Jahre) in Cincinnati erklärte, daß die Kirche Frauen zu Abtreibern
schicke durch ihre Gegnerschaft zur Sexualerziehung und
Empfängnisverhütung. (...) "Einen ganz neuen Reichtum" würde die
kirchliche Sexualethik gewinnen, wenn die Bischöfe einfach ihre Lehre
über die Religionsfreiheit auch auf die menschliche Sexualität anwenden
würden. Pater O'Rourke sagte, die Bischöfe könnten einen
Meinungswechsel in ihrer starrsinnigen Bekämpfung der Abtreibung
rechtfertigen mit dem Dekret über die Religionsfreiheit des 2.
vatikanischen Konzils. Dieses Dekret, welches ihren nationalen und
internationalen Kampagnen für individuelle Freiheit und Menschenwürde
zugrundeliege, enthalte alles, was die Bischöfe brauchten, um einen
Wechsel in Politik und Lehre zu erklären, sagte der Geistliche. Pater
O'Rourke erklärte die katholische Lehre zur Sexualmoral für repressiv
und beschrieb wie er selbst in seinem Leben damit zurecht komme. Er
sagte, Zölibat bedeute nicht geschlechtliche Enthaltsamkeit, sondern
nur Ehelosigkeit und er sei ehelos. ( ... ) Er betrachte sich selbst
als keusch, gab aber zu, gesunde Beziehungen zum anderen Geschlecht zu
pflegen. Er sagte, ein Teil der Berufspflichten eines Priesters bestehe
darin, in Wort und Tat ungerechten Gesetzen zu widerstehen. Die
Zölibatsregeln für Priester, Nonnen und Ordensbrüder seien ungerecht.
(...) "Ich glaube, daß man sich gar nicht als Priester bezeichnen darf
ohne persönlichen und öffentlichen Widerstand gegen solche
Kirchengesetze." Außerdem sagte Pater O'Rourke, daß es eine Fülle von
Beispielen in der kirchlichen Lehre gebe - alte und zeitgenössische -
die es erlauben einer katholischen Frau zu sagen, daß sie gut und
tugendhaft sei, auch wenn sie eine Abtreibung vornehmen lasse. Er
sagte, daß es unter bestimmten Bedingungen, wenn die Bedürfnisse der
Frau es erfordern, moralisch gerechtfertigt sei, abzutreiben. (...) |