ZUM FERNSEHINTERVIEW DES "BISCHOFS" ERNST
Auszüge aus "FELS", Nr.5, Mai 1979
Unter der Überschrist "Kraftprobe in der Kirche Hollands1?" berichtete
der FELS vom April 1979 über ein Fernsehinterview des niederländischen
Bischofs Ernst, Diözese Breda, in dessen Verlauf sich dieser für eine
Zulassung zu den Sakramenten bei Homophilen aussprach, die in einer
gleichgeschlechtlichen Verbindung leben. (Anm. d. Red.: Ernst umgeht
hier die Bezeichnung "Homosexueller",um sich ein Hintertürchen für die
übliche Rabulistik offenzuhalten; in Wirklichkeit meint er nicht bloß
die abartige Veranlagung, sondern die tatsächliche Praktizierung der
Homosexualität). Ernst sagte dort u.a. der Homophile verlange sein
Recht in der Kirche. Was für ein Recht möchte man fragen, ist das,was
hier "verlangt'Vird? Gibt es in der Kirche das "Recht" auf einen
Zustand gestörter Ordnung und auf das Verharren in einer Lebensweise,
die von der Heiligen Schrist, von der kirchlichen Tradition und vom
Lehramt der Kirche stets als Beleichgung Gottes angesehen wurde? ( . .
. ) Ebenso könnteder, der neben seiner Ehe ein Verhältnis unterhält,
mit der Begründung,er sei polygam veranlagt, sein "Recht" verlangen,
unter Beibehaltung dieses Zustandes zu den Sakramenten zugelassen zu
werden.Das Ganze ist durchaus nicht nur ein Problem des O.Gebotes. Der
Labile, der immer wieder durch Ladendiebstahl rückfällig wird, oder der
Jähzornige, der seine Familie terrorisiert, sie und wir alle können mit
unserem sich meist in den gleichen Dingen wiederholenden Schuldigwerden
bloß immer wieder das Bußsakrament suchen, um mit Gott Frieden au
machen. Schlimm ist es nur, wenn man anfängt, mit seiner Schuld Frieden
zu schließen, sich zu dispensieren, keine Reue und keinen Vorsatz mehr
zu fassen und genau das geschieht doch heute weithin in einer Zeit, in
der alles relativiert wird, so daß die Beichtstühle nicht zufällig
verwaist sind und ganze Völkerschaften zur Kommunion gehen wie zum
Blasiussegen.
Wenn Ernst sortfährt, Sündigsein und Gerechtsein gingen durcheinander,
so erlaube man bitte zu fragen, ob hierzu nicht sehr viel Imehr und
Differenzierteres ausgesagt werden müßte, wenn dieser Satz nicht dem
Mißverständnis ausgeliefert werden soll. Auch das Wort Luthers zur
Rechtfertigungslehre "Simul Justus et peccator" (Gerechter und Sünder
zugleich), das der Bischof hiermit praktisch aufnimmt, hat bekanntlich
Richtiges im Sinne von Teilwahrheit, aber auch sehr Falsches ausgesagt.
Im obigen Zusammenhang und in solch verkürzender Weise scheint das Wort
des niederländischen Bischofs eine nicht zu verantwortende
Simplifizierung zu sein. (...)
F.W.Schilling von Canstatt |