DIE SYNODE VON PISTOJA UND DIE BULLE "AUCTOREM FIDEI"
von
Eugen Golla
Die Synode von Pistoja kann als die Endphase des Jansenismus bezeichnet
werden, der seinen Weg von Löwen über Port-Royal nach Utrecht nahm, um
in Pistoja zum letztenmal zu versuchen, aktiv in die Geschicke der
Kirche einzugreifen. Allerdings dürfen die theologischen Grundlagen der
Synode nicht überschätzt werden; sie beziehen sich hauptsächlich auf
die jansenistische Auslegung der Schriften des hl. Augustinus und das
Werk Quesnels. Ihre eigentliche Stärke verdankte sie vielmehr ihrer
Förderung durch einen Herrscher des aufgeklärten Absolutismus, der die
Kirche als eine dem Staate untergeordnete Organisation ansah.
Der Regent der Toskana, Großherzog Leopold I. (von 1765 bis 1790 Herzog
der Toskana), der zweite Sohn Maria Theresias, hatte eine ähnliche
Auffassung von der Kirche wie sein Bruder Kaiser Joseph II., wenn er
auch in seinem Eifer zu reformieren, vorsichtiger war. Zweifellos
herrschten in der Toskana während der zweiten Hälfte des 18.
Jahrhunderts auf dem Gebiete der Kirche manche Mißstände, vor allem in
den zahlreichen Klöstern. Der nicht minder zahlreiche Weltklerus war
sehr ungleich über das Land verteilt, da der größte Teil in den Städten
lebte. Auch erwuchsen manche Probleme aus der Ungleichheit der
Einkünfte der Pfarreien und Mißstände im Patronatsrecht. Statt sich
aber dieserhalb mit Rom in Verbindung zu setzen, zog es Leopold vor,
schon ab 1769 eigenmächtig zu 'reformieren' und Klöster aufzuheben. Als
sich dadurch Unzufriedenheit bemerkbar machte, suchte er die Bischöfe
seines Landes auf seine Seite zu ziehen, um an ihnen gehorsame Gehilfen
für seine Kirchenpolitik zu haben.
Zu diesem Zwecke forderte die Regierung mittels Rundschreiben vom 2.8.
1785 die Bischöfe auf, alle zwei Jahre Diözesansynoden abzuhalten. Am
26. Jan. 1786 wurde ihnen ein aus 57 Artikeln bestehender Reformplan
zugesandt, der hierfür die Grundlagen liefern sollte.
Dessen leitende Gedanken sind:
1. Die Reform des Breviers und des Missales; Durchlesen der ganzen heiligen Schrift in einem Jahr.
2. Ausspendung der Sakramente in der italienischen Sprache
(Landessprache), damit auch die Laien in den Geist der Kirchengebete
dringen können.
3. Die Messe muß langsam und mit laut vernehmlicher Stimme gelesen werden.
4. Abschaffung von 'überflüssigem' Schmuckaufwand und 'unnützen' Mengen von Lichtern in den Kirchen.
5. Diejenigen Bilder, die bis jetzt"ungerechter Weise" verehrt worden
sind, sollen auf ewig verborgen werden. Von dem Hochaltar sollen alle
Heiligenbilder entfernt werden und bloß das Kreuz auf ihm bleiben.
6. Kirchen auf dem Lande sollen nur einen Altar haben, darauf ein
Kruzifix und höchstens das Bild des Schutzpatrons oder der hl.
Jungfrau.
7. Verminderung der "abergläubischen" Andachten und Prozessionen.
8. Predigten sollen zum Gegenstand moralische Themen nehmen, mit Ausschluß von "mystischen Sentenzen".
9. Die Bischöfe sollen in ihre ursprünglichen, vom römischen Stuhl "usurpierten Rechte" wieder eingesetzt werden.
10. Abschaffung einiger Ehehindernisse und Abschaffung von Ehedispensen bzw. ihre Erteilung durch die Bischöfe.
11. Herabsetzung der Anzahl der Mönche, ihre Verwendung in der Seelsorge und ihre Loslösung von ihren Obern.
12. Gleiche Methoden der Ausbildung in den Seminarien, Universitäten
und in den Klöstern, so daß alle in ihren Studien "den Lehren des hl.
Augustinus folgen müssen". (Damit war die Verpflichtung auf die
jansenistische Gnadenlehre gemeint.)
Die Seele dieser Reformbestrebungen und zugleich der Hauptberater des
Großherzogs war der Bischof von Pistoja-Prato, Scipione Ricci, ein
persönlich sittenstrenger Geistlicher, der bereits vor der
Verlautbarung der erwähnten 57 Artikel viele von ihnen in seiner
Diözese praktisch durchgeführt hatte.
Ricci war 1741 in Florenz als Sohn eines Senatspräsidenten geboren
worden und schloß sich bald nach seiner Priesterweihe der
jansenistischen Richtung an. Als er 1775 Generalvikar des Erzbischofs
Incontri von Florenz wurde, gelang es ihm, den altersschwachen Prälaten
zur Einführung eines jansenistischen Katechismus zu bewegen. 1780 wurde
Ricci von der Regierung zum Bischof von Pistoja-Prato vorgeschlagen und
nach einigem Zögern auch von Papst Pius VI. bestätigt.
Großherzog Leopold erwartete nun, daß sämtliche Bischöfe der Toskana
den 57 Artikeln zustimmen würden; aber enttäuscht mußte er feststellen,
daß außer Ricci nur zwei Bischöfe sich in ihren Gutachten positiv zu
den Absichten der Regierung stellten.
Einige Beispiele dafür, wie rechtgläubige, d.h. vom Jansenismus nicht
angesteckte Bischöfe urteilten (zitiert nach Planck, Gottlieb Jakob:
"Neueste Religionsgeschichte" Lemgo 179o, S.28o ff.): "In den Missalen
findet der Erzbischof (Martini von Florenz) gar nichts zu verbessern.
Einige Unrichtigkeiten mögen sich in das Brevier eingeschlichen haben,
aber ihre Ausmerzung könne und dürfe kein Gegenstand der
Beratschlagungen einer Diözesansynode werden. Er erschrickt über den
Antrag, bei der Ausspendung der Sakramente, also auch bei der hl.
Messe, den Gebrauch der Volkssprache einzuführen, weil die lateinische
seit der Einführung des Christentums in den Occident die einzige
Kirchensprache gewesen und ohne Unterbrechung geblieben sei, weil die
Veränderung nicht ohne Gefahr für den Glauben selbst, und noch weniger
ohne Nachteil der bisherigen Gemeinschaft mit auswärtigen Kirchen
erfolgen könne, und weil man sich endlich vor den Kopten, Armeniern,
Griechen schämen müßte, welche immer noch bei dem Gottesdienst ihre
erste Kirchensprache beibehielten, ungeachtet sie längst auch aufgehört
habe, Volkssprache zu sein." - "So bewies der Bischof (von Fiesole),
daß man die Missale und Breviare nicht ohne Unklugheit verbessern, die
Volkssprache aber nicht einmal ohne Sünde in die Liturgie einführen
könne."- "Dies aber sei ihm (dem Erzbischof von Siena) ganz
unbegreiflich, wie ein Bischof auf einer dieser Synoden auf eine
Verbesserung der-Missale und Breviare antragen könnte, da doch die
Synode zu Trient dies Geschäft ausdrücklich dem Papst übertragen hätte.
(...) Er eiferte dagegen, daß die Nebenaltäre aus den Kirchen
weggeschafft werden sollten, denn gerade damit hätten auch die
Lutheraner ihre vorgebliche Reformation angefangen." (Zitate stammen
aus einer protestantischen (!) Quelle.)
Desungeachtet berief Ricci für seine Diözese eine Synode auf den 31.
Juli 1786 ein. Das Konvokationsschreiben ließ bezeichnenderweise in dem
Bischofstitel das gebräuchliche "durch des Heiligen Stuhles Gnade" aus.
An dieser Synode zu Pistoja, die in der Kirche des hl. Leopold
stattfand, nahmen etwa 25o Mitgleider teil, darunter 171 Pfarrer, denen
sogar freie Beratung und Entscheidung der vorgelegten Materien
gestattet wurde. Auch waren einige auswärtige jansenistische und
josephinistische Theologen anwesend. Großherzog Leopold überwachte von
der in der Nähe gelegenen Villa zu Castello die Synode und sorgte
dafür, daß durch Polizeimaßnahmen der störungsfreie Ablauf der
Versammlung gesichert war. Darauf ist es wohl auch zurückzuführen, daß
ein solcher "Geist der Einheit" herrschte, daß bei den Abstimmungen die
Gegenstimmen nie mehr als höchstens 8 betrugen.
In den insgesamt sieben Sitzungen wurden u.a. Dekrete über die
Sakramente, die Ablässe, Exkommunikation, das Leben der Kleriker und
die Verleihung der kirchlichen Ämter, Gleichförmigkeit im
Religionsunterricht sowie über die vorgenannten Änderungen im
Gottesdienst veröffentlicht.
Die Akten dieser Synode, die durch ihre Anmaßung, in Sachen des
Glaubens, der Moral und der Disziplin unter Umgehung des päpstlichen
Stuhles selbständige Entscheidungen zu treffen, wohl kaum ihres
gleichen fand, wurden sofort international verbreitet.
Der Erzbischof von Toledo und der spanische Nuntius teilten mit, daß
sie den Abdruck der Akten in spanischer Sprache nicht verhindern
könnten, wenn keine formelle Verurteilung derselben vorher vorläge.
Abgesehen von den Jansenisten pries insbesondere auch der
Fürsterzbischof von Salzburg,Hieronymus Graf Colloredo (Freimaurer und
wahrscheinlich auch Illuminat, zumindest deren Protektor, Anm.d.Red.),
der bereits 1782 in einem Hirtenbrief ähnliche Reformen verteidigte,
die Synode, die sonst die "Comödie von Pistoja" genannt wurde.
Der Großherzog glaubte viel erreicht zu haben und erhoffte durch ein
Nationalkonzil die allgemeine Durchführung der in Pistoja gefaßten
Beschlüsse zu erlangen. Aber er wurde von Ricci gewarnt, der erkannte,
daß die "aufgeklärten" Pfarrer in der Minderheit seien und daß die
Mehrheit der toskanischen Bischöfe keinesfalls gewillt waren, sich von
Rom unabhängig zu machen. Leopold berief daher anstelle eines
Nationalkonzils eine vorbereitende Versammlung des Episkopats für den
März 1787 nach Florenz in den Palazzo Pitti. Wie zu erwarten war,
verhielten sich die Bischöfe mit wenigen Ausnahmen wieder ablehnend.
Auch wurde diese Versammlung überschattet von Ausbrüchen des Unwillens
im Volke, das besonders über die italienische Messe spottete. Die
Empörung erreichte ihren Höhepunkt, als sich das Gerücht verbreitete,
Bischof Ricci beabsichtige, eine vom Volk hochverehrte Reliquie im Dom
zu Pistoja, den sogenannten Gürtel der hl. Jungfrau, zu entfernen.
Da die Regierung schon in den vorhergehenden Jahren in den Straßen
aufgestellte Madonnen- und Heiligenbilder, die vielfach Gegenstand
einer besonderen Verehrung gewesen waren, hatte entfernen lassen,
entstand ein Tumult, bei dem der bischöfliche Thron in der Kathedrale
verbrannt wurde. (Bekannt geworden unter dem Namen des sog.
Madonnenaufruhr.)
Das Verhalten Leopolds, der nach der Bischofsversammlung die Neuerungen
aus eigener Macht durchführen wollte, zwang schließlich den Papst,
Beschwerde einzulegen. Die Verstimmung führte schließlich 1788 zur
Aufhebung der Nuntiatur in Florenz und zum Verbot der Appellationen
nach Rom. Andererseits berief der Papst 1789 eine Kongregation von
Theologen ein, die die Beschlüsse von Pistoja prüfen sollte.
Am 3. März 179o verließ der Großherzog die Toskana, um nach dem Tode
seines Bruders Josephs II. die Herrschaft im Reich anzutreten und die
Kaiserkrone anzunehmen. Obwohl er eine Regentschaft einsetzte, die die
kirchlichen Angelegenheiten in seinem Sinne weiterführen sollte, war
seiner Kirchenpolitik kein Erfolg mehr beschieden. Bald entstand im
Lande ein Aufruhr und Bischof Ricci mußte aus Pistoja fliehen.
Da der Versuch, seine Diözese von auswärts zu leiten fehlschlug,
reichte er 1791 seinen Verzicht ein. Nach dem schon 1792 erfolgten
Ableben Leopolds als Kaiser bahnten sich zwar unter seinem Nachfolger
in der Toskana, seinem Sohn Ferdinand III., wieder bessere Beziehungen
zum päpstlichen Stuhl an, da die Neuerungen wieder abgeschafft wurden.
Dem Wunsch des neuen Großherzogs, die Akten der Synode nicht feierlich
zu verurteilen, sondern nur auf den Index zu setzen, konnte Pius VI.
schon deshalb nicht entsprechen, weil infolge der weiten Verbreitung
der Beschlüsse durch den Druck ein Schweigen des Oberhauptes der Kirche
so ausgelegt worden wäre, als enthielten sie nichts Glaubenswidriges.
Da sich Ricci wegen seiner angegriffenen Gesundheit geweigert hatte,
zwecks Verteidigung seiner Lehren nach Rom zu kommen, unterzeichnete
der Papst am 28. August 1794 die von dem gelehrten Kardinal Gerdili
verfaßte Bulle "Auctorem fidei". Das Erscheinen dieser Bulle, in
welcher 85 Sätze dieser Pseudo-Synode zensuriert wurden, rief große
Aufregung hervor. Nicht nur in der Toskana, sondern auch in Neapel,
Turin, Venedig und Spanien, sowie im Deutschen Reich wurde die
Bekanntmachung der Bulle verboten.
In Frankreich, das von der Revolutionsregierung beherrscht wurde, war
natürlich ihre Annahme ohndies unmöglich. Aber die gesamte Christenheit
unterwarf sich der Bulle.
Ricci beharrte trotz der Bemühungen des Erzbischofs Martini von Florenz
weiter auf seinen Irrtümern und wurde durch seinen Briefwechsel mit
französischen Priestern, die den Eid auf die Verfassung geleistet
hatten, in der Auffassung bestärkt, daß die Französische Revolution die
Kirche wieder auf die Einfachheit der ersten Jahrhunderte zurückführen
werde.
Als im Zuge des wechselnden Kriegsglücks die Franzosen 1799 die Toskana
wieder räumen mußten, wurde er in der Citadelle von Florenz gefangen
gehalten, aber der Erzbischof Martini setzte sich für ihn ein und
erwirkte auch seine Freilassung, worauf er sich in seine Villa Rignano
im Arnotal zurückzog. 18o5 unterwarf er sich dem inzwischen auf den
Stuhl Petri gelangten Papst Pius VII., ohne jedoch seine falschen
Grundsätze aufzugeben, wie seine weitere Korrespondenz mit den Feinden
der Kirche zeigt. Er starb 181o.
In der Bulle "Auctorem fidei" erhielt jeder der 85 beanstandeten Sätze
eine eigene Zensur; bei den unbestimmt und zweideutig gehaltenen
Passagen wurde die falsche und irrige Bedeutung eigens beigefügt. Der
Grad der Verurteilung war zwar verschieden, als häretisch wurden nur
einige Sätze bezeichnet, z.B. daß in diesen letzten Jahren eine
allgemeine Verfinsterung hinsichtlich der wichtigsten Wahrheiten der
Religion, welche die Grundlagen des Glaubens und der Sittenlehre sind,
eingetreten sei; ferner, daß der Papst seine Gewalt nicht von Christus,
sondern von der Kirche erhalten habe und die Kirche keine strafende
Gewalt besitze, sondern lediglich durch Überredung Gehorsam finden
könne.
In zweiter Reihe verurteilte die Bulle mit den Zensuren "zur Häresie
führend", "skandalös", "irrig", "fromme Ohren verletzend" u.a. auch die
Ausführungen über die hl. Sakramente, den Kultus, kirchliche Gebräuche
und Andachten. Daraus darf man aber nicht folgern, daß diese
Verurteilungen nicht für immer bindend seien. Daß man das nicht darf,
ergibt sich ohne weiteres aus folgenden Sätzen der Bulle'"Auctorem
fidei" (zitiert nach Katzer, Otto: "Erneuerer alter Irrlehren",
EINSICHT VIII(7)24o):
"Wir befehlen deshalb allen Christgläubigen beiderlei Geschlechts, daß
sie es ja nicht wagen, eine im Gegensatz zu unserer Konstitution
stehende Ansicht zu haben, etwas dagegen zu lehren oder zu predigen, da
derjenige, der etwas, was gegen unsere Konstitution ist - im ganzen
oder im einzelnen - lehren bzw. davon etwas verteidigen oder
herausgeben würde oder auch darüber öffentlich bzw. privat disputieren
würde - außer, um die verurteilten Sätze zu bekämpfen - den kirchlichen
Zensuren bzw. den vom Gesetz angegebenen Strafen, die für ähnliche
Vergehen festgesetzt sind und die ipso facto eintreten, ohne daß es
nötig wäre, die Verurteilung eigens auszusprechen." Wir müssen also
hinsichtlich des Gebrauchs der Volkssprachen in der hl. Messe "Auctorem
fidei" als ein Ergänzung der Bulle "Quo primum" des hl. Papstes Pius V.
ansehen,-mittels welcher er für immer die Ordnung der
römisch-katholischen Meßfeier festsetzte.
Ähnliche Gedanken enthält auch schon das Breve Papst Pius VI. vom
20.10.1786 an den Bischof von Chiusi und Pienza, der zu den wenigen
Bischöfen der Toskana gehörte, die Parteigänger Riccis waren. Er
erinnert ihn, fest zu glauben nicht nur das, was in der Schrift
ausdrücklich überliefert ist, sondern auch alles, was wir zum Glauben
empfingen durch die Tradition der katholischen Kirche und was definiert
ist in Sachen des Glaubens und der Sitten durch die Cathedra Petri oder
durch die rechtmäßig versammelten allgemeinen Konzilien. Am Schluß
fordert er ihn auf: "Age igitur, venerabilis frater, admove manus; ut
instructio tua ad nos transmissa ea ratione reformetur, qua in ea nihil
supersit, quod doctrinas ab apostolica sede definitas impugnet; nilque
quod receptas a praedecessoribus nostris probatasque sanctiones ullo
modo offendat." ("Veranlasse also, ehrwürdiger Bruder, daß dein
Hirtenbrief, der uns zugwig, so verbessert wird, daß in ihm nichts
bleibt, was der vom apostolischen Stuhle definierten Lehre widerspricht
und gegen die von unseren Vorgängern empfangenen und gebilligten
Verordnungen irgendwie verstößt.")
Schließlich darf man nicht vergessen, daß das sog. Vatikanum II in
vielen Punkten weit über die Wünsche der Synode von Pistoja hinausging,
handelte es sich doch damals 'nur' um die Einführung der Volkssprache
unter Beibehaltung der vorgeschriebenen Form der Meßfeier und der
übrigen Sakramente. Aber Rom wußte genau, daß die Volkssprache
gleichsam die Pforte sein sollte, durch die weitere Umdeutungen und
Neuerungen bequem Eingang finden könnten.
Benutzte Literatur:
Besonders sei hingewiesen auf die in dieser Zeitschrift erschienen
Artikel von H.H. Dr. Otto Katzer "Die liturgische Sprache" Teil 1,
VII(2) und "Erneuerer alter Irrtümer" (s.b.o.).
"Synodus Pistoriensis et Congregatio ab Hetruriae archiepiscopis et episcopis Florentiae habita" (Nr.6,9 u. 19).
Planck, Gottlieb Jakob: "Neueste Religionsgeschichte" 1. und 2.Teil, Lemgo 1787 u. 179o.
Wetzers und Weites "Kirchenlexikon" 1897.
"Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche" Leipzig 19o5.
"New Catholic Encycloadia" 1967.
Pastor, Ludwig Freiherr von: "Geschichte der Päpste" 16.Bd.
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