DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE
von
H.H. Benjamin Frederick Dryden
(übers. von Elisabeth Weiler)
INHALT:
Einleitung: Der Novus Ordo Missae ist keine Messe, er ist ungültig, unerlaubt und gotteslästerlich.
I. UNGÜLTIG. Für eine gültige Messe ist erforderlich: Die richtige Materie, Form und Intention und die Priesterweihe des Zelebranten.
A. Die richtige Materie ist Brot vom Weizen und Wein vom Weinstock.
B. Die richtige Form muß dasselbe ausdrücken wie die Form des lateinischen Ritus:
"Dies ist mein Leib" und "Dies ist der Klech meines Blutes, des neuen
und ewigen Bundes, Geheimnis des Glaubens, das für euch und für viele
vergossen wird zur Vergebung der Sünden".
1. Für alle bedeutet nicht dasselbe wie für viele.
a. Diese Ersatzformulierung macht die Messe ungültig, d.h. es ist keine Messe.
b. Die Formulierung "für alle" bei der Konsekration bedeutet, daß alle
Menschen gerettet werden und daß es keine Hölle gibt. Das ist eine
Häresie.
Deshalb wurde diese Formulierung vor 4oo Jahren ausdrücklich verworfen.
2. "Dies ist der Klech meines Blutes" genügt nicht (für die
Gültigkeit). Diese Formulierung zeigt die Transsubstantiation an, aber
ergänzt sie nicht durch weitere Worte, welche ausdrücken: 1. Opfer. 2.
Sühne. 3. Einheit der Kirche. Das Geheimnis des Glaubens ist das
Geheimnis der Erlösung durch das Vergießen von Christi Blut und ist
gleichbedeutend mit Sühne.
3. Der lateinische Novus Ordo enthält pro multis (für viele, nicht für
alle). Dennoch ist er ungültig, auf Grund mangelnder Intention.
C. Die Intention des Spenders zu tun, was Christus und die Kirche tut,
ist notwendig für die Gültigkeit eines jeden Sakraments (einschließlich
der Messe).
1. Nach den von Papst Leo XIII. aufgestellten Regeln kann die rechte
Intention als gegeben angenommen werden, wenn ein von der Kirche
approbierter Ritus angewandt wird; im anderen Fall ist die Intention
offensichtlich mangelhaft, insbesondere wenn ein Ritus verwendet wird,
der zu dem Zweck eingeführt wurde einen katholischen Ritus zu
verdrängen.
2. Der NOVUS ORDO - wie von seinem Promulgator Paul VI. dargelegt - ist keine Messe, sondern nur ein Gedächtnismahl.
a. Mit der Bezeichnung "Messe" für diesen Ritus sprach Paul VI. offen eine Häresie aus.
b. Weltweiter Protest brachte keine Zrückweisung der häretischen
Definition der Messe, sondern eine längere und weniger klare
Formulierung, von der ausdrücklich erklärt wurde, daß sie dasselbe
bedeuten solle, wie die frühere Formulierung.
3. Der Novus Ordo ist daher ungültig wegen mangelnder Intention.
a. Indem Paul VI. die Messe als bloßes
Gedächtnismahl definierte, brachte er seine Intention, nicht zu tun,
was die Kirche tut, zum Ausdruck.
b. Nach den von Papst Leo XIII. aufgestellten Grundsätzen ist der Novus
Ordo ungültig, weil er eingeführt wurde, um einen katholischen Ritus zu
verdrängen.
D. "Priesterweihe des Zelebranten" bedeutet, daß nur ein gültig
geweihter Priester eine gültige Messe lesen kann. Die sogenannten
"Priester", die seit dem 15. Aug. 1968 nach Pauls VI. neuem, ungültigem
Ritus geweiht sind, sind keine wirklichen Priester und können daher
auch keine gültige Messe lesen.
1. Der katholische Ritus überträgt "die Würde des Priestertums" d.h.
ein Mann wird in den zweiten Rang des Klerus versetzt und es wird ihm
die immerwährende Vollmacht (der priesterliche Charakter) verliehen zu
segnen und zu konsekrieren, die Messe darzubringen für die Lebenden und
Verstorbenen und von den Sünden loszusprechen.
a. Diese drei Vollmachten sind im lateinischen Ritus ausdrücklich erwähnt.
b. Sie sind nicht ausdrücklich erwähnt in den orientalischen Riten.
Daher kam es zu Zweifeln, die Gültigkeit orientalischer Riten
betreffend.
c. Papst Pius XII. erklärte, daß die Vollmachten für die Gültigkeif nicht ausdrücklich erwähnt zu sein brauchen.
2. Paul VI. ersetzte den überlieferten und eindeutig gültigen
lateinischen Weiheritus durch einen absichtlich zweifelhaften, neuen
Ritus. Dieser Ritus ist ungültig auf Grund mangelnder Form und
Intention, wie die anglikanischen Ordinationen, die Papst Leo XIII. aus
denselben Gründen für ungültig erklärte.
a. Die Form scheint gültig auf Grund
der Autorität von Pius XII., ist aber dennoch ungültig, weil in diesem
Ritus die Bedeutung für das Wort "Priester" nicht jener Realität
entspricht, die Christus gesetzt hat.
1. Paul VI. bezog sich auf das Dekret von Pius XII., um die Gültigkeit des neuen Ritus zu behaupten.
2. Gleichzeitig veröffentlichte er seine häretische Definition der
Messe, nach welcher der Priester nur der Vorsitzende bei einem
Gedächtnismahls sei.
3. Papst Leo XIII. erklärte 1896 die anglikanischen Weiheriten für
ungültig, aus genau demselben Grund, weil die Worte "Priester" und
"Bischof" in dieser Kirche "der Realität, die Christus gesetzt hat,
entkleidet seien."
b. Die Intention hinter dem neuen
Weiheritus kann nicht gewesen sein, die Vollmacht zu übertragen gültig
die Messe zu lesen, denn die Gegenintention - die Zerstörung der wahren
Messe - wird von der Geschichte der konziliaren Kirche aufs klarste
demonstriert.
II. Der Novus Ordo ist unerlaubt, d.h. durch das Kirchenrecht verboten. Die Teilnehmer begehen eine Sünde des Ungehorsams und erhalten dabei keine Gnade.
A. Der hl. Papst Pius V. veröffentlichte 157o eine authentische Ausgabe
des Römischen Meßbuches. Er begleitete diese Ausgabe mit einer Bulle
"Quo Primum", in welcher er verbot, irgendetwas hinzuzufügen oder zu
ändern.
B. Paul VI. sagte offen die Unwahrheit, wenn er am 24. Mai 1976
behauptete, daß bei Einführung des neuen Ritus, er in derselben Weise
und mit derselben Autorität gehandelt habe, wie der hl. Papst Pius V.
1. Pauls VI. Autorität - wenn sie jemals bestand - wurde nach Kanon 188
stillschweigend aufgehoben durch öffentliches Bekenntnis folgender
Häresien:
a. Daß nichtkatholische Religionen Mittel des Heiles seien.
b. Daß gemeinsamer Gottesdienst mit Nichtkatholiken erlaubt, ja wünschenswert sei.
c. Daß jedermann das Recht habe eine falsche Religion zu bekennen.
d. Daß die Messe ein Gedächtnismahl sei - ohne Erwähnung von Opfer,
Sühne für die Sünden, Transsubstantiation, wirkliche und physische
Gegenwart Christi mit Leib und Blut, Seele und Gottheit.
e. Daß alle Menschen gerettet werden.
2. Die Absicht des hl. Pius V. war, die von Christus eingesetzte Messe
unverändert zu bewahren. Pauls VI. Absicht war die wahre Messe durch
einen neuen ungültigen Ritus zu ersetzen.
3. Auch die Art und Weise war unterschiedlich. Der echte Papst Pius V.
befahl den Gebrauch des Missale und verbot jede Änderung. Der Usurpator
Paul VI. wagte nicht dieses Dekret in ordentlicher Form aufzuheben; er
wandte Täuschung an, um seinen neuen Ritus einzuführen.
III. Pauls VI. Gegenmesse ist gotteslästerlich, denn
sie sagt die Unwahrheit im eigentlichen Akt der Gottesverehrung, indem
sie die Einheit Christi und Seines mystischen Leibes mit den Feinden
Christi behauptet.
A. Die richtige Messe in der falschen Kirche behauptet fälschlich diese Einheit in Christi sakramentaler Gegenwart.
B. Die falsche Messe (Novus Ordo) - wo auch immer und wann auch immer -
behauptet diese Unwahrheiten, nicht in seiner sakramentalen Gegenwart,
jedoch planvoll und bewußt.
Der Novus Ordo Missae ist keine Messe, sondern eine Gegen'messe', eine
Waffe der sog. Konziliaren Kirche gegen die wahre Kirche. Er ist
ungültig, unerlaubt und gotteslästerlich und eingeführt als Ersatz für
die wahre Messe, welche das zentrale Geheimnis unseres Glaubens ist.
"Wer mein Fleisch ißt und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich
in ihm." (Joh. 6,57)
I. DER NOVUS ORDO IST UNGÜLTIG
Was sind die Voraussetzungen einer gültigen Messe? Hören wir den hl.
Papst Pius V.: "Denn wenn etwas von folgendem fehlt, die richtige
Materie, die Form mit Intention und die Priesterweihe beim Zelebranten,
kommt das Sakrament nicht zustande." (Dekret De Defectibus, p.xc in dem
von Pius V. veröffentlichten Missale vom 19. Juli 1570)
A. Die richtige Materie
"Denn es ist notwendig, daß das Brot vom Weizen und der Wein vom
Weinstock sei und daß diese Materie der Konsekration sich vor dem
Priester befindet während dem Akt der Konsekration." (Ibid., p.xc).
B. Form
"Die Worte der Konsekration, welche die Form des Sakramentes sind,
lauten so: Hoc est enim Corpus meum. (denn dies ist mein Leib.) Und:
Hie est enim Calix Sanguinis mei, novi et aeterni testamenti: mysterium
fidei, qui pro vobis et pro multis effundetur in remissionem
peccatorum. (Denn dies ist der Kelch meines Blutes, des neuen und
ewigen Bundes, Geheimnis des Glaubens, das für euch und für viele
vergossen wird zur Vergebung der Sünden.) Wenn jemand etwas
hinwegnehmen oder ändern sollte an der Form der Konsekration des Leibes
und Blutes, und bei dieser Änderung die Worte nicht dasselbe bedeuten,
würde er das Sakrament nicht bewirken. Wenn er etwas hinzufügen sollte,
was die Bedeutung nicht verändert, würde er das Sakrament bewirken,
jedoch sehr schwer sündigen." (Ibid., pp. xci-xcii)
Für alle, im Novus Ordo bedeutet nicht dasselbe wie pro multis (für
viele). Nach der Regel des hl. Papstes Pius V. kann daher keiner der
diese Änderung vornimmt "das Sakrament bewirken" - d.h. er liest keine
gültige Messe. Alle die an dem neuen Ritus teilnehmen billigen ihn und
haben teil an des Priesters schwerer Sünde des Sakrilegs, außer sie
sind vielleicht entschuldigt durch Unwissenheit, die sie nicht zu
vertreten haben.
Die Formulierung für alle macht aus den Konsekrationsworten eine
Häresie, indem sie behauptet, daß Christus nicht nur alle Menschen
retten wollte und eine Genugtuung leistete, die für die Sünden der
ganzen Welt ausreichte, sondern auch - und das ist - die Häresie - daß
diese Genugtuung allen Sünden zugute kommt, den bereuten wie den nicht
bereuten und sogar den Sünden solcher Menschen, die keine Vergebung
wollen, zumindest nicht zu den Bedingungen, die Christus gesetzt hat.
Das bedeutet alle Menschen werden gerettet und die Hölle ist
abgeschafft.
Der Katechismus des Konzils von Trient warnt vor dieser Häresie und
erläutert die Worte "für euch und für viele" folgendermaßen:
"Sie (=diese Worte) dienen dazu die
Frucht und den Nutzen Seines Leidens zu erklären. Denn wenn wir die
Kraft desselben betrachten, so muß man sagen, daß der Heiland Sein Blut
für das Heil aller vergossen hat, wenn wir aber die Frucht welche die
Menschen daraus ziehen betrachten, werden wir leicht erkennen, daß
dessen Nutzen nicht allen, sondern nur vielen zuteil wird. Indem Er
also "für euch" sagte, meinte er damit die Anwesenden oder Auserwählten
aus dem Judenvolk, die Jünger mit Ausnahme des Judas, mit denen Er
sprach. Wenn Er aber beifügte "für viele", so wollte Er darunter die
übrigen Auserwählten aus den Juden und Heiden verstanden wissen. Es ist
also mit Recht geschehen, daß nicht gesagt wurde "für alle", da hier
nur von den Früchten des Leidens die Rede war, welches doch nur den
Auserwählten die Frucht des Heiles gebracht hat. Und hierauf beziehen
sich jene Worte des Apostels (Hebr. 9,28), wenn er sagt: "Christus ist
einmal geopfert worden, um die Sünden vieler hinwegzunehmen" und was
der Herr bei Johannes sagt: "Ich bitte für sie nicht für die Welt bitte
ich, sondern für diese, welche du mir gegeben hast, weil sie dein
sind".
Aber warum wird für eine gültige Konsekration mehr verlangt als die
Worte "Dies ist der Kelch meines Blutes? Aus demselben Grund,weshalb
eine gültige Taufe mehr verlangt als die Worte: "Ich taufe dich". Sie
verlangt nämlich auch den Rest der Form "im Namen des Vaters und des
Sohnes und des Heiligen Geistes", wodurch sich die katholische Taufe
unterscheidet von der jüdischen Ablution, der Bußtaufe des hl. Johannes
des Täufers, von der häretischen, arianischen Taufe: "im Namen des
Vaters, der größer und des Sohnes, der geringer ist ..." Die
verstümmelte Form bezeichnet das Sakrament, aber bewirkt es nicht,
solange die Bedeutung nicht vervollständigt ist.
So wird in allen Riten, die von der katholischen Kirche approbiert sind
die Wandlung des Weines bezeichnet durch Worte wie: "Dies ist der Kelch
meines Blutes" oder "Dies ist mein Blut", aber sie wird erst
verwirklicht, wenn die Bedeutung durch drei Hinzufügungen
vervollständigt ist. 1. durch Worte, welche das Opfer bezeichnen (das
vergossen wird); 2. durch Worte, welche die wahre Sühne für die Sünde,
bezeichnet, die Sühne, die nur erlangt werden"kann durch das Blut
Christi, nicht durch das Blut von Tieren etc.; 3. durch Worte, welche
die Einheit der Kirche bezeichnen, außer der es kein Heil gibt, ("für
viele", ''für euch und für viele", aber niemals "für alle"). Die Worte
"Geheimnis des Glaubens", die in manchen orientalischen Riten fehlen
werden, vom hl. Thomas von Aquin der Sühne zugezählt, die durch Christi
Erlösungsopfer am Kreuz bewirkt wurde. So schrieb der hl. Paulus an die
Römer (3, 25-26): "Den Gott darbot, als ein Sühnopfer durch Glauben in
seinem Blut,zum Erweis seiner Gerechtigkeit, da er früher geschehene
Sünden hatte hingehen lassen,in der Zeit der Geduld Gottes, zum Erweis
seiner Gerechtigkeit,nunmehr in dieser Zeit, auf daß er selbst gerecht
sei und gerecht mache den aus dem Glauben Jesu."
DER LATEINISCHE NOVUS ORDO
Aber ist nicht das lateinische Original von Pauls VI.
Konsekrationsformel gültig, da es pro multis (für viele) enthält? Und
wandeln nicht die Worte "Denn dies ist mein Leib" sei es in Latein oder
der Volkssprache das Brot in Christi Leib, im neuen Ritus genauso wie
im alten? Unsere Antwort auf diese Fragen basiert auf dem laut dem hl.
Papst Pius V. dritten Erfordernis für die Gültigkeit, nämlich der
Intention, die wir bisher noch nicht erklärt haben.
Wir möchten hier jedoch zuerst darauf hinweisen, daß dieses lateinische
Original, promulgiert am 3. April 1969 nur den einen praktischen Zweck
hat, als ein offizielles Dokument mit den Worten "pro multis" zur
Verfügung zu stehen, auf welches die Verteidiger des Novus Ordo
verweisen können, denn eine volkssprachliche Falschübersetzung mit den
Worten "für alle" war schon seit Jahren fast über all eingeführt
worden; und diese volkssprachliche Falschübersetzung wird weiterhin von
Johannes Paul LI. durchgesetzt. Zweitens, bei der Promulgation des
neuen Ritus bezog sich Paul VI. auf die Institutio Generaiis, einer
allgemeinen Einführung zu seinem neuen Missale. Paragraph 7 dieser
Institutio definiert "das Herrenmahl oder die Messe" einfach als ein
Gedächtnismahl, ohne Erwähnung von Transsubstantiation, sakramentaler
Wirkung oder irgendetwas zu dem die Begriffe Form, Konsekration und
Gültigkeit einen Bezug haben. Paul VI. spricht daher nicht wie ein
Katholik von Form und Konsekration, sondern wie ein Protestant einfach
von den "Herrenworten" (verba dominica); ganz unterschiedslos zitiert
er Worte, die in der katholischen Konsekrationsform benutzt werden,
läßt aus oder versetzt einige Worte und fügt andere Worte hinzu, die
nicht Teil der Form sind. So lautet Pauls VI. Anweisung:
"Jedoch aus pastoralen Gründen und um den Ablauf der Konzelebration
reibungslos zu gestalten, verfügen Wir, daß die Herrenworte in jeder
Form des Kanons dieselben seien. Wir wünschen daher, daß sie in jedem
eucharistischen Hochgebet so ausgesprochen werden: Nehmet alle und eßt
davon: Denn dies ist mein Leib, der für euch hingegeben wird; und über
den Kelch: Nehmet alle und trinkt davon, denn das ist der Kelch meines
Blutes, des neuen und ewigen Bundes, das für euch und für viele
vergossen wird zur Vergebung der Sünden. Tut dies zu meinem Gedächtnis.
Die Worte 'Geheimnis des Glaubens' jedoch, herausgenommen aus dem
Zusammenhang der Herrenworte und vom Priester verkündet, öffnen das Tor
zur Akklamation durch die Gläubigen."
Worin bestehen die angeblich "pastoralen" Gründe für diese willkürliche
Untreue gegenüber der katholischen Tradition, diesen Austausch der
Konsekrationsform gegen eine bloße Erzählung des "Herrenmahles"? Was
trägt dies zur Konzelebration bei, die nach Canon 8o3 ohnehin verboten
ist, außer bei der Priesterweihe? Es gibt dafür kein anderes Motiv als
dasjenige Luthers, als er fast dieselben Änderungen vornahm:
gotteslästerliche Verachtung der Tradition der heiligen katholischen
Kirche und der katholischen Auffassung der heiligen Messe und
Eucharistie, die allein den Begriffen Form, Konsekration und Gültigkeit
einen Sinn gibt.
C. Die Intention bei der Spendung der Sakramente
Die Messe ist - wie die anderen Sakramente - in erster Linie das Werk
Christi, der sich jedoch dabei eines menschlichen Instrumentes bedient,
des Spenders des Sakraments. Der Spender ist kein bloßes Werkzeug wie
Hammer und Säge des Schreiners, sondern hat einen freien Willen. Wenn
er nicht den Willen hat zu tun, was Christus und die Kirche tut, ist
das Sakrament ungültig wegen Mangel der Intention. So erklärte Papst
Leo XIII. im Jahre 1896 in der Bulle Apostolicae Curae das Sakrament
der Priesterweihe wie es in der Anglikanischen Kirche gespendet wird
für ungültig, nicht wegen Mangels der Form bei den Worten, die von den
anglikanischen Bischöfen gebraucht werden, sondern auch wegen ihrer
fehlerhaften Intention. Diese Grundsätze sind ganz allgemein und können
auf jedes Sakrament angewendet werden, einschließlich der Messe. Papst
Leo erklärt: "Mit dem Defekt der Form hat sich ein Defekt der Intention
verbunden - der Intention, die gleichermaßen notwendig ist für das
Zustandekommen eines Sakraments. Soweit sich die Intention nur im
Inneren des Menschen abspielt kann die Kirche nicht darüber urteilen,
aber insoweit sie sich nach außen manifestiert, ist es Aufgabe der
Kirche darüber ein Urteil abzugeben.
Wenn nun eine Person beim Spenden eines Sakramentes ernsthaft und
korrekt die rechte Materie und die rechte Form verwendet hat, ist zu
vermuten, daß sie die Intention hatte, zu tun was die Kirche tut.
Dieses Prinzip ist die Grundlage der Lehre, daß ein Sakrament wirklich
als Sakrament zustande kommt, selbst wenn es durch den Dienst eines
Häretikers oder Ungetauften gespendet wird, vorausgesetzt der
katholische Ritus wird angewandt. Wenn jedoch der Ritus geändert wird
zu dem offensichtlichen Zweck, einen anderen Ritus einzuführen, der von
der Kirche nicht akzeptiert wird und zurückzuweisen^was die Kirche tut
und kraft der Einsetzung durch Christus zur Natur des Sakramentes
gehört, dann ist offensichtlich, daß nicht nur die für das Sakrament
notwendige Intention fehlt, sondern daß eine dem Sakrament
entgegengesetzte und mit diesem nicht vereinbare Intention vorhanden
ist." (Acta Sanctae Apostolicae Sedis, Vol. XIX, 1996-7, pp. 198-2oo).
Was bedeutet das praktisch, auf die Messe angewandt? Wenn wir keine
anderen äußeren Anzeichen haben, welche uns von der Intention eines
Priesters in Kenntnis setzen, müssen wir annehmen, daß seine Intention
richtig und seine Messe gültig ist, vorausgesetzt, er benutzt einen
katholischen Ritus. Wenn er jedoch einen Ritus benutzt, der eingeführt
wurde, um einen katholischen Ritus zu verdrängen, dann ist evident, daß
seine Intention ungenügend und dem Einsetzungszweck Christi sogar
entgegengesetzt ist und seine Messe ist schon aus diesem Grunde - wenn
nicht noch aus anderen Gründen - ungültig.
Bei einer Tridentinischen Messe von einem gültig geweihten Priester
richtig zelebriert, darf immer die Gültigkeit vorausgesetzt werden,
gleichgültig, ob der Priester ein guter oder schlechter Mensch ist, ob
in seiner Predigt rechtgläubig oder häretisch. Als gültig anzusehen
sind die Messen, die von Priestern der Ostkirchen - schismatisch oder
uniert - gefeiert werden, entsprechend ihren eigenen Riten, welche von
der katholischen Kirche als gültig angesehen werden. Das
protestantische "Abendmahl" und der Novus Ordo Missae sind dagegen
ungültig, denn sie wurden eingeführt zu dem Zweck, die katholische
Messe zu verdrängen.
Die Intention im Novus Ordo Missae
Paul VI. definierte den neuen Ritus in Artikel 7 der Institutio
Generalis seines neuen Römischen Meßbuchs folgendermaßen: "Das
Herrenmahl oder die Messe ist die heilige Versammlung oder
Zusammenkunft des Gottesvolkes unter dem Vorsitz eines Priesters, um
das Gedächtnis des Herrn zu feiern. Für diese lokale Versammlung der
heiligen Kirche gilt in besonderem Maße das Versprechen Christi: 'Wo
zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, bin ich mitten unter
ihnen.'"
So die Messe zu definieren ist eine Häresie; denn diese Definition
enthält keinen Hinweis auf Christi Opfer am Kreuz und dessen
Erneuerung; keine Erwähnung der Transsubstantiation, der realen und
physischen Gegenwart zum Unterschied von Seiner geistigen Gegenwart bei
einer Versammlung zu seinem Gedächtnis; keine Erwähnung der
Erfordernisse für die Gültigkeit, wie sie Pius V. aufgestellt hat.
Häresie sagen wir nicht Irrtum; denn der Häretiker Paul VI., obwohl
rasch gewarnt durch den weltweiten Aufschrei des Protestes, veranlaßte
oder erlaubte Msgr. Annibale Bugnini, Sekretär der Ritenkongregation,
in der Zeitschrift dieser Kongregation NoJuJ^iae^ Mai 197o, zu
schreiben, daß nach Überprüfung der "Introduktion" des neuen Ritus "die
Väter und Experten keinen dogmatischen Irrtum gefunden hätten und
keinen Grund sähen irgendeine Änderung vorzunehmen"; daß aber ohne
"etwas neues" hinzuzufügen "eine neue Version formuliert worden sei, um
gewisse Begriffe klarer hervortreten zu lassen". Beim Lesen der neuen
Version muß man auf zwei Dinge achten:
1) Jeder Anschein einer Berichtigung,eines Irrtums im Originaltext wird
von vorneherein dementiert; ausdrücklich wird erklärt, daß die neue
Version dasselbe aussage, wie die erste Definition des Novus Ordo.
2) Das lateinische Wort seu, übersetzt oder wird gebraucht zwischen
zwei Bezeichnungen für ein und diesselbe Sache; durch seinen Gebrauch
zwischen einer unvollkommenen und mehrdeutigen Bezeichnung und der
streng korrekten soll die Bedeutungsgleichheit der beiden Begriffe
vorgetäuscht werden. Bugnini sagt: "In der Messe oder Herrenmahl wird
das Volk Gottes an einen Ort zusammengerufen, gemeinsam mit einem
Priester, der den Vorsitz führt und in der Person Christi handelt, um
das Gedächtnis des Herrn oder Eucharistieopfer zu feiern. Daher gilt
das Versprechen Christi ganz besonders für solch eine lokale
Zusammenkunft der heiligen Kirche: 'Wo zwei oder drei in meinem Namen
versammelt sind, bin ich mitten unter Ihnen.' (Matth. 18,2o). Denn in
der Feier der Messe, in welcher das Kreuzesopfer erneuert wird, ist
Christus wirklich gegenwärtig in der Versammlung selbst, die in Seinem
Namen beisammen ist; in der Person des Priesters und schließlich
substantiell und dauernd unter den eucharistischen Gestalten."
Die erste Version drückt klar mit protestantischen Ausdrücken die
protestantische Intention aus, lediglich ein Gedächtnismahl zu halten.
Wie von Bugnini versprochen, drückt diese neue Version dieselbe
Intention mit denselben Ausdrücken aus, aber katholische Begriffe von
ganz anderer Bedeutung wurden als synonym den protestantischen
Ausdrücken hinzugefügt: Messe ist gleich Herrenmahl und Gedächtnis des
Herrn ist gleich eucharistisches Opfer. Das Opfer Christi wird zwar
erwähnt, aber nicht als mystisch und wirklich erneuert, sondern als
gefeiert und fortgesetzt durch die Versammlung, d.h. es wird eine
Gedenkfeier des Opfers Christi abgehalten. Die wirkliche Gegenwart
Christi ist nicht klar physisch in Leib und Blut, Seele und Gottheit,
sondern geistig in der Versammlung, im Priester, in der Predigt.
Angesichts von Bugninis Versicherung, daß nichts hinzugefügt wurde und
nichts am Originaltext korrigiert wurde, muß die substantielle und
fortdauernde Gegenwart Christi "unter den eucharistischen Gestalten" im
protestantischen Sinne verstanden werden, als aus der
Gemeindeversammlung resultierend und nur solange "fortdauernd" als
diese Versammlung existiert. Der Priester "handelt in der Person
Christi", aber es wird kein Hinweis gegeben, worin diese Handlung
besteht und wie sie sich von dem unterscheidet, was die Laien in der
Versammlung tun.
Nach jeder Version, der offiziellen Definition Pauls VI. - dem
Original, welches niemals aufgehoben wurde oder der neuen Formulierung,
die gleichbedeutend ist, wenn auch weniger klar - ist der Novus Ordo
Missae keine Messe. Sein erklärter Zweck ist die Feier eines
Gedächtnismahles. Paul VI., obwohl ermahnt, beharrte in seiner Häresie,
dies als Messe zu bezeichnen. Die Grundregeln Leos XIII. analog
angewandt, hat jeder der diesen Ritus benutzt, offensichtlich die
Intention Pauls VI., der diesen Ritus als Ersatz für die katholische
Messe promulgiert hat. Alle diese Zelebrationen sind ungültig nicht
wegen mangelnder Form, sondern auch wegen mangelnder Intention.
D. Die Priesterweihe des Zelebranten
Das vierte Erfordernis für die Gültigkeit einer Messe ist die
Priesterweihe des Zelebranten, von Pius V. "ordo sacerdotalis", das
heißt wörtlich: priesterliche Klasse oder priesterlicher Rang genannt.
Kanon 948 sagt: "Ordo" (d.h., das Sakrament der Priesterweihe) "sondert
kraft der Einsetzung durch Christus die Geistlichen ab vom Volk der
Laien in der Kirche zur Leitung der Gläubigen und zur Verwaltung des
göttlichen Dienstes.". Das Pontificale Romanum benennt in seinem
Weiheritus die Aufgaben des Priesters: ihren Rang unter dem Bischof,
dem sie helfen und ihre Gewalt zu segnen und zu konsekrieren, das
Meßopfer darzubringen für die Lebenden und die Verstorbenen und von den
Sünden loszusprechen.
Da jedoch einige orientalische Riten, die von der katholischen Kirche
als gültig angesehen werden, weniger deutlich sind, entstanden Zweifel
die Gültigkeit orientalischer Weiheriten betreffend. Papst Pius XII.
dekretierte deshalb in Sacramentum Ordinis (3o. November 1947), daß
folgende Form ausreichend sei für eine gültige Priesterweihe:
"Verleihe, wir bitten dich allmächtiger Vater, diesem deinem Diener die
Würde des Priestertum (Presbyterii dignitatem); erneuere in ihm den
Geist der Heiligkeit, damit er von dir erhalten möge das Amt des
zweiten Ranges (secundi meriti munus) und gesunde Sitten einflößen möge
durch das Beispiel seines eigenen Lebens."
Der römische Weiheritus macht ganz deutlich,worin die Würde des
Priestertums besteht, durch die ausdrückliche Übertragung der Macht zu
segnen, das Meßopfer darzubringen und loszusprechen:
"Weihen und heiligen mögest du, o Herr diese Hände durch diese Salbung
und unsere Segnung Amen. Damit alles was sie segnen mögen, gesegnet sei
und was sie weihen mögen, geweiht sei, im Namen unseres Herrn Jesus
Christus. ... Empfange die Gewalt Gott das Opfer darzubringen, Messen
zu feiern für die Lebenden und die Verstorbenen, im Namen des Herrn.
... Empfange den Heiligen Geist, wessen Sünden du nachlassen wirst, dem
sind sie nachgelassen und wem du sie behalten wirst, dem sind sie
behalten."
Die Form der konziliaren Priesterweihe Am 18. Juni 1968 approbierte
Paul VI. in einem Dokument, Pontificalis Romani Recognitio (Revision
des Römischen Pontificale) genannt, einen neuen und absichtlich
zweifelhaften Weiheritus, den seine Ritenkongregation am 15. Juli 1968
für einstweilen zulässig und am 6. April 1969 für obligatorisch
erklärte. Genau drei Tage vor dem letztgenannten Datum, nämlich am 3.
April 1969 veröffentlichte Paul VI. seine Apostolische Konstitution
Missale Romanum, in welcher er den Novus Ordo Missae definierte und den
Priester lediglich als den Vorsitzenden eines Gedächtnismahles
erklärte. Diese Daten sprechen deutlich genug für sich selbst, um eine
Verbindung nahezulegen zwischen diesen beiden Riten, von denen der eine
an die Stelle des katholischen Priestertums treten sollte und der
andere an die Stelle der katholischen Messe, die nur gültig gefeiert
werden kann durch einen gültig geweihten Priester.
Warum behaupten wir, daß dieser neue Weiheritus absichtlich zweifelhaft
sei? Weil er einerseits der im authentischen römischen Ritus
enthaltenen ausdrücklichen Übertragung der Vollmacht zu segnen, das
Meßopfer darzubringen und von Sünden loszusprechen beraubt ist. Wie von
den Strahlen dreier mächtiger Scheinwerfer wurde so die Bedeutung der
grundlegenden Formulierung "Würde des Priestertums" erhellt. Diese
Beraubung, dieses Ausblasen der Lichtquellen,straft die Behauptung
Pauls VI. Lügen, der einzig Sinn (der Änderung) sei, "den ganzen Ritus,
der in verschiedene Teile auseinandergefallen war, in größerer Einheit
wiederherzustellen und in schärferem Licht den Hauptteil der Weihe, die
Handauflegung und das Weihegebet herauszustellen." Der neue Ritus
überträgt nichts als presbyterii dignitas, die Würde des Priestertums,
in welchem Sinn auch immer es der konziliaren Kirche gefallen mag,
diese Würde zu verstehen - vermutlich nichts weiter als die armselige
Würde,den Vorsitz bei einem Gedächtnismahl zu führen.
Andererseits bezieht sich Paul VI. ausdrücklich auf Sacramentum Ordinis
von Pius XII. und hält die dort dargelegte Form für ausreichend zur
Gültigkeit, wobei er jedoch darüber hinwegsieht, daß Pius XII. nicht
von einem neuen Ritus spricht, der eingeführt wurde, um einen
katholischen Ritus zu verdrängen, sondern von "Priesterweihen,
gespendet nach dem griechischen Ritus", der schon vor vielen
Jahrhunderten von der Kirche bestätigt wurde und von orientalischen
Katholiken in Rom selbst benutzt wird und von Schismatikern, welche die
katholische Auffassung des Priestertums teilen.
Paul VI. übersieht dabei - wohl kaum aus Unkenntnis die Konstitution
Apostolicae Curae (1896), in welcher Papst Leo XIII. unter den Gründen
für die Ungültigkeit der anglikanischen Weiheriten feststellt, daß
dieselbe Form der Worte, die bei einem katholischen Ritus gültig sein
kann, unter solchen Umständen, die eine Änderung der Bedeutung dieser
Worte bewirken, ungültig sind:
"... die Worte für Amt und Aufgabe
eines Priesters oder Bischofs haben hier keine Gültigkeit mehr, denn
sie werden als bloße Namen verwendet, entleert der Realität, die
Christus eingesetzt hat."
Die Form des neuen Weiheritus von Paul VI. soll also als gültig
erscheinen, unter Berufung auf die Autorität Pius' XII., ist jedoch
tatsächlich ungültig, wegen der Bedeutungsänderung des Begriffes
Priestertums. Sie ist absichtlich zweifelhaft gehalten, denn sie soll
von Protestanten angenommen werden und mit manchen Bedenken auch von
Katholiken.
Die Intention der konziliaren Priesterweihe
Wenn wir jedoch die ihm zugrunde liegende Intention betrachten, dann
ist der neue Weiheritus eindeutig ungültig aus denselben Gründen, wie
die anglikanischen Weihen. Die Behauptung einen ursprünglichen Ritus,
der von der katholischen Kirche verdorben worden sei,
wiederherzustellen, ist nicht nur eine ausgemachte Ehrfurchtslosigkeit
und Beleidigung dieser Kirche, sondern auch hohle Täuschung. Denn die
verschiedenen Ausdrucksformen, die benutzt wurden, um ein und dieselbe
Bedeutung in den unterschiedlichen katholischen Riten zu übermitteln,
hatte ihre Ursache in den besonderen Umständen unter denen die
Katholiken in den ersten vier oder fünf Jahrhunderten lebten. Der Kanon
der Messe und die Formen der anderen Sakramente waren in den ersten
Jahrhunderten der Verfolgung geheim. Sie wurden nicht
niedergeschrieben, sondern mündlich weitergegeben; vollkommene
Gleichheit war nicht möglich, denn die Verständigung unter den
einzelnen katholischen Gemeinden war schwierig und selten. Dennoch
haben alle in der Substanz dieselbe Bedeutung bewahrt. Riten mit
anderer Bedeutung hätte die katholische Kirche zurückgewiesen.
Der anglikanische und der konziliare Ritus haben jedoch andere Ursachen
in einer Zeit, als die Buchdruckerkunst und die leichten
Kommunikationsmöglichkeiten das Erreichen von Gleichheit sehr einfach
machen. Diese Riten wurden ausdrücklich erdacht, nicht um einen
katholischen Ritus zu erhalten, sondern zu verdrängen. Ein solcher Akt
ist nach der Regel von Papst Leo XIII. ein klarer Beweis dafür, daß
eine Intention gegeben ist, "dem Sakrament entgegengesetzt und mit
diesem unvereinbar".
Des weiteren ist zu beachten, daß die Absicht, die wahre Messe für
welche echte Priester geweiht werden, zu zerstören, schon lange bei
Paul VI. und der konziliaren Kirche offenkundig war; eine solche
Absicht schließt jegliche Intention, gültig Priester für die
Darbringung des Meßopfers zu weihen, aus.
26. Sept. 1964: Die Hl. Ritenkongregation warnt in Inter Oecumenici,
Artikel 4, daß schwerwiegende Eingriffe vorsichtig getätigt werden
müssen: "Die allgemeine Reform der Liturgie wird von den Gläubigen
besser aufgenommen werden, wenn sie schrittweise vorgenommen wird und
wenn sie ihnen in verständiger Weise von ihren Hirten nahegebracht und
erklärt wird."
Juli 1965: Yves Dupont schreibt in seinen World Trends, Nr.6, S.4-5:'
"Die Messe in der Volkssprache mit den wiederholten Modifikationen hat
in England, Frankreich, Amerika und anderen Ländern Widerstand gefunden
... Die liturgischen Änderungen wurden nicht gerechtfertigt und können
auch gar nicht gerechtfertigt werden ... Traurige Tatsache ist, daß
sich die Kirche nun dem Protestantismus nähert ..."
Oktober 1967: Die in Rom zusammengerufene Bischofssynode lehnt eine
"Missa normativa", ab, welche mit dem zwei Jahre später eingeführten
Novus Ordo Missae identisch ist. (Ottaviani, Intervention, Artikel 1)
1967: Die amerikanischen Bischöfe führen eine volkssprachliche
Falschübersetzung des Kanon ein, welche unter anderen Häresien die
Formulierung "für alle" enthält, wodurch die Messe ungültig wird.
18. Juni 1968: Der verstümmelte Weiheritustvon dem wir gesprochen haben
wird eingeführt, offensichtlich mit dem Bewußtsein, daß die abgelehnte
Missa normativa, die bald als Novus Ordo Missae promulgiert werden
sollte, die Bedeutung des Priestertums, wovon die Gültigkeit des Ritus
abhängt ändern wird.
15. August: Drei neue Canones werden eingeführt: "Canon II kann guten
Gewissens von einem Priester, der weder an die Transsubstantiation noch
an den Opfercharakter der Messe glaubt, benutzt werden." (R.H. Richens
in Tablet, abgedruck in World Trends, März 1979, S.5-8.)
15. August 1968: An demselben Tag wird der verstümmelte Weiheritus für erlaubt erklärt; verpflichtend wird er am 6. April 1969.
3. April 1969: Der Novus Ordo Missae wird beschrieben in Pauls VI.
apostolischer Konstitution Missale Romanum. Er verwendet den Ausdruck
"wir haben befohlen" (jussimus), befiehlt jedoch nichts aus Furcht vor
den Folgen. Es wird jedoch ein Datum gesetzt - der 3o. November 1969 -
an dem das^"was wir befohlen haben, wirksam werden soll". Ein falscher
Eindruck von Gesetzgebung wird auch im Schlußsatz gegeben: "Wir wollen,
daß diese unsere Regelungen und Befehle jetzt und künftig fest und
wirksam seien."
6. April 1969: Der verstümmelte Weiheritus wird obligatorisch: von
diesem Tag an soll kein Priester mehr für die wahre Messe geweiht
werden. Dahinter steht unausgesprochen die Hoffnung, daß der letzte
gültig geweihte Priester eines Tages sterben wird und daß dann alle
Messen ungültig sind wegen fehlender "Weihe beim Zelebranten".
25. September 1969: In der Ottaviani-Intervention untersucht eine
Gruppe römischer Theologen nicht die volkssprachliche
Falschübersetzung, die nur den Gläubigen auferlegt ist, sondern Pauls
VI. eigenen lateinischen Novus Ordo. "Es ist offensichtlich," sagen sie
in Artikel 6, "daß der Novus Ordo nicht die Intention hat den Glauben
so dazulegen, wie er vom Konzil von Trient gelehrt wird, an den jedoch
das katholische Gewissen für immer gebunden ist. Mit der Promulgation
des Novus Ordo wird der treue Katholik vor eine höchst tragische
Alternative gestellt."
Oktober 1969: Msgr. Marcel Lefebvre gründet ein Seminar in Freiburg/
Schweiz, weil kein andares Seminar gefunden werden kann, das
priesterliche Bildung statt Verbildung vermittelt. (H.H. Peter J.
Morgan, "The Seminary of the True Faith" in World Trends Nr. 23, August
1971; Msgr. Lefebvre, "Priests for Tomorrow", 29. März 1973).
27. November 1971: In einer Rundfunkansprache stellt Bischof A. de
Castro Mayer von Campos, Brasilien fest, daß der Tag an dem die
traditionelle Messe verboten werden sollte, der 28. November 1969,
zuerst um zwei Jahre hinausgeschoben worden sei, bis zum 28. November
1971; dieses neue Datum dann jedoch in offiziellen Dokumenten nie
wieder erwähnt worden sei; dafür gäbe es einen guten Grund; "Kanon 3o
bestimme, daß ein Brauch, der mehr als 100 Jahre Geltung habe ... nicht
abgeschafft werden könne, es sei denn in ausdrücklicher, offizieller
Form." Die Feier der Messe nach dem Ritus Pius' V. ist jedoch ein
Brauch, der mindestens bis ins 6. Jahrhundert zurückgeht. 'Deshalb kann
kein Priester gemaßregelt werden, weil er diesen Ritus feiert."
28. Oktober 1974: Die Ritenkongregation Pauls VI. erlaubt den neuen
Bischofskonferenzen die Messe Pius' V. abzuschaffen, unter Mißachtung
des Dekrets Quo Primum und des Kanon 3o: "Wenn eine Bischofskonferenz
beschlossen hat, daß eine volkssprachliche Version des römischen
Missale oder eines Teils desselben, auf ihrem Territorium benutzt
werden soll, dann darf von diesem Zeitpunkt an die Messe nicht mehr
gefeiert werden, weder in Latein noch in der Volkssprache, außer
entsprechend dem Ritus des Missale Romanum, wie er durch die Autorität
Pauls VI. am 3. April 1969 promulgiert wurde ... Dies findet keine
Andwendung auf offiziell anerkannte nicht-römische Riten; es findet
jedoch Anwendung gegen jeden Vorwand eines uralten Brauches."
24. Mai 1976: Die bevorstehenden Weihen von Priestern für die wahre
Messe durch Mgr. Lefebvre in Econe (lassen wir einmal vorläufig das
Problem außer acht, ob Mgr. Lefebvres Weihen zum Priester und zum
Bischof durch den 33. gradigen Freimaurer Lienart, der dies vor dem
Empfang seiner eigenen Bischofsweihe war, d.h. ob Lienart selbst gültig
geweiht werden konnte, gültig sind oder nicht; Anm.d.Red.) veranlassen
Paul VI., die wahre Messe persönlich, wenn auch nicht in kanonisch
korrekter Form und verbindlich, klar und eindeutig zu verbieten: "Die
Autorität von heute wird im Namen der Autorität von gestern
zurückgewiesen. Ist es nicht der Papst, das Kollegium der Bischöfe, das
Ökumenische Konzil, denen es obliegt zu entscheiden, welche von den
unzähligen Traditionen als Norm des Glaubens angesehen werden muß? ...
Die Annahme des Ordo Missae ist gewiß nicht der freien Wahl der
Priester und Gläubigen überlassen ... Mit derselben höchsten Autorität,
die von Jesus Christus kommt, verlangen wir denselben Gehorsam für alle
unsere liturgischen, disziplinären und pastoralen Reformen, welche in
diesen Jahren in Erfüllung der Konzilsbeschlüsse gereift sind." (Paul
VI. Custos quid de nocte?)
22. Juli 1976: Durch ein anonymes Dekret wird Msgr. Lefebvre
mitgeteilt, daß Paul VI. ihn a divinis suspendiert habe, wegen der
Priesterweihen vom vorausgegangenen 29. Juni.
11. Oktober 1976: Paul VI. lehnt das Gesuch von Msgr. Lefebvre nach
Zulassung der tridentinischen Messe in einigen Kirchen und der
traditionellen Priesterausbildung in einigen Seminaren ab. Die
suspensio a divinis soll erst aufgehoben werden, wenn Msgr. Lefebvre
alle Dekrete des 2. Vatikanischen Konzils akzeptiert, den Novus Ordo
annimmt und alle seine Seminare und sonstigen Häuser an Paul VI.
aushändigt.
Das ist der Ablauf der Ereignisse, in denen sich eine Intention
manifestiert, in der Tat verwirklicht und in Worten definiert, zuerst
mehrdeutig, schließlich aber ganz klar: die wahre Messe abzuschaffen
und zu ersetzen mit "bloßen Namen entleert der Realität, die Christus
eingesetzt hat". Zu diesen entleerten Namen gehören Messe, Priester,
Priestertum und Priesterweihe; die katholischen Wirklichkeiten, die in
diesen Namen ausgedrückt sind, werden in der konziliaren Kirche nicht
geduldet. Daher ist die konziliare Priesterweihe wegen mangelnder
Intention ungültig, wenn nicht außerdem noch wegen absichtlich
zweifelhafter Form. Jeder, der nach dem 6. April 1969 die Priesterweihe
empfangen hat, muß als Laie betrachtet werden ohne die Gewalt zu weihen
und zu segnen, gültige Messen zu lesen oder von den Sünden
loszusprechen, es sei denn der katholische Ritus ist bei seiner
Priesterweihe, entgegen den Verordnungen Pauls VI., benutzt worden.
II. DER NOVUS ORDO IST UNERLAUBT
Unabhängig von der Farge seiner Gültigkeit ist der Novus Ordo Missae
Pauls VI. unerlaubt - d.h. durch das Kirchenrecht verboten. Seine
Teilnehmer begehen eine Sünde des Ungehorsams gegen die Autorität, die
Christus im hl. Petrus und dessen Nachfolger eingesetzt hat und
besonders gegenüber Pius V. und seinem Dekret Quo Primum (19. Juli
157o). Adrian Fortescue schreibt 19o8 in der Catholic Encyclopedia
(Bd.3, S.26o-261) unter dem Stichwort "Canon of Mass":
"Von der Zeit des hl. Gregor I. (59o-6o4) - gewiß von der Zeit an als
Gregor Papst wurde, war unser Kanon bereits genau festgelegt in der
gegenwärtigen Form. Im Laufe der Geschichte bis heute sind kaum
Änderungen zu verzeichnen. 'Kein Papst hat seit Gregor am Kanon etwas
geändert oder hinzugefügt', sagt Benedikt XIV. (De SS.Missae Sacr.162)
...
Vom 10. Jahrhundert an,nahm man sich mit dem Text des Missale immer
mehr Freiheiten. Es war die Zeit ausufernder Kyries und Glorias,
dramatischer und sogar theatralischer Rituale, endlos variierender und
langatmiger Einleitungsreden, in welche ausführliche Geschichten aus
der Bibel und aus dem Leben der Heiligen eingeflochten wurden. Diese
Tendenzen verschonten auch nicht den Kanon ... Das Konzil von Trient
(1545-63) beschnitt jedoch diese Entwicklung und ordnete an, daß 'der
heilige Kanon, der vor vielen hundert Jahren festgelegt wurde' rein und
unverändert bewahrt bleiben müsse; das Trienter Konzil verurteilte auch
diejenigen, die behaupteten, daß 'der Kanon der Messe Irrtümer enthalte
und abgeschafft werden müsse.' (Sess.XXII., cap.iv,can.vi; Denzinger
819,83o). Papst Pius V. veröffentlichte 1570 eine authentische Ausgabe
des römischen Missale und begleitet sie mit einer Bulle, die verbot,
etwas daran zu ändern oder hinzuzufügen. Dieses Missale sollte das
einzige sein, das in der westlichen Kirche benutzt wird, es sei denn
lokale Gebräuche, die älter sind als 2oo Jahre sollten bewahrt werden
... Seit der Zeit Pius' V. war unser Kanon in seiner ursprünglichen
Einfachheit wiederhergestellt ... "
"... So daß von allen liturgischen
Gebeten in der christlichen Welt keines älter und verehrungswürdiger
ist als der Kanon der Römischen Messe."
Paul VI. sagte also offen die Unwahrheit, wenn er in Custos quid de nocte, am 24. Mai 1976 erklärte:
"Der neue Ordo wurde nach reiflicher
Überlegung und entsprechend den Forderungen des 2. Vatikanischen
Konzils promulgiert, um den Platz des alten Ordo einzunehmen. In keiner
anderen Weise hat unser heiliger Vorgänger Pius V. das unter seiner
Autorität entsprechend den Forderungen des Konzils von Trient
promulgierte Missale für verpflichtend erklärt. Mit derselben
Autorität, die von Jesus Christus kommt, fordern wir denselben
Gehorsam."
Es gibt bemerkenswerte Unterschiede in der "Art" des hl. Pius V. und Pauls VI.:
1. Die Autorität von Pius war echt, und niemals mißbraucht. Die
Autorität Pauls VI. beruhte auf einer Wahl von zweifelhafter
Gültigkeit, da möglicherweise durch freimaurerische Verschwörer
zustandegekommen. Wenn seine Autorität jedoch anfangs echt war, so
wurde sie bald verwirkt durch öffentliches Bekenntnis zur Häresie gemäß
Kanon 188,n.4, als er häretische Dekrete des 2. Vatikanischen Konzils
approbierte (Das Ökumenismusdekret, Teil 3 über Erlösung durch
nichtkatholische Religionen und Teil 8, öffentlicher Gottesdienst mit
Nichtkatholiken; Erklärung zur Religionsfreiheit, mit Lehre vom
Naturrecht auf Bekenntnis einer falschen Religion). Oder aber im Novus
Ordo selbst mit der Lehre, daß alle Menschen gerettet werden und daß
die Messe nur ein Gedächtnismahl sei.
2. Das Ziel Pius' V. war es, die ehrwürdigste Überlieferung der Kirche
zu ehren und durch alle Jahrhunderte und in der ganzen Welt die Einheit
ihres Gottesdienstes zu wahren. Pauls Ziel war genau das Gegenteil; er
wollte einen ungültigen, protestantischen Ritus verbreiten in einer neu
erfundenen Form, um das zu verdrängen, was Pius V. erhalten wollte.
3. Der hl. Pius V. befahl in klarer und kanonischer Form den Gebrauch
des traditionellen Missale und verbot den Gebrauch jeden anderen
Meßbuches, das nicht mindestens 2oo Jahre in Gebrauch war. Paul VI.
befahl niemals in kanonischer Form den Gebrauch des neuen Ritus,
sondern führte ihn praktisch ein, unter der Behauptung er hätte ihn
befohlen und mit der Verfolgung derjenigen, die der katholischen Messe
treu bleiben wollten.
Dieser letztgenannte Unterschied in den Handlungsweisen des echten
Papstes und des Usurpators hat unmittelbare Bedeutung für die Frage der
Gültigkeit, die wir hier prüfen wollen. Der hl. Papst Pius V.
kanonisierte das alte Römische Missale und machte den Gebrauch eines
anderen "jetzt und für immer ungesetzlich", kraft seiner Autorität als
Papst. Paul VI. konnte nicht offiziell und in kanonischer Form ein
solches Dekret außer Kraft setzen, ohne die Aufmerksamkeit auf seinen
Mangel an echter Autorität zu lenken. Hätte irgend eine einflußreiche
Person die Aufmerksamkeit auf Kanon 188,n.4, gerichtet, wonach keine
Häretiker wie Paul VI. und seine Handlanger in der katholischen Kirche
Autorität besitzen können, wäre es zu einem allgemeinen Ruf nach Wahl
eines wahren Papstes gekommen und die Usurpation der kirchlichen Ämter
durch Kirchenfeinde, wäre zu einem Ende gekommen. Pauls Furcht als
Gegenpapst (der er war) enttarnt zu werden, ließ und läßt noch das
Dekret Quo Primum frei von jeder möglichen, gesetzlichen Aufhebung
selbst innerhalb der konziliaren Kirche; sogar in dieser Kirche ist
also der Novus Ordo unerlaubt, wie auch in der katholischen Kirche. Wer
also an dem neuen Ritus teilnimmt, begeht eine Sünde des Ungehorsams
gegen die Autorität,die Christus Pius V. übertragen hat, dem Nachfolger
des hl. Petrus. Sünde ist ein Hindernis für die Gnade, auch die Gnade
eines gültigen Sakraments. Der Novus Ordo Missae vermittelt keine
Gnade, nicht nur weil er ungültig ist, wegen mangelnder Form und
Intention, sondern auch weil er unerlaubt ist.
Der Novus Ordo ist sakrilegisch
Wurde nun damit alles gesagt, was gegen Pauls VI. Gegenmesse gesagt
werden muß? Noch nicht; denn Ungehorsam ist nicht die einzige Sünde,
die mit dieser Messe im Zusammenhang steht. Andere Sünden sind
gemeinsamer Gottesdienst mit Nichtkatholiken und Sakrileg gegen die hl.
Messe und die von Christus eingesetzte Eucharistie, wie wir aus den
Erläuterungen des hl. Thomas von Aquin über unwürdige Kommunion
ableiten können.
"In diesem Sakrament, wie in den
anderen Sakramenten, ist das Sakrament, in seiner Wesenheit, ein
Zeichen für die res sacramenti (Wert des Sakraments). Aber dieses
Sakrament hat einen zweifachen Wert (res), wie oben dargelegt
(q6o,a.3,Sed contra;q.73,a.6): der eine ist in ihm bezeichnet und
enthalten, nämlich Christus selbst; der andere ist bezeichnet aber
nicht enthalten, nämlich der mystische Leib Christi, die Gemeinschaft
der Heiligen. Wer also dieses Sakrament empfängt, zeigt damit an, daß
er eins mit Christus und mit seinen Gliedern vereint ist. Dies wird
bewirkt durch einen durch Liebe gebildeten Glauben (perfidem formatam),
den keiner gleichzeitig mit einer Todsünde haben kann. Daher ist es
klar, daß jeder, der dieses Sakrament im Stand der Todsünde empfängt
eine Lüge gegen dieses Sakrament begeht. Er begeht also ein Sakrileg
als Schänder des Sakraments. Aus diesem Grund sündigt er tödlich."
(Summa Theologiae 3,q.8o,a.4c)
Diese Worte des hl. Thomas, obwohl auf den unwürdigen Empfang der hl.
Eucharistie bezogen, sind mit besonderem Nachdruck anzuwenden auf zwei
Praktiken, die in unserer Zeit weit verbreitet sind:
1. Die richtige Messe in der falschen Kirche; das heißt die gültige
Tridentinische Messe und der Empfang von Christi wahrem Leib von einem
Priester oder in einer Gruppe, die zur konziliaren Anti-Kirche gehört
und die weder die katholische Kirche noch ein Teil von ihr ist. Das ist
die fälschliche Bekundung, die Mitglieder einer Verschwörung zur
Zerstörung des mystischen Leibes Christi seien mit Christus eins und
Seinem mystischen Leib eingegliedert. Das ist nicht nur eine Lüge,
sondern eine sakrilegische Lüge, durch welche die wirkliche Gegenwart
Christi, physisch und sakramental, verletzt wird.
2. Die falsche "Messe", der Novus Ordo Missae, überall und zu jeder
Zeit, bedeutet dieselbe Unwahrheit, jedoch nicht in der wirklichen und
sakramentalen Gegenwart Christi, sondern in einer mehr bewußten und
systematischen Leugnung und Verhöhnung, durch Verdrehung von Christi
eigenen Worten "für viele" in die Versicherung, daß alle Menschen,
seine Spötter eingeschlossen, mit ihm für immer vereint seien. Der
Ritas ist in sich selbst sakrilegisch, und alle die daran teilnehmen,
beleidigen das wahre Opfer und Sakrament der Messe. Das heißt sie
begehen ein Sakrileg. |