NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...
NORDRHEIN-WESTFALEN: JETZT BEFREIUNG VON SEXUALKUNDE MÖGLICH
- In Nordrhein-Westfalen können Eltern ihre Kinder auf Antrag vom
Sexualkundeunterricht befreien lassen. Diesen Beschluß faßte jetzt der
Petitionsausschuß des Düsseldorfer Landtages, nachdem mehrere
christliche Elterninitiativen sowie Schüler und Eltern aus einer
baptistischen rußlanddeutschen Umsiedlergemeinde eine entsprechende
Regelung beantragt hatten. Der Petitionsausschuß bittet in seinem
Beschluß den Schul- und Kulturausschuß sowie das Kultusministerium, bei
entsprechenden Beratungen "die besondere Situation der
Erziehungsberechtigten bei der Sexualerziehung zu berücksichtigen und
ihnen insbesondere bei grundsätzlichen Bedenken die Befreiung vom
Sexualkundeunterricht möglich zu machen". In einer ersten Stellungnahme
begrüßte der Referent für Umsiedlerbetreuung des Bundes
Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten und Brüdergemeinden),
Dr. Günther Wieske, Bad Homburg, den Beschluß als "wesentlichen
Fortschritt". Die Verwirklichung bleibe hingegen schwierig, weil
Sexualkunde oft nicht in einem Block, sondern fächerübergreifend
unterrichtet werde. Wieske: "Wo Rektoren und Lehrer den Schülern und
Eltern nicht kompromißbereit entgegenkommen, werden die Kinder aus
gläubigen Familien in Zukunft die größten Lasten zu tragen haben."
(aus: "Der schwarze Brief" 10. April I98o)
"CANON DURCH KONZIL RELATIVIERT"
- Erstmals Gespräch zwischen Freimaurern und Kirche in Trier TRIER -
(KNA) - Ist Freimaurerei ein Religionsersatz oder ist sie gar eine
kirchliche Sekte? Zwischen diesen Extremen stand ein erstes Gespräch
zwischen Feimaurern und Kirche in der katholischen Akademie Trier, an
dem 3o Mitglieder dieses 1717 in England gegründeten Männerbundes aus
Trier, Luxemburg, Saarbrücken Koblenz und Paris einerseits und 3o
Nichtmitglieder, darunter Priester und Religionslehrer, teilnahmen. In
Trier gehörte zu der Studientagung eine Eucharistiefeier, die von allen
Teilnehmern besucht wurde. Als Referenten wirkten P. Prof.Dr. Reinhold
Sebott SJ, Kirchenrechtler aus Frankfurt, und der Steyler Missionar P.
Dr. Alois Kehl, Köln, mit. Für die Freimaurer referierten der
stellvertretende Großmeister der Großloge Afuam von Deutschland,
Rechtsanwalt Gerhard Großmann, Frankfurt, und der Vorsitzende des
Bildungswerks "Forum Masonicum", Dr.med. Hermann Prinke, Celle. Themen
der Tagung waren die Freimaurerei im Verständnis der katholischen
Kirche seit 1717 und insbesondere nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil
sowie das Selbstverständnis der Freimaurerei. Diese wurde erstmals 1738
und bis zur Inkraftsetzung des Strafgesetzbuches der Kirche (Codex
Iuris Canonici - CIC) 1918 insgesamt über 4oomal negativ beurteilt,
14mal durch päpstliche Bullen oder Enzykliken. Trotz unveränderten
Bestehens des Canon 2335 CIC, der den Kirchenbann als Strafe dem
Katholiken androht, der die Kirche bekämpft und auf ihre Zerstörung
hinarbeitet, ist dieser Canon durch die Konzilserklärung zur
Religionsfreiheit und - so der Kirchenrechtler Sebott - durch eine
briefliche Erklärung des Präfekten der römischen Glaubenskongregation,
Kardinal Seper, 1974 an verschiedene nationale Bischofskonferenzen, so
auch an Kardinal Döpfner, relativiert. Den 80000 Freimaurern im
Deutschen Reich stehen heute nur mehr knapp 13000 Brüder in der
Bundesrepublik gegenüber, wurde auf der Tagung mitgeteilt. Die
Enzyklika "Redemptor Hominis" von Papst Johannes Paul II. würden die
Freimaurer "mit zwei Händen" unterschreiben, sagte Prof. Sebott, so
zufrieden seien sie mit den darin behandelten, auch sie betreffenden
Feststellungen. Er sähe nur "aussterbende Schwierigkeiten" zwischen
Kirche und Freimaurerei, namentlich in Deutschland. Im Grundriß des
nachkonziliaren Kirchenrechts werde daher von 46 deutschen,
österreichischen und schweizerischen Kirchenrechtlern 198o sehr
vorsichtig über die Freimaurer geurteilt. Aus dem Dunkel der
Geheimgesellschaft wollen die Freimaurer erklärtermaßen heraus. Sie
seien nach jahrzehntelangen Beobachtungen keine Sekte und betrieben
auch nicht mehr den einstigen Laizismus oder Antiklerikalismus, meinte
Pater Kehl. (aus: "Deutsche Tagespost" 11./12.April 198o)
TALAR UND WAFFEN - Buschir
Kaputschi ist wieder da. Eigentlich sollte sich der Erzbischof, der den
geistlichen Namen Hilarión führt und seinen türkischen Familiennamen -
er wurde als Sohn einer türkisch-christlichen Familie vor 58 Jahren im
nordsyrischen Aleppo geboren - in Capucci italianisierte, aus allen
nahöstlichen Angelegenheiten heraushalten. Nun aber zelebrierte er eine
Ostermesse für die Geiseln in Teheran, wo die PLO sich wiederholt um
eine sie aufwertende Verhandlungsrolle bemüht hat. Dabei ist nicht
bekannt, daß sich unter den Geiseln auch nur ein melkitischer Christ
befindet. Die Melkiten sind Christen des griechisch-orthodoxen Ritus,
die den Papst als Oberhaupt anerkennen, und HilariÛn Capucci war ihr
Patriarchalvikar in Jerusalem, bis er im September 1974 von
israelischen Zollbeamten festgenommen wurde. Der geschmeidige
Kirchenmann hatte es mit den israelischen Behörden immer gut gekonnt;
so hatten sie trotz strenger Einfuhrbestimmungen beide Augen
zugedrückt, als er einen Mercedes ins Land brachte, und sie hielten die
Augen weiter zu, wenn sie Kisten im Auto entdeckten, die eindeutig
keinen Meßwein enthielten, sondern ein Getränk, das in schottischen
Eichenfässern seiner Bestimmung entgegengereift war. Aber als der
geistliche Herr im Januar 1974 einen Diebstahl von 75ooo Dollar aus
seiner Villa meldete, dann die Summe auf ein Drittel reduzierte und
dann plötzlich behauptete, er vermisse überhaupt nichts, da wurde der
Geheimdienst aufmerksam. Im September wurden die Beamten findig: Die
Limousine enthielt außer dem Erzbischof vier Kalaschnikow-
Maschinenpistolen mit zwanzig Magazinen, zwei Browning-Revolver, zehn
Handgranaten, einen Nylonsack mit Neun-Millimeter-Munition, vierhundert
Spreng kapseln, fünfzig Zeitzünder und 75 Kilo TNT-Sprengstoff. Der
Erzbischof legte zwei Geständnisse ab, darunter eines vor mehreren
Geistlichen, die ihn besuchen durften. Er behauptete, im Zusammenhang
mit seiner fröhlichen Lebensweise von der Fatah erpreßt worden zu sein.
Im Gericht widerrief er die Geständnisse, wurde aber zu zwölf Jahren
verurteilt, zumal da Verbindungen zwischen ihm und jenen Terroristen
entdeckt wurden, die einen Anschlag auf Kissinger in Jerusalem
vorbereitet hatten. Papst Paul VI. bat um seine Freilassung; sie werde
"nicht schädlich für den Staat Israel sein". Die Israelis willigten
1977 ein, Capucci - plötzlich war von Unschuld keine Rede mehr, sondern
er erklärte: "Christus war der erste Fedaj; ich folgte nur seinem
Beispiel" - wurde zum Melkiten-Visitator in Südamerika ernannt. Bald
war er jedoch wieder bei einer Fatah-Konferenz dabei, mit flammenden
Reden gegen Israel. Johannes Paul II ernannte ihn 1979 zum
Melkiten-Visitator in Westeuropa. Jetzt ist er seinem alten
Tätigkeitsfeld etwas näher. Axel Fersen (aus: "Die Welt" Nr.83, 9.
April 198o)
ABTREIBUNGSKLAGE ERNST: "UNBEFANGENEN RICHTER VORENTHALTEN" -
Weil dem Arzt und württembergischen Landessynodalen Dr. Siegfried
Ernst, Ulm, in einem Prozeß des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
gegen ihn "das Recht auf einen unbefangenen, völlig unabhängigen
Richter" verweigert wurde, will er gegen das vor kurzem ergangene
Urteil Berufung und Verfassungsbeschwerde einlegen. Diese Absicht gab
Ernst, der auch Vorsitzender der Europäischen Ärzteaktion ist, jetzt
bekannt. Außerdem beanstandete er, daß in dem Urteil "entscheidende
Gesichtspunkte" nicht beachtet worden seien. Der Arzt war zu 1 6oo DM
Geldstrafe wegen Beleidigung der Gewerkschaft verurteilt worden, weil
er die vom DGB-Landesverband Baden-Württemberg geforderten
Modellzentren zur Erleichterung der Abtreibung als
"Embryonal-Mord-Syndikat" bezeichnet und ihre Ziele mit der
Massentötung von Geisteskranken im Dritten Reich verglichen hatte. Wie
es in Ernsts Stellungnahme heißt, ging es jedoch neben der formalen
Frage um das Grundsatzproblem, ob diese Forderung des Landesverbandes
gesetzes- und verfassungswidrig sei. Seiner Ansicht nach wurde "der
eindeutige Beweis erbracht", daß die Abtreibung in Theorie und Praxis
gegen geltende Gesetze sowie gegen die Verfassung verstoße. Bereits vor
einem halben Jahr hatte Ernst beantragt, den Richter Heinrich Iseler,
der jetzt das Urteil sprach, nicht zuzulassen, da dieser Mitglied der
Gewerkschaft ÖTV ist. (aus: "Der schwarze Brief" 10. April 1980)
FREIMAUREREI: Was den seligen
Pater Maximilian Kolbe zur Gründung des Ordens der Ritter der
Unbefleckten veranlaßte, war ein Erlebnis in Rom. Er mußte als junger
Seminarist mitansehen, wie am 24. Juli 1917 die Freimaurer auf dem
Petersplatz anläßlich des 2oojährigen Bestehens demonstrierten und mit
schwarzen Fahnen bis unter die Fenster des Vatikans zogen, wobei auf
einer Fahne der hl. Erzengel Michael in den Klauen Luzifers und auf
einer anderen der Papst als Sklave Satans abgebildet waren.(...
Johannes Runge, Berlin (aus: "Das Neue Groschenblatt" 1/1979)
MÜNCHENER ÄRZTEBLATT: "1978 GAB ES RUND 180 000 ABTREIBUNGEN" - Die
vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden veröffentlichten Zahlen über
Abtreibungen in der Bundesrepublik Deutschland sind offenbar falsch und
irreführend. Die "Münchener ärztlichen Anzeigen", das Organ des
Kreis-Verbandes der Münchener Ärzte, hat in einem aufsehenerregenden
Beitrag festgestellt, daß 1978 nicht, wie bisher angenommen, 73 548
Abtreibungen legal durchgeführt wurden, sondern vermutlich etwa 18o
ooo. Aufgrund von Untersuchungen in München und Berlin wurde
festgestellt, daß 1978 rund 6o Prozent der Abtreibungen "nicht
gemeldet" wurden. (aus: "Der schwarze Brief" 14 Jg., 13.12.1979)
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