BRIEF AN MSGR. LEFEBVRE
von
Prof. Benjamin Frederick Dryden
Msgr. Marcel Lefebvre
Sém. Internat. Saint Pie X
Econe - CH 1908 (Schweiz)
Route 1
Cave City, Ark. 72521
USA,
18. Juli 1978
Monseigneur!
Seit dem Monat Juli 1975 empfange ich und meine Familie die gültigen
Sakramente, welche uns von den Priestern Ihrer Bruderschaft St. Pius X.
gespendet werden. Aus Dankbarkeit und un Ihrem Werk, das mir fest
katholisch erschien, zu unterstützen, übersetzte ich die Konstitutionen
Ihrer Schwestern, die Statuten der Bruderschaft, Ihre wunderbaren
Überlegungen über die Suspens a divinis und mehrere Vorträge ins
Englische.
Was in meinem Geist aber Unruhe ausgelöst hat sowie Zweifel über Ihre
Absicht in bezug auf die drei Hauptwaffen, die augenblicklich gegen die
katholische Kirche eingesetzt werden, das ist nicht die üble Nachrede
seitens Ihrer Gegner, sondern, im GegenTeil, das Nachsinnen über Ihre
eigenen Worte. Diese drei Waffen sind
1.) die angebliche Autorität des Gegenpapstes Paul VI.,
2.) die konziliare Gegenkirche; und
3.) die Gegenmesse, der Novus Ordo Missae.
Man würde fast sagen, wenn es glaubhaft wäre, daß Sie unter dem Schein
der Treue zur Kirche aller Zeiten die Verwirrung unter die Gläubigen
säen und die Unfähigkeit, eine Abwehr gegen diese drei Waffen
einzusetzen.
DER GEGENPAPST:
"... das persönliche Verhalten des Papstes, das schwieriger zu entdecken ist." (Ihre Presseerklärung am 2. August 1976)
"Wie kann ein Papst, der wahrer Nachfolger Petri ist, der des
Beistandes des Hl. Geistes gewiß ist, wie kann er bei der Zerstörung
der Kirche den Vorsitz führen, welche die tiefste und unfangreichste
Zerstörung in ihrer Geschichte ist ...?" (ebend).
"... welches ist nun bei diesem ganzen Werk die Rolle des Papstes
gewesen? Welches war seine Verantwortung? Sie erscheint uns in Wahrheit
erschütternd trotz dem man den Wunsch hat, ihn des fürchterlichen
Verrats an der Kirche freizusprechen." (Ich klage das Konzil an).
Dann ist doch das Verhalten Pauls VI. nicht schwer zu entdecken. Nicht
nur Sie haben es entdeckt, sondern die ganze Welt und zwingt Sie, das
zuzugeben "trotz des Wunsches ihn freizusprechen". Dieser Wunsch, der
vom Vater der Lüge eingegeben ist, hat Sie zur öffentlichen Lüge
veranlaßt, daß dieses Verhalten schwer zu entdecken ist. Dann hat er
Ihnen noch den unsittlichen und für die Kirche nachteiligen Gedanken
eingegeben, "diese Frage den Theologen und Geschichtsschreibern zu
überlassen" oder "dem Herrgott und den wahren Nachfolgern Petri" d.h.
Sie werden den Schwanz der Schlange bekämpfen - das sind die Prälaten
der Gegenkirche - ohne den Kopf zu zertreten - das ist der Gegenpapst
selbst - solange er noch irgenwie Kraft besitzt oder noch einen Tropen
Gift, um die Kirche zu verwunden.
Schließlich hat dieses Verlangen, das nicht mit den Regeln der
Moraltheologie übereinstimmt, die Auswirkung, daß durch die Worte
Problem und Möglichkeit die Gesetzgebung der katholischen Kirche
ungehen, die doch für die heutige Krise vorbereitet und promulgiert
wurde; und das hat mit Möglichkeit nichts mehr zu tun. Das 6.
ökumenische Konzil und Papst Leo II. haben Papst Honorius I. als
monotheistischen Häretiker mit dem Anathem belegt; zu unserer Belehrung
haben sie diesem Anathem noch einen anderen Grund hinzugefügt und zwar
die bloße Nachlässigkeit in seiner Pflicht, die Irrlehre zu bekämpfen.
So haben sie einen Präzedenzfall schaffen wollen, im die Verteidigung
der Kirche gegen zukünftige Gegenpäpste zu erleichtern; und un diesem
Präzedenzfall dauernde Rechtskraft zu gewähren, haben andere dies in
den LIBER DIURNUS, ein approbiertes liturgisches Buch, einfügen lassen.
Der heutige Kodex (1918) hält die Autorität dieser Bücher aufrecht.
(Canon 6,6).
Es genügt auf den Namen von gleichwelchen Irrlehrer hinzuweisen, der
hartnäckig, notorisch ist und noch stets mit Ehren überhäuft und von
einer Exkommunikation oder vor einer sonstigen Maßnahme seitens Pauls
VI. gesichert ist, un einzusehen, daß Paul VI. ein Gegenpapst ist nicht
"der heilige Vater", "der wahre Nachfolger Petri" usw. ist: Hans Küng,
Karl Rahner, Raymond Brown, Charles Curran, Helder Camara, Méndez Arceo
... Da ist kein Problem; nein es besteht nur die Schwierigkeit, in
dieser Reihe eine Wahl zu treffen, wo Paul VI. die Behkämpfung der
Häresie vernachlässigt hat und somit die Katholiken dazu zwingt, ihn
persönlich zu bekämpfen als Gegenpapst, der mit dem gleichen Anathem
belegt ist wie der Gegenpapst Honorius I.
Der heutige Codex des Kirchenrechts, der auf die Initiative des hl.
Pius X. vorbereitet wurde und von Benedikt XV. promulgiert wurde mit
Rechtsgültigkeit ab 1918, vereitelt durch die Kanones 2314.1 und 188.4
alle Kunstgriffe des Gegenpapstes Paul VI. und der Gegenkirche, und der
Mitschuldigen im Klerus, sogar beim sogenannten traditionellen Klerus,
indem sie mit dem Anathem belegt werden und indem sie sine ulla
déclaratione, jeglicher Autorität über die Katholiken beraubt werden
und zwar, ohne daß man auf den Schiedsspruch eines Gerichtshofes
zuwarten hätte.
CANON 2314. 1:
Apostaten, Häretiker und Schismatiker verfaulen den im folgenden aufgezählten Strafen.
n.1. Apostaten, Häretiker und Schismatiker verfallen zunächst der Exkommunikation.
n.2. Nach vergeblicher Mahnung sollen ihnen ihre Benefizien, Würden,
Ämter, Pensionen sowie jede Anstellung in der Kirche genommen werden.
Außerdem sollen sie als infam erklärt werden.
n. 3. Wer zu einer akatholischen Religionsgemeinschaft formell
übertritt oder sich ihr (ohne formellen Übertritt) öffentlich
anschließt, der ist damit ohne weiteres von Rechts wegen infam.
Außerdem ist Kan. 188n.4 zu beachten, wonach ein Kleriker, der
öffentlich vom katholischen Glauben abfällt, damit ohne weiteres seine
Ämter verliert.
Omnes a Christiana fide apostatae et omnes et singuli haeretici aut schismatici:
n. 1. Incurrunt ipso facto excommunicationem;
n. 2. Nisi moniti resipuerint, priventur beneficio, dignitate,
pensione, officio aliove munere, si quod in Ecclesia habeant, infames
declarentur, et clerici, iterata monitione, deponantur;
n.3. Si sectae acatholicae nomen dederint vel publiÈe adhaeserint, ipso facto infames sunt et, firmo praescripto can. 188,
n.4. clerici, monitione incassun praemissa, degradentur.
CANON 188.4:
Das Kirchenrecht kennt auch einen stillschweigenden Verzicht.
Dieser ist in bezug auf alle Ämter möglich und tritt von selbst ohne
jede weitere Erklärung ein unter den gleich zu nennenden
Voraussetzungen.
n.4. Ein stillschweigender Verzicht liegt vor, wenn jemand öffentlich vom katholischen Glauben abfällt.
Ob tacitam renuntiationem ab ipso iure admissam quaelibet officia vacant ipso facto et sine ulla declaratione, ai clericus: ...
n. 4. A fide catholica publice defecerit;
Weit entfernt davon, daß die Häresien "schwer zu entdecken" sind,
findet man die Häresien Pauls VI. ziemlich überall: bei der UNO ist es
die Religion des Menschen und die Leugnung der Erbsünde. In den
Bestimmungen des II. Vatikanums, die Paul VI. approbiert hat und Ihnen
zur Bedingung gesetzt hat, un die Suspens a divinis aufzuheben, kann
man lesen, daß die nicht-katholischen Religionen Heilsmittel sind und
daß es sich für Katholiken gehört, am Gottesdienst von "getrennten
Brüdern" teilzunehmen. Es sind zwar Verzeichnisse dieser Irrlehren
veröffentlich worden wie z.B. im Libellus accusatori us von Abbé
Georges de Nantes und in Fortes in Fide von P. Noel Barbara (vgl. F.,
N6). Der Häretiker ist gewarnt worden, aber er bleibt weiterhin
unbußfertig und hartnäckig, da AbbÈ de Nantes der Zutritt zun Vatikan
von der Polizei versperrt wurde und da Ihre Suspens nicht aufgehoben
ist.
Paul VI. hat selbst dafür gesorgt, daß sein Schisma öffentlich und
ärgerniserregend bekannt wurde, indem er den Novus Ordo Missae
auferlegte, der Bulle Quo Primum zun Trotz. Ferner hat er sein Schisma
offen bekundet, als er im Konsistoriun vom 24. Mai 1976 die Autorität
von gestern der "Autorität von heute" gegenüberstellte, indem er sich
das Recht anmaßte, "unter den unzähligen Traditionen jene als
Glaubensnorm anzusehen, die er als solche definierte", ohne sich un
Definitionen zu kümmern, die von echten Päpsten bereits vorliegen.
So ist also Paul VI. regelrecht exkommuniziert und jeglicher Autorität
beraubt; durch das Schisma und die Häresie ist er aufgrund der Konones
2 314,1 und 188,4 Gegenpapst geworden. Vor den Augen der Menschen
bleiben diese Kanones aus diesem Grund verborgen, sie bleiben in
Grabesschweigen gehüllt nicht nur seitens Pauls VI. und des
Konzilsklerus, sondern auch seitens des angeblichen traditionellen
Klerus, der in Wirklichkeit Komplize des Gegenpapstes ist. Wären den
Gläubigen diese Kanones zun Lesen zugänglich, dann wäre das ganze
Theater beendet. Man würde sich ein Lächeln nicht verkneifen können,
wenn man Paul VI. sprechen hörte "von unserer Autorität, die von
Christus gewollt ist".
Da gibt es eine ehrenvolle Ausnahme. P. Noel Barbara hat beim hl.
Robertus Bellarmin das theologische Qrüst bezogen, das der Formulierung
dieser Kanones zugrunde gelegen hat; er hat dies in
leichtverständlicher Form veröffentlicht. Auch hat er sogar Kanon 2314
angeführt, aber in gekürzter Form, was den Gedanken nahelegt, daß er
den Kodex vom Jahre 1918 vielleicht nicht besitzt.
Schweigt man sich ebenso aus in den Veröffentlichungen der Bruderschaft
des hl Pius X.? Ja. Wenn ich nicht irre, finde ich nur eine Ausnahme.
Da es die einzige ist, fordert sie unsere Aufmerksamkeit für dieses
Schweigen, das so sehr allgemein ist, daß man auf das Vorhandensein
einer geheimen Anweisung schließen muß. Die Ausnahme ist in Ihrer
Erklärung vom 2. August 1976 enthalten:
"In dem Maße, wie der Papst von dieser Tradition abgeht, wurde er
schismatisch und würde er mit der Kirche brechen. Diese Möglichkeit
wurde von Theologen wie dem hl. Bellarmin, Kajetan, Kardinal Journet
und von manchen anderen erruiert. Es ist also keine unvorstellbare
Angelegenheit."
Und zuvor:
"Andererseits erscheint es uns als weit sicherer, daß der Glaube, der
uns von der Kirche während zwanzig Jahrhunderten gelehrt wurde, keine
Irrtümer enthält, als daß unbedingte Gewißheit darüber besteht, daß der
Papst wirklich Papst ist. Die Häresie, das Schisma, die Exkommunikation
ipso facto, die Ungültigkeit der Wahl sind alles Ursachen, die
gegejjenfalls bewirken, daß ein Papst nie Papst war oder daß er es
nicht mehr ist. In so einem Fall, der natürlich sehr außergewöhnlich
ist, würde die Kirche sich in einer Lage befinden, die dann besteht,
wenn der oberste Hirte gestorben ist."
Das sind Worte, die die Herzen erleichtert haben und die schöne
Hoffnungen aufkommen ließen. Sie haben Ihnen Ehre gemacht. Allein ist
diese Ehre etwa durch folgende Überlegungen gemäßigt: Zunächst sind es
schon fast zwei Jahre her, daß Sie diese Worte aufgesprochen haben,
ohne daß sei eine Wirkung gehabt hätten. Dadurch wird der Eindruck
bestätigt, daß sie eher gezwungen als spontan gesprochen haben, indem
sie äußeren Druck nachgegeben haben ohne sich die Mühe zu geben, die
Kanones nachzulesen. Wenn man Ihre Worte mit dem Text der Kanones
vergleicht, stellt man Ungenauigkeiten fest, die gewollt und mit
Absicht gemacht wurden, un dem Volk zu verheimlichen, daß es sich hier
um genaue und verbindliche Gesetze handelt und un im Gegenteil die
Meinung zu erwecken, daß es sich un feinsinnige und unpraktische
Theorien einiger Theologen handelt.
Monseigneur, warun erklären Sie und die Priester der Bruderschaft nicht
gründlich und klar diese Kanones, wodurch die Eindringlinge unserer
Gotteshäuser jeglicher Autorität bar sind? Warun behandeln Sie mit
solcher Beredsamkeit den heute ganz theoretischen Fall eines
rechtmäßigen Papstes, der seine Autorität mißbraucht, ohne sie zu
verlieren? Handelt es sich da nicht um Mitschuld und um eine Art der
Bestätigung des Irrtums, der durch den Gegenpapst Paul VI. in die Welt
gesetzt wurde, nämlich daß seine Autorität tatsächlich besteht und daß
sie von Christus gewollt ist?
DIE GEGENKIRCHE
"Wir sind mit einer "Suspens a divinis" belegt durch die Konzilskirche
und für die Konzilskirche, der wir nicht angehören wollen."
"Diese Konzilskirche ist eine schismatische Kirche, weil sie mit der
Kirche aller Zeiten bricht. Sie hat ihre neuen Dogmen, ihr neues
Priestertun ihre neuen Einrichtungen, ihren neuen Gottesdienst, was
alles schon von der Kirche in manchen offiziellen und endgültigen
Dokunenten verurteilt worden ist." (Überlegungen zur Suspens a divinis,
29. Juli 1976).
"Diese konziliare Kirche ist also nicht katholisch. In dem Maße, wo der
Papst, die Bischöfe, die Priester und die Gläubigen dieser neuen Kirche
anhängen, trennen sie sich von der katholischen Kirche." (ebenda).
"Es wäre so einfach, wenn jeder Bischof in seinem Bistum uns und den
treugebliebenen Katholiken eine Kirche zur Verfügung stellte und sagte:
diese Kirche ist für Sie. Und wenn ich hier bedenke, daß der Bischof
von Lille den Mohamedanern eine Kirche gegeben hat, so sehe ich nicht
ein, warum die treugebliebenen Katholiken keine Kirche haben sollten.
So wäre ja alles zusammengenommen die ganze Frage gelöst. Darum werde
ich den Heiligen Vater bitten, wenn der heilige Vater micht empfangen
will: Heiliger Vater, lassen Sie uns das Experiment der Tradition
machen." (Schlußfolgerung der Predigt in Lille, den 19. August 1976).
So einfach? Monseigneur, fürwahr, das macht mich schwindelig. Es liegt
nur ein Monat zwischen beiden Aussagen: vom 29. Juli bis zun 29. August
1976! Jetzt halten Sie es für natürlich und einfach, die Messe von
Jesus Christus auf gleichen Fuß zusetzen, wenn nicht noch tiefer, in
stiller Freundschaft mit dem Kult der Moslems und mit dem konziliaren
Kult innerhalb der schismatischen Kirche, der Sie nicht angehören
wollen, und das mit Erlaubnis des Gegenpapstes und der Bischöfe, die
sich durch die Anhängerschaft der neuen Kirche von der katholischen
Kirche getrennt haben! Die ganze Frage sollte glöst sein! ....
Nein, Monseigneur, ist es nicht eher so, daß die Bedingungsform des
Verbs gewechselt werden muß und daß man sagt, die Frage ist gelöst? Daß
Sie diese Frage durch ihre Anhängerschaft an den Gegenpapst und an die
Gegenkirche gelöst haben?
"Si sectae acatholicae nomen dederint vel publie adhaeserint, ipso facto infames sunt ..."
Die Lösung der Frage besteht darin, daß Monseigneur Lefebvre die
Schändlichkeit begangen hat, einer nicht katholischen Sekte anzuhangen
und daß er sich aufgrund dieser Tatsache von der katholischen Kirche
getrennt, außerhalb welcher es kein Heil gibt. Indem Sie vorgeben, die
Befürchtung zuhaben, daß der Gegenpapst Sie ungültigerweise
exkommuniziere, während Sie das Recht beanspruchen, von einem Gericht
zu erscheinen, das ausschließlich aus Apostaten besteht, haben Sie
sich, ein wirkliches und gültiges Anathem zugezogen.
Im forum internum bestehen alle Ausflüchte und alle Entschuldigungen,
die Sie wollen; das ist ein Gebiet,,wo nur Gott und der Beichtvater
hineinkönnen. Aber nach außen hin, wird diese Schändlichkeit auf Ihnen
lasten, auf Ihrem Werk und auf Tausenden, deren Auffassungen dadurch
verwirrt werden. Sie werden in die Versuchung kommen, das schändliche
Beispiel der Zugehörigkeit zur Gegenkirche zu befolgen. Dies ist ein
Ärgernis, das Sie zunächst durch öffentliche Abschwörung
wiedergutmachen müssen und dann durch die Bekämpfung der vermeintlichen
Autorität des Gegenpapstes und der Gegenkirche mit dem ganzen Einsatz
Ihrer zeitlichen Lebenskraft.
NOVUS ORDO MISSAE
"Ich werde nie sagen, daß dieser neue Meßordo häretisch ist, ich werde
nie sagen, daß er kein Opfer sein kann. Ich glaube, daß viele Priester
- überall diejenigen, die den alten Ordo gekannt haben - diese Messe
sicherlich in der besten Intention lesen. Weit davon entfernt zu sagen,
daß alles im neuen Ordo schlecht ist, halte ich aber fest, daß dieser
neue Ordo die Tür für die Möglichkeit der Vieldeutigkeit und der
Spaltung öffnet." (Priester für morgen, 29.3.1973) "Alle diese
Änderungen im neuen Ritus sind gefahrvoll, weil besonders die jungen
Priester, die von Opfer, Realpräsenz, Wesens verwandlung keine
Vorstellung mehr haben und für welche das alles keinerlei Bedeutung
mehr hat, die Absicht verlieren, das zu tun, was die Kirche tut und die
keine gültigen Messen mehr zelebrieren.
Freilich haben die älteren Priester bei der Zelebration des neuen Ritus
den Glauben aller Zeiten beibehalten. Die Messe haben sie so viel Jahre
hindurch im alten Ritus gelesen, daß sie wohl die gleiche Absicht
beibehalten haben; man kann annehmen, daß ihre Messe gültig ist. In dem
Maße jedoch, wo diese Absicht verschwindet, werden auch ihre Messen
nicht mehr gültig sein." (Die Luthermesse, Florenz, 15.2.1975).
"Die Konzilskirche ist schismatisch, weil sie als Ausgangspunkt für
ihre Anpassung solche Grundsätze angenommen hat, die der katholischen
Kirche entgegenstehen; so zun Beispiel die neue Auffassung über die
Messe, welche im ersten Kapitel des Vorwortes unter Nr. 5 + 7 zum
Ausdruck kommt und die den versammelten Gläubigen eine priesterliche
Rolle zuspielen, die sie nicht haben." (Überlegungen zur Suspens a
divins,
29.7.1976).
"Die neue Messe ist eine Art Mischmesse; sie ist nicht mehr
hierarchisch, sie ist demokratisch, wo die Gemeinde einen größeren
Platz einnimmt als der Priester. Es ist also keine wahre Messe mehr,
weil sei dasKönigtun Jesu Christi nicht mehr herausstellt." (Predigt in
Lille am 29. August 1976).
"Non dico che la nuova Messa É eretico; non ho mai detto questo, non ho
neppure mai detto che questa Messa non É valida in se stessa, ma
ritengo che sempre più sono messe non valide, perche si cambiano
proprio le basi stesse della Messa. Io penso realmente che quest messa
é una messa equivoca, perchè quò essere detta dai protestanti come dai
cattolici ..." (La Chiesa dopo il Concilio, Rome, 6 juin, 1977)
Monseigneur, wenn der Laie die Belehrung von der Geistlichkeit mit
Unterwürfigkeit und Ehrfurcht annimmt, so hat er nicht destoweniger die
Zuversicht, ja das Recht, eine klare und zusammenhängende Belehrung zu
erhalten. Dreimal haben Sie festgestellt, daß der neue Ritus weder
häretisch noch ungültig ist. Indessen ist er auf Grundsätzen aufgebaut,
die den Grundsätzen der katholischen Kirche entgegenstehen; sollte es
denn Ihrer Meinung nach Häresien geben, die Ihnen nicht entgegenstehen?
Der Ritus ist gültig, aber es ist keine wahre Messe. Ist gültig und
wahr nicht dasselbe?
Übrigens sucht der Laie in dieser Belehrung eine Lösung für
Gegenwartsfragen praktischer Art. Bewirkt der neue Ritus die Gnade
Gottes für uns? Nein, lautet die Antwort, aus zwei Gründen:
1. Das Sakrament ist nicht gültig, weil
die von Christus eingesetzte Form geändert wurde: pro vobis et pro
multis wurde im Englischen for all men oder das gleiche in anderen
Sprachen.
2. Dieser Ritus ist unerlaubt, denn er ist vom hl. Pius V. verboten. Es
ist eine Sünde, daran teilzunehmen; die Sünde schließt die Gnade aus.
Nun aber verneinen Sie rundheraus den ersten Grund; den zweiten
übergehen Sie ganz mit Schweigen. So stellt man fest, daß Ihr
Priesterseminar und Ihre Opposition gegen Paul VI. nur eine schwache
Begründung haben: die Neigung zur Spaltung, zu ungültigen Messen und
die Tatsache, daß die Protestanten den neuen Ritus annehmen. Daraus
Schluß folgert man, daß man sich für so eine geringe Sache keine Mühe
zumachen braucht; dann kann man ja von nun an dem Novus Ordo beiwohnen.
Ihre Worte sind an diesen unerlaubten Gottesdiensthandlungen schuld;
sie bewirken, daß die Schafe zun Wolf zurückgeführt werden; er wird sie
schon nach Lust und Laune fressen.
Andere sind vorsichtiger und stellen eine Untersuchung an. Kann die
rechte Absicht eines älteren Priesters einen Ritus, der in der Form
verdorben ist wieder gültig machen? Nein.
"Was auch immer von alledem fehlen sollte d.i. die vorgeschriebene
Materie, die Form und die Absicht, die Priesterweihe beim Spender des
Sakramentes, hat zur Folge, daß das Sakrament nicht bewirkt wird."
"Quidquid enim horun deficit, scilicet materia debita, forma e un
intentione, et Ordo sacerdotalis in conficiente, non conficitur
Sacrament un." (Décret De Defectibus, p. xc du Missel de St. Pie V)
Und der Glaube? Wieso erwähnt der hl. Pius V. nichts vom Glauben, der
den neuen Ritus des noch gläubigen älteren Priesters gültig machen
sollte und ungültig aus Mangel an Glauben beim jüngeren ungläubigen
Priester?
"Da der Diener der Sakramente als Werkzeug arbeitet, handelt er nicht
aus eigener Kraft, sondern in der Kraft Christi. Wie aber die Liebe
sich auf die persönliche Kraft des Menschen bezieht, so auch der
Glaube. Daher gilt folgendes: wie es nicht zur Vollkommenheit des
Sakramentes gehört, daß der Diener des Sakramentes in der Liebe
steht, sondern, daß auch Sünder Sakramente spenden können, wie
höher vermerkt, so wird auch nicht dessen Glaube verlangt, denn ein
Ungläubiger kann sogar ein gültiges Sakrament spenden, wenn nur alles
übrige vorhanden ist, was zum Sakrament gehört. Daher kann er trotz
seines Unglaubens die Absicht haben das zu tun, was die Kirche tut,
obschon er der Meinung ist, daß dies nichts ist. Und diese Absicht
genügt für das Sakrament; weil der Diener des Sakramentes, wie höher
angegeben (a.8 ad 2) im Auftrage der ganzen Kirche handelt, aus deren
Glauben ergänzt wird, was dem Glauben des Dieners fehlt."
"Quia minister in sacramentis instrunentaliter operatur, non agit in
virtute propria, sed in virtute Christi. Sicut autem pertinet ad
propriam virtutem hominis caritas, ita et fides. Unde, sicut non
requiritur ad perfectionem sacramenti quod minister sit in caritate,
sed possunt etiam peccatores sacramenta confere, ut supra dictum est;
ita non requiritur fides eius, sed infidelis potest verun sacramenti.
(St. Thomas, Summa Theologia, 3,q.64,a.90)
Unde, non obstante infidelitate, potest intendere facerÈ id quod facit
Ecclesia, licet existimet id nihil esse. Et talis intentio sufficit ad
sacramentun; quia, sicut supra dictum est (a.8 ad 2), minister
sacramenti agit in persona totius Ecclesiae, ex cuius fide suppletur id
quod deest fidei ministro."(Ib.ad 1)
Hat der hl.Thomas unrecht? Oder ist Ihre Darstellung über die Absicht
und den Glauben nur Augenwischerei, un zu bewirken, daß die
Ungültigkeit des neuen Ritus aus mangelder Form und die Unerlaubtheit
desselben aufgrund der Bulle Quo Primum in Vergessenheit gerate?
Schließlich wollen wir vom letzten Zitat des hl. Thomas festhalten, daß
der Diener des Sakramentes im Auftrag seiner Kirche handelt. Der gute
alte Priester, mit der rechten Absicht im neuen Ritus besteht also
nicht. Im Gegenteil ist es ein Exkommunizierter, der einen
nichtkatholischen Ritus als Diener der Gegenkirche ausübt. Ohne
gegenteiligen Beweis wird seine Absicht der promulgierten Absicht der
Gegenkirche entsprechen: Mahlfeier ohne Opfer, ohne WesensVerwandlung
von Brot und Wein, und ohne sakramentale Gültigkeit. Würde der Beweis
für das Gegenteil bestehen, würde der Bischof der Gegenkirche diesen
guten alten Priester sofort entlassen.
SCHLUSSFOLGERUNG
Das ist es also, Monseigneur, was mich seit zwei Jahren beunruhigt. Ihr
Werk, das ist ein schöner Garten mit vielen Blumen, Blütenduft und
geschmackvollen Früchten, wodurch wir wie Fliegen angezogen werden. Das
Priesterseminar, die Priesterweihen, die gültigen Sakramente, das mit
Recht gespendete Lob auf die hl. Messe aller Zeiten, auf die Kirche
aller Zeiten und auf ihre Tradition, das alles erfreut unsere Herzen
und dafür danken wir dem Herrgott. Und doch hat eine gemeine Spinne in
diesem Garten ihr Netz ausgespannt. Jedesmal wenn die Anrede "heiliger
Vater" fällt und die ehrfürchtige Erwähnung des "Papstes", wird ein
Faden gesponnen, womit all jene "Fliegen" an den Gegenpapst Paul VI.
gebunden werden, die das apostolische Gebet, "nec Ave ei dixeritis"
(bietet ihm nicht den Gruß) (II Joh.l0) vergessen haben.
So gibt es ein ganzes Netz von Fäden, un uns an die Gegenkirche zu
binden, und um uns vorzunachen, sie habe irgendwelche Autorität: das
ist Ihre Befürchtung, von dieser Gegenkirche exkommuniziert zu werden;
Ihr angebliches Recht, vor einem Gerichtshof der Gegenkirche; Ihr
Gesuch, bei einem Bischof der Gegenkirche eine Anerkennung zu bekommen,
um zu beweisen, daß die Priesterbruderschaft mit dem Kirchenrecht
völlig in Ordnung ist; der häufige Gebrauch des Ausdrucks die Kirche un
ohne Unterschied einmal die katholische Kirche, die heilig ist zu
bezeichnen, dann die Gegenkirche, die es nicht ist, dann beide
zugleich, als ob beide nur eine Kirche wären; die große Verbreitung,
die Sie einem Ausdruck des Gegenpapstes ermöglicht haben; die
Selbstzerstörung der Kirche, ohne darauf hinzuweisen, daß diese
Zerstörung das Werk der Gegenkirche ist, die auch gemeint ist, und
nicht die katholische Kirche; schließlich Ihr Leitgedanke, die
blasphemische Vorstellung, gültige Messen innerhalb der Gegenkirche zu
zelebrieren, wie man in anderen schismatischen Kirchen zelebriert, die
griechische, die russische usw.
Schließlich, un uns hinterhältig und sanft zur Gegenmesse
hinüberzuziehen, gibt es da Ihre Trugschlüsse über die Intention und
über den Glauben des Zelebranten wegen seines Alters. Da ist Ihr
absolutes Schweigen über die anderen notwendigen Bedingungen in bezug
auf die Gültigkeit und das Verbot jeglichen neuen Ritus in Quo Primum
vom hl. Pius V.
Sollen die "Fliegen" diesen schönen Garten besuchen, wo soviel Gefahren
für das ewige Heil sind, Monseigneur? Vor dem Jahre 1958, als Sie
Seminarprofessor oder Bischof von Dakar unter der Autorität eines
katholischen Papstes waren, hätten Sie nicht ohne Zögern geantwortet,
daß man die Gelegenheit zur Sünde meiden muß, besonders die
Gelegenheiten zur Todsünde, worauf ja die Strafe der ewigen Höllenpein
steht? Jetzt, da zwanzig Jahre vergangen sind, ist es nicht mehr so; da
die "Fliegen" nicht wissen, ob Sie als Gärtner oder als Spinne
antworten werden, dürfen bei Ihnen keinen Rat mehr einholen, denn er
könnte ja gut oder sehr schlecht sein.
Die Antwort muß im Gesetz der katholischen Kirche gesucht werden, Kanon
2261,1: Die Gläubigen dürfen aus gleichwelchem gerechten Grund
Sakramente und Sakramentalien von exkommunizierten Personen erbitten,
vor allem wenn kein anderer Diener zur Verfügung steht. Da handelt es
sich natürlich im ein Zugeständnis an das Bedürfnis, die Sakramente zu
empfangen. Bevor man sich erlaubt, in Ihren Garten einzutreten, muß
ernstlich ein anderer Priester gesucht werden; es muß mit viel
Aufmerksamkeit und Vorsicht das Bedürfnis für die Sakramente gegen die
Gelegenheit zur Sünde abgewogen werden, auch gegen die Gefahr, in einen
Trugschluß verwickelt zu werden,den die Spinne in Ihrem Garten gespannt
hat. Vor und nach dem Eintritt in diesen Garten muß man sich mit Gebet
und Wachsamkeit gegen diese Gefahren bewaffnen.
Und wie steht es um die Priester Ihrer Bruderschaft? Diese kan man
unter zwei Gesichtspunkten betrachten. Zunächst befindet sich jeder
Priester in der gleichen Lage wie der Laie, weil er sein Heil bewirken
muß; er ist eine "Fliege" wie wir auch, nur mit dem Unterschied, daß er
diesen Garten dauernd bewohnt und sich ständig der Gefahr aussetzt, dem
Gegenpapst, der Gegenkirche und der Gegenmesse anzuhangen. Kanon 2261,1
erlaubt ihm nicht, so in der Gelegenheit zur Sünde zu leben; er ist
verpflichtet, schnellstens Abstand davon zu nehmen.
Unter einem anderen Gesichtspunkt ist der Priester, der Ihnen
gehorcht,nicht mehr eine "Fliege" wie wir - in allem, was ihn vom Laien
unterscheidet und besonders im öffentlichen oder privaten Lehren; er
läuft Gefahr, als Spinne betrachtet zu werden. Solange er Ihre
Autorität anerkennt, Monseigneur, und solange Sie die Autorität des
Gegenpapstes und der Gegenkirche anerkennen, muß man auch ihn für einen
Verbündeten Pauls VI. und der Konzilskirche verdächtigen. Dieser
Verdacht wird seinem Apostolat natürlich schaden; der Laie aber, der
sich diesem Apostolat versagt, würde sich aber der Gefahr aussetzen,
seine Seele zu verlieren. Ihnen obliegt die Pflicht, Monseigneur, das
Ärgernis dieser Ihrer Zugehörigkeit wiedergutzunachen; oder aber muß
dieser Priester sich von Ihnen trennen.
Und Sie, Monseigneur? Als Bischof und ehemaliger Priester -
Seminarprofessor brauchen Sie micht nicht, um belehrt zu werden. Wenn
Sie Irrtümer in der Theologie und im kanonischen Recht begehen, die die
Feinde der katholischen Kirche begünstigen, dann ist das nicht aus
Unwissenheit, selbst nicht aus schuldhafter Unwissenheit. Unmöglich!
Sie haben gesagt, um Sie zu exkommunizieren, müßte man eine Sünde
nennen. Hier haben wir nun diese Sünde, Monseigneur: die Tatsache, daß
Sie der nicht-katholischen konziliaren Sekte angehören, ihrem Oberhaupt
und ihrem Ritus mit vollem Bewußtsein.
Übrigens bin ich es nicht, auch nicht Paul VI., der Sie exkommuniziert:
das ist Papst Benedikt XV. durch den Kanon 2314 des Kodex, den er
promulgiert hat. Ich bin das Kind von 5 Jahren, das einen Bischof
verbessern kann durch Anführen des Katechismus - das haben Sie in Lille
gesagt. Das Ende der Geschichte haben Sie nicht erzählt.
Ist es möglich, daß Gott dieses Kind gebraucht hat, im den Bischof
wieder auf den Weg des Heiles zu bringen? Aufgrund dieses Wunsches
ermutigt man mich schon seit langem, diesen Brief zu schreiben und
darun habe ich ihn nun geschrieben
ADDENDUM
April, 1981
Dieser Brief, der am 18. Juli 1978 an Monseigneur Lefebvre adressiert war, muß jetzt in doppelter Weise verdeutlicht werden:
1. Mgr. Lefebvre, Generaloberer der Priesterbruderschaft des hl. Pius
X. hat am 8. November 1979 verkündet, daß die Priesterbruderschaft
"keine Mitglieder in ihren Reihen dulden kann, die sich weigern würden,
für den Papst zu beten und die behaupten, alle Messen im neuen Ordo
seien ungültig." Dadurch also, daß man Mitglied bleibt, erkennt man
Johannes Paul II. als Gegenpapst an und die einfache Gedächtnis und
Mahlfeier Pauls VI. als gültige Messe; durch dieses Schisma und durch
diese Häresie hört jedes Mitglied der Bruderschaft auf, Mitglied der
katholischen Kirche zu sein. Kanon 1258 verbietet den Katholiken
fortan, an Messen dieser Priester teilzunehmen und die Sakramente von
ihnen zu empfangen.
2. Selbst im Jahre 1978 hätte man erklären müssen, daß das
Kirchengesetzbuch kein Beiwohnen und keine aktive Teilnahme an den
Gottesdienstübungen der Nichtkatholiken gestattet; man darf nur passiv
daran teilnehmen, nur mit rein materieller Anwesenheit, aus einem
ernsten Grunde und unter der Bedingung, daß man den Glauben dabei nicht
verliere und kein Ärgernis gebe. (Kanon 1258)
Und was ist mit Kanon 2261,2, wodurch erlaubt wird, daß man die
Sakramente von Exkommunizierten erbittet? Hier soll nicht gedacht
werden an Personen, die aufgehört haben, wegen ihrer Häresie, ihrem
Schisma oder ihrer Apostasie (Kanon 1325,2) Mitglieder der Kirche zu
sein; auch nicht an exkommunizierte Priester durch ein Urteil der
Kirche, bei denen man nur in der Todesstunde die Sakramente erbitten
darf (Kanon 2261,2). Im Gegenteil, hier handelt es sich nur um
geduldete (tolerati) Exkommunizierte, die noch Mitglieder der Kirche
sind, wenn sie den katholischen Glauben bekennen; die Kirche nimmt
somit ihre Amtshandlungen als gültig an, ja sogar als erlaubt, wenn die
Gläubigen darum gebeten haben (Kanon 2264). Zun Beispiel könnte ein
Priester, der Ablässe verkauft (Kanon 2327) oder falsche Reliquien
herstellt (Kanon 2326) ipso facto (automatisch) exkommuniziert, der
Fürbitten der Kirche beraubt usw. werden; man dürfte ihn aber noch
immer un die Sakramente bitten, gemäß Kanon 2261,2, weil er ja noch
immer katholisch wäre.
Das ist natürlich nicht der Fall bei den Priestern der Bruderschaft,
auch nicht eines Priesters im allgemeinen, der der sogenannten
Autorität des Gegenpapstes oder irgendeines Urhebers einer Irrlehre
unterworfen ist. Sie müssen gemieden werden, nicht aufgrund des Kanons
2314,1, der sie exkommuniziert, sondern aus demselben Grunde, aus
welchem diese automatische Exkommunikation herrührt: weil sie nicht
mehr katholisch sind.
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