"Pastor Aeternus"
Dogmatische Bestimmung über die Kirche Christi
DIE ALLGEMEINE KIRCHENVERSAMMLUNG IM VATIKAN, 4. SITZUNG (1870)
Um dem heilbringenden Werk der Erlösung dauernden Bestand zu geben, hat
der ewige Hirt und Bischof unserer Seelen beschlossen, die heilige
Kirche zu bauen. In ihr sollten alle Gläubigen wie im Haus des
lebendigen Gottes durch das Band des einen Glaubens und der einen Liebe
umschlossen sein. Deshalb hat er vor seiner Verherrlichung den Vater
nicht nur für die Apostel gebeten, sondern auch für jene, die auf ihr
Wort hin an ihn glauben würden: daß alle eins seien, wie der Sohn
selber und der Vater eins sind. Wie er also die Apostel, die er sich
aus der Welt erwählt hatte, sandte, wie er selbst vom Vater gesandt
war, so sollten nach seinem Willen auch in seiner Kirche Hirten und
Lehrer bis zur Vollendung der Weltzeit sein. Damit aber das Bischofsamt
selber einig und ungeteilt sei und damit durch die unter sich
verbundenen Priester die ganze Schar der Gläubigen in der Einheit des
Glaubens und der Gemeinschaft bewahrt bleibe, deshalb stellte er den
heiligen Petrus an die Spitze der übrigen Apostel und setzte in ihm den
ewig dauernden Ausgangspunkt und die sichtbare Grundlage für diese
doppelte Einheit. Auf seiner Festigkeit sollte der ewige Tempel erbaut
werden, und die hohe bis zum Himmel ragende Kirche sollte sich in der
Kraft dieses Glaubens erheben.
Von Tag zu Tag stürmen die Pforten der Unterwelt mit größerem Haß von
allen Seiten gegen die von Gott gelegten Grundmauern der Kirche, um
sie, wenn es möglich wäre, zu zerstören. So halten wir es mit
Zustimmung der heiligen Kirchenversammlung zum Schutz der katholischen
Herde, zu ihrer Unversehrtheit und Vermehrung, für notwendig, die Lehre
von der Einsetzung, der immerwährenden Dauer und der Natur des heiligen
apostolischen Vorranges (Primates), in dem die Kraft und Festigkeit der
ganzen Kirche beruht, allen Gläubigen gemäß dem alten, unwandelbaren
Glauben der gesamten Kirche vorzulegen und die entgegengesetzten
Irrtümer, die der Herde des Herrn so verderblich sind, zu verwerfen und
zu verurteilen.
1. Kapitel
Die Einsetzung des apostolischen Vorranges (Primates) im heiligen Petrus
Wir lehren also und erklären: Nach den Zeugnissen des Evangeliums hat
Christus der Herr den Vorrang der Rechtsbefugnis über die gesamte
Kirche Unmittelbar und direkt dem seligen Apostel Petrus verheißen und
verliehen. Denn einzig zu Simon, zu dem Jesus schon früher gesagt
hatte: "Du wirst Fels heißen", hat der Herr nach seinem Bekenntnis: "Du
bist Christus, der Sohn des lebendigen Gottes" die feierlichen Worte
gesagt: "Selig bist du, Simon, Sohn des Johannes. Denn nicht Fleisch
und Blut haben dir das geoffenbart, sondern mein Vater, der im Himmel
ist. Ich sage dir, du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine
Kirche bauen, und die Pforten der Unterwelt werden sie nicht
überwältigen. Dir werde ich die Schlüssel des Himmelreichs geben. Was
du auf Erden binden wirst, wird auch im Himmel gebunden sein, was du
auf Erden lösen wirst, wird auch im Himmel gelöst sein" (Mt 16, 16ff).
Einzig dem Simon Petrus verlieh Jesus nach seiner Auferstehung die
Rechtsbefugnis des höchsten Hirten und Leiters über seine ganze Hürde
mit den Worten: "Weide meine Lämmer, weide meine Schafe!" (Job 21, 15
ff.)
In offenem Widerspruch zu dieser so klaren Lehre der Heiligen Schrift,
wie sie die Kirche stets verstand, stehen die verderblichen Ansichten
derer, die die von Christus, dem Herrn, in seiner Kirche eingesetzte
Regierungsform verkehren und leugnen, daß Petrus allein, vor den
übrigen Aposteln - sowohl vor den einzelnen wie vor dem gesamten
Apostelkollegium -' von Christus den wahren und eigentlichen Vorrang
der Rechtsbefugnis erhalten habe. (Im Widerspruch zur Lehre der
Heiligen Schrift stehen) auch jene, die, behaupten, dieser Vorrang sei
dem heiligen Petrus nicht unmittelbar und direkt übertragen worden,
sondern der Kirche und erst durch sie dem Petrus, als dem Diener eben
dieser Kirche.
Wer daher sagt, der heilige Apostel Petrus sei nicht von Christus, dem Herrn, zum Fürsten aller Apostel
und zum sichtbaren Haupt der ganzen streitenden Kirche aufgestellt
worden, oder er habe nur einen Vorrang der Ehre und nicht den Vorrang
der wahren und eigentlichen Rechtsbefugnis von unserem Herrn Jesus
Christus direkt und unmittelbar erhalten, der sei ausgeschlossen.
2. Kapitel
Die beständige Fortdauer des Vorranges des heiligen Petrus in den römischen Päpsten
Was aber der Herr Christus Jesus, der Fürst der Hirten und oberste Hirt
der Schafe, im heiligen Petrus zum ewigen Heil und immerwährenden Wohl
der Kirche eingesetzt hat, das muß notwendig nach seiner Anordnung in
der Kirche fortdauern, die auf dem Felsen errichtet ist und bis zum
Ende der Zeiten feststehen wird. "Niemand bezweifelt, denn es ist allen
Zeiten bekannt, daß der heilige und seligste Petrus, der Fürst, das
Haupt der Apostel, die Säule des Glaubens, die Grundfeste der
katholischen Kirche, von unserem Herrn Jesus Christus, dem Heiland und
Erlöser des Menschengeschlechtes, die Schlüssel des Reiches empfing.
Und er lebt bis auf diese Zeit und immerdar in seinen Nachfolgern", den
Bischöfen des Heiligen Römischen Stuhls, der von ihm selbst gegründet
und mit seinem Blut geweiht ist. Da führt er den Vorsitz und "übt das
Richteramt aus" (Kirchenversammlung zu Ephesus).
Jeder, der als Nachfolger Petri diesen Bischofssitz innehat, besitzt
daher auch nach Christi Einsetzung selber den Vorrang Petri über die
ganze Kirche. "Es bleibt also die Anordnung der Wahrheit, es verharrt
der heilige Petrus in der empfangenen Festigkeit des Felsens, nie hat
er das übernommene Steuer der Kirche verlassen" (Leo d. G.). "Deshalb
mußte immer notwendig die gesamte Kirche, das sind die Gläubigen
allerorts, mit der römischen Kirche übereinstimmen wegen ihres höheren
Vorrangs" (Ire,näus), auf daß sie in diesem Heiligen Stuhl zum einen
Gefüge des Leibes zusammenwachsen wie Glieder, die, mit dem Haupt
vereint sind, in diesem Heiligen Stuhl, aus dem ja die Rechte der
ehrwürdigen Gemeinschaft auf alle überströmen.
Wer also behauptet: nicht auf Grund der Einsetzung von Christus dem
Herrn selber, d. h. auf Grund göttlichen Rechts habe der heilige Petrus
seine beständigen Nachfolger im Vorrang über die gesamte Kirche, oder:
der Bischof von Rom sei nicht der Nachfolger Petri in diesem Vorrang,
der sei ausgeschlossen.
3. Kapitel
Die Vollmacht des römischen Papstes
Gestützt auf die offenkundigen Zeugnisse der heiligen Schriften und im
Anschluß an die bestimmten und deutlichen Beschlüsse unserer Vorgänger,
der römischen Päpste, wie, auch der allgemeinen Kirchenversammlungen
erneuern wir die Entscheidung der allgemeinen Kirchenversammlung von
Florenz, wonach alle Christgläubigen glauben müssen, "daß der Heilige
Apostolische Stuhl und der Bischof zu Rom den Vorrang über den ganzen
Erdkreis innehabe, weiter, daß der Bischof von Rom selbst Nachfolger
des heiligen Petrus, des Apostelfürsten, ist, wahrer Stellvertreter
Christi, Haupt der gesamten Kirche, Vater und Lehrer der ganzen
Christenheit, daß ihm von unserem Herrn Jesus Christus im heiligen
Petrus die volle Gewalt übergeben ist, die ganze Kirche zu weiden, zu
regieren und zu verwalten. - So steht es auch in den Akten der
allgemeinen Kirchenversammlungen und in den heiligen Kanones".
Wir lehren und erklären demnach: Die römische Kirche besitzt nach der
Anordnung des Herrn den Vorrang der ordentlichen Gewalt über alle
andern Kirchen. Diese Gewalt der Rechtsbefugnis des römischen Papstes,
die wirklich bischöflichen Charakter hat, ist unmittelbar. Ihr
gegenüber sind Hirten und Gläubige jeglichen Ritus und Rangs, einzeln
sowohl wie in ihrer Gesamtheit, zur Pflicht hierarchischer Unterordnung
und wahren Gehorsams gehalten, nicht allein in Sachen des Glaubens und
der Sitte, sondern auch der Ordnung und Regierung der über den gesamten
Erdkreis verstreuten Kirche. Durch Bewahrung dieser Einheit mit dem
römischen Papst in der Gemeinschaft und im Bekenntnis desselben
Glaubens, ist so die Kirche Christi eine Herde unter einem obersten
Hirten. Das ist die Lehre der katholischen Wahrheit, von der niemand
abweichen kann, ohne Schaden zu leiden an seinem Glauben und an seinem
Heil.
Diese Gewalt des obersten Hohenpriesters tut der ordentlichen und
unmittelbaren Gewalt der bischöflichen Rechtsbefugnis, in der die
Bischöfe, die, eingesetzt vom Heiligen Geist, an die Stelle der Apostel
getreten sind, und als wahre Hirten die ihnen anvertrauten Herden
weiden und leiten, jeder die seine, gar keinen Eintrag. Die
wird vielmehr vom obersten und allgemeinen Hirten anerkannt, gefestigt
und verteidigt, wie schon der heilige Gregor der Große sagte: Meine
Ehre ist die Ehre der gesamten Kirche. Meine Ehre ist die volle
Lebenskraft meiner Brüder. Dann bin ich in Wahrheit geehrt, wenn allen
einzelnen die schuldige Ehre erwiesen wird.
Weiter folgt aus dieser obersten Gewalt des Papstes von Rom, die ganze
Kirche zu verwalten, daß ihm das Recht zusteht, in Ausübung dieses
seines Amts mit den Hirten und Herden der ganzen Kirche f r e i z
u verkehren, so daß sie von ihm auf dem Weg des Heils belehrt und
geleitet werden können. Wir verwerfen und mißbilligen daher die
Ansichten derer, die sagen, dieser Verkehr des obersten Haupts mit den
Hirten und Herden dürfe erlaubterweise verhindert werden, oder er sei
der weltlichen Gewalt unterworfen, und die daher behaupten, das, was
vom Heiligen Stuhl oder mit dessen Autorität zur Regierung der Kirche
angeordnet wird, habe keine Kraft und Gültigkeit, wenn es nicht durch
die Zustimmung (Placet) der weltlichen Macht bestätigt werde.
Weil der römische Papst durch das göttliche Recht des apostolischen
Vorrangs an der Spitze der gesamten Kirche steht, lehren und erklären
wir auch: Der Papst von Rom ist der oberste Richter aller Gläubigen,
und man kann in allen Streitsachen, die kirchlicher Untersuchung
zustehen, an dieses Gericht Berufung einlegen. Das Urteil des
Apostolischen Stuhls jedoch darf niemand ablehnen, da es keine höhere
Amtsgewalt gibt, und niemandem ist es erlaubt, über dieses Gericht zu
richten. Diejenigen irren also vom rechten Pfad der Wahrheit ab, die
behaupten, es sei erlaubt, von den Urteilen der römischen Päpste an
eine allgemeine Kirchenversammlung als an eine Behörde, die über dem
römischen Papst stehe, Berufung einzulegen.
Wer also sagt, der Papst zu Rom habe nur das Amt einer Aufsicht oder
Leitung und nicht die volle und oberste Gewalt der Rechtsentscheidung
über die ganze Kirche - und zwar nicht nur in Sachen des Glaubens und
der Sitte, sondern auch in dem, was zur Ordnung und Regierung der über
den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche gehört -; oder wer sagt, der
Papst habe nur einen größeren Anteil, nicht aber die ganze Fülle dieser
höchsten Gewalt, oder diese seine Gewalt sei nicht ordentlich und
unmittelbar, ebenso über die gesamten und die einzelnen Kirchen wie
über die gesamten und einzelnen Hirten und Gläubigen, der sei
ausgeschlossen.
4. Kapitel
Das unfehlbare Lehramt des römischen Papstes
In diesem apostolischen Vorrang, den der römische Papst als Nachfolger
des Apostelfürsten Petrus über die gesamte Kirche innehat, ist auch
die höchste L e h r g e w a l t eingeschlossen. Der
Heilige Stuhl hat das immer festgehalten, die beständige Übung der
Kirche beweist es, und die allgemeinen Kirchenversammlungen haben es
selbst erklärt, diejenigen vor allem, auf denen sich der Osten mit dem
Westen zur Einheit in Glaube und Liebe zusammenfand.
Die Väter der vierten Kirchenversammlung zu Konstantinopel gingen den
Weg ihrer Vorgänger und bekannten feierlich: "Der Anfang des Heils ist,
die Regel des rechten Glaubens zu beobachten. Da der Ausspruch unseres
Herrn Jesus Christus nicht unerfüllt bleiben kann: "Du bist Petrus, und
auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen", so bewahrheitet sich
dieses Wort durch den Erfolg: denn beim Apostolischen Stuhl wurde die
katholische Religion stets unversehrt bewahrt und die heilige Lehre
verkündet. Von seinem Glauben und seiner Lehre wollen wir niemals
getrennt werden und wir hoffen, daß wir würdig sind, in der einen
Gemeinschaft zu leben, die der Heilige Stuhl verkündet. In ihr gründet
die vollständige und wahre Festigkeit der christlichen Religion." Mit
Zustimmung des zweiten Konzils von Lyon bekannten die Griechen: "Die
heilige römische Kirche besitzt den höchsten und vollen Vorrang und die
Vorherrschaft über die gesamte katholische Kirche. Sie ist sich in
Wahrheit und Demut bewußt, daß sie diesen Vorrang vom Herrn selbst - im
heiligen Petrus, dem Fürsten und Haupt der Apostel, dessen Nachfolger
der rö mische Papst ist - mit der Fülle der Gewalt erhalten hat. Und
wie sie vor allen andern gehalten ist, die Wahrheit des Glaubens zu
verteidigen, so müssen auch alle auftauchenden Fragen über den Glauben
durch ihr Urteil entschieden werden."
Die Kirchenversammlung zu Florenz endlich erklärte: "Der römische Papst
ist der wirkliche Stellvertreter Christi, das Haupt der gesamten
Kirche, der Vater und Lehrer aller Christen. Ihm ist im heiligen Petrus
von unserm Herrn Jesus Christus die volle Gewalt übergeben, die ganze
Kirche zu weiden, zu regieren und zu leiten."
Um diesem Hirtenamt nachzukommen, waren u n s e r e V o r g ä n g e r
stets unablässig bemüht, die heilbringende Lehre Christi bei allen
Völkern der Erde zu verbreiten. Und mit gleicher Sorgfalt wachten sie
darüber, daß sie dort, wo sie aufgenommen war, unversehrt und rein
bewahrt werde. Darum haben die Bischöfe des ganzen Erdkreises bald
einzeln, bald auf Versammlungen vereint, die seit alters bestehende
Gewohnheit der Kirchen und die alte Vorschrift bewahrt: Besondere
Gefahren, die in Glaubenssachen auftauchten, berichteten sie diesem
Heiligen Stuhl, auf daß die Schäden dort wieder gutgemacht würden, wo
der Glaube keinen Schaden leiden kann.
Die römischen Päpste aber haben, entsprechend den Erfordernissen der
Zeit und der Sachlage, durch Berufung allgemeiner Kirchenversammlungen
oder Erforschung der Ansicht der über den Erdkreis zerstreuten Kirche,
durch Teilsynoden oder andere Mittel, wie sie die göttliche Vorsehung
darbot, das als feste Lehre bestimmt, was sie mit Gottes Hilfe als mit
den heiligen Schriften und den apostolischen Überlieferungen
übereinstimmend erkannten. Denn auch den Nachfolgern Petri ist der
Heilige Geist nicht verheißen, daß sie auf seine Eingebung hin eine
neue Lehre veröffentlichen sollten. Sie sollen vielmehr mit seinem
Beistand die durch die Apostel überlieferte Offenbarung, d.h. das
hinterlegte Glaubensgut, heilig bewahren und getreulich auslegen.
Ihre apostolische Lehre haben alle ehrwürdigen Väter angenommen, die
heiligen, rechtgläubigen Lehrer haben sie in Ehren gehalten und sind
ihr gefolgt. Sie wußten voll und ganz, waren tief davon überzeugt, daß
dieser Stuhl des heiligen Petrus stets von allem Irrtum freibleibe,
gemäß der göttlichen Verheißung, die, unser Herr und Erlöser dem
Fürsten seiner Jünger gegeben: "Ich habe für dich gebetet, daß dein
Glaube nicht wanke, und nach deiner Umkehr stärke deine Brüder!" (Lk
22, 32.)
Diese Gnadengabe der Wahrheit und des nie versagenden Glaubens ist dem
Petrus und seinen Nachfolgern auf diesem Stuhl von Gott verliehen
worden, auf daß sie ihr erhabenes Amt zum Heil aller ausüben, daß die
gesamte Herde Christi durch sie von der vergifteten Speise des Irrtums
ferngehalten und mit der Speise der himmlischen Lehre genährt werde,
daß jede Gelegenheit zur Spaltung beseitigt werde, die ganze Kirche
einig erhalten bleibe und, gestützt auf ihre Grundfeste, stark dastehe
gegen die Tore der Unterwelt.
Da es aber gerade in dieser Zeit, wo die heilbringende Wirksamkeit des
apostolischen Amts so dringend erfordert ist, nicht wenige gibt, die
seiner Amtsgewalt entgegenarbeiten, halten wir es für unbedingt
notwendig, den Vorzug, den der Einziggeborene. Sohn Gottes mit dem
höchsten Hirtenamt zu verbinden sich gewürdigt hat, feierlich zu
erklären:
DIE DEFINITION DER PÄPSTLICHEN UNFEHLBARKEIT
Zur Ehre Gottes, unseres Heilandes, zur Erhöhung der katholischen
Religion, zum Heil der christlichen Völker lehren und erklären wir
endgültig als von Gott geoffenbarten Glaubenssatz, in treuem An. schluß
an die vom Anfang des christlichen Glaubens her erhaltene
Überlieferung, unter Zustimmung des heiligen Konzils:
Wenn der römische Papst in höchster Lehrgewalt (ex cathedra) spricht,
das heißt, wenn er seines Amts als Hirt und Lehrer aller Christen
waltend in höchster, apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet,
eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche
festzuhalten, so besitzt er auf Grund des göttlichen Beistandes, der
ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der
göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in
Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgültigen
Entscheidungen des römischen Papstes sind daher aus sich und nicht auf
Grund der Zustimmung der Kirche unabänderlich.
Wenn sich jemand was Gott verhüte - herausnehmen sollte, dieser unserer
endgültigen Entscheidung zu widersprechen, so sei er ausgeschlossen.
(In der vorstehenden Lehrbestimmung
der Kirchenversammlung ist zuerst die Lehre vom Vorrang des römischen
Papstes lehrhaft dargestellt, dann folgt die eigentliche Definition.
Als unfehlbare Entscheidung ist also nur der letzte Abschnitt der
einzelnen Kapitel zu betrachten.)
(zitiert nach Josef Neuner und Heinrich Roos: "Der
Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigungen" Regensburg
1938, S. 218 ff.) |