RECHTZEITIG ZUM SCHULANFANG:
MERKBLATT ZUR SCHULSEXUALERZIEHUNG GRUNDLAGEN
Wir müssen wissen, daß sich in den letzten Jahrzehnten die Beziehung
Eltern - Schule bezüglich einer gemeinsamen Kindererziehung grundlegend
geändert hat. Durch systematische Propaganda und zunehmenden Streß
werden die Eltern dazu verführt, die Geschlechtserziehung ihrer Kinder
sogenannten 'altbewährten' Institutionen zu überlassen. Die heutigen
Systemveränderer und Gesellschaftszerstörer wissen genau, daß der
sicherste Weg zum Erfolg über die Jugend führt. So ist die Schule nicht
mehr der Ort der Geborgenheit, sondern ein Manipulationszentrum für
diese Elemente. Sie haben die Schule bereits weitgehend unterwandert
und gewinnen über den Lehrernachwuchs laufend an Einfluß. Ein kleines
Team von Aktivisten vermag die vorhandenen konservativen Kräfte in der
Schule weitgehend ausschalten. Dies ist an allen Schulen zu beobachten.
Die zugelassenen Lehrbücher beweisen die planmäßige Familienzersetzung
vom ersten Schuljahr an. Unter dem Vorwand der Erziehung zur
Kritikfähigkeit wird das Kind gegen die Eltern ausgerichtet. Am
leichtesten läßt sich dies im Zusammenwirken mit der Sexualisierung des
Kindes erreichen. Darum wird die Notwendigkeit der Schul-SE so stark
betont. Man weiß genau, daß damit eine reine Bedarfsweckung und
Verführung betrieben wird, der das Kind nicht so leicht widerstehen
kann. Wer heute die Schul-SE befürwortet, ist darum entweder böswillig
oder fehlinformiert.
BESONDERE KENNZEICHEN
1. In Anbetracht der vielen willigen und fähigen Eltern, die die
Geschlechtserziehung ihrer Kinder selbst durchführen, ist das Anlasten
der Kollektivschuld ihres 'allgemeinen Versagens' ebenso verlogen wie
das Argument, die armen Kinder vor dem in der Öffentlichkeit gezeigten
sexuellen Schmutz durch umfassende Aufklärung schützen zu müssen. Man
muß doch feststellen, daß Aufklärungsapostel wie Regierung und Kirchen
nichts gegen diese absolut illegale Verschmutzung der Öffentlichkeit
unternehmen.
2. Entgegen dem garantierten Recht auf Gewissensfreiheit wird gerade
bei der Schul-SE ein unerbittlicher Zwang zur Teilnahme ausgeübt, an
dem die Schulbehörden trotz Bitten und Beschwerden der Eltern und
Warnungen erfahrener Experten mit bemerkenswerter Hartnäckigkeit
festhalten, obwohl sie genau wissen, daß damit nachweisbare Schäden an
Kindern angerichtet werden und die Schule zum Brennpunkt gefährlichster
und unkontrollierbarer Manipulation geworden ist. Hier wird deutlich,
daß den Eltern die Kindererziehung auf diesem entscheidenden Gebiet
entzogen und dem Staat übertragen werden soll, wie es diese
Systemveränderer fordern.
3. Noch nie wurde durch die Schule ein derart perfektionierter
Unterricht in der Ausübung des Geschlechtstriebes erteilt. Dies
geschieht erst seit wenigen Jahren. Jeder Pädagoge aber weiß, daß sich
die Früchte einer Erziehung erst nach vielen Jahren zeigen. Daher
verkünden alle sogenannten Experten für Sexualpädagogik mit der
Propagierung der Schul-SE absolut unbewiesene Behauptungen, ohne
Erfahrungen nachweisen zu können. Daß diese aber mit Sicherheit negativ
sind, beweist eine von dem schwedischen Gesundheitsministerium nach 20
Jahren Schul-SE veröffentlichte Statistik wie folgt:
Es nahmen zu:
a) die Schwangerschaften bei Mädchen unter 14 Jahren um 9oo%,
b) die Abtreibungen bei Mädchen unter 15 Jahren um 26o%,
c) die Geschlechtskrankheiten bei Kindern unter 14 Jahren um 9oo%,
d) die Jugendkriminalität um 9oo%.
4. Wir müssen heute bereits eine durch die Sexualisierung der Jugend
zunehmende Aufsässigkeit und Neigung zu Radikalismus feststellen. Die
gegenwärtige Schul-SE muß im Zusammenwirken mit der öffentlich
weitgehend geduldeten Propagierung des Sichauslebens bei der Jugend nur
als Aufforderung zum hemmungslosen Durchsetzen egoistischer Begierden
verstanden werden. Gerade die Sexualisierung aber führt zwangsläufig zu
Brutalität und Gewaltanwendung, einem Kennzeichen unserer Zeit.
5. Gegen die Schul-SE sind anzuführen:
a) Bruch des Menschenrechtes auf Gewissensfreiheit, insbesondere der religiösen Gewissensfreiheit;
b) Beseitigung des primären Elternrechtes auf Erziehung der Kinder;
c) verschiedener Reifungsgrad der Kinder, insbesondere in gemischten Klassen;
d) Beseitigung der Scham und des Keuschheitsideals durch Propagierung
der sexuellen Freiheit, der Selbstbefriedigung als natürliche und
unschädliche Handlung und der eingehenden Unterweisung in der
Schwangerschaftsverhütung;
e) Verbreitung von Pornographie in Schulbüchern und Lernmitteln;
f) Anreiz zur Erprobung des Gelernten (Schülerbordelle, Verleitung zur Pille etc.);
g) Verführung zur Perversität durch Belehrung über Art und Möglichkeiten;
h) Gesinnungsterror gegen sensible Kinder durch die sexualisierte Klasse;
i) Steigerung vorzeitiger Schwangerschaften, der Abtreibung, von Geschlechtskrankheiten und Jugendkriminalität.
ABWEHR-MÖGLICHKEITEN :
1. Bei Schulveranstaltungen:
Die Richtlinien zur Schul-SE sehen eine vorherige Unterrichtung der
Eltern vor in Form von Elternversammlungen o.a. Hier wird dann
selbstverständlich schöngefärbt und das für den Unterricht vorgesehene
Material nur in 'Auswahl' vorgezeigt. Mangelnde Sachkenntnis macht es
den Eltern unmöglich, die Argumente der Schule sofort zu entlarven und
zu widerlegen. Die Mehrheit der Eltern ist dazu aus Angst vor
Benachteiligung ihres Kindes, aus Hemmung, Bequemlichkeit oder anderen
Gründen vorschnell bereit, ihr elterliches Erziehungsrecht in dieser
Frage der Schule zu übertragen. So bringt jeder Einspruch, der die
anderen Eltern in dieser Hinsicht hindert, diese in Opposition, so daß
sich am Schluß alles gegen die Einspruch erhebenden Eltern wendet.
Das unschlagbare Argument der Gewissensfreiheit verhindert dies. Unter
dem Motto "gleiches Recht für alle" und "Wahrung des Menschenrechtes
der Gewissensfreiheit" gewinnt man die Zustimmung der anderen Eltern.
Denn in einem freiheitlichen, demokratischen Staat kann der
Gewissenszwang nicht zugelassen werden. Die entsprechende
Herausstellung dieses Freiheitsgrundsatzes ist wichtig. Er ist in der
internationalen Menschenrechtskonvention wie in den Landesverfassungen
ausdrücklich garantiert. Er wird auch bei dem Religionsunterricht und
der Wehrdienstverweigerung angewendet. Verweigert also die Schule die
Freistellung von der Schul-SE, setzt sie sich in den Augen aller ins
Unrecht.
2. Beim Schulbetrieb:
Sobald den Eltern der bevorstehende SE-Unterricht bekannt wird, müssen
sie bei der Schule Antrag auf Befreiung des Kindes stellen. Dies gilt
auch für den "fächerübergreifenden" Unterricht. In dem Antrag ist
mitzuteilen, daß das Kind notfalls den Unterricht sofort verlassen
wird, sobald SE betrieben wird. Dieses Notrecht steht den Eltern zu.
Doch empfiehlt sich in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei dem
Lehrer und Schulleiter. Unnachgiebige Eltern konnten sich bisher stets
durchsetzen. Es soll auch der Schule bedeutet werden, daß jede
Diffamierung des am SE-Unterricht nicht teilnehmenden Kindes der Schule
angelastet werden muß. Einschüchterungsversuche seitens der Schule oder
der Lehrer teilen Sie bitte uns sofort mit. Wir werden Sie dann durch
unsere Anwälte beraten lassen.
3. Vollmachtserteilung:
Muß man damit rechnen, daß eine Freistellung vom SE-Unterricht nicht
ohne Benachteiligung des Kindes zu erreichen ist, besteht für die
Eltern die Möglichkeit, unerkannt zu bleiben und dennoch Einfluß auf
diesen Unterricht auszuüben. In diesem Falle erteilen die Eltern der in
ihrem Lande federführenden Organisation der UCE eine schriftliche
Vollmacht (Vordruck), womit sie die Organisation beauftragen, ihre
Interessen in diesem speziellen Fall der Schule gegenüber in geeigneter
und zulässiger Weise zu vertreten, ohne daß ihr Name Dritten gegenüber
preisgegeben werden darf. Dies war bisher in jedem Fall von Erfolg
begleitet, besonders dann, wenn sich mehrere Eltern der gleichen Schule
zusammenschließen. Auf Wunsch übernimmt unser örtlicher Mitarbeiter
diese Aufgabe. Nehmen Sie in jedem Fall sofort Kontakt mit der UCE auf,
bevor Sie auf eigene Faust handeln. Sie werden sich dadurch viel Arbeit
und Ärger ersparen. Unser gesamter Einsatz ist für Sie kostenlos.
Deutschland:
Deutsch-Österr. Bürgerinitiative e.V. D-8232 Bayer. Gmain, Am Hessing 4 Tel. 08651 / 5429
Österreich:
Deutsch-Österr. Bürgerinitiative e.V. A-473o Waizenkirchen, Kienzlstr. 30 Tel. 07277 / 358
Schweiz:
Pro Veritate, CH-4632 Trimbach / Ölten Holdermattstr. 32, Tel. 222526
Italien:
Unione Italiana delle Iniziative Civili I-381OO Trento, Via Belenzani 37, Tel. 32340
AUFRUF GEGEN DIE 'SEXUALKUNDE' AN DEN SCHULEN
"Wer aber einem von diesen Kleinen, die an mich glauben, Ärgernis gibt,
für den wäre es besser, daß ein Mühlstein um seinen Hals gehängt und er
in die Tiefe des Meeres versenkt würde." (Matth. 18,6)
Als erster Kultusminister hat der Kultusminister von Baden-Württemberg,
Mayer-Vorfelder, gegen den Zwang der sog. 'Sexualerziehung' die
gesetzliche Anerkennung der Freiwilligkeit gefordert. Leider ist durch
die Mühe des Gesetzgebungsverfahrens diese gute Absicht des
Kultusministers zerrieben worden in dem Gesetzentwurf, der die
Freiwilligkeit erheblich einschränkt, in Absatz 2, Satz 2: "Die
Teilnahme an der Geschlechtserziehung ist, soweit sie über die
Vermittlung biologischer Sachverhalte hinausgeht, freiwillig."
WIR FORDERN STREICHUNG DIESER EINSCHRÄNKUNG DER FREIWILLIGKEIT!
Denn wenn der Zwang zur 'Sexualkunde' bestehen bleibt, wird gerade das
Zentrum der 'Sexualerziehung', von dem die sexualethisch verwerfliche,
zur Kinderunzucht verführende Schamlosigkeit ausgeht, aufrechterhalten.
Wenn man dieser Forderung entgegenhält, es ließe sich an der Zulassung
der 'Wissensvermittlung' der 'Sexualkunde1 nun einmal nichts ändern,
weil das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 21.12.1977 nur die
sog. "Sexualerziehung", aber nicht die "Wissensvermittlung" wegen ihrer
Wertfreiheit für verfassungswidrig erklärt haben, so wird dem mit
Entschiedenheit widersprochen. Denn diese Sexualkunde ist in
Wirklichkeit keineswegs 'wertfrei', vielmehr geradezu sittlich
verwerflich. Aus diesem Grunde haben wir von Anfang an den
Sexualkundeunterricht in der Schule abgelehnt.
I. DER URSPRUNG DER ANGEBLICH 'WERTFREIEN' SEXUALKUNDE
Zur Einführung der von der Kultusministerkonferenz im Jahre 1968
beschlossenen 'Sexualerziehung' ist von der Bundesgesundheitsministerin
Käthe Strobel der 'Sexualkundeatlas' herausgegeben worden. Er sollte
vorbildlich sein für die Schulsexualerziehung, als "wissenschaftlich
fundierte Faktenvermittlung", fern "von jeder Vorwertung" im Fach
Biologie. Er ist gekennzeichnet durch eine schamlose Darstellung
biologischer Fakten sexueller Art, insbesondere penetrant ausführlich
vom Zeugungsakt sowie die Aufklärung über Mittel und Methoden der
Empfängnisverhütung.
DIESE ANGEBLICH "WERTFREIE" SEXUALKUNDE IST IN WIRKLICHKEIT EINE DER
SCHÄRFSTEN ANGRIFFE GEGEN DIE CHRISTLICHE SITTENLEHRE VOM SITTENGESETZ,
DAS ALLEIN DIE EHE ALS STÄTTE LEIBLICHER GEMEINSCHAFT ANERKENNT, UND
ZWAR IN DREIFACHER HINSICHT:
a) WEGEN DER ZERSTÖRUNG DES INTIMBEREICHS UND DER SCHAM,
b) WEGEN DER VERFÜHRUNG ZUM VERBRECHEN DER KINDERUNZUCHT,
c) WEGEN DER KATASTROPHALEN FOLGEN DER KINDERUNZUCHT.
a) DIE ZERSTÖRUNG DES INTIMBEREICHS UND DER SCHAM:
Allen Kulturvölkern ist das Grundprinzip der Menschenwürde gemeinsam:
Der Akt, auf dem die Fortpflanzung des Menschen gegründet ist,
vollzieht sich nicht wie bei Tieren in der Öffentlichkeit, sondern im
Intimbereich des Schlafzimmers. Zum Schutz gegen die Zerstörung des
Intimbereichs ist dem Menschen im Unterschied zum Tier das Schamgefühl,
das durch öffentliche Bloßstellung des Intimbereichs verletzt wird,
geschenkt. Im Mittelpunk: der biologischen Sexualkunde steht die
Bloßstellung des Intimbereichs der Fortpflanzung durch schamlose
Aufklärung über die Geschlechtsorgane und den Zeugungsakt. Von Anfang
an haben wir in erster Linie wegen dieses schamverletztenden Angriffs
auf die Kindesseele den Sexualkundeunterricht abgelehnt zusammen mit
dem Vorsitzenden der Europäischen Ärzteaktion, Herrn Dr.med. Siegfried
Ernst, Ulm, der dies in einem Brief an den früheren Kultusminister
Prof. Dr. Hahn ausführlich begründet hat.
b) DIE VERFÜHRUNG ZUM VERBRECHEN DER
KINDERUNZUCHT - DIE UNMITTELBARE AUSWIRKUNG DER ZERSTÖRUNG DES
INTIMBEREICHS UND DER SCHAM IST DIE SEXUELLE AUFREIZUNG MIT DER
VERFÜHRUNG ZUR KINDERUNZUCHT!
Das wird auch von den Befürwortern der Aufklärung zugegeben:
"Reflexionen über die Sexualität und die Vermittlung von Vorstellungen
über sexuelle Sachverhalte regen dazu an, daß sich Sexualität in Spiel
und Übung entfalten will." (Kentier, Sexualerziehung, S.42) So kommt
es, daß nach einem Sexualkundeunterricht ein sechsjähriges Mädchen
einen elfjährigen Jungen um Geschlechtsverkehr gebeten hat, und bei der
Eröffnungsfeier des "Jahres des Kindes" im Januar 1979 ein
vierzehnjähriger Junge in Gegenwart des Bundespräsidenten und der
Familienministerin ohne Widerspruch ausruft: "Ich bin ein sexuellles
Wesen und will diese Sexualität auch voll ausleben... Es ist egal,
welches Geschlecht und wie alt."
c) DIE KATASTROPHALEN FOLGEN DER KINDERUNZUCHT:
1.) Die Zerstörung des Positiven:
Die materialistisch-egoistische Genußsucht der Kinderunzucht zerstört
in den Kindern eine positive Entwicklung: Das Werden einer der
leiblichen Geburt folgenden zweiten Geburt der geistig-seelischen
Menschwerdung zur Entwicklung der Tugenden, der Liebe zum Höchsten, zu
Gott, zur dienenden Liebe und der Opferbereitschaft in der Nachfolge
Jesu Christi.
2.) Die negative Entwicklung:
- Neue 'Sexwellen' - Neurosen der Kinder (Dr.med. Dr.phil. Klaus
Thomas, "Pro familia-Informationen" Dez. 1971, S.I7 f.) - sog.
'negative Sozialindikatoren': Anschwellen der Rauschgiftsucht, der
Selbstmorde, der Kriminialität der Jugend, der Brutalität unter den
Schülern, der Zerstörungswut in den Schulen, pornographische
Schülerzeitungen (vgl. Christa Mewes: "Sexuelle Freiheit und neue
Moral" Kassel 198o)
3.) Revolutinierung der Jugend:
Diese Folgen dienen der Revolutionierung der Jugend, die
Sexualpädagogen als Handlanger des Kommunismus seit 1967 betreiben mit
der Waffe der Sexualisierung durch die Sexualkunde zugunsten eines
"sexualfreundlichen" Lustprinzips, das Förderung des Orgasmus "von
früher Kindheit an" fordert (Kentier, Sexualerziehung, S.124 ff.),
vornehmlich auch die sog. 'kritische Schule' in Frankfurt, die durch
ihre 'Konfliktpädagogik' gegen alle Autoritäten (Eltern, Kirche, Staat)
zum Zwecke der Veränderung der Gesellschaft aufhetzt.
II. DIE ANGEBLICH 'WERTFREIE' SEXUALKUNDE IN BADEN-WÜRTTEMBERG
In Baden-Württemberg wird der Unterricht in Sexualkunde nach dem Vorbild der Zielsetzung des Sexualkundeatlas erteilt.
1. Die 'Sexualkunde' nach dem Kommentar zum Gesetzentwurf:
Nach dem Kommentar zum Gesetzentwurf ist bisher Unterricht in
"Sexualkunde" "im Rahmen des Faches Biologie und im beruflichen Bereich
auch im Rahmen des Faches Gesundheitslehre" "ohne ethisch wertende
Bezüge" erteilt worden. Dieser Unterricht soll weiter aufrecht erhalten
werden.
2. Die 'Sexualkunde' in der Schulpraxis von Baden-Württemberg:
Der in Baden-Württemberg erteilte Unterricht in 'Sexualkunde', der
angeblich "ohne ethisch wertende Bezüge" erteilt worden ist, ist in
Wirklichkeit ebenso sittlich verwerflich wie die angeblich "wertfreie"
Sexualkunde des Sexualkundeatlas. Deshalb haben auch gläubige Eltern
diesen Unterricht verweigert. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im
Beschluß v. 19.6.1979 bei Themen nicht biologischer Art wie
Selbstbefriedigung und Empfängnisverhütung die Möglichkeit eines
"wertfreien" Unterrichts verworfen, vielmehr hierin "sexualethische
Probleme ersten Ranges", also verfassungswidrige 'Sexualerziehung'
gesehen.
Dessen ungeachtet behandeln in Baden-Württemberg zugelassene
Biologiebücher nach wie vor diese Themen, und zwar einseitig im
emanzipatorischer Tendenz. Beim Thema Selbsbefriedigung wird die
überlieferte Sittenlehre als überholt hingestellt (Linder, S.45,
Bruggaier, S.243, Pfandzelter, S.167) Über Petting und
Empfängnisverhütung wird wie über eine selbstverständliche Praxis
berichtet (Linder, S.47 ff., Bruggaier, S.243, Pfandzelter, S.167 ff.)
Die in Baden-Württemberg zugelassenen Biologiebücher beweisen auch
eindeutig, daß die Darstellung der biologischen Fakten, insbesondere
des Zeugungsaktes, in schamverletzender Weise den Intimbereich
bloßstellt, und somit Anlaß der Verführung zur Kinderunzucht mit all
ihren katastrophalen Folgen wird. In der bildlichen Darstellung nackter
Männer, Frauen und Kinder gehen sie sogar über den Sexualkundeatlas
hinaus. In der Aufklärung über den Zeugungsakt passen sie sich seiner
penetranten Schamlosigkeit an.
DURCH DIESE SCHAMLOSE BLOSSTELLUNG DES
INTIMBEREICHS WERDEN UNSERE BEMÜHUNGEN, DURCH DIE WIR UNSERE KINDER VOR
DER PORNOGRAPHIE IN MASSENMEDIEN (ILLUSTRIERTEN, FERNSEHEN USW.)
SCHÜTZEN, ZUNICHTE GEMACHT!
Man halte sich doch einmal vor Augen folgenden grotesken Widersinn:
Einerseits wird ein freiwilliger Unterricht angeboten nach ß loo/b
Abs.3 des Entwurfs "von einer christlich bestimmten Orientierungsbasis
her", andererseits wird ein Unterricht in "Sexualkunde" erzwungen,
"ohne ethisch wertende Bezüge", also ohne christliche
Orientierungsbasis, mit schamloser Bloßstellung des Intimbereichs.
In Nordrhein-Westfalen haben Schüler und Schülerinnen in einem
Schülerbrief an ihre Landtagsabgeordneten Befreiung vom
Sexualkundeunterricht gefordert mit dem Lied: "Wir jungen Christen
tragen ins dunkle deutsche Land ein Licht in schweren Tagen als Fackeln
in der Hand. Herr, stärke uns den Glauben, sei unser Reinheit Schild,
will sie der Teufel rauben, bewahre uns Dein Bild."
III. FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG FORDERN ERWACHSENE EBENSO WIE SCHÜLER UND SCHÜLERINNEN: FREIWILLIGKEIT AUCH FÜR SEXUALKUNDE!
AN DIE LANDESREGIERUNG DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG
Die erstmalige ministerielle Anerkennung des Grundsatzes der
Freiwilligkeit einer "Geschlechtserziehung" im baden-württembergischen
Gesetzentwurf, die wir begrüßen, wird in diesem Gesetzentwurf leider
aufs stärkste eingeschränkt durch die Aufrechterhaltung des Zwangs zur
"Sexualkunde" im Biologieunterricht. Gerade hier ist das Zentrum der
emanzipatorischen Ideologie mit dem schärfsten Angriff auf den
persönlichen Intimbereich durch seine schamlose öffentliche
Bloßstellung, die sexuell aufreizt und zur Unzucht verführt. Wir bitten
daher um Streichung der Einschränkung der Freiwilligkeit mit der
Neufassung des § 100 b Absatz 2:
"Die Schulen bieten unter Achtung des Elternrechts im Rahmen ihres
Erziehungsauftrages Geschlechtserziehung an. Die Teilnahme an der
Geschlechtserziehung ist freiwillig. Bei minderjährigen Schülern
entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme."
gez.:
Alfred Lenkeit
Dr.jur. Arthur Neupert
(aus: VOX FIDEI l0/82, S.12 ff.)
JURISTISCHE EXPERTEN
ZUR OBLIGATORISCHEN SCHULSEXUALERZIEHUNG (SE)
1.) Prof. Dr. J. Wolany, Bundesrichter a.D. am 15.l0.1979:
"Eine eigentliche Sexualerziehung greift in die 'Intimsphäre'(BVerfG,
42 u. öfters) des Kindes ein. (Maunz-Dürig - 157 zu Art.4: "Absolute
Sperre im Imtimbereich", das bedeutet, "daß Art.4 Abs.1 -
Gewissensfreiheit - dem Bürger die Befugnis verleiht, durch die bloße
Erklärung, es läge eine Gewissensentscheidung vor, den Staatsorganen
absolute Zurückhaltung zur Rechtspflicht zu machen.") Eine Möglichkeit,
die Betätigung der Gewissensfreiheit auf Grund des Art.7 Abs. GG zu
beschneiden, gibt es nicht. Zwang muß, so weit nur irgendwie möglich,
unterbleiben. Wichtig: Art.4 GG kennt keine Möglichkeit staatlicher
Eingriffe."
2.) Ludwig Martin, Generalbundesanwalt a.D. am 8.11.1981:
"Das Ziel, den staatlichen Zwangs-Sexualunterricht an den Schulen
abzuschaffen, scheint mir im Hinblick auf die festgestellten
Entartungserscheinungen, aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen
rechtlicher und außerrechtlicher Art legitim und unterstützungswert zu
sein. Ich bin ... der Meinung, daß die Inanspruchnahme des Rechts durch
den Staat, die Kinder sexuell aufzuklären, ... letztlich Ausfluß einer
sozialistischen Auffassung vom Wesen und von den Aufgaben des Staates
ist."
3.) Prof. Dr. H. Evers, Ordinarius f. Verfassungs- u. Verwaltungsrecht, Uni Salzburg am 30.l0.1981 :
"Mir scheint es durchaus möglich und notwendig, die mit der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes der Sexualerziehung
gezogenen Grenzen zu präzisieren, da das BVerfG von der nicht haltbaren
Grundannahme ausgegangen ist, daß sich 'reine1 Wissensvermittlung von
Sexualerziehung trennen lasse und auch mit den Begriffen Toleranz und
Zurückhaltung mißverständlichen Umgang gepflegt hat... Insbesondere
halte ich dafür, daß Kindern und Eltern ein Anspruch gebührt, auf
Befreiung von der Sexualerziehung, wenn sie durch die Teilnahme in
ernste Gewissensnot gebracht werden."
(aus einem Flugblatt der Dt.-Österr. Bürgerinitiative) |