NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN ...
Vor Gericht: Muß sich ein
Christ an der Tötung Ungeborener beteiligen? - Nachricht: Der kath.
Arzt Dr. Götz (der mit H.H. Pfarrer Aßmayer in Verbindung stand;
Anm.d.Red.) aus Stadtbergen bei Augsburg führt einen Musterprozeß gegen
die Reform des Abtreibungsparagraphen 218. Der Arzt will vom
Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob ein Christ gezwungen werden
kann, sich über seine Beiträge zu den Krankenkassen an der Tötung
ungeborener Kinder zu beteiligen. Vor Gericht will Dr. Götz den Beweis
antreten, daß die BEK 1979 pro Mitglied DM 8,39 für sogenannte
"flankierende Maßnahmen" bei der Abtreibung bezahlte. (...) Vor dem
Sozialgericht Augsburg und dem Bayerischen Landessozialgericht in
München hat Dr. Götz vortragen lassen, daß er aus Gründen des Gewissens
und der religiösen Überzeugung die vollständige Abführung von
Krankenversicherungsbeiträgen ablehnen müsse, da ein Teil davon zum
Abbruch von Schwangerschaften verwendet werde. Aus formalen Gründen ist
Dr. Götz vor beiden Gerichten unterlegen. Das Bayerische
Landessozialgericht hat aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der
Streitsache die Revision zum Bundessozialgericht in Kassel zugelassen,
(aus SCHWARZER BRIEF, Nr.3o, 1981)
Großbritannien: Ermordung
neugeborener Kinder - In der Zeitschrift "Christ und Zukunft" der
Bewegung für das Leben wird darüber berichtet, daß sich in England die
Fälle von Tötung Neugeborener häuften. So habe im April in der
Grafschaft Derby ein Prozeß gegen einen Kinderarzt stattgefunden, der
angeklagt war, ein drei Tage altes mongoloides Kind mit einer Droge
ermordet zu haben. Im britischen Fernsehen plädierten zwei Kinderärzte
dafür, mißgebildete Neugeborene sterben zu lassen. Dr. Jolly, Arzt in
der Kinderabteilung des Charing Cross Spitals in London, gab zu, daß
man in britischen Krankenhäusern mißgebildeten Kindern Hypnotika und
eine Wasserdiät geben würde, "um das Ende schneller herbeizuführen",
(aus SCHWARZER BRIEF, Nr.47, 1981) |