NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...
SEXUALKUNDE - Folgen des
Sexualunterrichtes: Mädchen zwischen 10 und 14 schwanger. Nachricht:
Der von Staat und Kirchen geförderte schulische Sexualunterricht führt
nach Urteil von Ärzten zu einem starken Anwachsen von Schwangerschaften
und Abtreibungen bei Mädchen zwischen lo und 18 Jahren. Nach einem
Bericht der "Bild"-Zeitung vom lo.9. will die "Arbeitsgemeinschaft
Essener Frauenärzte" den Schulen jetzt ihre Hilfe anbieten, Sprecher
Dr. Feldmann: "Durch Besuche hoffen wir, daß die Mädchen genug
Vertrauen zu uns bekommen, um sich individuelle Verhütungsmittel
verschreiben zu lassen." Wenn die Schulen dieses Angebot annehmen, wird
es künftig neben der Schul-SE auch noch einen gezielten
Verhütungsmittel-Unterricht geben, (aus SB 37/82 vom 16.9.1982)
DISCO - Das fehlt nochl ("Eine
Disco für die Neunjährigen") Ich finde es sehr beruhigend, daß die
Kinder in der Schule "Verhütungslektionen" bekommen, ehe sie die vom
Stadt-Jugendamt geplante "Disco für Neunjährige" besuchen. Zum vollen
Glück für unsere Kinder fehlt jetzt halt noch das Jugendbordell.
Dr.med. Rolf Scheibeck, München, (aus MÜNCHNER MERKUR v. 13.2.1982;
selbstverständlich sarkastisch gemeint!)
Engagierte Katholiken verlassen die CDU:
Gewissensentscheidung - Nachdem siehe die CDU-Führung vor und nach der
Wahl geweigert hat, den Massenmord an Ungeborenen zu beenden, treten
nun verstärkt glaubenstreue Katholiken aus Gewissensgründen aus der CDU
aus. Einer von ihnen, Hans-Jürgen Abeler aus Trittau, der seit Jahren
leidenschaftlich gegen die Abtreibung kämpft, begründete Bundeskanzler
Kohl öffentlich seinen Austritt:
"Sehr geehrter Herr Kohl! Als aufrichtiger Katholik, Vater von acht
Kindern, seit über 2o Jahren aktives Mitglied der CDU, erkäre ich
hiermit öffentlich meinen Austritt aus der CDU. Sicher interessieren
Sie die Gründe. Ich nannte Sie Ihnen früher bereits. Ich kann es mit
meinem Gewissen vor Gott nicht weiter verantworten, in und für eine
Partei tätig zu sein, die es geschehen läßt, daß Arbeitgeber,
Arbeitnehmer und jetzt auch die Rentner gezwungen werden, durch den
ß2oo f RVO den Massenmord am ungeborenen Kinde im Mutterleib,
täglich 5oo Kinder, durch ihre Pflichtbeiträge zu finanzieren. Ich kann
es als aktiver Katholik mit meinem Gewissen vor Gott, dem alleinigen
Herrn über Leben und Tod, der geboten hat "Du sollst nicht töten",
nicht verantworten, in einer Partei zu sein, die sich christlich nennt
und diesen Massenmord am ungeborenen Kind legal nennt und nichts
dagegen unternimmt. Ich kann mit meinem Gewissen vor Gott nicht weiter
in einer Partei sein, die vor der Wahl die Familie entdeckt und die
nach der Wahl alles tut, die Familien, ja (...) das Kind zu
zerstören."(SB 21/83)
Junge Mädchen zweimal im Jahr zur Abtreibung
- Ein Berliner Frauenarzt, der im letzten Quartal 72 Abtreibungen
durchführte, beklagte sich darüber, daß Fünfzehn- und Sechzehnjährige
zweimal innerhalb eines Jahres kommen, um eine Abtreibung zu fordern.
Er müsse sich von den Mädchen belehren lassen, daß sie ein Recht darauf
hätten, es sei ja "gesetzlich vorgeschrieben". Jede Abtreibung koste
die Krankenkasse DM 3000. Die SPD, so meinte der Arzt, hätte nicht den
Mut, den §218 rückgängig zu machen, darum setze er seine Hoffnungen auf
die CDU/CSU, (aus SB 17/83)
Nach 'katholischer' Beratung:
36% "mit starker Tendenz" zur Abtreibung. In einer vom Deutschen
Caritasverband veröffentlichten Broschüre über die Arbeit der
katholischen Beratungsstellen im Jahre 1981 wird mitgeteilt, daß von
14729 Frauen, die 1981 in anerkannten "katholischen' Beratungsstellen
zur Beratung waren, 57% "das Ja zum Kind gesagt" haben, "7% den
Schwangerschaftsabbruch gewählt" haben und "bei 36% der Ausgang der
Schwangerschaft unbekannt war mit starker Tendenz zum
Schwangerschaftsabbruch". (SB, Nr.45 von 1982)
Unterschiedliche Auffassungen über Bedeutung des Beratungs-Scheins
- (aus SB Nr.13 von 1983:) In den bischöflichen Ordinariaten der
Bundesrepublik gibt es unterschiedliche Auffassungen über Wirkung und
Wert des Beratungsscheins, den katholische Beratungsstellen aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen ausstellen und der die Voraussetzung zur
Abtreibung ist. Während das Generalvikariat Fulda Probleme sieht,
betont das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, der
Beratungsschein sei keine "Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch". Mit
großem verbalen Aufwand verteidigen die Ordinariate die in Verruf
geratene Beratungspraxis der Caritas. Daß manchem Bischof schon lange
Bedenken gekommen sind, wird beim Abschmettern kritischer Anfragen nur
selten zugegeben. So schrieb Domkapitular Mönninger vom Ordinariat
Fulda am 4.1.1983: "Was die Arbeit der Beratungsstellen in der Diözese
Fulda betrifft, so werden Sie sicher auch wissen, daß die Tätigkeit
dieser Beratungsstellen durch Gesetz geregelt ist und daß die Beratung
entsprechend den bestehenden Gesetzen erfolgen muß, wenn die Arbeit
dieser Beratungsstellen staatlich anerkannt werden soll. Wir wissen,
daß durch diese Sachlage ohne Zweifel die Arbeit der kath.
Beratungsstellen erschwert ist, weil sie u.U. auch Beratungsscheine
ausstellen müssen."
"Keine Änderung von Paragraph 218"
- Bonn (dpa) - Eine strafrechtliche Änderung des Abtreibungsparagraphen
218 ist nach den Worten von Bundesfamilienminister Geißler (CDU) "nicht
geplant und nicht beabsichtigt". Er reagierte damit auf eine
Stellungnahme des familienpolitischen Experten der Unionsfraktion,
Hermann Kroll-Schlüter, der erklärt hatte, die Notlagen-Indikation des
Paragraphen 218 "kann so wie es ist, nicht mehr aufrecht erhalten
bleiben". (MÜNCHNER MERKUR vom 28.4.1983) Die gleichen Äußerungen wie
Geißler machte auch der Vorsitzende der CSU/CDU-Fraktion, Alfred
Dregger gegenüber dem in Konstanz erscheinenden SUDKURIER.
OHNE LEGITIMITÄT
- (aus MYSTERIUM FIDEI Nr.58, Juni 1982; hrsg v. A. Denoyelle, Brüssel;
übers. E. Golla) - Kurznachrichten - Schweiz - Durch die
Berücksichtigung der kanonischen (oder 'kanonischen';
Anm.d.Red.) Errichtung der Bruderschaft und dann wegen der formellen
Opposition gegenüber der 'Kirche' des II. Vatikanums haben die
Priesterweihen von Econe tatsächlich Vorteile gezogen. Seit dem Winter
1979/8o ist dagegen unglücklicherweise die Situation in Anbetracht der
ausdrücklichen Anerkennung Johannes Paul II. durch Mgr. Lefebvre nicht
mehr die gleiche. Wenn keinerlei kirchliche Illegitimität den
gegenwärtigen Chef des Vatikanstaates als den souveränen Pontifex der
'Kirche' des Zweiten Vatikanums beeinträchtigen sollte, wenn übrigens
Mgr. Lefebvre die örtlichen als kompetent anerkennt und ausdrücklich
die "Einstellung jeglichen Widerstandes" verlangt hat - welcher
vernünftige Grund ist noch für diese traditionellen und 'wilden' Weihen
vorhanden? Noch mehr, denn das kath. Gewissen erlaubt den Ungehorsam
gegenüber einem legitimen Befehl eines legitimen Oberhauptes, das als
ein solches anerkannt wird, nicht. Manche hoffen dieser unerbittlichen
Logik der katholischen Lehre
entfliehen zu können, indem sie von einem legitimen Oberhaupt ausgehen,
das einen unerlaubten Befehl erteilt. Aber dieser Fall trifft hier ganz
und gar nicht zu, da der Gegenstand des Befehles (der Ritus) von Mgr.
Lefebvre als gültig anerkannt worden ist. Die letzte ideologische
Verschanzung in dieser unhaltbaren Lage ist zu
sagen, es genüge, daß der Befehl sich auf eine nicht erlaubte Sache
beziehe, um den Widerstand gegenüber dem Obern als gerechtfertigt
anzusehen. Wenn es nun auch in der Kirchengeschichte manche Beispiele
des Widerstandes gegenüber einem als legitim anerkannten Papstes gab,
so handelte es sich dabei immer um Angelegenheiten der Sitte oder um
Fälle, die eine sündhafte Genehmigung oder den Mißbrauch der Autorität
betrafen. Es ist aber widersinnig, sich auf einen heiligen Ungehorsam
zu berufen,
wenn es sich vielmehr um die Unfehlbarkeit handelt, oder um den
Anspruch des Apostolischen Primats, nämlich da, wo es um rituelle
Änderungen beim Weiterentwickeln der Messe oder um die Frage der Weihen
geht. In diesem Falle kann man sich nur der Anordnung des obersten
Hirten unterwerfen, oder aber dessen Absetzung feststellen, weil er mit
einem dogmatischen Irrtum, der bereits von der Kirche verurteilt wurde,
paktiert hat, oder weil er sich etwas zuschulde kommen ließ, was mit
der Aufrechterhaltung seiner Würde im Widerspruch steht, wodurch er
seinen Betrug mit dem Endzweck des Versuches, der
gesamten Kirche umstürzlerische Riten aufzudrängen, unter Beweis
gestellt hat.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen "Das Gespenst" (aus: Vox fidei
14/83) - Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I hat wegen
des umstrittenen Achternbusch-Films "Das Gespenst" ein
Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Religionsbeschimpfung
eingeleitet. Der leitende Oberstaatsanwalt Heindl teilte mit, die
Ermittlungen richteten sich gegen den Filmverleih, nicht aber gegen
Achternbusch, der seine Aufführungsrechte an den Verleih abgetreten
habe und dem man einen "Verbotsirrtum" zugute halte. Bislang seien mehr
als 2ooo Strafanzeigen gegen den Film eingegangen; täglich kämen 100
bis 200 hinzu. Dem Verleih habe die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, daß
er sich strafbar mache, wenn er den Film weiterhin vorführe. Der
Verleih habe jedoch erklärt, daß er den Streifen nicht zurückziehen
werde. Ob die Staatsanwaltschaft nun die Beschlagnahme des Films
veranlassen wird, wollte Heindl nicht mitteilen.
Mgr. Friedrich Wetter, 'Erzbischof von München', und "Das Gespenst" -
Auf die Frage, warum er zu dem Film "Das Gespenst" nicht ein
deutlicheres Wort gesagt habe, antwortete der Erzbischof von München
und Freising, Friedrich Wetter, u.a.: "Da ist es mit streitbaren
Auseinandersetzungen nicht getan. Angesichts dieser Lage ist es viel
wichtiger, das Christentum als Sauerteig zu leben, so daß letztlich
solche Entgleisungen unmöglich werden. Die Strecke eines
Demonstrationszuges von einem Kilometer (gemeint ist die
Sühneprozession der KPE, Anm.d.Red. von SB) ist bald zurückgelegt, die
geistliche Durchdringung der Gesellschaft dagegen ist viel mühsamer und
langwieriger", (aus SB 28/1983)
Anm.: Es ist immer wieder das gleiche: kommt man diesen Dialektikern
mit einem allgemeinen Vorwurf, verlangen sie Beweise am konkreten Fall;
bringt man diesen, weichen sie mit Ausflüchten ins Allgemeine aus. Ich
möchte einmal den 'Oberhirten' Wetter erleben, wenn jemand versuchen
würde, seine Mutter umzubringen, ob er dann auch sagen würde: "Da ist
es mit streitbaren Auseinandersetzungen nicht getan. Angesichts dieser
Lage ist es viel wichtiger, das Christentum als Sauerteig zu leben, so
daß letztlich solche Entgleisungen unmöglich werden."
Schweden will Inzest erlauben - Ein von der schwedischen Regierung
eingesetztes Komitee hat eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, wonach
der Sexualverkehr zwischen Eltern und ihren Kindern, wenn diese
mindestens 18 Jahre alt sind, nicht mehr bestraft werden soll.
Grundsätzlich sollen nach dem neuen Gesetz alle freiwilligen intimen
Beziehungen zwischen Erwachsenen erlaubt sein, auch zwischen
Geschwistern. (SCHWARZER BRIEF 32/83)
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