DIE HEIDNISIERUNG DER LITURGIE IN INDIEN
von
Dr. C.B. Andrade
übers. von Eugen Golla
Gegen die Abscheulichkeit, die bekannt ist als Novus Ordo Missae, ist
viel gesagt und geschrieben worden, reichlich von gut unterrichteten
Katholischen Laien. Diese Schriften haben beinahe die gesamte
katholische Welt mit den furchtbaren post-konziliaren Veränderungen in
der Liturgie der wahren, tradierten Messe bekannt gemacht: solche
Verfälschungen wie die Abänderung der Konsekrationsworte für den Wein
(von "für viele" nunmehr "für alle"), welche sie ungültig machen, oder
die Einführung von krasser Häresie, wie z.B. das Eucharistische
Hochgebet Nr.IV, welches erklärt: "Vater im Himmel... Du allein bist
Gott",somit die Gottheit Christi und des Heiligen Geistes leugnet usw.
Aber kaum etwas, wenn überhaupt, ist außerhalb Indiens über die
furchtbaren heidnischen Veränderungen bekannt, welche in Indien in die
moderne 'Meß'-Liturgie eingeführt worden sind - und dies trotz einer
massiven und konsequenten Opposition der Laien. Der Zweck dieses
Artikels ist es, die Leser der EINSICHT mit der geistigen Agonie
bekannt zu machen, welcher die indischen Katholiken durch das
Einbringen heidnischer Elemente in die Liturgie durch die arroganten,
diktatorischen, autoritären und despotischen indischen Bischöfe und
Priester (unterstützt und aufgehetzt durch die 'Hure' Rom) unterworfen
wurden.
In diesem Artikel (der zwei Teile enthält) will ich mich unter zwei
Gesichtspunkten damit befassen, wie die allerheiligste Messe heidnisch
wurde:
1. Die zwölf Punkte der Anpassung,
2. die Vorschrift für die indische 'Messe', zusammengebraut vom
Direktor des nationalen biblischen, katechetischen und liturgischen
Zentrums, das von der Konferenz der 'katholischen' Bischöfe (CBCI)
gefördert wird und für das sie verantwortlich ist.
Die zwölf Punkte der Anpassung
Dies sind die 12 Punkte des sog. Heimisch-Machens der Liturgie,
wahrscheinlich 'gebilligt' vom CBCI und der "heiligen Kongregation für
den Kultus" (d.h. dem 'Kard.' Benno Gut und dem als Freimaurer
bekannten Annibale Bugnini) mit dem Zweck, den sog. 'N.O.M.' an die
indischen Verhältnisse anzupassen. Obwohl man sich des Wortes
"Heimischmachen" bediente, vermag auch ein Mensch mit nur geringer
Intelligenz zu erkennen, daß diese Anpassungen eine offenkundige
Hinduisierung der Liturgie sind.
1. Die Haltung während der 'Messe' - sowohl der Priester als auch der
Gläubigen - kann den örtlichen Gebräuchen angepaßt werden, d.h. Sitzen
auf dem Boden, Stehen und dergleichen; auch die Fußbekleidung kann
entfallen.
2. Kniebeugen können durch eine tiefe Verbeugung mit den sog. "anhal hasta" ersetzt werden.
3. Ein sog. "panchanga pranam" durch Priester und Laien kann vor dem
Wort-Gottesdienst stattfinden, als Teil des Bußritus und als Abschluß
der Anaphora.
4. Das Küssen von Gegenständen soll den lokalen Gebräuchen angeglichen
werden, d.h. Berühren des Gegenstandes mit den Fingern oder den
Handflächen und Führen der Hände zu den Augen oder der Stirn.
5. Der Friedenskuß kann durch den Austausch des "Anjali hasta" und/oder
das Legen der Hände Spenders zwischen die Hände des Empfängers
erfolgen. Kommentar des Verfassers: das "anjali hasta" kann Gott oder
Menschen erwiesen werden.
6. Weihrauch könnte häufiger in Gottesdiensten verwendet werden; der Behälter kann eine einfache Schale mit einem Griff sein.
7. Die Meßgewänder können einfach sein. Eine einfache tunika-artige
Kasel mit einer Stola ("Angavastra") könnte die traditionellen Gewänder
des römischen Ritus ersetzen.
8. Das Korporale könnte ersetzt werden durch eine Schale ("Thal" oder "Thambola thattu") aus passendem Material.
9. Öllampen können an Stelle der vorgeschriebenen Kerzen gebraucht werden.
10. Der vorbereitende Ritus der 'Messe1 kann beinhalten:
a) die Darbringung der Gaben,
b) die Begrüßung des Zelebranten auf indische Weise, z.B. durch ein einfaches "Arati", Waschen der Hände usw.,
c) das Anzünden der Lampe,
d) den Friedensgruß unter den Gläubigen als Zeichen der gegenseitigen Versöhnung. ,.
11. In der Oratio fidelium kann eine gewisse Freizügigkeit erlaubt
werden, sowohl hinsichtlich ihrer Gestaltung als auch ihrer
Formulierung der Intentionen. Der universale Gesichtspunkt der Kirche
darf dabei allerdings nicht vergessen werden.
12. In den Ritus des Offertoriums sowie an das Ende der Anaphora kann
die indische Form der Anbetung eingeführt werden, das sind zwei- oder
dreifache Arati mit Blumen und/oder Weihrauch und/oder Lichter.
Es würde zu viel Raum in Anspruch nehmen, die Hindu-Bezeichnungen in
sämtlichen zwölf Punkten zu erläutern; für den nicht-indischen Leser
werde ich nur auf die besonders abzulehnenden weiter eingehen.
Das ANJALI HASTA:
Dies ist ein absolut wichtiger Bestandteil des Hindu-Rituals. Herr F.
Parmanand, ein ehemaliger Hindu-Priester, der zum katholischen Glauben
konvertierte, schreibt in THE EXAMINER (d.i. Zeitschrift für die
Erzdiözese Bombay) am 6.9.1969, daß das anjali hasta eine Huldigung von
Hindu-Gläubigen gegenüber niederen Göttern und Göttinnen ist. Herr M.
Rajarseegam, ein Hindu-Konvertit, schreibt in einem Brief an CBCI über
das anjali hasta: "Ich bin ein Konvertit aus einer orthodoxen
Hindu-Familie und schätze meinen Glauben höher als irgendetwas in der
Welt. Ich bitte zu berücksichtigen, daß ich von Hause aus die innere
Bedeutung der Hindu-Symbole und Gesten besser als ein geborener
Katholik durchschaue. Ich will daher offen sprechen und feststellen,
daß die in den letzten Jahren in die Liturgie eingeführten Neuerungen -
um die Wahrheit zu sagen - auf eine beklagenswerte Entweihung des
Heiligen Namens Gottes hinauslaufen. Lassen Sie mich bitte diese
Feststellung begründen: Die Einführung des anjali hasta anstelle der
Kniebeuge ist ein zu dürftiger Ausdruck der Anbetung. Erwägen Sie bitte
die folgende Hindu-Sastra: 'So soll anjali gegenüber Gott und andern
ausgeführt werden: Männer sollen anjali vor Thirumurti machen, indem
sie ihre gefalteten Hände 12 Zoll über ihren Kopf emporheben; anderen
Göttern gegenüber durch das Legen der gefalteten Hände über den Kopf,
vor Gurus auf den Vorderkopf, vor Königen und Pitha (Vater) auf den
Mund, vor Braminen auf die Wange, vor Madha auf den Magen. Vor Pitha,
Madha und Devas sollen Männer das anjali mittels ashtanga shastangans
machen, aber die Frauen sollen das anjali vor allen, den vorher
erwähnten Personen gegenüber und den Ehemännern mittels des panjanga
pranam ausführen.' - Ein sorgfältiges Lesen dieser Sastra (Vorschrift)
wird es jedermann gegenüber zeigen, daß das anjali gegenüber den
Göttern und Menschen sich nur durch verschiedene Abstufungen
unterscheidet, denn alle sichtbaren Wesen sind Gott in verschiedenen
Formen. Dies ist der Glaube der Hindus. Hier gibt es nicht die
Unterscheidung zwischen Schöpfer und Geschöpf, der fundamentale Glaube
für uns Christen. Eine Sastra zu verwenden, die auf einer
pantheistischen Philosophie aufgebaut ist, ist gleichbedeutend mit
einer Teilnahme an diesem Glauben. Können wir Christen dies tun? Der
Schöpfer muß von seinem Geschöpf durch eine einmalige Geste der
Anbetung geehrt werden, welche die von der Kirche angenommene Kniebeuge
ist.
Das von den Hinduisierern frech benützte Argument, daß wir dem anjali
hasta eine neue, katholische Bedeutung geben - durch Aufnahme in den
katholischen Gottesdienst -, ist phantastisch. Wie können die Christen,
welche nur 2% der indischen Bevölkerung ausmachen, das Risiko eingehen,
eine Bedeutung zu ändern, die überall herrscht und Geltung hat bei 98%
der Inder?"
Das ARATI:
Dies ist ein Hindu-Ritual, das von verheirateten Frauen und Kurtisanen
vollzogen wird, um den Einfluß des bösen Auges und der Blicke
übelwollender Menschen entgegen zu wirken. Es ist daher reiner
Aberglaube und hat keinen Platz im katholischen Ritus und Gebet. Es
wäre nicht zweckdienlich, der Reihe nach die noch ausstehenden Punkte
der Hinduisierung zu behandeln; die Einführung nur eines einzigen
heidnischen Rituals in unsere hochheilige Messe ist nämlich schon
genügend Profanierung.
Angebliche Gründe für die Einführung von Anpassungen an das Hindu-Ritual:
Die zwei Hauptgründe, welche die indischen Bischöfe wegen der Einführung der zwölf Punkte der Anpassung angeben, sind folgende:
1. Die durch das Vatikanum II vorgesehene liturgische Erneuerung schloß
notwendigerweise das 'Heimischmachen' des Gottesdienstes mit ein, indem
sie sich an die örtlichen Kulturen und religiösen Traditionen hielt,
wie es (vermeintlich) sehr klar bezeugt wird durch die Konstitution
über die Liturgie (Art. 37-4o) und durch andere Dokumente von Vatikanum
II.
2. Der langsame Fortschritt der Kirche in Indien (etwa 13 Millionen
Katholiken nach 20 Jahrhunderten) ist das Resultat der Ausländer in der
Kirche und der ausländischen Tracht (sie!), welche konsequenterweise
die Kirche trägt. Infolgedessen muß die Kirche die Hindutracht tragen,
um in Indien bestehen und sich ausbreiten zu können.
1. Das Vatikanum II hat das 'Heimischmachen' vorgesehen
Untersuchen wir die beiden angegebenen Gründe. Erstens, daß das
'Heimischmachen1 als ein Teil der liturgischen Erneuerung von Vatikanum
II vorgesehen war. Wenn man für einen Augenblick davon absieht, daß
Vat. II ein häretisches Konzil war: hat es wirklich die Eingliederung
von Teilen des Hindu-Rituals in den katholischen Gottesdienst
empfohlen? Was sagen die von den Bischöfen zitierten Artikel 37-4o der
Konstitution über die hl. Liturgie (CSL)?
Dies sind die wichtigsten Teile:
Art. 37: "In den Dingen, die den Glauben oder das Allgemeinwohl nicht
betreffen, wünscht die Kirche nicht eine starre Einheitlichkeit der
Form zur Pflicht zu machen, nicht einmal in ihrer Liturgie. Sie pflegt
und fördert im Gegenteil das glanzvolle geistige Erbe der verschiedenen
Völker und Rassen. Was in ihrem Brauchtum nicht unlösbar mit
Aberglauben und Irrtum verbunden ist, wägt sie wohlwollend ab und
erhält es nach Möglichkeit unversehrt. Zuweilen gewährt sie ihm Einlaß
in die Liturgie selbst, soweit es mit dem wahren und echten Geist
harmonisiert." (Unterstreichungen vom Verfasser.)
Art. 38: "Vorausgesetzt, daß die substantielle Einheit des römischen
Ritus gesichert bleibt, soll die Revision der liturgischen Bücher zum
Zwecke erlaubter Änderungen und Anpassungen an verschiedene
Volksgruppen, Gegenden und Völker, besonders in den Missionsländern,
erlaubt sein."
Art. 39: (Für unsere Überlegungen von keiner besonderen Bedeutung.)
Art. 4o: "Da jedoch an verschiedenen Orten und unter verschiedenen
Verhältnissen eine tiefgreifende Anpassung der Liturgie erforderlich
ist, was größere Schwierigkeiten bereitet, so gilt hierfür:
Die für die einzelnen Gebiete gem Art.22 § 2 zuständige kirchliche
Autorität möge sorgfältig und klug erwägen, welche Elemente der
Tradition und des Volksgeistes passend für den Gottesdienst zugelassen
werden können. Für nützlich und notwendig anerkannte Anpassungen sollen
dann dem Apostolischen Stuhl vorgelegt werden, mit dessen Zustimmung
sie dann eingeführt werden können." (Unterstreichungen vom Verfasser.)
Es stimmt somit, daß die CSL sagt, die Liturgie könne örtlichen Kulturen angepaßt werden.
Aber:
1. Was heißt "örtliche Kultur"? Es ist dies nichts anderes als die
Kultur der betenden Gemeinschaft (d.h. der christlichen Gemeinschaft).
Auch wenn man es als sicher annimmt, daß örtliche Kultur die Kultur der
Nation meint, so kann doch sicherlich nicht die indische Kultur mit
derjenigen der Hindus gleichgesetzt werden. Die indische Kultur ist
eine sehr vielfältige Erscheinung, die eine Menge von Einflüssen
aufweist: die Drawidas, die Weden, die Griechen, Türken, Perser,
Araber, Briten, Portugiesen, Franzosen, Buddhisten, Mohammedaner und
Christen sind an ihrem Aufbau beteiligt. Man zitiert ein Wort von
Mahatma Gandhi: "Die indische Kultur ist weder hinduistisch noch
islamisch, noch irgend etwas anderes ganz; sie ist eine Vereinigung
aller." Mit welchem Recht kann dann z.B. die Kniebeuge als
nicht-indisch angesehen werden? Indische Katholiken verrichteten sie
viele hundert Jahre und sie kann infolgedessen genau so als indisch
angesehen werden wie die Gebetsstellung der Muslims.
2. Warum bleiben die indischen Bischöfe bei den Artikeln 37-4o des SCL
stehen, um die Anpassungen zu fördern? Hier folgen einige andere
Auszüge von der SCL, welche die Bischöfe nicht berücksichtigt haben
(absichtlich?):
a) "Schließlich dürfen keine Neuerungen erfolgen, es sei denn, daß es das Wohl der Kirche wirklich und sicher erfordert".
b) "Bei der Wiederherstellung und Förderung der hl. Liturgie soll die
volle und aktive Teilnahme des gesamten Volkes als die wichtigste Hilfe
angesehen werden'.'
c) "Damit das christliche Volk eine Fülle von Gnade aus der hl.
Liturgie erlangen kann, wünscht die hl. Mutter Kirche mit großer
Sorgfalt eine generelle Verbesserung der Liturgie selbst".
d) "Der Ritus der Messe ist so zu revidieren, daß die ihr innewohnende
Natur und der Zweck ihrer verschiedenen Teile, und auch der
Zusammenhang zwischen ihnen klarer erscheint und die andächtige und
aktive Teilnahme der Gläubigen erleichtert wird." (Unterstreichungen
vom Autor)
Aus diesen Bestimmungen des Konzils geht klar hervor, daß die
wichtigsten Kriterien für die Änderung das wahre und sichere Wohl der
Kirche sein sollten (angeblich!!!) - und was auch bedeutungsvoll ist -
die (angeblich!!!) bessere Anteilnahme der Gläubigen. Wenn das Wohl der
Kirche dies sicherlich erfordert hätte; wenn die Einführung von
Hindu-Riten und -Symbolen zu einem besseren Verständnis der Messe und
zu einer intensiveren Teilnahme an ihr zu führen vermöchten, dann
könnten solche Änderungen eingeführt werden, aber nicht anders. Wurde
diesen wesentlichen Kriterien durch die Einführung der zwölf Punkte
Genüge getan? Verlangte das Wohl der Kirche sie sicher und auf jeden
Fall? Wurde auf Grund des anjali hasta, des arati usw. die Messe
bedeutungsvoller und nimmt der indische Katholik nunmehr andächtiger an
ihr teil? Die Antwort kann gefunden werden in der massiven und
hartnäckigen Opposition, die gegenüber diesen Änderungen schon die
ganzen Jahre überall im Lande herrscht. Außerdem verließen viele fromme
Katholiken die 'Kirche' und viele hörten auf, die (Pseudo)Sakramente zu
empfangen - oder was von ihnen nach dem II. Vatikanum noch übrig blieb.
Und falls die Wohlfahrt der Kirche durchaus und sicherlich dieser
Änderungen bedurfte - jetzt sind bereits 13 Jahre seit ihrer Einführung
vergangen -, dann müßte auf jeden Fall eine Unmenge von Konversionen
zum Katholizismus stattgefunden haben und eine große Anzahl indischer
Katholiken müßten Heiligenscheine um ihr Haupt haben.
Ist aber nicht gerade das "Wohl der gesamten katholischen Gemeinschaft"
'betroffen' (CLS Art. 37) und gefährdet worden durch diese
hinduistischen Neuerungen? (abgesehen davon, daß es sich außerdem noch
um den sog. 'N.O.M.' handelt; Anm.d.Red.) Die weitverbreiteten,
heftigen und auf die Bewahrung der Tradition ausgerichteten Reaktionen
ihnen gegenüber geben die Antwort auf diese Frage. Vermögen die
'Bischöfe' Indiens ehrenvoll und mit gutem Gewissen zu behaupten, daß
keiner der 12 Punkte "unlösbar mit Aberglaube und Irrtum verbunden
ist"? (Art. 36 der CSL),
Zwei Hindu-Konvertiten, von welchen einer (Herr Parmanad) ein
ehemaliger Hindu-Priester ist, stellen kategorisch das Gegenteil fest.
Solche Riten wie das anjali hasta (eine Huldigung von Hindu-Gläubigen,
die ihren niederen Göttern und Göttinnen z.B. Lakshmi, Hanuman, Kali,
Ganesh usw. erwiesen wird), sowie das arati (ein abergläubischer Ritus
zur Vertreibung böser Geister), sind zweifelsohne nicht frei von einem
falschen Glauben, noch von der spezifischen Hindu-Ideologie, die diesem
Glauben ai Grunde liegt.
Das Übernehmen von Zeremonien einer nicht-christlichen Religion ist
sicherlich tadelnswert, wenn der Grund hierfür ist, die bestehenden
religiösen Unterschiede möglichst zu verwischen. Dies ist weder
ehrenhaft noch fair gegenüber den Bekennern anderer Religionen, denen
von Rechts wegen diese Zeremonien gehören, und für welche sie ihre
richtige Bedeutung haben. Indifferentismus ('sämtliche Religionen
laufen auf dasselbe hinaus") kann nicht angeregt und gefördert werden
ohne den Glauben zu gefährden oder ihn zum Verschwinden zu bringen.
(Fortsetzung folgt)
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