MITTEILUNGEN DER REDAKTION: ÜBER KONSEQUENZEN
Verehrte Leser,
München, den 13. April 1984, am Fest der sieben Schmerzen Mariens
die folgenden Bemerkungen und Hinweise sind vornehmlich für diejenigen
gedacht, die unseren Einsatz für den wahren Glauben nicht von Anfang an
verfolgt haben, sondern erst im Laufe der Zeit begonnen haben zu sehen,
welchen wirklichen Verlauf die Reformen im Gefolge des II. Vatikanums
tatsächlich genommen haben.
Der Widerstand gegen die Reformen (und die Reformer) hat sich zuerst
und weitgehend in der Ablehnung der sog. neuen Messe manifestiert.
Man kann diesen, von Paul VI. promulgierten Ordo aus zweierlei
Gründen ablehnen
a) weil er einem nicht gefällt (aus
liturgischen, historischen, ästhetischen, traditionalistischen
Gründen), wobei man seine Gültigkeit jedoch nicht in Frage stellt,
b) weil der neue Ordo in sich ungültig ist.
Im Falle a) müßte man jedoch den Anordnungen - auch wenn man subjektiv
noch so sehr dagegen eingenommen ist - der nicht angezweifelten, als
legitim angesehenen Autorität (Paul VI. und seinen Nachfolgern)
gehorchen, denn die Hoheit in der Liturgie liegt beim Papst. Er hätte
alle möglichen negativen Auswüchse aus seiner Entscheidung zu
verantworten und zu tragen. Wenn man ihm nicht gehorcht, stellt man
sich ipso facto ins Schisma.
Im Falle b) darf man nicht gehorchen, da hier etwas unter angebliche
Gehorsamspflicht gestellt wird, was dem geoffenbarten, tradierten
Glauben widerspricht. Außerdem ergeben sich in diesem Fall
weitergehende Konsequenzen für den Promulgator: er zeigt damit
öffentlich an, daß er Häretiker ist, der ipso facto gleichzeitig sein
Amt verloren hat. Denn die Autorität des Amtes wurde ihm gegeben,
nicht um den Glauben zu vernichten, sondern um ihn zu schützen und den
Gläubigen zu verkünden.
Für den Fall b) liegen eindeutige theologische Beweise vor. Sie wurden
inzwischen weltweit von den Gläubigen anerkannt. Daraus ergibt sich,
daß man legitim an der (alten) hl. Messe nur dann ausschließlich
festhalten darf, wenn man überzeugt ist, daß die sog. neue Messe
ungültig ist, und daß man sie nur dort besuchen darf, wo sie aus dem
gleichen Grunde gefeiert wird.
Anfangs haben sich nur wenige dieser Konsequenz gestellt. Es war auch
schwierig zu sehen, daß der Ordo Pauls VI. in sich ungültig ist;
ebenso war es bequemer, die Augen vor der immanenten Sachlogik zu
verschließen. Während viele dies aus der Scheu taten, eine konsequente
Haltung könne ihnen womöglich gesellschaftliche oder berufliche
Unannehmlichkeiten einbringen, gab es aber auch Gruppierungen, die den
Widerstand dadurch lähmten, daß sie bewußt inkonsequent handelten, so
z.B. die Gruppen um Mgr. Lefebvre. Da er nicht nur behauptet, daß der
sog. N.O.M. in sich gültig und der Promulgator legitimer Papst seien,
sondern auch alle diejenigen, die das Gegenteil behaupten, aus seiner
Kommunität einer Pia unio entläßt, hat er kein Recht, gegen das
ausdrückliche Verbot seines Papstes die vom hl. Pius V. kodifizierte
hl. Messe zu lesen! Daß er es dennoch tut, beweist lediglich, daß er
subjektiv ein schismatischer Rebell ist, der sich objektiv
illegitimerweise eines Ritus bedient, der der (wahren) Kirche angehört,
die er - Lefebvre - verlassen hat (durch seine förmliche Anerkennung
der Häretiker Montini, Luciani und Wojtyla als legitime Päpste).
Daraus ergibt sich wiederum, daß man unter der Gefahr einer Sünde und
des Schismas die von Lefebvre-Priestern oder Klerikern aus seinem
Anhang gelesenen Messen nicht besuchen und deren Sakramente nicht
empfangen darf - außer in extremis. Es wäre zu wünschen, wenn sich die
Gläubigen im Sinne ihres eigenen Seelenheiles dieser Konsequenz stellen
würden und wenn die rechtgläubigen Priester die Gläubigen in diesem
Sinne aufklären würden; denn einer Reihe von Gläubigen, die aus dem
Econer Verband ausgeschert sind, sind diese Konsequenzen nicht bekannt
oder bewußt.
Die Parole "nur die alte Messe" läßt sich also nicht durchhalten.
Sicherlich wird es von hier auch leicht einzusehen sein, daß man es
nicht hinnehmen darf, wenn einem wie früher vom Staat nun im Auftrag
der abgefallenen Konzils-Kirche vom Gehalt (nach der in Deutschland
geltenden Regelung) die obligatorischen Kirchensteuern abgezogen
werden. Man kann es drehen, wie man will: es ist keinem Gläubigen
gestattet, häretische Organisationen oder Aktivitäten finanziell zu
unterstützen! Ergo: man muß aus dem Steuerverband der sog. "Römisch-katholischen Kirche" austreten. (Damit ist nicht der Austritt
aus der Kirche gemeint!) - Weitere Hinweise gibt Ihnen gerne
Ihr Eberhard Heller
*** Von unseren Lesern sind in der letzten Zeit verstorben: Herr Franz Wicki / Zürich am 25. Okt. 1983; Herr F. Kleinschnittiger aus Gelsenkirchen; Frau Elisabeth Kopp aus Erbach; H.H. Pfarrer Scherer aus Lindau; Herr Hans Legenstein aus Eisenerz / Österreich. Wir schließen die Verstorbenen in unsere Gebete mit ein und lassen für ihren Seelenfrieden hl. Messen lesen. R.i.P. ***
KORREKTUREN: Zu EINSICHT XIII(7), S.243: es handelt sich nicht um den verstorbenen Pfr. Jungblut, sondern um einen Priester gleichen Namens. Erläuterung zu S.244: Frau Gunderloch ... mißhandelt: sie wurde von Abbé Francois derart hart zur Seite gestoßen, daß sie fast hingefallen wäre; der Vorfall ereignete sich am 24.4.83, nicht am 21.3. ***
HINWEIS: REDAKTIONSSCHLUSS: 14. APRIL 1984. TITELBILD: Hans-Pleydenwurff (ca.1420-1472- Hofer-Altar, Alte Pinakothek-München ROSENKRANZGEBET: AM 31. MAI UM 19 UHR (CHRISTI HIMMELFAHRT). WIR SOLLTEN ES UNS ZUR GEWOHNHEIT MACHEN, JEWEILS AM ABEND VOR DEM HERZ-JESU-FREITAG IN DER FAMILIE, IN KLEINEN GRUPPEN DEN ROSENKRANZ ZU BETEN.
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