NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...
LAUT GERICHTSENTSCHEID DARF HOCHSCHULE KEINE HÄRESIE LEHREN.
(aus SCHWARZER BRIEF Nr.49/83) - Das Bundesverfassungsgericht hat ein
Urteil des Landgerichts Hanau bestätigt, das einmalig in der deutschen
Kirchengeschichte ist: Ein katholischer Theologiestudent hat das Recht,
kirchliche Hochschulen zu verlassen, wenn an diesen Häresien gelehrt
werden. Das Hanauer Landgericht hatte Ende 1979 die Forderung des
progressiven Limburger Ordinariats auf Rückzahlung eines
Studiendarlehens zurückgewiesen, der Dreierausschuß des
Bundesverfassungsgerichts hat jetzt eine Verfassungsbeschwerde in
dieser Sache zurückgewiesen, weil keine Aussicht auf eine Entscheidung
im Sinne des Bistums Limburg besteht.
Giselberth Grohe war Student an der von Jesuiten geführten
Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen in Frankfurt, die
seit vielen Jahren als die Hochburg der Modernisten und Progressisten
gilt. Am 5.12.1973 teilte Grohe dem Rektor der Hochschule, Prof.
Semmelroth S.J. mit, daß er am Abschlußexamen aus Gewissensgründen
nicht teilnehmen könnte. Der Student begründete seinen Entschluß mit
der Einstellung des Fundamentaltheologen Pater Peter Knauer S.J., der
nachweislich die Jungfräulichkeit Mariens, die Wunder Christi, die
Realpräsenz und die Existenz der Engel geleugnet hat.
Grohe wurde von anderen Jesuiten zum Widerstand gegen die Häresien
Knauers angeregt, der Rektor räumte ein, daß er die "Problematik sehr
wohl kenne". Nach gescheiterten Schlichtungsgesprächen verzichtete
Grohe endgültig auf die Prüfung und verließ St. Georgen. Daraufhin
forderte das Bistum am 1ø.lo.1977 von Grohe ein Darlehen in Höhe von DM
2.OOO,- zurück. Das Ordinariat drohte dem zahlungsunwilligen Studenten
mit zwangsweiser Eintreibung und wies die Begründung Grohes, daß der
Pflichtstoff Häresien enthalten habe, "mit aller Schärfe zurück". Vor
Gericht bekam der gläubige Student Recht in seiner Auffassung, einen
Anspruch auf eine Hochschule zu haben, die sich nicht von der
unverändert gültigen Lehre der Kirche abwendet, indem sie häretische
Thesen duldet und diese auch noch zum Pflichtstoff für das theologische
Examen macht. Ein in der Tat sensationelles Urteil und eine blamable
Niederlage des Limburger Bistums.
Die Kirche, so heißt es in dem Urteil, habe den Argumenten des
Studienabbrechers nichts entgegenzusetzen gehabt. Um ein
Theologie-Examen ganz im Glauben an alle von der Kirche verkündeten
Wahrheiten ablegen zu können, hätte der junge Mann nur an eine einzige
andere kirchliche Hochschule ausweichen können, aber auch an diesem
Institut lehre "nach dem unwidersprochenen Sachvortrag des Beklagten
ein Dozent, der ebenfalls häretische Thesen vertritt". Die Richter
erklärten für Recht: "Solange die Kirche zumindest nach außen hin an
ihrer orthodoxen Lehre festhält, handelt sie widersprüchlich, wenn sie
von einem Theologie-Studenten, der sich im Vertrauen auf deren
unbedingte Gültigkeit zum Studium entschlossen hat, ein gewährtes
Studiendarlehen zurückfordert, obwohl diesem ein Abschluß nur deswegen
nicht möglich war, weil er gerade diese Lehre vertritt."
Im Hanauer Prozeß hatte der Verteidiger u.a. erklärt: "Es könnte
womöglich jemand auf die Idee kommen einzuwenden, hier würde von einem
weltlichen Gericht gefordert, in Glaubensdingen zu urteilen. Dieser
Einwand wäre unbegründet. In Glaubensdingen geurteilt hat die Kirche
bereits; sonst wäre ja das geltende Dogma nicht feststellbar. Das
Gericht hat lediglich festzustellen, daß ein unlösbarer Widerspruch
besteht zwischen dem, was Dogma der Kirche ist und dem, was Prof.
Knauer schriftlich und mündlich behauptet. Sollte das Gericht diesen
Widerspruch feststellen, so folgt damit notwendig, daß geltendes Recht
der Kirche verletzt wird, und zwar von Pater Knauer, wie auch vom
Bischof von Limburg, der nach geltendem Kirchenrecht strengstens
verpflichtet ist, die in seinem Bistum dargebotene Theologie auf ihre
Rechtgläubigkeit hin zu überwachen und Häretiker zu entfernen."
UMFANGREICHER HANDEL MIT ABGETRIEBENEN KINDERN IN EUROPA: Medizinische
Labors und kosmetische Firmen 'verarbeiten' große Mengen zerstückelter
Leichen ermorderter ungeborener Kinder. Dies geht hervor aus Berichten
in der neuen Ausgabe der Zeitschrift MEDIZIN UND IDEOLOGIE. Der erste
Bericht stammt von RenÈ Terrier, der in der Zeitschrift GENEVE HOME
INFORMATION über den Handel mit menschlichen Föten berichtet. Danach
fuhr im März 1981 ein Lastwagen aus der sog. 'DDR1 in Richtung
Frankreich. Laut Frachtpapieren transportierte der Lkw
'Entbindungsabfälle1. Zollbeamte entdeckten, was damit gemeint war:
Hunderte von tiefgekühlten menschlichen Föten. Eine Anzeige wurde nicht
erstattet. Den Behörden war schon lange bekannt, daß die Föten zu einer
begehrten Handelsware geworden sind. In Bordeaux wurden Versuche an
'intakten', d.h. durch Kaiserschnitt entnommenen neun bis zehn Wochen
alten Föten gemacht. Ein Journalist aus Marseille berichtet von
Eingriffen bei noch lebenden Ungeborenen, um deren Pancreas zu
'gewinnen'. Das Gewebe dient für die Behandlung von Diabetikernª In den
USA wurden 12 bis 24 Wochen alte ungeborene Kinder enthauptet und die
Köpfe zur Beobachtung in einer Perfusion aufgewahrt. Ständig wachsend
ist die 'Verarbeitung' von Föten in der kosmetischen Industrie. Eine
Firma für Schönheitsprodukte wirbt mit folgenden Sätzen: "Es ist
bekannt, daß junge Gewebe alte regenerieren können. Sie sind um so
wirksamer, da sie ausschließlich aus Föten gewonnen werden." Im
französischen Justizministerium hat Claude Jacquinot, Ehrenpräsident
des Berufungsgerichtes, diesem makabren Handel den Kampf angesagt. Das
Problem ist nur, daß das ungeborene Kind, das in Frankreich bis zur lo.
Woche abgetrieben werden darf, keinen Rechtsschutz hat, auch nicht den
der "menschlichen Würde", der auf Tote angewendet wird. Die gleiche
Rechtslage gilt übrigens für alle Länder Europas. (Quelle: MEDIZIN UND
IDEOLOGIE, Informationsblatt der Europäischen Ärzteaktion, Dez. 1983,
Postfach 1123, D - 79oo Ulm, Tel.: o731/722933.) (SB Nr.1 vom 5.1.1984)
RELIGIÖSE VERHÄLTNISSE IN HOLLAND: Eine
Wiederherstellung der Kirche in seinem Land hält Prof. Dr. van der
Ploeg OP, Alttestamentier an der Universität Nijmwegen, "menschlich
gesprochen" für ausgeschlossen: "Die Kirche muß bei uns wieder von
Grund auf neu erbaut werden." (DT vom 25.10.1983)
ABTREIBUNG IN DEUTSCHLAND: In
Wiesbaden wurden nur zehn Prozent aller Abtreibungen gemeldet. Dem
hessischen Sozialminister Clauss liegen Unterlagen vor, aus denen
hervorgeht, daß im Jahre 1982 nur 582 Abtreibungen an das Statistische
Landesamt gemeldet wurden, tatsächlich aber weit über 5ooo Abtreibungen
in Wiesbaden 1982 durchgeführt wurden. Bundesärztekammer und
Landesregierung müssen sich jetzt mit dem Problem der Dunkelziffer
beschäftigen. - Erst München, dann Wiesbaden - wenn man diesen Trend
hochrechnet, dann gab es in der Bundesrepublik Deutschland 1982 nicht
wie vom Statistischen Bundesamt gemeldet 91ooo Abtreibungen, sondern
mehr als 9ooooo! Die falsche Statistik, so muß man befürchten, ist
nicht das Ergebnis von Fahrlässigkeit, sondern ein Akt bewußter
Täuschung. Die abtreibenden Ärzte und Kliniken wissen, daß das
Bekanntwerden von fast einer Million Abtreibungen zu einem Politikum
würde (...). (SB 37/ 1983)
AUSWIRKUNGEN DER SCHUL-SEXUALERZIEHUNG: (Die
angeführten Beispiele wurden in einer Broschüre des "Freundeskreises
Maria Goretti" dokumentiert.) "Ein Mädchen der 9. Klasse wurde von
seinen Eltern ermahnt, doch die Bravo-Zeitschrift nicht mehr zu lesen.
Die Eltern hatten Einblick bekommen und waren entsetzt darüber. Das
Kind, etwas beleidigt, rechtfertigte sich, holte seine Schulmappe,
schlug das Biologiebuch auf und sagte: 'Was wollt ihr denn, schaut das
an - da ist das Gleiche drin, und wir lernen es in der Schule!'" - "Zu
unserer Schulsituation bei Patres : Ein Gespräch mit dem jetzigen
Klassen- und Religionslehrer, auch einem Pater, habe ich begonnen. Er
ist leider auch in vielen Dingen unklar. Z.B. hält er es für
vertretbar, vor dem vorehelichen Geschlechtsverkehr zu warnen, aber
doch Verhütungsmittel anzubieten für den 'Fall des Falles'." - "Eben
höre ich von meiner Nachbarin, daß ihr 8-jähriger Sohn in seinem
Kinderzimmer eine geheimnisvolle Hausaufgabe zu zeichnen hatte. Er
wollte das Bild seiner Mutter nicht zeigen (I). Was war es: Ein
männliches Geschlechtsorgan. Das hatte der Lehrer als Hausarbeit
aufgegeben." - "In der Klasse meines Sohnes (4. Klasse) vergnügen sich
Kinder mit Bildern über sexuelle Perversitäten. Mit den Nacktfotos im
Schulbuch ging es an. 'Was von der Schule kommt, muß gut sein, man kann
es ungeniert weiterführen', denken die Kinder. Jedenfalls kamen mein
Sohn und dessen Freund halb krank vor Ekel aus der Schule."
(Anm.d.Red.: Das letzte Beispiel wurde aus dem 'katholischen' Bayern
berichtet, wo die SE durch den 'kath.' 'Kultus'minister Hans Maier, mit
Rückendeckung von Herrn Prof. Ratzinger, 'Kardinal' von Johannes Pauls
II. Gnaden.
ABTREIBUNG: In einer vom HÖR-ZU
Jugendforum veranstalteten Diskussion von 15 jungen Bundesbürgern mit
Bundestagspräsident Dr. Rainer Barzel erklärte dieser auf Fragen eines
Mitgliedes der KPE (kath.? Pfadfinderschaft Europas) nach seiner
Meinung zum Abtreibungsmord, er lehne privat jede Abtreibung ab und
halte die Abtreibung auf Krankenschein für eine Gewissensbelastung
vieler Beitragszahler. Generell bezeichnete Dr. Barzel die Abtreibung
jedoch eine "Gewissensentscheidung" der Frau. Strafgesetze dürften
nur^soviel bestimmen und aussagen, daß "ein friedliches Zusammenleben
der Bürger gesichert" sei. (SB 43/83.) Homosexualität "sittlich gleich
gut"! Der 'kath1 Moraltheologe Prof. Franz Böckle, einer der Berater
der sog. deutschen 'Bischofskonferenz1, erklärte während eines
Vortrages in Bonn laut Presseberichten, eine homosexuelle Beziehung
könne "sittlich gleich gut sein" wie eine Ehe. (nach: SCHWARZER BRIEF
32/83)
BRÜSSEL: Bei der
'Bischofsweihe' von Herrn Danens in Brüssel wurden Hefte zum Mitbeten
für die Gläubigen verteilt, in denen es hieß: "Sei Apostel wie Petrus
und Paulus, sei Apostel wie der Patron dieser Pfarre, sei Apostel wie
Gandhi, sei Apostel wie Luther, sei Apostel wie Luther King, sei
Apostel wie Helder C·mara, sei Apostel wie Romero," (aus: EIFEL-PRESSE
vom 7.3.1984): Bald die Sonntagspredigt in der Eifel-Sprache? - In der
Domstadt am Rhein, dem "hillige Kölle", ist ein Gebetbuch
herausgekommen, das nur im Kölner Platt geschrieben ist, mit Liedern,
Gebeten, Bibletexten. Das Vaterunser etwa fängt so an: "Leeve Vater
dobovve..." - Dies macht eine Frage möglich - oder nötig. Nachdem das
Latein der Kirchensprache fast ganz durch die Landessprachen ersetzt
wurde (...), ist es denkbar, daß eine weitere Regionalisierung
wenigstens in Ansätzen versucht werden kann. Ist also der Dialekt, die
Sprache einer ganzen Region, dafür nicht geeignet? Der Versuch könnte
darin bestehen, daß neben der übrigen hochdeutschen Liturgie die
Sonntagspredigt in der Eifelsprache zugelassen würde. (...) Wir hören
die Einwände, die Gegenargumente. (...) Rufen Sie mal den Bischof von
Luxemburg an. Er ist durchaus der Meinung, daß die dortige
Volkssprache, die dem Eifeldialekt so verwandt ist wie ein Zwilling dem
anderen, nicht nur in der Sonntagspredigt vorkommen darf, sondern
überhaupt liturgiefähig ist.
In MYSTERIUM FIDEI Nr.12 vom
Dez. 1983, das in der Nachfolge von dem verstorbenen P. Boxler von
Herrn Hans Süess redigiert wird - nicht zu verwechseln mit der
Zeitschrift gleichen Namens, die in Brüssel in franz. Sprache von M.
Denoyelle herausgegeben wird - schreibt der Redakteur zur
Charakterisierung der allgemeinen Kirchenlage nach dem II. Vatikanum:
"Die Kämpfe und Siege der Kirche betreffen vornehmlich das Priesteramt
gegenüber dem Modernismus. 1. Die Kirche kämpft gegen die Zerstörung
des hl. Meßopfers und der hl. Sakramente überhaupt. Sie kämpft gegen
das Wiederaufflackern der Reformation (Lutheranismus usw.) und deren
Irrlehren und gegen den (falschen) Ökumenismus (zur Vereinigung aller
Religionen)." Anm.d.Red.: Mit "Kirche" ist hier die von Mgr. Wojtyla
vertretene Organisation gemeint.
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